Die Telearbeit beschreibt eine Arbeitsform, bei der berufliche Tätigkeiten nicht am zentralen Standort eines/einer Arbeitgeber:in ausgeführt werden, sondern von der häuslichen Arbeitsstätte aus, oder unterwegs über verschiedene Kommunikationskanäle stattfinden. Diese Alternative zur traditionellen Büroarbeit eröffnet sowohl für Arbeitgeber:innen als auch für Arbeitnehmer:innen neue Möglichkeiten, aber auch eine Vielzahl an Herausforderungen.
Um die Vor- und Nachteile der Telearbeit optimal abzuwägen und das Potenzial dieser Arbeitsform so gut wie möglich auszuschöpfen, sollten sowohl Arbeitgeber:innen als auch Arbeitnehmer:innen verschiedene Aspekte berücksichtigen. Dazu gehören unter anderem die individuelle Eignung des Aufgabenspektrums für Telearbeit, die Notwendigkeit eines guten Kommunikationsmediums und der Umgang mit rechtlichen Regelungen.
Was ist Telearbeit?
Telearbeit, auch bekannt als Heimarbeit, bezieht sich auf eine Arbeitsform, bei der Mitarbeiter:innen nicht am zentralen Unternehmensstandort tätig sind. Die Arbeit kann unter Nutzung verschiedener Kommunikationskanäle sowohl von zu Hause aus, als auch von unterwegs verrichtet werden. Für eine effektive Zusammenarbeit sind moderne Softwarelösungen bei der Telearbeit unerlässlich.
Der Telearbeitsplatz ist ein fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz im zu Hause eines/einer Mitarbeiter:in. Bei der alternierenden Telearbeit handelt es sich um ein hybrides Arbeitsmodell, bei dem der/die Mitarbeiter:in sowohl von zu Hause aus, als vom Büro aus arbeitet.
Zu differenzieren ist zwischen 3 verschiedenen Formen der Telearbeit, die im Folgenden definiert werden.
Welche Formen der Telearbeit gibt es?
Homeoffice/alternierende Telearbeit
Telearbeit umfasst verschiedene Formen der Arbeit außerhalb des betrieblichen Arbeitsplatzes. Eine der häufigsten Formen ist das Homeoffice, bei dem der/die Arbeitnehmer:in von Zuhause aus arbeitet. In Deutschland gibt es zum Beispiel eine Dienstvereinbarung zur Regelung dieser Arbeitsform. Die Heimarbeit erfolgt an einem fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz im häuslichen Umfeld. Hierbei ist es wichtig, dass die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden.
Mobile Telearbeit
Beim mobilen Arbeiten kann der/die Arbeitnehmer:in unterwegs arbeiten, beispielsweise in Zügen, Hotels oder bei Kund:innen vor Ort. Diese Arbeitsform ist in Deutschland unter dem Arbeitszeitgesetz geregelt und erfordert eine klare Vereinbarung zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in bezüglich der Arbeitszeiten. Mobile Telearbeit bietet Flexibilität und ermöglicht den Arbeitnehmer:innen, ihre Arbeitstage frei zu gestalten.
Teleheimarbeit
Die Teleheimarbeit beschreibt die Arbeit vom eigenen Zuhause. In diesem Fall arbeitet der/die Mitarbeiter:in komplett Remote und hat keinen Arbeitsplatz im Büro. Wie bei der Homeoffice-Form müssen auch bei der Teleheimarbeit die Bestimmungen des ArbSchG und des Arbeitszeitgesetzes beachtet werden. Auch eine Dienstvereinbarung zur Regelung der Teleheimarbeit ist in vielen Fällen erforderlich.
Was sind die Vor- und Nachteile von Telearbeit für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen?
Für Arbeitnehmer:innen:
Work-Life-Balance: Bei der Telearbeit können die Arbeitnehmer:innen ihre Zeit besser nutzen, Zeit für den Arbeitsweg einsparen und die räumliche Distanz zwischen Arbeits- und Privatbereich verringern. Das kann im besten Fall dazu führen, dass die Mitarbeiter:innen weniger Stress haben oder empfinden und deshalb zufriedener sind und produktiver arbeiten. Auf der anderen Seite birgt die Telearbeit jedoch das Risiko, dass es schwieriger ist Grenzen zu ziehen zwischen Arbeit- und Privatleben und dieser Zustand von manchen Arbeitgeber:innen ausgenutzt und eine dauerhafte Erreichbarkeit vorausgesetzt wird.
