Ja, mit flair kann man die Lohnabrechnung ganz einfach exportieren. Das ist sowohl als PDF und Excel möglich als auch in anderen Formaten kompatibel mit anderer Buchhaltungs- und Payrollsoftware.
So kannst du den Auszahlungsbetrag ganz einfach exportieren und die Lohnzahlung pünktlich tätigen.
Bei diesen Themen zeigt sich, dass flair eine echte All-In-One HR Plattform ist. Die Integration von der Zeiterfassung in die Gehaltsabrechnung läuft reibungslos.
Die erfassten Stunden werden automatisch an die Lohnabrechnung weitergeben. Bei diesem Transfer werden auch Fehlzeiten, Überstunden und ähnliches beachtet.
Dabei sparen besonders große Unternehmen mit vielen Angestellten Unmengen an Zeit. Wenn man jeden Monat händisch die Stunden von Hunderten Mitarbeiter:innen übertragen muss, kostet das nicht nur viel Zeit, sondern wird auch für Frust sorgen. Denn bei diesen Maßstäben lässt es sich nicht vermeiden, dass Fehler geschehen.
Natürlich konnten Unternehmen schon Gehälter zahlen, bevor es Software für die Entgeltabrechnung hab. Doch es gibt viele Gründe dafür, weshalb ein Großteil der Unternehmen inzwischen auf die digitalen Unterstützer zählt.
Kleine Unternehmen sollten sich lieber auf ihr Kerngeschäft konzentrieren. Da würde es zu viele Kapazitäten kosten, eine richtige Lohnbuchhaltung zu schaffen. Trotzdem sollten die Gehälter selbstverständlich ausgezahlt werden und dabei auch alle Abzüge nach den richtigen Steuerklassen beachtet werden.
Eine einfache Möglichkeit wäre natürlich das Outsourcen. Durch das Auslagern an externe Anbieter scheint man den Aufwand im Haus zunächst zu minimieren. Doch entstehen dadurch schnell relevant hohe Kosten, die besonders bei den noch überschaubaren Umsätzen von mittelständischen Unternehmen nennenswert zu Buche schlagen.
Außerdem findet die Kommunikation des externen Anbieters mit den Angestellten in der Regel über Manager oder ähnliches im Unternehmen ab. Dadurch kann zum einen Unmut auf die Organisation entstehen, weil man denkt, die Fehler in der Auszahlung seien ihnen zuzuschreiben als auch doch größerer Aufwand als erwartet, da doch jeden Monat immer wieder Probleme auftreten, die man zu lösen hat.
Die Auslagerung an ein externes Lohnbüro ist also auch nicht, die wunderbare Lösung, die man sich vielleicht erhofft hat.
Die einmalige Einstellung einer Software kann auch recht aufwändig sein. Doch wenn man sich dafür einmal eine:n Berater:in ins Haus holt, die:der das sorgfältig und den Vorschriften entsprechend erledigt, war es das auch für lange Zeit mit dem Aufwand.
Sobald man einmal die Vorlagen erstellt hat, muss man monatlich nur noch minimal Zeit in die Lohnabrechnung stecken und schon haben alle Mitarbeiter:innen sowohl ihre Dokumente als auch ihr Geld.
Dabei kann man alle Details wie die für die Berufsgenossenschaften relevanten Angaben, Zusatzbeiträge oder ähnliches integrieren, damit man es nicht jeden Monat händisch angeben muss.
Doch nicht nur KMUs sollten eine digitale Unterstützung bei der Gehaltsabrechnung in Betracht ziehen. Besonders große Unternehmen mit vielen Angestellten und vermutlich vielen Spezialfällen sollten einer Softwarelösung vertrauen.
Wenn man jeden Monat hunderte oder gar tausende Gehälter auszahlen muss, dann lässt sich das nicht mehr mit Excel und einfachem Online Banking stemmen.
Deshalb sparen die meisten Unternehmen unabhängig von ihrer viel Zeit und Kapazitäten, wenn sie sich durch eine Softwarelösung bei der Lohnabrechnung helfen lassen.
Dadurch und durch die Tatsache, dass Probleme mit den Mitarbeiter:innen und dem Finanzamt dadurch minimiert werden spart man unmittelbar Geld.
Deshalb sollte nun klar sein, dass man natürlich nicht verpflichtet ist, sich eine Software zuzulegen. Dennoch gibt es gute Gründe, weshalb sich die Welt der Lohnbuchhaltung weiterentwickelt hat und auf diese Entwicklungen sollte man auch zurückgreiffen.
Mit flair kannst du bei der Gehaltszahlung Boni verrechnen. Du musst in deiner Vorlage definieren, was für Abzüge wann anfallen und schon musst du dir bei der Lohnabrechnung keine Gedanken machen, ob die Abgaben den Vorschriften entsprechen.
