Die Elternzeit ist ein wichtiges Thema für viele Familien, da es bietet die Möglichkeit, mehr Zeit mit dem Nachwuchs zu verbringen und gleichzeitig die eigene berufliche Tätigkeit vorübergehend auszusetzen. Eine Verlängerung der Elternzeit kann in gewissen Situationen in Betracht gezogen werden, um die Familie noch weiter zu unterstützen.
Eine Verlängerung der Elternzeit von zwei auf drei Jahre ist grundsätzlich möglich, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und die jeweiligen Antragsfristen eingehalten werden. Beachten sollte man hierbei die unterschiedlichen Antragsfristen für Kinder vor und nach dem 3. Geburtstag. Bei einer gewünschten Verlängerung muss dies dem/der Arbeitgeber:in rechtzeitig mitgeteilt werden und in manchen Fällen auch eine Zustimmung eingeholt werden.
Dieser Beitrag beschäftigt sich näher mit dem Thema "Elternzeit verlängern" und gibt wertvolle Informationen und Tipps, was bei einer Verlängerung der Elternzeit zu beachten ist. Dabei wird auf verschiedene Aspekte, wie Antragsverfahren, Voraussetzungen und mögliche Auswirkungen auf das Elterngeld, eingegangen.
Elternzeit Verlängern: Die Grundlagen
Die Elternzeit ist ein wichtiger Aspekt im deutschen Arbeitsrecht, der es Eltern ermöglicht, sich eine bestimmte Zeit lang ausschließlich auf die Betreuung und Erziehung ihres Kindes zu konzentrieren. Die letzten Wochen bis zur Geburt geht die werdende Mutter in Mutterschutz bis zur Geburt des Kindes. Die Mutterschutzfrist beginnt meist 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet ca. 8 Wochen nach der Geburt. Danach beginnt die Elternzeit. Die werdende Mutter genießt einen besonderen Kündigungsschutz. So ist sie ab Beginn der Schwangerschaft, bis vier Monate nach der Geburt gem. §17MuSchG nicht kündbar.
Den ersten Antrag für die grundsätzliche Elternzeit sollte man spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit stellen. Grundsätzlich haben Eltern die Möglichkeit, während der laufenden Elternzeit diese zu verlängern oder flexibel zu gestalten. Dabei können sie bis zu insgesamt 36 Monate beanspruchen: maximal 24 Monate können zwischen dem dritten Geburtstag des Kindes und dem achten Geburtstag des Kindes genommen werden. Allerdings müssen einige Voraussetzungen für eine erfolgreiche Verlängerung der Elternzeit erfüllt sein. Die gesetzlichen Bestimmungen hierzu sind im Elternzeitgesetz geregelt.
Eine Elternzeitverlängerung ist generell möglich, wenn der/die Arbeitgeber:in zustimmt. In bestimmten Situationen muss der Arbeitgeber einer Verlängerung zustimmen, wie beispielsweise wenn der ursprünglich vorgesehene Wechsel der anspruchsberechtigten Person aus einem wichtigen Grund nicht erfolgen kann. Damit dieser Prozess möglichst reibungslos verläuft, sollten Eltern frühzeitig das Gespräch mit dem/der Arbeitgeber:in suchen und ihre Vorstellungen zur Elternzeitverlängerung darlegen.
Ein wichtiger Aspekt der Elternzeitverlängerung ist das Einhalten von Fristen. In der Regel sollte ein Antrag auf Verlängerung rechtzeitig vor Ablauf der ursprünglich beantragten Elternzeit eingereicht werden, sodass sowohl Arbeitgeber:in als auch Arbeitnehmer:in ausreichend Zeit für die Planung haben.
Ein Antrag auf Elternzeitverlängerung sollte schriftlich und klar formuliert werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Dabei können Musteranträge helfen, die für diesen Zweck zur Verfügung gestellt werden. Wichtig ist dabei nicht nur die genaue Angabe des gewünschten Zeitraums, sondern auch die Angabe der bisher in Anspruch genommenen Elternzeit und der aktuellen Situation der betreuenden Person.
Zusammenfassend ist die Elternzeitverlängerung eine gute Option für Eltern, die mehr Zeit mit ihrem Kind verbringen möchten. Es ist jedoch wichtig, die gesetzlichen Voraussetzungen und Fristen zu beachten, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
Voraussetzungen für die Verlängerung
Um die Elternzeit zu verlängern, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst einmal stehen jedem Elternteil insgesamt 36 Monate Elternzeit je Kind zur Verfügung. Diese Zeit soll zur Betreuung und Erziehung des eigenen Kindes genutzt werden.
- Erste Voraussetzung: Bisher wurden weniger als 36 Monate Elternzeit beansprucht. Wenn Du also schon die vollen 36 Monate genommen hast, ist eine Verlängerung leider nicht mehr möglich.
- Zweite Voraussetzung: Die Elternzeit umfasst maximal drei separate Zeitabschnitte. Solltest Du also bereits drei Abschnitte genommen haben, besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Verlängerung, selbst wenn die 36 Monate noch nicht ausgeschöpft sind.
