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Elternzeit verlängern: Fristen, Zustimmung des Arbeitgebers und Muster

Katrin KizilkanKatrin Kizilkan
Oct 7, 2026Max 9 Min. Lesezeit
Elternzeit verlängern: Fristen, Zustimmung des Arbeitgebers und Muster

Kurz gesagt: Ja, Elternzeit lässt sich verlängern, bis zu insgesamt drei Jahre pro Elternteil und Kind. Innerhalb der zwei Jahre, auf die Du Dich bei der Anmeldung festgelegt hast (Bindungszeitraum), geht das nur mit Zustimmung des Arbeitgebers, es sei denn, ein geplanter Wechsel mit dem anderen Elternteil scheitert aus einem wichtigen Grund (§ 16 Abs. 3 BEEG). Nach dem Bindungszeitraum brauchst Du keine Zustimmung, musst die weitere Elternzeit aber rechtzeitig anmelden: 7 Wochen vorher für die Zeit bis zum 3. Geburtstag, 13 Wochen vorher für die Zeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag.

Wie lange dauert die Elternzeit?

Der Anspruch auf Elternzeit „besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden“ (§ 15 Abs. 2 BEEG). Jedem Elternteil stehen damit drei Jahre zu, unabhängig davon, ob der andere Elternteil ebenfalls Elternzeit nimmt (Familienportal des Bundes). Bei der Mutter wird die Mutterschutzfrist nach der Geburt auf die Elternzeit angerechnet; mehr dazu unter Wissenswertes zum Mutterschutz.

  • Bis zu drei Abschnitte: „Jeder Elternteil kann seine Elternzeit auf drei Zeitabschnitte verteilen; eine Verteilung auf weitere Zeitabschnitte ist nur mit der Zustimmung des Arbeitgebers möglich“ (§ 16 Abs. 1 Satz 6 BEEG).
  • Bindungszeitraum: Wer Elternzeit für die Zeit bis zum 3. Geburtstag verlangt, muss gleichzeitig erklären, „für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll“ (§ 16 Abs. 1 Satz 2 BEEG).
  • Nicht abdingbar: Der Anspruch kann nicht durch Vertrag ausgeschlossen oder beschränkt werden (§ 15 Abs. 2 Satz 6 BEEG).

Elternzeit verlängern: Wann der Arbeitgeber zustimmen muss

Ob Du für eine Verlängerung die Zustimmung des Arbeitgebers brauchst, hängt davon ab, ob die zusätzliche Zeit noch in den Bindungszeitraum fällt.

Im Bindungszeitraum: nur mit Zustimmung

„Die Elternzeit kann vorzeitig beendet oder im Rahmen des § 15 Absatz 2 verlängert werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt“ (§ 16 Abs. 3 Satz 1 BEEG). Wer also zunächst ein Jahr angemeldet hat und im zweiten Jahr weiter zu Hause bleiben möchte, ist auf das Einverständnis des Arbeitgebers angewiesen. Nach dem Familienportal des Bundes muss der Arbeitgeber dabei „alle wesentlichen Umstände des Einzelfalls abwägen“ (Kann ich die Elternzeit verlängern?).

Ausnahme: „Eine Verlängerung der Elternzeit kann verlangt werden, wenn ein vorgesehener Wechsel der Anspruchsberechtigten aus einem wichtigen Grund nicht erfolgen kann“ (§ 16 Abs. 3 Satz 4 BEEG). Wollte etwa der andere Elternteil die Betreuung übernehmen und kann das aus einem wichtigen Grund nicht, hast Du einen Anspruch auf die Verlängerung.

Nach dem Bindungszeitraum: ohne Zustimmung

„Nach dem Bindungszeitraum benötigen Sie die Zustimmung des Arbeitgebers nicht, wenn Sie weitere Elternzeit nehmen wollen“ (Familienportal des Bundes). Voraussetzung ist, dass Du noch nicht alle 36 Monate genommen hast und die Anmeldefrist einhältst. Technisch meldest Du dann einfach weitere Elternzeit an, direkt im Anschluss oder später.

