Allgemeine
Geschäftsbedingungen für SaaS
1
Anwendbarkeit und Gegenstand
1.1
Anwendbarkeit. Diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen für SaaS ("SaaS-AGB") gelten
für alle Verträge zwischen flair.hr GmbH, c/o Fibusys GmbH, Elsenheimerstr. 5,
80687 München, Deutschland ("flair.hr") und dem auf dem
Bestellformular angegebenen Kunden ("Kunde") über die
Bereitstellung von Software as a Service (SaaS) über die Salesforce
AppExchange, dem Onlineportal für mit den Diensten von Salesforce, Inc.
kompatiblen Anwendungen ("SaaS-Vertrag").
1.2
Unternehmerische Nutzung. Diese SaaS-AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14
BGB, mithin natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige
Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen
beruflichen Tätigkeit handeln, sowie gegenüber juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des §
310 Abs. 1 BGB und gegenüber sonstigen gewerblichen oder beruflichen Kunden.
1.3
Ausschluss von Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Kunden. Diese SaaS-AGB
gelten abschließend. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine
Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil des SaaS-Vertrages, wenn und
soweit flair.hr der Geltung solcher Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den
SaaS-Vertrag ausdrücklich im Voraus zugestimmt hat. Die Voraussetzung der
vorherigen Zustimmung muss durch einen Vertreter von flair.hr und in Textform
erfüllt werden, und gilt in jedem Fall, auch wenn fair.hr in Kenntnis der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden bereits vorbehaltlos mit der
Leistungserbringung begonnen hat.
1.4
Umfang der Leistungen. flair.hr stellt die flair.hr-Plattform und die dazugehörige Software
und Leistungen als SaaS in dem von dem Kunden auf dem Bestellformular gewählten
Umfang ("SaaS-Lösung") sowie eine Dokumentation dieser
SaaS-Lösung ("Dokumentation") zur Verfügung (zusammen "Leistungen").
1.5
Zusätzliche Bedingungen. Zusätzlich zu den unter diesen SaaS-AGB erbrachten und in
Ziffer 1.4 beschriebenen Leistungen, kann flair.hr weitere Leistungen
erbringen, für die gesonderte Bedingungen gelten:
(a)
Die Erbringung von Implementierungsleistungen
unterliegt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Implementierungsleistungen.
(b)
Die Erbringung von Support und zusätzlichen
Leistungen unterliegt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Support und
zusätzliche Leistungen.
2
SaaS-Vertrag
2.1
SaaS-Vertrag. Im
Rahmen dieser SaaS-AGB bedeutet SaaS-Vertrag diese SaaS-AGB zusammen mit den
folgenden Vertragsdokumenten:
(a)
dem Bestellformular ("Bestellformular");
(b)
dem Auftragsverarbeitungsvertrag ("AVV");
(c)
dem Leistungsbeschreibung (“Service
Description”);
(d)
dem Service Level Agreement für SaaS ("Service
Level Agreement"); und
(e)
allen weiteren Dokumenten, auf die in diesen
Vertragsdokumenten oder in diesen SaaS-AGB Bezug genommen wird.
2.2
Widersprüche. Sollte
es Widersprüche zwischen diesen SaaS-AGB und einem der in Ziffer 2.1
genannten Vertragsbestandteile geben, haben die Bestimmungen des
Bestellformulars Vorrang vor diesen SaaS-AGB. Soweit einzelne Service Levels
betroffen sind, haben die Bestimmungen des Service Level Agreements Vorrang vor
den Bestimmungen diesen SaaS-AGB. Mit Ausnahme des AVV haben diese SaaS-AGB
Vorrang vor allen anderen Dokumenten, auf die in diesen SaaS-AGB verwiesen
wird.
2.3
Leistungsbeschreibung. Umfang, Art und Eigenschaften der Leistungen werden in einer
Leistungsbeschreibung oder anderen Dokumenten beschrieben, die dem jeweiligen
Bestellformular angehängt sind oder auf die darin verwiesen wird ("Service
Description"). Die Leistungsbeschreibung stellt keine Zusicherung bestimmter
Eigenschaften und keine Garantie dar und darf in keinem Fall als solche
ausgelegt werden.
3
Abschluss des SaaS-Vertrags
3.1
Vertragspartner. Für
die von flair.hr bereitgestellten Services ist flair.hr alleiniger
Vertragspartner des Kunden. Salesforce, Inc. ist keine Vertragspartei in Bezug
auf die von flair.hr angebotenen und erbrachten Services.
3.2
Bestellformular. flair.hr
stellt dem Kunden ein Bestellformular zur Verfügung, mit dem Bestellungen bei
flair.hr aufgegeben werden können. Alle von flair.hr in einem Bestellformular
getätigten Angaben sind unverbindlich und rechtlich nicht bindend. Sie werden
erst mit der Annahme des Bestellformulars durch flair.hr gem. Ziffer 3.3
bindend.
3.3
Vertragsschluss. Der
Kunde kann ein Angebot durch Übermittlung eines Bestellformulars unter
Bezugnahme auf diese SaaS-AGB abgeben. Der SaaS-Vertrag kommt mit der Annahme
des jeweiligen Bestellformulars durch flair.hr zustande und tritt mit dem Datum
des Inkrafttretens in Kraft.
3.4
Zusätzliche Vereinbarungen und Änderungen. Zusätzliche Vereinbarungen zum SaaS-Vertrag bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Textform und der ausdrücklichen Bezugnahme auf den jeweiligen
SaaS-Vertrag. Jede Änderung eines von flair.hr akzeptierten Bestellformulars
bedarf der Textform und gilt nur für das jeweilige Bestellformular, für das die
Änderung vereinbart wurde. Leistungen, die nicht von diesen SaaS-AGB erfasst
sind, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung zwischen flair.hr und dem Kunden.
4
Gebühren und Zahlung
4.1
Gebühren. Der
Kunde hat die im Bestellformular angegebenen Gebühren für die SaaS-Lösung,
sowie alle anderen darin genannten Gebühren (zusammen "Gebühren")
zu zahlen.
4.2
Rechnungsstellung. Die Gebühren werden dem Kunden in Übereinstimmung mit den im
Bestellformular festgelegten Bedingungen sowie den Bestimmungen dieser SaaS-AGB
in Rechnung gestellt.
