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Weihnachtsgeld ganz einfach berechnen – so geht’s

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INHALT

Das Weihnachtsgeld ist eine liebgewonnene Jahressonderzahlung oder Gratifikation, die Arbeitnehmer:innen vornehmlich im Monat Dezember erhalten. Statistisch gesehen erhalten aktuell rund 55 Prozent aller deutschen Arbeitnehmer:innen Weihnachtsgeld. Diese zusätzliche Vergütung erfreut Arbeitnehmer:innen somit jedes Jahr aufs Neue, wobei die genaue Berechnung mitunter kompliziert sein kann. Und so weicht die anfängliche Freude oftmals schnell einer gewissen Ernüchterung, sobald der Blick auf die individuelle Gehaltsabrechnung fällt. Während es Fälle gibt, in denen Arbeitgeber:innen ein ganzes Monatsgehalt zusätzlich auszahlen, so fällt die endjährige Sonderzahlung in der Regel deutlich geringer aus. Im nun folgenden Artikel möchten wir daher für dich einmal die verschiedenen Aspekte des Weihnachtsgelds durchleuchten. Weiterhin soll über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die praktische Berechnung aufgeklärt werden. Zu guter Letzt soll noch ein kurzer Vergleich mit anderen Ländern – in diesem Falle Frankreich, Großbritannien und den USA – gezogen werden.

Weihnachtsgeld: Grundlagen und Begriffserklärung

Beim Weihnachtsgeld (auch Weihnachtsgratifikation oder Weihnachtssonderzahlung genannt) handelt es sich – ähnlich wie beim Urlaubsgeld – um eine Einmalzahlung, die in der Regel am Ende eines Kalenderjahres zum Jahresarbeitslohn hinzuaddiert und ausbezahlt wird. Die Höhe des Weihnachtsgeldes und der genaue Auszahlungszeitpunkt können jedoch von Arbeitgeber:in zu Arbeitgeber:in variieren. Bewährt haben sich hierfür die Monate November und Dezember. Bezogen auf das christliche Weihnachtsfest und auf die damit für die Arbeitnehmer:innen verbundenen Unkosten ist die Auszahlung mit dem Novemberentgelt dabei die häufigste Variante. Da es sich um eine einmalige, jährliche Sonderzahlung handelt und immer ausbezahlt werden muss, sobald dies einmal geschehen ist (wie an späterer Stelle noch erklärt werden wird), so wird das Weihnachtsgeld teilweise auch als 13. Monatsgehalt betitelt. Einen grundsätzlichen Anspruch auf das Weihnachtsgeld gibt es in Deutschland aber nicht.

Rechtliche Aspekte des Weihnachtsgelds in Deutschland

Die Welt der Weihnachtsgeldberechnung ist spannend, aber mitunter sehr verwirrend. Ein tieferes Verständnis dieser rechtlichen Rahmenbedingungen ist unerlässlich, um sowohl Arbeitgeber:innen als auch Arbeitnehmer:innen bei der Handhabung des Weihnachtsgeldes Sicherheit zu bieten. Dieser Abschnitt beleuchtet daher die Grundlagen des gesetzlichen Anspruchs auf Weihnachtsgeld, untersucht die Bedeutung von Betriebsvereinbarungen und betrachtet die Relevanz der betrieblichen Übung sowie deren Verbindung zu rechtlichen Urteilen, insbesondere denen des Bundesarbeitsgerichts (kurz: BAG). Studien und Forschungen zum Thema Weihnachtsgeld werden hierzulande übrigens von der Hans-Böckler-Stiftung durchgeführt.

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Laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung bekommen 55% der Deutschen Weihnachtsgeld. Schau dir die Studie hier an.

Gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld

In Deutschland besteht zunächst kein grundsätzlicher Anspruch auf den Erhalt von Weihnachtsgeld. Dieses ist in erster Linie an die geltenden Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen sowie Tarifverträge gebunden. Die gesetzliche Grundlage hierfür liefert der § 612 Bürgerliches Gesetzbuch (kurz: BGB), der zwar den grundsätzlichen Anspruch auf Vergütung vorsieht, jedoch nicht jenen einer zusätzlichen Vergütung. Gemäß Tarifvertragsgesetz (kurz: TVG) gelten ferner verbindliche Reglungen für Arbeitnehmer:innen, die unter den Geltungsbereich des jeweiligen Tarifvertrags fallen (indem diese beispielsweise im Tarifgebiet arbeiten). Sind hier Regelungen zum Weihnachtsgeld enthalten, so muss dieses nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz wiederum allen Arbeitnehmer:innen gezahlt werden.

Einfluss der Betriebszugehörigkeit

In der freien Wirtschaft gibt es keine genauen Regelungen in Bezug auf den Einfluss der Betriebszugehörigkeit auf die Zahlung des Weihnachtsgeldes. Meist erhalten Arbeitnehmer:innen hier vollen Anspruch darauf, sobald sich diese mindestens 12 Monate außerhalb ihrer Probezeit befinden, beziehungsweise 36 Monate im Betrieb arbeiten. In Tarifverträgen kommt aber oftmals auch die folgende Staffelung zum Einsatz:

  • ein 25-prozentiger Weihnachtsgeldanspruch (gemessen am regulären Monatseinkommen) nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit
  • ein 35-prozentiger Weihnachtsgeldanspruch (gemessen am regulären Monatseinkommen) nach 12 Monaten Betriebszugehörigkeit
  • ein 45-prozentiger Weihnachtsgeldanspruch (gemessen am regulären Monatseinkommen) nach 24 Monaten Betriebszugehörigkeit
  • ein 55-prozentiger Weihnachtsgeldanspruch (gemessen am regulären Monatseinkommen) nach 36 Monaten Betriebszugehörigkeit

Es muss sich außerdem um ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis handeln (der/die Arbeitnehmer:in darf sich nicht innerhalb ihrer Kündigungsfrist befinden). Gleichzeitig können die genannten Betriebszugehörigkeiten durch Fehlzeiten(wie beispielsweise durch Krankheit oder Mutterschutz) reduziert werden.

Bedeutung von betrieblicher Übung

Die sogenannte betriebliche Übung ist ein im Zusammenspiel mit dem Begriff Weihnachtsgeld häufig genanntes Stichwort. Gemeint ist damit ein Sachverhalt, der vom/von der Arbeitgeber:in mindestens dreimal in Folge geleistetwurde.

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Wusstest Du schon: Wurden in den vergangenen drei Jahren beispielsweise Weihnachtsgelder ausbezahlt, ohne dass ein Freiwilligkeitsvorbehalt (dazu später mehr!) erklärt wurde, so gilt dies bereits als betriebliche Übung, wodurch sich der/die Arbeitgeber:in dazu verpflichtet, künftig jedes Kalenderjahr ein Weihnachtsgeld auszuzahlen.

Eine betriebliche Übung entsteht also immer durch wiederkehrende Praktiken, die bestimmte Folgen mit sich bringen – dabei kann es sich beispielsweise auch um Urlaubsgeld oder Sonderurlaub handeln. Wichtig ist nur, dass diese mindestens dreimal in Folge zugestanden wurden und zwischenzeitlich keine schriftliche Mitteilung darüber stattgefunden hat, dass es sich um eine einmalige Leistung gehandelt hat (und künftige Ansprüche ausgeschlossen werden!).

So wird das Weihnachtsgeld üblicherweise berechnet

Die Berechnung des Weihnachtsgeldes beschäftigt Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen gleichermaßen. Und so wird dieses beliebte, zusätzliche Einkommen auf verschiedene Arten und Weisen kalkuliert. Häufig wird dieses auf den jeweiligen Monatslohn im betreffenden Monat (beispielsweise November oder Dezember) aufaddiert, sodass sich das (Gesamt-)Brutto in diesem Monat erhöht. Teilweise wird dieses aber auch innermonatlich (beispielsweise am 15. November oder am 15. Dezember) überwiesen. In den nachstehenden Unterabschnitten werfen wir daher einmal einen genaueren Blick auf die gängigen Methoden in Bezug auf die Berechnung und Auszahlung des Weihnachtsgelds in den folgenden Bereichen:

  • in der freien Wirtschaft
  • im öffentlichen Dienst
  • in besonderen Fällen der Rechtsprechung

Weihnachtsgeld in der freien Wirtschaft

In der freien Wirtschaft gibt es keine grundsätzlichen Regelungen in Bezug auf die Berechnung des Weihnachtsgelds. Meist werden individuelle Regelungen getroffen, anhand deren sich die Höhe dieser Sonderzahlung orientiert – beispielsweise einmalig 1.000, 2.000 Euro oder ein halbes oder volles Monatsgehalt. Auch existiert hier die Besonderheit, dass das Weihnachtsgeld oftmals auch erst innerhalb der Monate Juli oder August des Folgejahres ausgezahlt wird.

Die tatsächliche Höhe deines (Brutto-)Weihnachtsgelds findest Du in der jeweiligen Lohnabrechnung, die auf Basis der Jahreslohnsteuertabelle erstellt wird. Die Sonderzahlung wird – wie alle anderen Sonderzahlungen auch – voll versteuert, was zu einer Erhöhung des Grenzsteuersatzes führt, wodurch das zusätzliche Einkommen in Form des Weihnachtsgelds in der Regel höher besteuert wird, als das reguläre, monatliche Einkommen. Wie hoch dein tatsächliches Netto (inklusive Weihnachtsgeld) ist, dass kannst du mit einem kostenlosen Weihnachtsgeld-Rechner in Erfahrung bringen.

Weihnachtsgeld im öffentlichen Dienst

Im öffentlichen Dienst wird die weihnachtliche Jahressonderzahlung gemäß Tarifvertrag öffentlicher Dienst (kurz: TVöD) und § 20 TVöD in der Regel mit dem Novembergehalt ausgezahlt. Grundlage hierfür stellen jedoch die im jeweiligen Bezugsjahr erbrachte Arbeitsleistung und die Betriebstreue dar. Tarifbeschäftigten stehen hier die folgenden Weihnachtsgratifikationen zu:

  • Entgeltgruppen 1 bis 8: 90 % des regulären Monatslohns
  • Entgeltgruppen 9a bis 12: 80 % des regulären Monatslohns
  • Entgeltgruppen 13 bis 15: 60 % des regulären Monatslohns

In der individuellen Lohn- und Gehaltsabrechnung findet sich das Weihnachtsgeld dann als sonstige Bezüge wieder und muss – wie in der freien Wirtschaft auch – voll versteuert werden.

Weihnachtsgeld in besonderen Fällen der Rechtsprechung

In Bezug auf die Rechtsprechung rund um das Weihnachtsgeld hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt Urteile gefällt, in denen Weihnachtsgelder unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls gewährt werden mussten (wenn auch nur anteilig, obwohl die jeweiligen Grundvoraussetzungen hierfür nicht erfüllt waren). Zum einen handelt es sich hier um die bereits erwähnte, betriebliche Übung, aber beispielsweise auch bei langanhaltender Krankheit.

Im letzteren Fall kann das Weihnachtsgeld unter Umständen anteilig gekürzt werden, wenn dies in einer entsprechenden Regelung verankert ist. Im Falle von Krankengeld, Mutterschutz oder Elternzeit besteht in der Regel ein Anspruch auf das volle Weihnachtsgeld, da diese Phasen als arbeitszeitäquivalent betrachtet werden. Diese Urteile zeigen die Sensibilität der Rechtsprechung, Arbeitnehmerschutz und faire Behandlung in Bezug auf die Thematik Weihnachtsgeld und Sonderzahlungen.