Dabei ist vollkommen egal, was der Grund für den Bonus war. Es ist egal, ob man gute Leistungen, das Anwerben eines neuen Mitarbeiters aus dem Freundeskreis oder ein Jubiläum belohnen möchte - niemand muss sich den Kopf über die steuerlichen Aspekte zerbrechen.
Bereits in der EU gibt es viele unterschiedliche steuerliche Regelungen und Ansprüche and die Gehaltsabrechnung, die man beachten muss, je nachdem in welchem Land man arbeitet bzw. anstellt.
Somit ist die Frage “Entspricht die Lohnabrechnung mit flair den lokalen Vorschriften?” absolut legitim. Sie ist jedoch genauso einfach zu beantworten: ja!
Wie bereits erwähnt, ist flair absolut frei konfigurierbar und kann sich perfekt an deine Bedürfnisse anpassen.
Deshalb kannst du für unterschiedliche Länder ganz einfach die Vorgaben in den Templates angeben, sodass sie zukünftig bei der Abrechnung beachtet werden.
Wenn du einmal all die Felder wie Geldwerte Vorteile, Sachbezüge, betriebliche Altersvorsorge, Kinderfreibeträge und Solidaritätszuschlag implementiert hast, musst du dir die nächste Zeit keine Gedanken mehr darüber machen, da sie automatisch berechnet werden.
Dadurch ermöglicht dir flair außerdem die Lohnabrechnung mehrerer Länder zentral von einem Standort mit einer Software zu machen.
Durch die freie Konfigurierbarkeit kannst du einfach all die Vorlagen anlegen und dann bei der Gehaltsabrechnung entsprechend anwenden. So bleibt der Aufwand minimal, die lokalen Kenntnisse können sich auch auf die Grundlagen beschränken und trotzdem kann man effizient zentral arbeiten und auszahlen.
Solltest Du alles korrekt angelegt haben, entspricht die Form der Gehaltsabrechnung mit flair der Gewerbeordnung (GewO).
Laut der GewO muss der Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung einige Informationen und Stammdaten angeben. Mit flair kannst du deine Vorlagen so konfigurieren, dass die Abrechnung genau den Vorgaben entspricht.
Vollkommen egal ob Kirchensteuer, Lohnsteuerabzug, Lohnsteuerklasse oder Nettolohn - im Export werden dann alle notwendigen Angaben aufgelistet und differenziert.
So kann man sich bei geringen Aufwand sicher sein, dass die Lohnabrechnung den aktuellen lokalen Vorgaben entspricht.
Du kannst deine Vorlagen für die Lohnabrechnung vollkommen frei erstellen. So sind Aushilfsstellen, Minijobs oder Teilzeitkräfte überhaupt kein Problem mehr.
Beim einmaligen Anlegen der neuen Vorlagen muss du Freibeträge, Zuschläge, Abrechnungszeitraum und so weiter angeben, dann wird das Arbeitsentgelt zukünftig automatisch und wie gewünscht berechnet.
Wenn die Angaben alle korrekt eingestellt wurden, dann entsprechen die Dokumente auch den Vorschriften.
Diese Konfigurierbarkeit ist besonders bei Industrieunternehmen praktisch, bei denen es häufig diverse Anstellungsformen mit Aushilfen, Saisonarbeitern, Schichtkräften und vielen mehr gibt.
Am Ende des Monats muss man dann nicht mehr viele Stunden in die Gehaltsabrechnung stecken, sondern kann ganz einfach die erstellten Vorlagen nutzen, um so die die richtigen Gehälter auszuzahlen.
Es ist uns sehr wichtig, dass mit persönlichen Daten vertraulich umgegangen wird. Deshalb haben wir flair absolut DSGVO konform aufgebaut.
Nur die persönlichen Ansprechpartner haben Zugriff auf die Gehaltsabrechnungen. Außerdem ist die Datenstruktur von Salesforce bereits so angelegt, dass man sich keine Sorgen um Datenlecks nach Außen machen muss. Die Informationen sind nur für die Augen sichtbar, für die sie gedacht sind.
Dennoch sind statistische Auswertungen möglich. Durch anonymisierte statistische Daten, kann man mit flair auf einfachstem Wege Reports und Visualisierungen erstellen, die einem sowohl dabei helfen, die aktuelle Situation zu verstehen als auch die zukünftige Strategie zu planen.
flair ist vollkommen frei konfigurierbar und so auch der Umgang mit Überstunden. Du das Vorgehen präzise definieren und so wird es dann auch automatisch in der Finanzbuchhaltung umgesetzt.
Es ist vollkommen egal, ob sich die Überstunden ansammeln sollen und man dann die Möglichkeit hat sie abzubauen oder, ob man sie sich mit angepassten Stundenlohn auszahlen lassen darf.
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