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Arbeiten mit Krankmeldung - was ist erlaubt?

Arbeiten mit Krankmeldung - was ist erlaubt?

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INHALT

Im Jahr 2022 führte die Pronova Betriebskrankenkasse (Pronova BKK) eine repräsentative Studie mit dem Titel "Arbeiten 2022" durch. 1200 Arbeitnehmer:innen über 18 Jahre nahmen an der Untersuchung teil. Die Ergebnisse zeigen unter anderem, dass in Deutschland fast jeder/jede fünfte/r Beschäftigte mit einem ansteckenden Infekt zur Arbeit geht. Die Altersgruppe der unter 30-Jährigen ist hierbei besonders stark vertreten. Was bewegt Arbeitnehmer:innen im Krankheitsfall zur Arbeit zu gehen und welche Konsequenzen entstehen dem/der Arbeitgeber:in daraus? Ein solch hohes Verantwortungsgefühl kann vielerlei Gründe haben und grundsätzlich drückt es wahrscheinlich häufig eine gute Bindung an das Unternehmen aus, jedoch sollte der Schutz und die Erhaltung der eigenen Gesundheit immer Vorrang haben. Für Arbeitgeber:innen können sich zudem gravierende rechtliche Probleme ergeben, wenn Beschäftigte krank zur Arbeit erscheinen - von der Ansteckungsgefahr ganz abgesehen.

In unserem Blog-Artikel erfährst Du, wann und unter welchen Bedingungen das Arbeiten trotz Krankschreibung erlaubt ist, welche Auswirkungen das auf den Versicherungsschutz hat, welche Fürsorgepflichten der/die Arbeitgeber:in wahren muss und wie Du mithilfe unserer Software Krankmeldungen effizient verwalten kannst. Bitte beachte, dass der Beitrag keine, an individuelle Gegebenheiten angepasste, juristische Beratung ersetzen kann, sondern lediglich der unverbindlichen Information dient.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Lohnfortzahlung

Gemäß § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgFG) müssen Beschäftigte bei einer Krankheit, die länger als drei Arbeitstage besteht, eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Die offizielle Bezeichnung "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)" wird dabei häufig durch Begrifflichkeiten wie "Krankmeldung", "ärztliches Attest" und "Krankenschein" ersetzt. Gemeint ist aber immer das Gleiche: ein Formular in drei Ausfertigungen für Arbeitnehmer:in, Arbeitgeber:in und Krankenkasse.

Ist ein/eine Arbeitnehmer:in krankgeschrieben, hat er/sie laut § 3 EntgFG einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung (volles Gehalt) gegen den/die Arbeitgeber:in für maximal sechs Wochen. Besteht die Arbeitsunfähigkeit nach diesem Zeitraum weiter, übernimmt die Krankenkasse die Lohnfortzahlung. Sie zahlt ein reduziertes Gehalt, das Krankengeld, an den/die Erkrankte/n aus.

Generell müssen Krankschreibungen genauso wie Arbeitszeiten genau erfasst werden. Ab welchem Tag man eine Krankmeldung vom Arzt braucht, kann der/die Arbeitgeber:in teilweise selbst definieren. Zur Verwaltung von Arbeitszeiten und Krankmeldungen oder Urlaubsanträgen macht es Sinn, eine Software wie flair einzusetzen, um diese Prozesse, ohne viel Aufwand, DSGVO-konform sowie nach der Richtlinie zur Arbeitszeiterfassungspflicht umzusetzen.

Dashboard Arbeitszeiterfassung
flair Employee Hub zum Verwalten der Arbeitszeit, Krankmeldungen, Urlaubsanträgen uvm.

Arbeiten trotz Krankschreibung

Gerüchteweise hört man immer wieder, dies sei verboten. Arbeiten trotz Krankschreibung ist aber grundsätzlich erlaubt, denn eine AU stellt nicht automatisch ein Arbeitsverbot dar.

Aber Achtung: Wenn im Juristen-Jargon das Wörtchen "grundsätzlich" fällt, gibt es immer Ausnahmen und Besonderheiten, über die Du dich informieren musst und die es zu beachten gilt. Dazu ist es wichtig, sich zunächst die Aussagekraft einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu verdeutlichen:

Der attestierende Arzt stellt in der AU lediglich fest, dass der/die Patient:in zum Zeitpunkt der Diagnose nicht arbeitsfähig ist und gibt eine Prognose über die voraussichtliche Dauer der Genesung ab. Der Durchschlag der AU, den der/die Arbeitgeber:in erhält, enthält aber keine Diagnose und es besteht keine Verpflichtung des/der Arbeitnehmer:in diese bekanntzugeben.