4.3
Fälligkeit. Soweit
nicht anders vereinbart, sind Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig und
ohne Abzug auf das im Bestellformular angegebene Konto von flair.hr zu zahlen.
Alle Beträge verstehen sich exklusive Steuern und sonstige Abgaben.
4.4
Aussetzung der Leistungen. Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung der Gebühren gemäß
den in diesen SaaS-AGB festgelegten Zahlungsbedingungen in Verzug, ist flair.hr
nach einer Mahnung und angemessener Fristsetzung berechtigt, sämtliche
Leistungen aus dem SaaS-Vertrag für die Dauer des Zahlungsverzugs auszusetzen.
flair.hr wird dem Kunden in der Mahnung auf die drohenden Folgen des Verzugs
hinweisen. Die Verpflichtung zur Zahlung der Gebühren bleibt während der
Aussetzung der Leistungen wegen Zahlungsverzuges bestehen.
4.5
Verzugszinsen. Auf
alle Beträge, die nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum vollständig
bezahlt werden, fallen täglich Zinsen in Höhe von neun Prozent über dem
jeweiligen Basiszinssatz an, beginnend 14 Tage nach Rechnungsdatum und bis zur
vollständigen Bezahlung.
4.6
Aufrechnung. Der
Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht nur auf unbestrittene oder
rechtskräftig festgestellte Forderungen stützen.
4.7
Gebührenanpassungen. flair.hr behält sich das Recht vor, die Gebühren für die Leistungen
einseitig festzulegen und zu ändern. Soweit der Kunde einen SaaS-Vertrag mit
flair.hr abgeschlossen hat und dieser SaaS-Vertrag in Kraft ist, kann flair.hr
nach billigem Ermessen die Gebühren einmal jährlich um die Entwicklung der für
die Entgeltberechnung maßgeblichen Kosten, höchstens jedoch um 10 %, erhöhen.
Eine Gebührenerhöhung kommt in Betracht und eine Gebührensenkung ist
vorzunehmen, wenn z.B. die Kosten für den Hosting-Provider oder die Beschaffung
zu einer anderen Kostenkalkulation führen. Erhöhungen in einer Kostenart (z.B.
Hosting-Provider-Gebühren) dürfen nur insoweit für eine Gebührenerhöhung
genutzt werden, als sie nicht durch Kostensenkungen in anderen Bereichen (z.B.
Personalkosten) ausgeglichen werden. Im Falle von Kostensenkungen wird flair.hr
die Gebühren reduzieren, soweit diese Kostensenkungen nicht ganz oder teilweise
durch Erhöhungen in anderen Bereichen ausgeglichen werden. flair.hr wird dem
Kunden die Erhöhung der Gebühren drei Monate vor dem Zeitpunkt des
Wirksamwerdens der Gebührenerhöhung in Textform mitteilen. Stimmt der Kunde der
Erhöhung nicht zu, kann er den SaaS-Vertrag mit einer Frist von vier Wochen ab
Zugang der Mitteilung in Textform aus wichtigem Grund zu dem Zeitpunkt
kündigen, zu dem die von flair.hr geplante Erhöhung der Gebühren wirksam wird.
Kündigt der Kunde den SaaS-Vertrag nicht, so gilt die Erhöhung der Gebühren als
vom Kunden akzeptiert und die erhöhten Gebühren gelten für den SaaS-Vertrag mit
flair.hr für die Restlaufzeit des SaaS-Vertrages.
5
Bereitstellung der SaaS-Lösung
5.1
Bereitstellung der SaaS-Lösung. flair.hr stellt dem Kunden die SaaS-Lösung während der Laufzeit des
SaaS-Vertrages zur Verfügung und ermöglicht es dem Kunden und seiner im
Bestellformular vereinbarten Anzahl von berechtigten Nutzern ("Berechtigte
Nutzer"), die SaaS-Lösung und deren Funktionen zu nutzen, Daten zu
speichern und zu verarbeiten und Ergebnisse abzurufen.
5.2
Hosting und Übergabepunkt. flair.hr betreibt die SaaS-Lösung auf Servern in Rechenzentren und
ermöglicht dem Kunden einen Zugriff über das Internet. Übergabepunkt für die
von flair.hr zur Verfügung gestellte SaaS-Lösung ist der Routerausgang der von
flair.hr genutzten Rechenzentren im Internet. flair.hr ist nicht verantwortlich
für den Anschluss des Kunden an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung
sowie die Beschaffung und Installation der vom Kunden benötigten Hard- und
Software.
5.3
Dokumentation. flair.hr
wird dem Kunden eine allgemeine Dokumentation zur Nutzung der SaaS-Lösung zur
Verfügung stellen.
5.4
Wartung und Support. Für Wartung und Support im Zusammenhang mit der SaaS-Lösung
gelten die Bestimmungen unter Ziffer 7.
5.5
Version und Updates. flair.hr wird dem Kunden die SaaS-Lösung in der jeweils aktuellen
Programmversion zur Verfügung stellen. Der Funktionsumfang der SaaS-Lösung zum
Zeitpunkt des Abschlusses des SaaS-Vertrages ergibt sich aus dem
Bestellformular und der Leistungsbeschreibung. flair.hr wird die SaaS-Lösung
laufend weiterentwickeln und durch neue Programmversionen (Updates, Releases)
verbessern. flair.hr wird Updates und/oder Upgrades bereitstellen, die zur
Aufrechterhaltung der Konformität der SaaS-Lösung erforderlich sind. Dazu
gehören auch Sicherheitsupdates und/oder Sicherheitsupgrades.
5.6
Änderungen. flair.hr
ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die SaaS-Lösung zu ändern, insbesondere
an den technischen Fortschritt anzupassen. flair.hr behält sich das Recht vor,
einzelne Teile der Leistungen zu ändern oder einzustellen. flair.hr kann die
SaaS-Lösung jederzeit ändern, ohne deren Funktionalität oder
Sicherheitsmerkmale zu beeinträchtigen. Der Kunde wird von flair.hr per E-Mail
über wesentliche Aktualisierungen informiert. flair.hr wird den Kunden mit
einer Frist von mindestens zwei (2) Wochen über wesentliche Änderungen, die die
Funktionalität der SaaS-Lösung verändern, informieren.
1.