Um die Elternzeit zu verlängern, ist es notwendig, einen Antrag bei deinem/deiner Arbeitgeberin einzureichen. Dieser Antrag sollte wichtige Informationen wie Ihre Anschrift, die Anschrift des Arbeitgebers, den Betreff und den genauen Verlängerungszeitraum beinhalten. Nach dem Bindungszeitraum benötigst Du die Zustimmung des Arbeitgebers nicht, wenn Du weitere Elternzeit nehmen willst.
Insgesamt ist es wichtig, die Voraussetzungen für eine Verlängerung der Elternzeit im Auge zu behalten und rechtzeitig einen entsprechenden Antrag einzureichen. Nur so kann gewährleistet werden, dass Du die notwendige Zeit für die Betreuung und Erziehung deines Kindes erhältst.
Antragsverfahren und Fristen
Das Antragsverfahren zur Verlängerung der Elternzeit beginnt mit der Antragstellung beim/bei der Arbeitgeber:in.
Es ist zu beachten, dass die Maximaldauer von 36 Monaten Elternzeit noch nicht ausgeschöpft sein darf und die Elternzeit bisher in maximal zwei Zeitabschnitte unterteilt wurde. Der Elternteil darf sich zudem nicht im Bindungszeitraum befinden, und der Antrag muss fristgerecht gestellt werden.
Die Fristen für die Antragstellung sind ebenfalls von Bedeutung. Für die ersten zwei Lebensjahre des Kindes muss der Antrag spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit beim/bei der Arbeitgeber:in eingehen. Bei der Inanspruchnahme von Elternzeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes ist eine Anmeldefrist von 13 Wochen einzuhalten.
Eine Verlängerung der Elternzeit kann in bestimmten Situationen erfolgen, beispielsweise wenn ein ursprünglich vorgesehener Wechsel der anspruchsberechtigten Person aus einem wichtigen Grund nicht stattfinden kann (§ 16 Abs. 3 S. 4 BEEG).
Im Falle einer Verlängerung der Elternzeit ist es ratsam, einen schriftlichen Antrag zu stellen, um Missverständnisse zu vermeiden und die Zustimmung des Arbeitgebers zu dokumentieren. Die Kommunikation mit dem/der Arbeitgeber:in sollte offen und kooperativ gestaltet werden, um auf eventuelle Änderungen zum Ende der Elternzeit oder Anpassungen reagieren zu können. Auch möglich ist zum Beispiel ein Start zurück ins Arbeitsleben in einer Teilzeitbeschäftigung.
Mögliche Gründe für eine Verlängerung der Elternzeit
Es gibt verschiedene Gründe, die dazu führen können, von der verlängerten Elternzeit Gebrauch zu machen. In diesem Abschnitt werden einige dieser Gründe vorgestellt.
- Fehlender Betreuungsplatz: In manchen Fällen ist es schwierig, einen passenden Betreuungsplatz für das Kind zu finden. Wenn Eltern keine adäquate Betreuungsmöglichkeit für ihr Kind haben, wie beispielsweise einen Kita-Platz kann dies ein Grund für die Verlängerung der Elternzeit sein.
- Zu frühe Fremdbetreuung: Einige Eltern möchten ihrem Kind mehr Zeit geben, bevor sie es in die Obhut von Fremden geben. Sie entscheiden sich bewusst gegen eine frühe Fremdbetreuung und nutzen die zusätzliche Zeit, um ihr Kind selbst zu betreuen und zu fördern.
- Noch nicht bereit für den Arbeitsalltag: Manche Eltern fühlen sich nach der regulären Elternzeit noch nicht bereit, in den gewohnten Arbeitsalltag zurückzukehren. Eine Verlängerung der Elternzeit ermöglicht ihnen, sich besser auf die Rückkehr zur Arbeit vorzubereiten und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu optimieren.
- Geplante Aufteilung der Elternzeit kann nicht stattfinden: In einigen Fällen kann die ursprünglich geplante Aufteilung der Elternzeit zwischen beiden Elternteilen nicht realisiert werden. Um dennoch eine gerechte Aufteilung der Betreuungsaufgaben zu gewährleisten, kann eine Verlängerung der Elternzeit sinnvoll sein.
- Höhere Gewalt wie Krankheit, Behinderung oder Tod: Unvorhersehbare Ereignisse, wie Krankheiten, Behinderungen oder der Tod eines Familienmitglieds, können dazu führen, dass eine Verlängerung der Elternzeit notwendig wird.
- Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz: In Fällen, in denen eine Rückkehr in den Job eine Gefahr für die wirtschaftliche Existenz der Familie darstellt, kann eine Verlängerung der Elternzeit in Betracht gezogen werden.
- Erneute Schwangerschaft / Geburt eines weiteren Kindes: Wenn während der Elternzeit ein weiteres Kind geboren wird, kann dies ebenfalls ein Grund für die Verlängerung der Elternzeit sein. Es erlaubt den Eltern, sich auf die neuen Herausforderungen einzustellen und für beide Kinder optimal da zu sein.