In diesem Zusammenhang ist es weiterhin erforderlich, sich bewusst zu machen, dass die Arbeitsunfähigkeit in direkter Abhängigkeit zur beruflichen Tätigkeit steht. Eine Knieverletzung wird beispielsweise eine/n Bauarbeiter:in länger arbeitsunfähig machen als eine/n Büroangestellte/n.

Gesetzliche Regelungen für das Arbeiten trotz Krankschreibung

Wenn sich krankgeschriebene Beschäftigte, egal ob sie in Vollzeit tätig sind, oder im Nebenjob, wieder fit und arbeitsfähig fühlen, steht also einer vorzeitigen Arbeitsaufnahme grundsätzlich nichts im Wege. Eine gesetzliche Regelung, die das Erscheinen am Arbeitsplatz trotz Vorliegen einer Krankschreibung verbietet, existiert nicht. Gut zu wissen ist aber, dass es sich bei einer vorzeitigen Wiederaufnahme der Tätigkeit um eine freiwillige Entscheidung des/der Arbeitnehmer:in handeln muss. Der/die Arbeitgeber:in kann dies nicht anordnen.

Trotz Corona-Infektion zur Arbeit?

Am 07. April 2023 ist die letzte Aktualisierung der Regelungen im deutschen Gesundheitswesen über die Corona-Schutzmaßnahmen ausgelaufen. Das bedeutet, dass für an Corona Erkrankte keine Isolationspflicht mehr besteht. Eine Infektion mit dem Coronavirus wird seither behandelt, wie jeder andere Infekt. Beschäftigte können, aber müssen sich nicht krankschreiben lassen, wenn sie sich nicht krank fühlen.

Welche Auswirkungen hat Arbeiten trotz Krankschreibung auf den Versicherungsschutz?

Diese Frage ist schnell beantwortet: Arbeiten trotz AU hat keinerlei Auswirkungen auf den Versicherungsschutz der Beschäftigten. Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V besteht bei vorzeitiger Arbeitsaufnahme der Krankenversicherungsschutz weiter und gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 und § 8 Abs. 2 SGB VII ebenso die gesetzliche Unfallversicherung. Wegeunfälle, also solche, die auf dem Arbeitsweg passieren, und Arbeitsunfälle bleiben also vom üblichen Versicherungsschutz erfasst - egal ob eine Krankschreibung besteht oder nicht. Eine Ausnahme hiervon stellen absolute Beschäftigungsverbote, wie sie beispielsweise im Rahmen einer Schwangerschaft verhängt werden, dar.

Welche Pflichten muss man als Arbeitgeber:in wahren?

Als Arbeitgeber:in hast Du deiner Belegschaft gegenüber eine Fürsorgepflicht. Wenn Du also krankgeschriebene Beschäftigte vorzeitig wieder arbeiten lässt, solltest Du dich unbedingt vergewissern, dass diese tatsächlich gesundheitlich in der Lage sind, ihre Aufgaben zu verrichten. Kommst Du dieser Fürsorgepflicht nicht nach, kannst Du dich im schlimmsten Fall schadensersatzpflichtig machen. Dazu ist es wichtig, dass Du die Definition von Arbeitsunfähigkeit kennst:

Arbeitnehmer:innen sind dann als arbeitsunfähig einzustufen, wenn sie objektiv nicht mehr in der Lage sind, ihre Arbeit vertragsgemäß zu verrichten oder sich ihr Zustand durch die Arbeitsaufnahme in absehbarer Zeit verschlimmern würde.

Muss der/die Arbeitgeber:in eine Gesundschreibung verlangen?

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsfähigkeit bei vorzeitiger Wiederaufnahme der Tätigkeit nicht. Eine Prüfung der Einsatzfähigkeit und der äußeren Umstände durch den/die Arbeitgeber:in, sowie die mündliche Bestätigung des/der Beschäftigten reicht im Regelfall aus. Dennoch gibt es immer wieder Unsicherheiten und Grenzfälle. Wenn Du dir also nicht sicher bist ob dein/deine Mitarbeiter:in wieder arbeitsfähig ist, kannst Du eine sogenannte Gesundschreibung einfordern. Damit bist Du in jedem Fall auf der sicheren Seite. Die Gesundschreibung kann beim Hausarzt oder auch beim Betriebsarzt erfolgen.