Im Rahmen eines laufenden Abonnements ist
flair.hr zur Einschränkung der Funktionalität der SaaS-Lösung oder zur
Einstellung der SaaS-Lösung nur berechtigt, wenn (i) gesetzliche Bestimmungen
dies erfordern; (ii) im Falle der Beendigung eines Vertragsverhältnisses mit
einem Anbieter von Software und/oder Leistungen, die von flair.hr genutzt
werden und die für die Erbringung der Leistungen wesentlich sind; und/oder
(iii) im Falle von Sicherheitsrisiken. flair.hr wird den Kunden über eine
wesentliche Einschränkung der Funktionalität oder die Einstellung der
SaaS-Lösung sowie das Datum des Eintritts dieser Änderung mindestens sechzig
(60) Tage vor einer solchen Änderung informieren, der Kunde kann die Nutzung
der geänderten SaaS-Lösung dreißig (30) Tage vor dem Datum des Eintritts einer
solchen Änderung kündigen. Im Falle einer Kündigung oder Einstellung der
SaaS-Lösung erstattet flair.hr keine im Voraus bezahlten Gebühren für die
verbleibende Laufzeit des Abonnements. flair.hr unterhält keine früheren
Versionen der SaaS-Lösung.
5.7
Monitoring. flair.hr
darf die Nutzung der SaaS-Lösung durch den Kunden für interne Zwecke monitoren,
einschließlich: (i) aus Sicherheits- und Verfügbarkeitsgründen; (ii) um die
Einhaltung dieser SaaS-AGB oder des SaaS-Vertrages zu gewährleisten; (iii) um
eine Nutzung der SaaS-Lösung zu erkennen, zu verhindern und zu unterbinden, die
gegen die Nutzungsrechte gemäß diesen SaaS-AGB oder des SaaS-Vertrages
verstößt; und (iv) um dem Kunden in Übereinstimmung mit den geltenden
rechtlichen Anforderungen andere Produkte oder Dienstleistungen anzubieten, die
noch nicht Teil der SaaS-Lösung sind. flair.hr kann Nutzungsinformationen auch
auf aggregierter Basis verwenden, um die SaaS-Lösung oder andere
flair.hr-Produkte und -Leistungen zu verbessern.
5.8
Beschränkungen. Die
Verpflichtungen der Ziffern 5.1, 5.2, 5.3, 5.4, 5.5 gelten nicht, soweit eine
Nichteinhaltung durch eine den Vorgaben von flair.hr widersprechende Nutzung
der SaaS-Lösung bedingt ist oder auf eine Modifikation oder Veränderung der
SaaS-Lösung zurückzuführen ist, die nicht durch flair.hr oder einen von
flair.hr autorisierten Service Provider durchgeführt wurde.
6
Pflichten des Kunden
6.1
Datenverbindung. Der
Kunde hat die Datenverbindung zwischen seiner Hardware und dem von flair.hr
definierten Datenübergabepunkt über das Internet auf eigene Kosten
herzustellen. Der Kunde ist für den Betrieb und die Wartung dieser
Datenverbindung allein verantwortlich und trägt alle damit verbundenen Kosten.
6.2
Zugang. Der Kunde
ist verpflichtet, (i) Zugangsdaten sorgfältig aufzubewahren, vor unbefugtem
Zugriff zu schützen und die Nutzung durch Dritte zu untersagen; (ii) sich
keinen anderen Zugang zu den Diensten zu verschaffen als über das von flair.hr
im Rahmen der SaaS-Vereinbarung bereitgestellte Kundenkonto; (iii) keine
Authentifizierungs- oder Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen oder offenzulegen; und
(iv) keine falsche Identität oder Anmeldedaten einer anderen Person zu verwenden,
um sich Zugang zu einem Konto zu verschaffen. Erlangt der Kunde Kenntnis davon,
dass Zugangsdaten unrechtmäßig erlangt wurden oder von einem Dritten
missbraucht werden könnten, hat er flair.hr unverzüglich zu informieren.
6.3
Verbotene Nutzungen. Der Kunde darf die Leistungen nur für rechtmäßige Zwecke und
nicht in einer Weise nutzen, die gegen geltende Gesetze oder Vorschriften
verstößt. Darüber hinaus darf der Kunde die Leistungen nicht nutzen: (a) um
Personen zu verletzen, zu schikanieren, zu beleidigen, einzuschüchtern oder zu
versuchen, sie zu verletzen, zu schikanieren, zu beleidigen, einzuschüchtern;
(b) um Material zu senden, zu empfangen, hochzuladen, herunterzuladen, zu
verwenden oder wiederzuverwenden, das nicht den in Ziffer 6.4 festgelegten Standards
entspricht (c) unaufgefordertes oder nicht genehmigtes Werbe- oder
Verkaufsförderungsmaterial oder jede andere Form ähnlicher Aufforderungen
(Spam) zu übermitteln oder deren Übermittlung zu veranlassen; (d) vorbehaltlich
dieser SaaS-AGB die SaaS-Lösung zu lizenzieren, zu verkaufen, zu vermieten, im
Wege des Leasing Dritten bereitzustellen, zu übertragen, abzutreten, zu
vertreiben, sonst Dritten bereitzustellen, offenzulegen oder anderweitig
kommerziell zu verwerten oder sie auf andere Weise Dritten mit Ausnahme der
Berechtigten Nutzer zur Verfügung zu stellen; (e) zu versuchen oder dabei zu
unterstützen, dass Dritte außerhalb der in diesen SaaS-AGB vorgesehenen Weise
Zugang zu der SaaS-Lösung erhalten; (f) einen Dienst oder ein Produkt zu
erstellen, der/das mit der SaaS-Lösung konkurriert; zu versuchen, die
SaaS-Lösung ganz oder teilweise zu dekompilieren, zu disassemblieren,
zurückzuentwickeln oder anderweitig in eine für den Menschen lesbare Form zu
bringen, und (g) anderweitig einen anderen Schaden für flair.hr zur
verursachen. Der Kunde darf die SaaS-Lösung (oder Teile davon) nicht
reproduzieren, vervielfältigen, kopieren oder weiterverkaufen und darf nicht
auf Bestandteile, Geräte oder Netzwerke, auf denen die SaaS-Lösung gespeichert
ist, oder auf Software, die bei der Bereitstellung der Leistungen verwendet
wird, zugreifen, sie stören, beschädigen oder unterbrechen. flair.hr behält
sich das Recht vor, den Zugang des Kunden oder eines Berechtigten Nutzers zur
SaaS-Lösung bei einem Verstoß gegen diese Klausel zu sperren, und behält sich
unter Ausschluss ihrer Haftung vor, ihre Rechte gegen die verbotene Nutzung
durchzusetzen.