Beruf und Familie: Telearbeit vereinfacht die Pflege und Betreuung von Kindern und Angehörigen. Mitarbeiter:innen haben die Möglichkeit, flexibler auf familiäre Anforderungen reagieren zu können.
Gesundheitsschutz: Auch hier kann die Telearbeit Vor- und Nachteile mit sich bringen. Durch das Arbeiten von zu Hause bleibt den Mitarbeiter:innen der stressige Weg zur Arbeitsstätte erspart und auch vielleicht mal der Stress der im Büro herrscht. Auf der anderen Seite kann es für die Mitarbeiter:innen jedoch überfordernd sein, wenn sie gleichzeitig ihrem/ihrer Arbeitgeber:in und ihrer Familie gerecht werden müssen und in beiden Bereichen keine klare Abgrenzung stattfindet.
Für Arbeitgeber:innen
Höhere Mitarbeiterbindung: Mehr Zufriedenheit in der Belegschaft kann durch die erhöhte Flexibilität geschaffen werden. Für viele ist spätestens seit der Corona-Pandemie Telearbeit eine Voraussetzung, die zumindest für einige Tage in der Woche vom/von der Arbeitgeber:in möglich gemacht werden sollte.
Weniger Bürofläche/weniger Kosten: Dadurch, das Arbeitsplätze geteilt werden, können Büroflächen stark rationiert werden. Wenn es sich um ein eigenes Bürogebäude handelt, können Bereiche untervermietet werden, was Geld einbringt. Wenn es sich um ein Mietobjekt handelt, kann die Mietfläche reduziert werden. Das spart enorme Kosten.
Weniger Kontrolle/mehr Vertrauen: Die Arbeit zu Hause ist für den/die Arbeitgeber:in natürlich schwieriger zu überwachen. Die Kontrolle fehlt und Vertrauen zählt. Deshalb ist es noch wichtiger, dass die Mitarbeiter:innen intrinsisch motiviert sind und Leistung erbringen wollen. Hier kann man als Arbeitgeber:in mit einigen Tricks arbeiten, wie Boni, Teamevents zur Stärkung des Zugehörigkeitsgefühls uvm.
Telearbeit bietet für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen verschiedene Vor- und Nachteile. Es ist wichtig, dass beide Seiten klare Vereinbarungen treffen und sich an gesetzliche Regelungen halten, um das Potenzial der Telearbeit voll auszuschöpfen und mögliche Nachteile zu minimieren.
Haben Mitarbeiter:innen ein Recht auf Telearbeit?
In Deutschland haben Mitarbeiter:innen keinen allgemeinen Rechtsanspruch auf Telearbeit. Diese Regelung bedeutet, dass Arbeitnehmer:innen nicht die Möglichkeit haben, auf Telearbeit zu bestehen. Stattdessen können sie diese lediglich beantragen. Es kann jedoch im Vorfeld für Mitarbeiter:innen ein Ausschlusskriterium sein und dazu führen, dass sie sich nicht auf eine ausgeschriebene Stelle bewerben. Wenn sich auf einen Telearbeitsplatz verständigt wird, muss dies im Arbeitsvertrag festgehalten werden und dem/der Arbeitnehmer:in die nötige Ausstattung zur Verfügung gestellt werden muss, sodass er/sie seiner/ihrer Arbeit problemlos nachgehen kann.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Legaldefinition der Telearbeit in § 2 Abs. 7 Satz 1 ArbStättV vorschreibt, dass Telearbeitsplätze "vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten" sind. Zudem muss der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festlegen. Die Arbeitszeit im Rahmen der Telearbeit sollte durch Softwarehilfe digital erfasst werden. Eine HR-Lösung wie flair kann dabei helfen, diese notwendigen Vorgaben umzusetzen.
Abschließend kann man festhalten, dass ein Rechtsanspruch auf Telearbeit in Deutschland nicht besteht.
Was muss man als Arbeitgeber:in für Vorkehrungen treffen?
Als Arbeitgeber:in, der Telearbeit bzw. Homeoffice für seine Mitarbeiter:in einführt, sind verschiedene Vorkehrungen zu treffen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Hier einige wichtige Aspekte, die beachtet werden sollten:
Arbeitszeit und Pausenregelung: Hier sollten klare Regelungen vereinbart werden. Das hilft im Alltag und auch für das Unternehmen Struktur zu schaffen und die Produktivität zu gewährleisten. Auch Pausen können mit einem Zeitmanagementsystem, wie dem von flair, erfasst werden.