Zwischen dem 3. und 8. Geburtstag

Bis zu 24 Monate Elternzeit kannst Du auf die Zeit zwischen dem 3. Geburtstag und dem vollendeten 8. Lebensjahr verschieben. Einen Bindungszeitraum gibt es dafür nicht mehr. Eine Einschränkung gilt aber: „Der Arbeitgeber kann die Inanspruchnahme eines dritten Abschnitts einer Elternzeit innerhalb von acht Wochen nach Zugang des Antrags aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, wenn dieser Abschnitt im Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes liegen soll“ (§ 16 Abs. 1 Satz 7 BEEG).

Fristen und Form: So meldest Du die Verlängerung an

Zeitraum der (weiteren) ElternzeitAnmeldung spätestensGrundlage
Bis zum 3. Geburtstag des Kindes7 Wochen vor Beginn§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BEEG
Zwischen dem 3. Geburtstag und dem vollendeten 8. Lebensjahr13 Wochen vor Beginn§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BEEG

„Bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise eine angemessene kürzere Frist möglich“ (§ 16 Abs. 1 Satz 3 BEEG). Für eine Verlängerung im Bindungszeitraum, die ohnehin die Zustimmung des Arbeitgebers braucht, gilt: Je früher Du fragst, desto leichter kann das Team planen.

Textform statt Schriftform: Seit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz muss Elternzeit nur noch „in Textform“ verlangt werden (§ 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG). Das heißt laut Familienportal, dass die Anmeldung „beispielsweise auch mit einem Brief ohne Unterschrift oder per E-Mail möglich ist“. Das gilt für Kinder, die ab dem 1. Mai 2025 geboren oder zur Adoption aufgenommen wurden. Für ältere Kinder gilt eine frühere Fassung des BEEG weiter (§ 28 BEEG), und damit die Schriftform: ein eigenhändig unterschriebener Brief.

In die Anmeldung gehören der genaue Beginn und das Ende der Elternzeit mit Datum (Familienportal). Der Arbeitgeber muss Dir die Elternzeit bescheinigen (§ 16 Abs. 1 Satz 8 BEEG).

Muster: Antrag auf Verlängerung der Elternzeit

Betreff: Verlängerung meiner Elternzeit

Sehr geehrte Frau / sehr geehrter Herr [Name],

derzeit befinde ich mich für mein Kind [Name], geboren am [Datum], bis zum [Ende der aktuellen Elternzeit] in Elternzeit. Hiermit verlange ich weitere Elternzeit vom [Beginn] bis zum [Ende].

[Nur im Bindungszeitraum:] Da die Verlängerung in den Zeitraum fällt, für den ich mich bei der Anmeldung festgelegt habe, bitte ich um Ihre Zustimmung.

Bitte bestätigen Sie mir die Elternzeit.

Mit freundlichen Grüßen
[Name, Personalnummer, Datum]

Für ein Kind, das vor dem 1. Mai 2025 geboren wurde, den Antrag ausdrucken, unterschreiben und nachweisbar übergeben.

Beispiele: Elternzeit verlängern in der Praxis

Beispiel 1: Von einem auf zwei Jahre (im Bindungszeitraum)

Das Kind von Jonas kommt am 1. März 2026 zur Welt. Er meldet Elternzeit ab der Geburt bis zum 28. Februar 2027 an. Weil sein Bindungszeitraum zwei Jahre umfasst, fällt ein zweites Jahr bis Ende Februar 2028 noch hinein: Für die Verlängerung braucht Jonas die Zustimmung seines Arbeitgebers. Hatte aber seine Partnerin geplant, ab März 2027 Elternzeit zu nehmen, und klappt das aus einem wichtigen Grund nicht, kann Jonas die Verlängerung verlangen.

Beispiel 2: Von zwei auf drei Jahre (nach dem Bindungszeitraum)

Variante: Jonas hat von Anfang an zwei Jahre angemeldet, also bis zum 29. Februar 2028. Ein drittes Jahr bis zum 28. Februar 2029, dem Tag vor dem 3. Geburtstag, liegt nach dem Bindungszeitraum. Die Zustimmung des Arbeitgebers braucht er nicht, aber die 7-Wochen-Frist: Sieben Wochen vor dem 1. März 2028 ist der 12. Januar 2028, bis dahin muss der Antrag beim Arbeitgeber sein. Weil das Kind nach dem 1. Mai 2025 geboren ist, reicht eine E-Mail. Danach hat Jonas alle 36 Monate genommen, für die Zeit nach dem 3. Geburtstag bleibt keine Elternzeit übrig.