6.4
Upload von Inhalten. Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte in die SaaS-Lösung
hochzuladen oder die SaaS-Lösung in einer Weise zu nutzen, die: (a)
Urheberrechte, Patente, Marken, Geschäftsgeheimnisse oder andere Eigentums- und
Persönlichkeitsrechte oder die Privatsphäre Dritter verletzen; (b) betrügerisch
sind oder den Verkauf von gefälschtem oder gestohlenem Material beinhalten,
einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Nutzung der SaaS-Lösung, um sich
als eine andere Person oder Einrichtung auszugeben; (c) gegen Gesetze,
Verordnungen oder andere Vorschriften verstoßen; (d) falsch, irreführend oder
ungenau sind; (e) eine Haftung für flair.hr begründen oder dazu führen, dass
flair.hr (ganz oder teilweise) die Leistungen eines der Service-Provider von
flair.hr verliert; (f) diffamierend, verleumderisch, rechtswidrig bedrohend
oder rechtswidrig belästigend sind; oder (g) möglicherweise als illegal,
beleidigend oder anstößig empfunden werden. In Bezug auf seine Verpflichtungen
unter (a) bis (g) haftet der Kunde für alle Inhalte, die von einem Berechtigten
Nutzer in Bezug auf den Kunden hochgeladen werden. Der Kunde ist verpflichtet,
alle an ihn gerichteten Mitteilungen und Ansprüche, die behaupten, dass die
Inhalte des Kunden die Rechte Dritter oder Gesetze verletzen, ordnungsgemäß zu
behandeln.
6.5
Daten des Kunden. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Verwendung seiner eigenen
Daten, die in Verbindung mit den Leistungen verwendet werden, sowie für die Art
und Weise, in der der Kunde diese Daten erlangt und mit Dritten teilt. Dazu
gehört auch die Ergreifung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der gesetzlich
vorgeschriebenen oder anderweitig angemessenen Sicherheit und des Schutzes,
einschließlich regelmäßiger Sicherung und Archivierung der Kundendaten sowie
aller Dokumentenaufbewahrungs- oder Archivierungspflichten, die sich aus
Gesetzen, Unternehmensrichtlinien oder dem Stand der Technik ergeben.
6.6
Systemvoraussetzungen. Der Kunde hat die für die Nutzung der SaaS-Lösung
erforderlichen Systemvoraussetzungen sicherzustellen, die im Bestellformular
und den darin referenzierten Dokumenten angegeben sind. flair.hr kann diese
Systemvoraussetzungen im Zuge der Weiterentwicklung der SaaS-Lösung ändern. Der
Kunde wird über Änderungen der Systemvoraussetzungen informiert.
6.7
Viren. Der Kunde
darf nicht absichtlich Viren (oder Ähnliches, das dazu bestimmt ist, die
Hardware, Software oder Systeme, die für die Erbringung der Leistungen
verwendet werden, nachteilig zu beeinflussen) auf oder über die SaaS-Lösung
oder die Systeme, die für die Bereitstellung der SaaS-Lösung für den Kunden
verwendet werden, speichern, verteilen oder übertragen. Der Kunde hat alle
zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, einschließlich des Einsatzes aktueller
Virenschutzsoftware, um sicherzustellen, dass dies auch nicht unbeabsichtigt
geschieht.
6.8
Verantwortlichkeit für Berechtigte Nutzer. Der Kunde ist für die Nutzung der Leistungen durch seine
Berechtigten Nutzer verantwortlich.
6.9
Änderungen. Der
Kunde ist verpflichtet, flair.hr in Textform über alle Änderungen seines
Unternehmens zu informieren, die für die Erbringung der Leistungen relevant
sind. Solche Änderungen sind insbesondere Änderungen der Geschäftsadresse, der
Firma, der Rechtsform oder der Kontaktperson des Kunden.
7
Wartung und Support
7.1
Wartung. flair.hr
erbringt die Wartung der SaaS-Lösung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
Wartung umfasst (i) die Beseitigung von Mängeln (gemäß Ziffer 7.2); (ii) die
Bereitstellung neuer Releases der SaaS-Lösung in Übereinstimmung mit den
Bestimmungen in Ziffer 5.5 und soweit gesetzlich vorgeschrieben; und (iii) die
Bereitstellung eines User-Helpdesks (gemäß Ziffer 7.3).
7.2
Anzeige von Mängeln. Der Kunde hat jeden Mangel (Sachmangel im Sinne von Ziffer 8
und Rechtsmangel im Sinne von Ziffer 9, zusammen "Mangel")
unverzüglich flair.hr über den gem. Ziffer 7.3 zur Verfügung gestellten
User-Helpdesk anzuzeigen. Der Kunde hat die Auswirkungen des Mangels
detailliert zu beschreiben.
7.3
User-Helpdesk. flair.hr
stellt Kunden einen User-Helpdesk zur Verfügung. Jeder Mangel und jede
Support-Anfrage, die an den User-Helpdesk übermittelt wird, wird gem. Ziffer
7.4. in verschiedenen Kategorien eingeteilt. Abhängig von der Kategorisierung
der Anfrage ergreift flair.hr entsprechende Maßnahmen innerhalb der im
jeweiligen Service Level Agreement festgelegten Reaktionszeiten. Die
Kontaktdaten des User-Helpdesks sind im Service Level Agreement festgelegt.
7.4
Kategorisierung von Anfragen. Wird eine Anfrage als Mangel kategorisiert, behebt flair.hr den
Mangel nach Maßgabe der Bestimmungen in Ziffer 8 und Ziffer 9. Wird die Anfrage
nicht als Mangel kategorisiert, ist flair.hr nicht verpflichtet, dem Kunden zusätzliche
Supportleistungen hierfür anzubieten, es sei denn der Kunde hat mit flair.hr
einen gesonderten, Supportvertrag abgeschlossen. Solche Supportleistungen
unterliegen flair.hr‘s Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Support und
zusätzliche Leistungen (siehe Ziffer 1.5(b)) und werden gesondert berechnet.