Steuerliche Aspekte beim Weihnachtsgeld

Wie auch alle sonstigen Sonderzahlungen, so unterliegt auch das Weihnachtsgeld dem regulären Lohnsteuertarif. Glücklicherweise kann die sogenannte Fünftelregelung angewandt werden, nach der Arbeitnehmer:innen aufgrund von Sonderzahlungen zumindest eine gemilderte Steuerbelastung erfahren können. Außerordentliche Einkünfte – wie beispielsweise das Weihnachtsgeld – können somit gleichmäßig auf 5 Kalenderjahre verteilt werden, wodurch der durchschnittliche Steuersatz sinkt. Ist der/die Arbeitnehmer:in in Steuerklasse 6, so findet die Fünftelregelung keine Anwendung, wodurch beim Weihnachtsgeld erhalten hier häufig ein wesentlich höherer Steuersatz zu erwarten ist.

Auch wird das Weihnachtsgeld natürlichbei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt(dies gilt für Mitarbeiter:innen der freien Wirtschaft gleichwohl wie für Mitarbeiter:innen des öffentlichen Dienstes).

Freiwillige Leistung sowie Freiwilligkeitsvorbehalt

Die beiden Begriffe freiwillige Leistung und Freiwilligkeitsvorbehalt sind natürlich zwei weitere, wichtige Stichworte in Bezug auf das Weihnachtsgeld, die an dieser Stelle nur kurz erläutert werden sollen:

Freiwillige Leistung:

Arbeitgeber:innen können das Weihnachtsgeld zunächst als freiwillige Leistung deklarieren. Dadurch sind diese rechtlich nicht zur Auszahlung verpflichtet. Dies muss schriftlich erfolgen.

Freiwilligkeitsvorbehalt:

Der entsprechende Passus, der dies bezeugt, wird auch Freiwilligkeitsvorbehalt genannt und muss sich schriftlich in der jeweiligen Betriebsvereinbarung wiederfinden. Aber Achtung! Das Bundesarbeitsgericht hat geurteilt, dass regelmäßige Zahlungen über Jahre hinweg eine betriebliche Übung begründen können, selbst wenn ein Vorbehalt existiert. Eine solche Übung kann einen Anspruch auf Weihnachtsgeld des Folgejahres begründen.

Internationaler Vergleich beim Weihnachtsgeld

Das Weihnachtsgeld ist vor allem in Deutschland häufig anzutreffen, während dieses im internationalen Vergleich eher seltener Natur ist. Die rechtlichen Rahmenbedingungen, Beitragsbemessungsgrenzen und steuerlichen Aspekte variieren mitunter stark von Land zu Land und können durch den sachlichen Grund für die Gewährung von Weihnachtsgeld, wie beispielsweise Betriebszugehörigkeit oder Leistung, beeinflusst werden. Im Folgenden sollen daher einmal ein paar interessante Fakten zum Thema Weihnachtsgeld in Frankreich, Großbritannien und den USA aufgezeigt werden.

Frankreich

Bei unseren direkten Nachbarn in Frankreich ist Weihnachtsgeld weniger üblich als bei uns, wenngleich rund 48 Prozent aller Arbeitnehmer:innen dort stellenweise das 13. Monatsgehalt ausgezahlt bekommen.

Großbritannien

In Großbritannien erhalten im Schnitt nur rund 33 Prozent aller Arbeitnehmer:innen ein Weihnachtsgeld. Dort existieren die hierzulande gängigen Praxen, wie beispielsweise die betriebliche Übung, nicht.

USA

In den USA erhalten sogar nur rund 25 Prozent aller Arbeitnehmer:innen den begehrten Christmas Bonus, der sich durchschnittlich um die 1.900 US-Dollar bewegt. Der Boni hängt hier aber stark von der Betriebszugehörigkeit, Betriebstreue oder der individuellen Leistungsbewertung ab.

Fazit

In Deutschland ist das Weihnachtsgeld eine geschätzte Sonderzahlung, die Jahr für Jahr mehr als der Hälfte der Beschäftigen zuteilwird. Meist orientiert sich die Höhe des zu erwartenden Weihnachtsgelds an der Dauer der Betriebszugehörigkeit (und wird frühestens nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit zugestanden). Ein internationaler Vergleich zeigt außerdem, dass Weihnachtsgeld in verschiedenen Ländern unterschiedlich gehandhabt wird. In Deutschland ist es gängig, während dieses in anderen Ländern wie den USA und Großbritannien weniger verbreitet ist.

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