Beispiel 3: Elternzeit zum Schulstart (nach dem 3. Geburtstag)

Lea hat für dasselbe Kind im ersten Lebensjahr Elternzeit genommen. Zum Schulstart möchte sie ab dem 1. September 2032 noch einmal sechs Monate zu Hause bleiben. Dafür gilt die 13-Wochen-Frist: Der Antrag muss spätestens am 2. Juni 2032 beim Arbeitgeber sein. Ist es ihr zweiter Abschnitt, kann der Arbeitgeber ihn nicht nach § 16 Abs. 1 Satz 7 BEEG ablehnen. Wäre es bereits der dritte, könnte er innerhalb von acht Wochen nach Zugang des Antrags aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.

Teilzeit während der Elternzeit

Wer die Elternzeit verlängert, muss nicht ganz aussetzen. Während der Elternzeit darf man „nicht mehr als 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats erwerbstätig sein“ (§ 15 Abs. 4 Satz 1 BEEG). Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber oder eine Selbstständigkeit braucht die Zustimmung des Arbeitgebers, der sie nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen in Textform verweigern kann (§ 15 Abs. 4 Satz 3 und 4 BEEG).

Einen Anspruch auf Teilzeit beim eigenen Arbeitgeber gibt es nach § 15 Abs. 7 BEEG, wenn

  • der Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer:innen beschäftigt,
  • das Arbeitsverhältnis ohne Unterbrechung länger als sechs Monate besteht,
  • die Arbeitszeit für mindestens zwei Monate auf 15 bis 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt verringert werden soll,
  • keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen und
  • der Wunsch 7 Wochen (bis zum 3. Geburtstag) bzw. 13 Wochen (danach) vor Beginn in Textform mitgeteilt wurde.

Lehnt der Arbeitgeber nicht rechtzeitig in Textform ab (vier Wochen nach Zugang des Antrags bis zum 3. Geburtstag, acht Wochen danach), gilt die Zustimmung als erteilt. Den Anspruch gibt es während der gesamten Elternzeit zweimal (§ 15 Abs. 6 BEEG). Nach der Elternzeit kannst Du zu der Arbeitszeit zurückkehren, die vor Beginn vereinbart war (§ 15 Abs. 5 Satz 5 BEEG). Wie sich der Urlaub bei Teilzeit berechnet, zeigt der Beitrag Urlaubsanspruch in Teilzeit.

Kündigungsschutz in der verlängerten Elternzeit

„Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, nicht kündigen“ (§ 18 Abs. 1 Satz 1 BEEG). Der Schutz beginnt frühestens acht Wochen vor einer Elternzeit bis zum 3. Geburtstag und frühestens 14 Wochen vor einer Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag; während der Elternzeit gilt er durchgehend. Nur in besonderen Fällen kann die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde eine Kündigung ausnahmsweise für zulässig erklären. Der Schutz gilt auch für Beschäftigte, die während der Elternzeit beim selben Arbeitgeber in Teilzeit arbeiten (§ 18 Abs. 2 BEEG).

Umgekehrt können Beschäftigte zum Ende der Elternzeit nur mit einer Frist von drei Monaten kündigen (§ 19 BEEG).

Elterngeld, Urlaub und Vertretung

  • Elterngeld verlängert sich nicht automatisch: Basiselterngeld kann bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats bezogen werden, Elterngeld Plus bis zur Vollendung des 32. Lebensmonats (§ 4 Abs. 1 BEEG; bei angenommenen Kindern gelten abweichende Zeiträume). Elternzeit, die darüber hinausgeht, ist unbezahlt.
  • Urlaub: Der Arbeitgeber kann den Urlaub für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit um ein Zwölftel kürzen, nicht aber bei Teilzeit bei ihm (§ 17 Abs. 1 BEEG). Details und Rechenbeispiel unter Urlaubsanspruch in der Elternzeit.
  • Vertretung: Die Vertretung für eine Elternzeit ist ein sachlicher Grund für einen befristeten Vertrag, auch für Teile der Elternzeit (§ 21 Abs. 1 BEEG). Verlängert sich die Elternzeit, sollte HR prüfen, ob die Befristung der Vertretung noch passt.