7.5
Ausschluss. Dem
Kunden stehen keine Gewährleistungsrechte für solche Mängel der SaaS-Lösung zu,
die auf unbefugte Änderungen der SaaS-Lösung durch den Kunden zurückzuführen
sind oder darauf, dass der Kunde die SaaS-Lösung nicht in Übereinstimmung mit
der anwendbaren Dokumentation genutzt hat. Soweit der Kunde im Zusammenhang mit
der SaaS-Lösung Leistungen Dritter in Anspruch nimmt, ist flair.hr nicht für
Mängel verantwortlich, die auf Leistungen oder Software Dritter zurückzuführen
sind, auch nicht für das fehlerfreie Funktionieren der SaaS-Lösung.
8
Sachmängel
8.1
Sachmangel. Ein
"Sachmangel" liegt vor, wenn die SaaS-Lösung nicht die
vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist, die in dem jeweiligen Bestellformular
und den darin in Bezug genommenen Dokumenten festgelegt ist. Soweit die
Beschaffenheit nicht vereinbart ist, bestimmt sie sich nach den gesetzlichen
Vorschriften.
8.2
Beseitigung. flair.hr
kategorisiert die Anfragen gem. Ziffer 7.4. Wird eine Anfrage als Sachmangel
kategorisiert, wählt flair.hr nach billigem Ermessen eine der folgenden
Maßnahmen zur Beseitigung des Mangels:
(a)
Bereitstellung einer Aktualisierung oder eines
Releases;
(b)
Anweisungen an den Kunden zur Umgehung des
Problems oder zur Behebung des Mangels. Der Kunde hat, soweit zumutbar, dafür
zu sorgen, dass diese Anweisungen von sachkundigem Personal ausgeführt werden.
9
Rechtsmängel
9.1
Rechtsmangel. Ein
"Rechtsmangel" liegt vor, wenn es dem Kunden nicht möglich
ist, die für die Nutzung der SaaS-Lösung erforderlichen Rechte wirksam zu
erlangen.
9.2
Beseitigung. flair.hr
kategorisiert die eingereichten Anfragen gemäß Ziffer 7.4. Wird die Anfrage als
Rechtsmangel eingestuft, wird flair.hr dem Kunden eine rechtswirksame
Nutzungsmöglichkeit der SaaS-Lösung zur Verfügung stellen. flair.hr kann die
betroffene Leistung gegen eine gleichwertige Leistung austauschen, es sei denn,
dies ist für den Kunden unzumutbar. Machen Dritte Schutzrechte gegenüber dem
Kunden geltend, hat der Kunde flair.hr unverzüglich in Textform zu informieren.
flair.hr wird die Ansprüche nach eigenem Ermessen und in Abstimmung mit dem
Kunden abwehren oder vergleichen. Der Kunde wird flair.hr unverzüglich alle Informationen
zur Verfügung stellen, die für die Verteidigung gegen solche Ansprüche
erforderlich sind. Der Kunde darf die Ansprüche Dritter nicht von sich aus
anerkennen. flair.hr wird die Ansprüche gegen den Kunden auf eigene Kosten
abwehren und den Kunden von allen angemessenen, mit der Abwehr verbundenen
sowie rechtlichen Kosten und Schäden freistellen, soweit diese nicht auf einer
Pflichtverletzung des Kunden beruhen.
10
Verfügbarkeit
1.1
Verfügbarkeit. flair.hr
stellt die im Service Level Agreement festgelegte Verfügbarkeitsquote sicher.
1.2
Berechnung. Bei
der Berechnung der Verfügbarkeit der SaaS-Lösung in Bezug auf das jeweilige
Service Level Agreement bleiben die folgenden Gründe für eine
Nichtverfügbarkeit oder eine reduzierte Verfügbarkeit der SaaS-Lösung unberücksichtigt:
(a)
jede im Voraus angekündigte Nichtverfügbarkeit
oder eingeschränkte Verfügbarkeit der SaaS-Lösung aufgrund geplanter
Wartungsarbeiten;
(b)
jede Nichtverfügbarkeit oder eingeschränkte
Verfügbarkeit der SaaS-Lösung zur Verhinderung möglicher Schäden, Störungen
oder sonstiger schwerwiegender Folgen für flair.hr oder den Kunden;
(c)
jede Nichtverfügbarkeit oder eingeschränkte
Verfügbarkeit der SaaS-Lösung, die auf die von Salesforce bereitgestellte
Drittanbieter-Software zurückzuführen ist;
(d)
jede Nichtverfügbarkeit oder eingeschränkte
Verfügbarkeit der SaaS-Lösung aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen, die
außerhalb des Einflussbereichs von flair.hr liegen und auch durch die Anwendung
angemessener Sorgfalt nicht verhindert werden können, insbesondere aber nicht
beschränkt auf Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, Krieg, Blockaden,
Embargos, Energieversorgungs- oder Betriebsstörungen, Energiemangel,
behördliche Anordnungen, gesetzliche Verbote, Arbeitskämpfe oder sonstige Fälle
höherer Gewalt.
1.3
Im Falle einer geplanten Nichtverfügbarkeit zu
Wartungszwecken wird flair.hr versuchen, die Dauer der Unterbrechung so gering
wie möglich zu halten und die Wartung nach Möglichkeit außerhalb der
Geschäftszeiten durchzuführen. Im Falle einer ungeplanten Nichtverfügbarkeit
oder eingeschränkten Verfügbarkeit wird flair.hr den Kunden unverzüglich
unterrichten und ihm die voraussichtliche Dauer mitteilen. Der Kunde ist
verpflichtet, mit flair.hr zusammenzuarbeiten, um die Ursache des Problems zu
ermitteln, sofern diese in der Sphäre des Kunden liegt. Kann flair.hr eine
Leistung aufgrund höherer Gewalt nicht erbringen, ist der Kunde ebenfalls von
seiner Leistungspflicht befreit.