Es gibt also viele verschiedene Gründe, warum Eltern ihre Elternzeit verlängern möchten. Jede Familie hat ihre individuellen Bedürfnisse und Situationen, die berücksichtigt werden müssen.
Arbeitsrechtliche Aspekte
Die Elternzeit ist im deutschen Arbeitsrecht verankert, um Eltern die Möglichkeit zu geben, sich ihrem Nachwuchs zu widmen. Grundsätzlich kann die Elternzeit bis zu einer gesetzlich festgelegten Maximaldauer von 36 Monaten beansprucht und in höchstens drei Zeitabschnitte eingeteilt werden.
In den meisten Fällen ist eine Verlängerung der Elternzeit möglich. Jedoch gibt es einige Voraussetzungen und Fristen, die beachtet werden müssen. Zum Beispiel muss ein Antrag auf Verlängerung der Elternzeit innerhalb der 7-Wochen-Frist gestellt werden, wenn zwei Jahre Elternzeit beantragt wurden und das dritte Jahr beansprucht werden soll.
Bei der Beantragung der Verlängerung der Elternzeit ist es wichtig, dass die Eltern mit ihrem/ihrer Arbeitgeber:in kommunizieren und die gewünschte Dauer der Elternzeit sowie eventuelle Teilzeitwünsche/geplante Wochenstunden für die Rückkehr angeben. In bestimmten Fällen, wie zum Beispiel wenn der dritte Zeitabschnitt der Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes liegt, kann der/die Arbeitgeber:in die Verlängerung aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Dann ist noch eine unbezahlte Freistellung mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.
Die finanzielle Unterstützung während der Elternzeit wird größtenteils durch das Elterngeld geregelt. In der Regel wird dieses für die ersten 12 - 14 Lebensmonate des Kindes gezahlt. Während der restlichen Elternzeit besteht in der Regel kein Anspruch auf Elterngeld, aber die Eltern können möglicherweise andere finanzielle Unterstützungen in Anspruch nehmen.
Steuerliche Aspekte der Verlängerung
Bei der Verlängerung der Elternzeit gibt es auch einige steuerliche Aspekte, die beachtet werden sollten. Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass das Elterngeld selbst steuerfrei ist. Allerdings wird es als sogenannter Progressionsvorbehalt betrachtet, was bedeutet, dass es den persönlichen Steuersatz erhöhen kann. Dies geschieht, indem das Elterngeld zum zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet wird und daraufhin der Steuersatz ermittelt wird. Anschließend wird die Steuerlast jedoch ohne das Elterngeld berechnet, sodass man unterm Strich keine Steuern darauf zahlen muss.
Durch die Verlängerung der Elternzeit kann sich auch die Dauer des Elterngeldbezugs verlängern. Wenn man sich für das Elterngeld Plus entscheidet, wird die Bezugsdauer gestreckt, aber die Gesamtsumme bleibt dieselbe. Hier kann sich der steuerliche Vorteil erhöhen, da das Elterngeld Plus über einen längeren Zeitraum verteilt wird und somit das zu versteuernde Einkommen in den betreffenden Jahren geringer ausfällt.
Ebenfalls wichtig ist die Wahl der richtigen Steuerklasse während der Elternzeit. In vielen Fällen kann es vorteilhaft sein, die Steuerklasse zu wechseln, um den Steuerabzug im Rahmen der Lohnsteuer zu optimieren. Der Wechsel der Steuerklasse sollte jedoch rechtzeitig vor der Verlängerung der Elternzeit erfolgen, damit von den Vorteilen profitiert werden kann.
Zusammenfassend ist es ratsam, sich frühzeitig über die steuerlichen Auswirkungen einer Verlängerung der Elternzeit zu informieren und gegebenenfalls entsprechende Änderungen vorzunehmen. Hierdurch können mögliche steuerliche Vorteile ausgeschöpft und finanzielle Nachteile vermieden werden.
Fazit
Der Prozess der Elterngeldverlängerung ist von großer Bedeutung, da er Eltern eine längere Zeit ermöglicht, sich um ihre Kinder zu kümmern und gleichzeitig finanzielle Unterstützung durch den Staat zu erhalten.
Die Möglichkeit der Elternzeitverlängerung ist auf maximal 36 Monate begrenzt. Arbeitnehmer:innen müssen ihren Arbeitgeber:innen die gewünschte Verlängerung der Elternzeit rechtzeitig mitteilen, um eine ordnungsgemäße Planung zu gewährleisten.
Darüber hinaus ist es entscheidend zu verstehen, dass die staatliche Unterstützung in Form von Elterngeld begrenzt ist und nach spätestens 28 Monaten ab dem Geburtsdatum des Kindes endet. Nach dem Ende des Elterngeldes stehen den Eltern jedoch weitere Hilfen wie Kindergeld und gegebenenfalls Kinderzuschlag zur Verfügung.
Disclaimer:
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