Technische Ausstattung: Die Mitarbeiter:innen sollten die technische Ausstattung erhalten, die sie benötigen. Dabei ist es egal, ob es sich um Hardware, Software, oder sogar beides handelt. In manchen Fällen kann es zudem sinnvoll sein, VPN-Dienste oder spezielle Sicherheitssoftware bereitzustellen, um den Schutz von Firmendaten zu gewährleisten.
Datenschutz und IT-Sicherheit: Datenschutz ist ein enorm wichtiges Thema, insbesondere wenn Mitarbeiter:innen außerhalb des Unternehmens arbeiten. Sensible Daten müssen DSGVO-konform verarbeitet und gespeichert werden und die Mitarbeiter:innen sollten dahingehend geschult werden.
Kommunikation: Es sollte eine flüssige Kommunikation gewährleistet sein, damit sowohl wichtige Absprachen getroffen werden können, aber auch um die soziale Komponente nicht zu vernachlässigen.
Regulierung und Gesetzgebung
Die Datensicherheit ist ein zentraler Aspekt der Telearbeit. Es ist wichtig, dass sowohl Arbeitgeber:innen als auch Arbeitnehmer:innen entsprechende Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten. Dazu gehören beispielsweise sichere Verbindungen, wie Virtual Private Networks (VPNs) und regelmäßige Updates von Anti-Viren-Software. Daneben gibt es noch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), was auch für den häuslichen Arbeitsplatz in der Telearbeit gilt.
Der/die Arbeitgeber:in hat die Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen sicherzustellen. Zu den relevanten Aspekten zählen unter anderem die Arbeitszeiterfassung und die Einhaltung der Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Darüber hinaus regelt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) die Anforderungen für die Gestaltung von Arbeitsplätzen, einschließlich der Bildschirmarbeitsplätze. Gemäß § 2 Abs. 7 ArbStättV sind Arbeitgeber:innen verpflichtet, Telearbeitsplätze so einzurichten, dass die Gesundheit und Sicherheit des/der Arbeitnehmer:in gewährleistet ist. Des Weiteren müssen Arbeitgeber:innen gemäß § 3 ArbStättV dafür sorgen, dass Arbeitsplätze den ergonomischen Anforderungen entsprechen. Dabei sind auch Regelungen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu beachten, die sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz ergeben.
Fazit
Telearbeit, auch als Heimarbeit oder Fernarbeit bekannt, ist ein Arbeitskonzept, bei dem Mitarbeiter:innen ihre Aufgaben von einem fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz im häuslichen Umfeld erledigen. Dieses Arbeitsmodell hat in den letzten Jahren, insbesondere während der Corona-Krise, an Bedeutung gewonnen und bietet sowohl Arbeitnehmer:innen als auch Arbeitgeber:innen verschiedene Vorteile und Nachteile.
Zu den Vorteilen von Telearbeit für Mitarbeiter:innen zählen eine bessere Work-Life-Balance, mehr Zeit und Flexibilität und die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Zu den Vorteilen von Arbeitgeber:innen gehören die reduzierten Betriebskosten, da weniger Büroraum benötigt wird, aber auch eine gesteigerte Mitarbeiterzufriedenheit.
Aber auch die Nachteile sollten beachtet werden, denn nur so kann man ihnen frühzeitig entgegenwirken. Als Arbeitgeber:in sollte man darauf achten, dass es nicht zu einer zu starken Isolation durch mangelnde soziale Interaktion kommt. Auch die Abgrenzung von Arbeit und Privatleben (Vermeidung von zu vielen Überstunden) sollte von Arbeitgeberseite sichergestellt werden.
Essenziell, sowohl für die Umsetzung rechtlicher Regulation (wie die Arbeitszeiterfassung), aber auch für die Zusammenarbeit und Kommunikation ist eine Softwarelösung wie flair unerlässlich.
Insgesamt ist die Telearbeit heutzutage nicht mehr wegzudenken und hat in ihrer zukünftigen Ausgestaltung noch großes Potenzial. Strukturen, die während der Corona-Pandemie von heute auf morgen erschaffen wurden, sollten überdacht und an eine langfristige Handhabung angepasst werden. Nur so können die Vorteile vom Arbeiten von Zuhause sich dauerhaft entfalten. Unabhängig vom Arbeitsort, sollte die benötigte Ausstattung immer sichergestellt sein, da sie insbesondere für Remote Work Grundvoraussetzung für die Ausübung der Arbeit ist.
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