2
Vorübergehende Aussetzung
2.1
flair.hr ist berechtigt, die Nutzung der
Leistungen durch den Kunden unverzüglich auszusetzen oder einzuschränken, wenn
flair.hr nach vernünftigem Ermessen feststellt, dass eine wesentliche
Verletzung der in diesen SaaS-AGB oder dem SaaS-Vertrag festgelegten Pflichten
des Kunden oder ein Sicherheitsvorfall oder eine Bedrohung der Sicherheit der
Leistungen im Zusammenhang mit dem Zugriff des Kunden auf die Leistungen oder
der Nutzung ihrer Funktionalitäten vorliegt, oder wenn eine solche Aussetzung
oder Einschränkung gesetzlich, durch eine gerichtliche Entscheidung oder durch
eine Aufforderung einer staatlichen Stelle erforderlich ist. Insbesondere
stellen Verstöße wegen Nichtzahlung der gemäß diesen SaaS-AGB fälligen Gebühren
oder Nichteinhaltung von Ziffer 6.3 (Verbotene Nutzungen) Ziffer 14
(Freistellung), Ziffer 15 (Rechte an geistigem Eigentum) und Ziffer 18
(Vertraulichkeit) einen wesentlichen Verstoß dar. flair.hr‘s Recht, einen
SaaS-Vertrg in Übereinstimmung mit Ziffer 12 zu kündigen, sowie alle anderen
Rechte und Rechtsbehelfe von flair.hr, bleiben unberührt.
2.2
Verpflichtungen des Kunden während der
Aussetzung. Im Falle einer Aussetzung oder
Einschränkung bleibt die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der Gebühren
gemäß Ziffer 4 unberührt.
2.3
Reaktivierung der Leistungen. Wenn der Kunde die Ursache für die Aussetzung oder Einschränkung
vernünftigerweise beheben kann, wird flair.hr den Kunden über die Maßnahmen
informieren, die er ergreifen muss, um den Zugang zu den Leistungen
wiederherzustellen. Die Aussetzung oder Einschränkung wird aufgehoben, sobald
der Grund für die Aussetzung oder Einschränkung nicht mehr besteht. flair.hr
behält sich das Recht vor, eine angemessene Reaktivierungsgebühr zu erheben.
3
Laufzeit und Beendigung
3.1
Laufzeit. Der
SaaS-Vertrag tritt zu dem im Bestellformular angegebenen Datum in Kraft ("Datum
des Inkrafttretens") und gilt für die im Bestellformular angegebene
Erstlaufzeit ("Erstlaufzeit"). Die Laufzeit verlängert sich
automatisch um jeweils weitere 12 Monate (jeweils eine "Verlängerungslaufzeit")
nach der Erstlaufzeit oder einer Verlängerungslaufzeit, es sei denn, eine der
Parteien kündigt den SaaS-Vertrag mit einer Frist von sechs Wochen vor dem Ende
der jeweiligen Erstlaufzeit oder der jeweiligen Verlängerungslaufzeit (die
Erstlaufzeit zusammen mit der Verlängerungslaufzeit nachfolgend die "Laufzeit").
3.2
Kündigung durch beide Parteien. Jede Partei kann den SaaS-Vertrag aus wichtigem Grund
kündigen. Die Kündigung des SaaS-Vertrags aus wichtigem Grund kann insbesondere
aus einem der folgenden, oder aus einem anderen wichtigen Grund erfolgen:
(a)
Vertragsverletzung: Als Folge einer wesentlichen
Vertragsverletzung durch die andere Partei. Außer in Fällen, in denen die
Erfüllung durch eine Partei dauerhaft unmöglich ist, kann die nicht
vertragsbrüchige Partei den SaaS-Vertrag nur kündigen, wenn sie die andere
Partei schriftlich darüber benachrichtigt und ihr eine angemessene Frist von
mindestens dreißig Kalendertagen einräumt, um die wesentliche
Vertragsverletzung zu beheben, und die wesentliche Vertragsverletzung nicht
innerhalb der von der nicht vertragsbrüchigen Partei in der Benachrichtigung
gesetzten Frist behoben wird. Jede Verletzung der Zahlungsverpflichtung durch
den Kunden stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar; oder
(b)
Zahlungsunfähigkeit: Wenn bei der anderen Partei
ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, die andere Partei ihre Zahlungen
einstellt oder einen Antrag auf Insolvenz, Konkurs, Liquidation oder ein
ähnliches Verfahren stellt.
3.3
Kündigung durch flair.hr. Darüber hinaus kann flair.hr den SaaS-Vertrag während der Laufzeit
aus wichtigem Grund sofort kündigen, wenn:
(a)
der Kunde gegen Ziffer 14 (Freistellung), Ziffer
15 (Rechte an geistigem Eigentum), Ziffer 18 (Vertraulichkeit) verstößt; oder
(b)
es beim Kunden zu einem Kontrollwechsel kommt,
beispielsweise die Übertragung der Mehrheit seiner Aktien oder Vermögenswerte
(oder die seiner direkten oder indirekten Muttergesellschaft) oder die
Konsolidierung oder Fusion mit einem anderen Unternehmen.
3.4
Gebühren und Rückerstattungen. Bei Kündigung oder Beendigung des SaaS-Vertrags werden alle unbezahlten
Gebühren sofort fällig und der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückerstattung von
Beträgen, die von ihm unter diesen SaaS-AGB vorausbezahlt wurden. Die Kündigung
oder Beendigung des SaaS-Vertrags entbindet den Kunden nicht von seinen
Verpflichtungen zur Zahlung der fälligen Gebühren an flair.hr.
3.5
Form. Jede
Kündigung erfordert mindestens Textform.
4
Haftung
4.1
Haftung. flair.hr
haftet unbeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
verursacht wurden. Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer
Hauptpflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung
des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des SaaS-Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Kunde vertrauen durfte (Kardinalpflicht), ist die Haftung
von flair.hr auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen
Schaden begrenzt. Die Parteien gehen davon aus, dass der
vertragstypische vorhersehbare Schaden regelmäßig das jährliche Vertragsvolumen
nicht überschreitet.
4.2
Haftungsausschluss. flair.hr haftet nicht für jegliche leicht fahrlässige Verletzung von
Nebenpflichten, die keine wesentlichen Pflichten sind. Soweit die Haftung von
flair.hr ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche
Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen von flair.hr.
4.3
Ausschlüsse. Die
vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht bei
arglistigem Verschweigen von Mängeln oder einer Beschaffenheitsgarantie, für
die Haftung für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für
Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Eine Änderung
der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden.
5
Freistellung
2.