Die Fürsorgepflicht der Mitarbeiter:innen

Nicht nur Vorgesetzte haben eine Fürsorgepflicht, sondern auch die Mitarbeiter:innen, denn nicht immer sind Erkrankungen, die eine Arbeitsunfähigkeit nach sich ziehen, für Arbeitgeber:innen mit bloßem Auge erkennbar. Daher darf eine Krankschreibung auf keinen Fall geheim gehalten werden. Die Mitarbeitenden sind demnach verpflichtet, dem/der Arbeitgeber:in mitzuteilen, dass sie krank sind (nicht die Diagnose) und wie lange die Genesung voraussichtlich dauert, um dem/der Arbeitgeber:in eine angemessene Beurteilung zu ermöglichen. Zudem trifft die Beschäftigten auch die Verantwortung, ihren Gesundheitszustand nicht durch eine übereilte Wiederaufnahme ihrer Tätigkeiten (auch nicht im Homeoffice) oder unangebrachte Freizeitaktivitäten zu gefährden.

Krankmeldung vs. Krankschreibung

Während die Krankschreibung umfassend gesetzlich geregelt ist, gibt es zur Form der Krankmeldung keine allgemeingültigen Regelungen. Die Krankschreibung muss dem/der Arbeitgeber:in laut Gesetz am vierten Tag der Krankheit vorliegen, außer es gibt eine abweichende Regelung im Arbeitsvertrag. Die Krankmeldung, also die reine Information über das Nichterscheinen am Arbeitsplatz, sollten Mitarbeitende möglichst schnell überbringen, wenn sie bemerken, dass sie arbeitsunfähig sind. Ob sie dies persönlich, telefonisch oder per E-Mail tun, ist für die Wirksamkeit der Erklärung zunächst nicht maßgebend, jedoch sollte darauf geachtet werden, dass die Nachricht alle Personen, die sie betrifft, in angemessener Zeit und Form erreicht. Hierfür eignet sich immer noch ein persönlicher Anruf am besten.

Wie funktioniert die Verwaltung von Krankmeldungen?

Gerade im Winter und im Frühjahr, wenn die Krankheitswelle rollt, gehen viele Krankmeldungen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei dir als Arbeitgeber:in ein. Eine papierhafte Verwaltung ist umständlich und außerdem zeit- und kostenintensiv. Daher kommt man an einer digitalen Lösung nicht mehr vorbei. Für eine übersichtliche Verwaltung und Weiterverarbeitung der krankheitsbedingten Abwesenheiten empfehlen wir dir unsere HR-Software. Das Abwesenheitsmanagement ist nur eine von zahlreichen Funktionen, mit denen Du dein komplettes Personalwesen professionell organisieren kannst. Mit der automatisierten Abwesenheitsberichterstellung stellst Du überdies hinaus sicher, dass alle Arbeitszeitgesetze eingehalten werden und behältst immer den Überblick über die aktuellen Abwesenheitstrends. Du möchtest umfassend über alle Funktionen unserer Software informiert werden? Kein Problem, buche eine Demo über unser Sales Team und lerne alle Funktionen und Integrationen von flair kennen. Mit einer auf dein Unternehmen zugeschnittenen Lösung helfen wir dir, Zeit und Geld zu sparen!

Fazit

Gesundes und motiviertes Personal ist das Herzstück eines jeden Unternehmens. Der Gesundheitsschutz sollte daher immer oberste Priorität haben. Eine offene Kommunikation und ein gutes Betriebsklima tragen dazu bei, dass es erst gar nicht zu Problemen oder gar Schadensersatzansprüchen kommt, wenn Mitarbeiter:innen vorzeitig aus dem Krankenstand zurückkehren, denn die Gründe für eine vorzeitige Rückkehr können vielfältig sein.

Neben einem hohen Verantwortungsbewusstsein kann auch die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes hinter der mangelnden Rücksichtnahme auf den eigenen Körper stecken. Oder eine zu hohe Arbeitsbelastung und Personalmangel. In jedem Fall lohnt es sich, den Blick auf das große Ganze zu richten und auf diese Weise eventuellen Problemen vorzubeugen. Mit diesem Weitblick programmieren und gestalten auch wir unsere Software, damit Du dich auf das Wesentliche - dein Personal - konzentrieren kannst. Wir freuen uns auf den Kontakt mit dir!

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