Was HR bei einer Verlängerung beachten sollte

  • Bindungszeitraum prüfen: Fällt die Verlängerung in die zwei Jahre, die bei der Anmeldung festgelegt wurden? Dann entscheidet der Arbeitgeber über die Zustimmung, außer der Wechsel mit dem anderen Elternteil scheitert aus wichtigem Grund.
  • Fristen im Blick behalten: 7 bzw. 13 Wochen für die Anmeldung, acht Wochen für die Ablehnung eines dritten Abschnitts nach dem 3. Geburtstag.
  • Form prüfen: Bei Kindern ab dem 1. Mai 2025 genügt eine E-Mail, bei älteren Kindern braucht es die Schriftform.
  • Bescheinigen und dokumentieren: Die Elternzeit ist zu bescheinigen; Entscheidungen über eine Zustimmung am besten in Textform festhalten.
  • Folgen mitdenken: Urlaubskürzung erklären, Vertretung und Rückkehrplanung anpassen.

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Häufige Fragen

Kann man die Elternzeit verlängern?

Ja, bis zu insgesamt drei Jahre pro Elternteil und Kind. Im Bindungszeitraum braucht es dafür die Zustimmung des Arbeitgebers, danach nur eine fristgerechte Anmeldung.

Wann muss ich die Verlängerung der Elternzeit beantragen?

Für Elternzeit bis zum 3. Geburtstag spätestens 7 Wochen vor Beginn, für Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag spätestens 13 Wochen vor Beginn (§ 16 Abs. 1 BEEG).

Kann der Arbeitgeber die Verlängerung der Elternzeit ablehnen?

Im Bindungszeitraum ja, denn die Verlängerung braucht seine Zustimmung, es sei denn, ein geplanter Wechsel mit dem anderen Elternteil scheitert aus wichtigem Grund. Nach dem 3. Geburtstag kann er nur einen dritten Abschnitt aus dringenden betrieblichen Gründen innerhalb von acht Wochen ablehnen.

Kann ich die Elternzeit von 2 auf 3 Jahre verlängern?

Ja. Ist der zweijährige Bindungszeitraum vorbei, braucht es laut Familienportal keine Zustimmung des Arbeitgebers. Das dritte Jahr musst Du bis zum 3. Geburtstag 7 Wochen vor Beginn anmelden.

Wie oft kann man die Elternzeit verlängern?

Eine feste Zahl an Verlängerungen nennt das Gesetz nicht. Die Elternzeit lässt sich auf bis zu drei Abschnitte verteilen, mit Zustimmung des Arbeitgebers auch auf mehr, insgesamt höchstens drei Jahre. Im Bindungszeitraum braucht jede Verlängerung seine Zustimmung.

Reicht eine E-Mail, um die Elternzeit zu verlängern?

Für Kinder, die ab dem 1. Mai 2025 geboren oder adoptiert wurden, ja: Es genügt die Textform. Für ältere Kinder gilt weiter die Schriftform mit Unterschrift.

Bekomme ich in der verlängerten Elternzeit Elterngeld?

Nur innerhalb der Bezugszeiträume: Basiselterngeld bis zur Vollendung des 14., Elterngeld Plus bis zur Vollendung des 32. Lebensmonats. Danach ist die Elternzeit unbezahlt.

Kann ich die Elternzeit auch verkürzen?

Grundsätzlich nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Wegen der Geburt eines weiteren Kindes oder in Fällen besonderer Härte kann er die vorzeitige Beendigung nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen; für die Mutterschutzfristen ist keine Zustimmung nötig (§ 16 Abs. 3 BEEG).

Darf ich in der Elternzeit in Teilzeit arbeiten?

Ja, bis zu 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt. Beim eigenen Arbeitgeber besteht unter den Voraussetzungen des § 15 Abs. 7 BEEG ein Anspruch auf 15 bis 32 Stunden.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Abweichende Regelungen in Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung gehen vor. Stand: Oktober 2026.

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