Der Kunde stellt flair.hr, seine Lieferanten und
Auftragnehmer sowie deren jeweilige Mitarbeiter, leitende Angestellte, Vorstände
oder Geschäftsführer sowie Vertreter von und gegen alle Ansprüche, Schäden,
Verbindlichkeiten, Verluste, Aufwendungen und Kosten (einschließlich
angemessener Anwaltskosten) frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit
Folgendem ergeben: (i) die Nutzung der Leistungen durch den Kunden nicht in
Übereinstimmung mit dem SaaS-Vertrag; (ii) jegliche Verletzung von Gesetzen
oder Rechten Dritter durch die Nutzung der Leistungen durch den Kunden; (iii)
jegliche Verletzung durch den Kunden oder einen seiner Mitarbeiter; (iv)
Betrieb, Kombination oder Nutzung der Leistungen in Verbindung mit eigenen
Daten, Informationen, Inhalten, Software, Materialien oder Leistungen des
Kunden und/oder in Verbindung mit Daten, Informationen, Inhalten, Software,
Materialien oder Leistungen Dritter; (v) eine Anpassung oder andere
Konfiguration der Leistungen, die vom Kunden oder einem Dritten, dem der Kunde
den Zugriff auf die Leistungen ermöglicht oder gestattet, vorgenommen oder
verursacht wurde; (vi) Ansprüche von Mitgliedern oder Mitarbeitern des Kunden
oder eines Auftragnehmers oder anderen Dritten, dem der Kunde den Zugriff auf
die Leistungen ermöglicht oder gestattet; und (vii) die unbefugte Nutzung der
Marken, Bezeichnungen und Logos von flair.hr durch den Kunden.
6
Rechte an geistigem Eigentum
6.1
Geistiges Eigentum. Die SaaS-Lösung ist urheberrechtlich und durch andere Rechte des
geistigen Eigentums geschützt. flair.hr und seine Lizenzgeber behalten sich
alle Rechte, Titel und Interessen an der SaaS-Lösung und der Dokumentation sowie
alle Rechte an geistigem Eigentum vor, die in Bezug auf die Leistungen ausgeübt
werden können. Der Kunde erwirbt keine anderen Rechte als die in Ziffer 15.2
ausdrücklich genannten Rechte.
6.2
Einräumung von Rechten. Vorbehaltlich der Einhaltung der Bestimmungen dieser SaaS-AGB und
des SaaS-Vertrages räumt flair.hr dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht
unterlizenzierbares und nicht übertragbares, auf die Laufzeit und die Anzahl
der Berechtigten Nutzer beschränktes Recht ein, die SaaS-Lösung im angegebenen
Umfang über das Internet als Cloud-Lösung sowie die dazugehörige Dokumentation
zu nutzen. Weitere Einschränkungen können im jeweiligen SaaS-Vertrag bestimmt
sein.
6.3
Technologie von Drittanbietern. Wenn und soweit die Leistungen Technologien von Drittanbietern
enthalten (z.B. proprietäre oder Open-Source-Software), unterliegen diese
Technologien von Drittanbietern den für diese Technologie geltenden
Bedingungen. flair.hr wird den Kunden über die Bedingungen von Drittanbietern
informieren, indem es in der SaaS-Vereinbarung auf diese Bedingungen verweist
oder eine andere schriftliche oder elektronische Mitteilung übermittelt. In
Bezug auf die Technologie von Drittanbietern ersetzen die anwendbaren
Bedingungen der jeweiligen Drittanbieter die Bestimmungen dieser SaaS-AGB oder
des zwischen flair.hr und dem Kunden abgeschlossenen SaaS-Vertrages. flair.hr
ist für die Technologie von Drittanbietern nicht verantwortlich und die
Bedingungen von Drittanbietern regeln nicht die Services von flair.hr. Der
Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Bedingungen dieser Drittanbieter in
der jeweils aktuellen Fassung einzuhalten. Sofern die Technologie Dritter nicht
von flair.hr in die SaaS-Lösung integriert wird und einen untrennbaren
Bestandteil derselben bildet, liegt es in der alleinigen Verantwortung des
Kunden, auf eigene Kosten angemessene Lizenzen für die Technologie Dritter
direkt von den jeweiligen Dritten zu erwerben und die von diesen Dritten
angegebenen Lizenzanforderungen einzuhalten.
7
Kundendaten, Datenrückgabe
7.1
Kundendaten. Der
Kunde behält alle Rechte an seinen Daten, die auf dem von flair.hr zur
Verfügung gestellten Speicherplatz des Kunden gespeichert sind ("Kundendaten")
und kann während der Laufzeit jederzeit nach Maßgabe dieser SaaS-AGB und des
Bestellformulars auf die Kundendaten zugreifen.
7.2
Rückgabe von Kundendaten. Nach Ablauf oder Beendigung des SaaS-Vertrags erfolgt die Rückgabe
der Kundendaten durch Bereitstellung einer Internet-Downloadmöglichkeit in
einem von flair.hr zu bestimmenden Format. Der Kunde muss flair.hr mindestens
14 Kalendertage vor dem Ende des SaaS-Vertrages in Textform informieren, wenn
er die Kundendaten nach dem Ende des SaaS-Vertrags erhalten möchte. Der Kunde
wird flair.hr innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Kundendaten von
flair.hr über etwaige Probleme in Bezug auf die bereitgestellten Kundendaten
informieren. Unterlässt es der Kunde, flair.hr über die Absicht, Kundendaten zu
erhalten, oder über Probleme mit den erhaltenen Kundendaten innerhalb der
vorgegebenen Fristen zu informieren, ist flair.hr berechtigt, die Kundendaten
90 Kalendertage nach Ablauf oder Beendigung des SaaS-Vertrages zu löschen.
7.3
Löschung von Kundendaten. flair.hr löscht die ihr noch zur Verfügung stehenden Kundendaten 90
Kalendertage nach Rückgabe der Daten an den Kunden nach Beendigung eines
Vertrages, es sei denn, der Kunde teilt flair.hr innerhalb dieser Frist mit,
dass die ihm überlassenen Daten nicht lesbar oder unvollständig sind.
8
Unterauftragnehmer
flair.hr ist
berechtigt, für die Erbringung der Leistungen Unterauftragnehmer einzuschalten,
z.B. Cloud-Anbieter und Hosting-Anbieter. Die Einschaltung von
Unterauftragnehmern entbindet flair.hr nicht von ihrer Verpflichtung gegenüber
dem Kunden.
9
Vertraulichkeit
9.1
Vertrauliche Informationen.
"Vertrauliche Informationen" sind alle
von flair.hr erhaltenen Informationen und Daten technischer, finanzieller oder
geschäftlicher Art, die als vertraulich gekennzeichnet oder anderweitig als
vertraulich bezeichnet sind oder die vom Kunden vernünftigerweise als
vertrauliche Informationen erkannt werden können. Vertrauliche Informationen
umfassen unter anderem, aber nicht abschließend, technische Informationen (z.B.
Computercode, Erfindungen, Algorithmen, Know-how und Ideen), geschäftliche,
finanzielle und andere Informationen (ob schriftlich, mündlich, grafisch,
maschinell erkennbar, als Muster oder visuell). Der Kunde verpflichtet sich,
Vertrauliche Informationen, von denen er Kenntnis erlangt hat oder die er von
flair.hr erhalten hat, nicht an Dritte oder die Öffentlichkeit weiterzugeben.
Der Kunde hat die Vertraulichen Informationen so zu schützen, dass ein
Missbrauch durch Dritte verhindert wird, und zwar in Übereinstimmung mit den
eigenen Schutzmaßnahmen des Kunden für seine eigenen vertraulichen
Informationen, mindestens aber nach dem zum Zeitpunkt des Schutzes aktuellen
Stand der Technik.
9.2
Ausnahmen. Die
Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für Informationen und Unterlagen,
die zum Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt und zugänglich waren oder
die den empfangenden Parteien zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt
waren oder die der empfangenden Partei später von Dritten rechtmäßig zugänglich
gemacht wurden.
10
Datenschutz
10.1
Datenschutz. flair.hr
wird alle anwendbaren Datenschutzbestimmungen einhalten, insbesondere die
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz. flair.hr
und der Kunde verpflichten ihre Mitarbeiter und alle beauftragten
Subunternehmer zur Einhaltung der jeweiligen gesetzlichen
Datenschutzbestimmungen.
10.2
Datenanalyse. Der
Kunde willigt in die Datenanalyse der Nutzungsdaten in anonymisierter Form zum
Zwecke der Verbesserung der SaaS-Lösung, der Nutzererfahrung und der Sicherheit
ein. Diese Zustimmung beinhaltet die Gewährung des Rechts an flair.hr, die
Ergebnisse in anonymisierter Form zum Nutzen anderer Kunden von flair.hr zu
verwenden.
10.3
Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch flair.hr im
Auftrag des Kunden im Anwendungsbereich der DSGVO schließen die Parteien einen
Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab. Der Kunde hat flair.hr die
Personen mitzuteilen, die zur Erteilung von Anweisungen berechtigt sind. Der
Auftragsverarbeitungsvertrag hat Vorrang vor den Bestimmungen dieser SaaS-AGB
(siehe Ziffer 2.2).
11
Schlussbestimmungen
11.1
Form. Jeder
SaaS-Vertrag wird in Textform im Sinne des § 126b BGB ("Textform")
geschlossen, und jede Änderung eines SaaS-Vertrags bedarf der Textform.
11.2
Sprache und Auslegung. Die SaaS-AGB wurden primär in englischer Sprache entworfen und die
englische Version ist für die Parteien des SaaS-Vertrags allein verbindlich.
Jegliche Übersetzung dieser SaaS-AGB, einschließlich dieser deutschen
Übersetzung, gilt als Gefälligkeitsübersetzung und ist für die Parteien des
SaaS-Vertrags nicht bindend. Soweit die englische Sprachfassung der SaaS-AGB in
Klammern gesetzte Rechtsbegriffe in deutscher Sprache enthalten, sind diese
Rechtsbegriffe für die Auslegung dieser SaaS-AGB und des auf diesen SaaS-AGB
basierenden SaaS-Vertrages maßgebend.
11.3
Änderungen. flair.hr
behält sich das Recht vor, die SaaS-AGB unter Berücksichtigung der berechtigten
Interessen der Parteien des SaaS-Vertrages zu ändern. Im Falle einer Änderung
der SaaS-AGB wird flair.hr den Kunden in Textform über die Änderungen der
SaaS-AGB informieren ("Mitteilung"). Die Änderungen werden
gegenüber dem Kunden wirksam und das Vertragsverhältnis wird zu den
geänderten Bedingungen fortgesetzt, wenn der Kunde den Änderungen nicht
innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung gegenüber flair.hr in
Textform widerspricht. Zur Wahrung dieser Frist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerspruchs an flair.hr. Im Falle des Widerspruchs sind beide
Parteien berechtigt, den SaaS-Vertrag zu kündigen (Sonderkündigungsrecht).
flair.hr wird den Kunden auf sein Sonderkündigungsrecht und die Folgen eines
unterbliebenen Widerspruchs in der Mitteilung hinweisen.
11.4
Anwendbares Recht. SaaS-Verträge und diese SaaS-AGB unterliegen dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
11.5
Gerichtsstand. Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit SaaS-Verträgen nach diesen
SaaS-AGB ist der Sitz von flair.hr in Deutschland.
11.6
Abtretung. Weder
der SaaS-Vertrag noch irgendwelche Rechte oder Verpflichtungen hieraus sind
ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei ganz oder
teilweise abtretbar oder anderweitig übertragbar. flair.hr ist berechtigt, den
SaaS-Vertrag und ihre Verpflichtungen aus diesen SaaS-AGB an ein Verbundenes
Unternehmen von flair.hr zu übertragen. "Verbundenes Unternehmen"
bedeutet jede Gesellschaft oder andere Einheit, die flair.hr kontrolliert, von
flair.hr kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit flair.hr oder
einem Nachfolgeunternehmen steht. Ein Unternehmen oder eine andere Einheit gilt
als ein anderes Unternehmen oder eine andere Einheit kontrollierend, wenn
es/sie (i) direkt oder indirekt fünfzig Prozent (50%) oder mehr der
stimmberechtigten Aktien oder anderer Anteile besitzt, (ii) die Befugnis hat,
mehr als die Hälfte der Vorstände oder Geschäftsführer des anderen Unternehmens
oder der anderen Einheit zu wählen, oder (iii) die Fähigkeit hat, durch einen
Vertrag oder anderweitig die Angelegenheiten des anderen Unternehmens oder der
anderen Einheit zu lenken.
11.7
Salvatorische Klausel. Sollte sich eine Bestimmung dieser SaaS-AGB oder eines SaaS-Vertrags
als ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erweisen, so wird die
Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen in
keiner Weise berührt oder beeinträchtigt, und die betreffende Bestimmung gilt als
in einer Weise formuliert, die den ursprünglichen Absichten der Parteien so
weit wie möglich entspricht und mit dem anwendbaren Recht vereinbar ist.
3.
***