Midijob 2026: Grenze 603,01–2.000 €, Rechner & Beispiel
Nico Lind
Kurz gesagt: Ein Midijob ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einem regelmäßigen Monatsverdienst im sogenannten Übergangsbereich. 2026 reicht er von 603,01 € bis 2.000 € (§ 20 Abs. 2 SGB IV). Beschäftigte zahlen reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, sind aber voll versichert und erwerben volle Rentenansprüche. Den Arbeitgeber kostet der Midijob am unteren Ende rund 28 % des Lohns, bis 2.000 € sinkt sein Anteil auf den regulären Satz. Die Beiträge berechnest Du mit dem Faktor F, 2026 sind das 0,6619.
Was ist ein Midijob?
Midijob ist der umgangssprachliche Begriff für eine Beschäftigung im Übergangsbereich nach § 20 Abs. 2 SGB IV (bis 2019 „Gleitzone“). Er schließt direkt an den Minijob an: Liegt das regelmäßige Arbeitsentgelt über der Geringfügigkeitsgrenze, aber nicht über 2.000 € im Monat, ist die Beschäftigung in allen Zweigen der Sozialversicherung versicherungspflichtig. Der Arbeitnehmeranteil wird aber nach einer gesetzlichen Formel reduziert und steigt erst bis 2.000 € auf den vollen Satz an.
So vermeidet der Gesetzgeber einen harten Sprung: Ohne Übergangsbereich hätte jemand mit 650 € brutto netto weniger als ein Minijobber mit 603 €. Arbeitsrechtlich ist ein Midijob ein normales Teilzeitarbeitsverhältnis mit Anspruch auf Mindestlohn, Urlaub, Entgeltfortzahlung und Kündigungsschutz.
Midijob-Grenze 2026: 603,01 bis 2.000 €
| Wert | 2026 | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Untergrenze Übergangsbereich | 603,01 € | Geringfügigkeitsgrenze 603 € + 1 Cent (§ 8 Abs. 1a SGB IV) |
| Obergrenze Übergangsbereich | 2.000 € (seit 1. Januar 2023) | § 20 Abs. 2 SGB IV |
| Faktor F | 0,6619 | § 20 Abs. 2a SGB IV: 28 % ÷ 42,3 % |
| Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz | 42,3 % | KV 14,6 % + Ø Zusatzbeitrag 2,9 % + PV 3,6 % + RV 18,6 % + AV 2,6 % |
| Gesetzlicher Mindestlohn | 13,90 € pro Stunde | Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung |
Die Untergrenze ist dynamisch. Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Grenze an den Mindestlohn gekoppelt: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro. Das entspricht zehn Wochenstunden zum Mindestlohn. 2026 ergibt das 13,90 € × 130 ÷ 3 = 602,33 €, also 603 €. Mit jeder Mindestlohnerhöhung wandert damit auch der Beginn des Übergangsbereichs nach oben. Die Obergrenze von 2.000 € ist dagegen fest im Gesetz verankert.
Ausblick 2027: Der Mindestlohn steigt am 1. Januar 2027 auf 14,60 €, die Minijob-Grenze auf 633 €. Der Übergangsbereich reicht dann von 633,01 € bis 2.000 €. Den Faktor F für 2027 gibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bis Ende Dezember im Bundesanzeiger bekannt.
Kurz zur Geschichte: Die Gleitzone wurde 2003 mit 400,01 bis 800 € eingeführt, 2013 auf 850 €, im Juli 2019 auf 1.300 € und im Oktober 2022 auf 1.600 € angehoben. Seit Juli 2019 heißt sie Übergangsbereich, seit Januar 2023 endet sie bei 2.000 €.
Wie viele Stunden darf man im Midijob arbeiten?
Eine feste Stundengrenze gibt es nicht, entscheidend ist allein das Entgelt. Beim Mindestlohn von 13,90 € ergibt sich folgender Rahmen:
- Mehr als rund 43,4 Stunden im Monat (603 € ÷ 13,90 €): Darunter bleibt es ein Minijob.
- Höchstens rund 143,9 Stunden im Monat (2.000 € ÷ 13,90 €), also etwa 33 Stunden pro Woche.
Wer mehr als den Mindestlohn verdient, kommt entsprechend auf weniger Stunden. Bei 18 € pro Stunde endet der Übergangsbereich zum Beispiel bei gut 111 Stunden im Monat.
Midijob oder Minijob: die Unterschiede
| Minijob | Midijob | |
|---|---|---|
| Verdienst 2026 | bis 603 € im Monat | 603,01 € bis 2.000 € im Monat |
| Sozialversicherung | versicherungsfrei in KV, PV und AV; RV-pflichtig mit Befreiungsmöglichkeit | voll versicherungspflichtig in KV, PV, RV und AV |
| Beiträge der Beschäftigten | nur 3,6 % zur Rentenversicherung (ohne Befreiung) | reduzierter Anteil, steigt von 0 auf den vollen Satz |
| Abgaben des Arbeitgebers | Pauschalen bis 31,17 % an die Minijob-Zentrale | von 28 % sinkend bis auf den regulären Anteil (Beispiel: 21,15 %) |
| Lohnsteuer | meist 2 % Pauschsteuer, alternativ nach Steuerklasse | immer nach Steuerklasse (ELStAM) |
| Meldung an | Minijob-Zentrale | Krankenkasse der Beschäftigten |
| Eigener Krankenversicherungsschutz | nein | ja |
Alle Details zur Minijob-Seite, etwa zu den Pauschalabgaben und zur Befreiung von der Rentenversicherung, findest Du im Beitrag Minijob 2026.
Midijob-Rechner 2026
Den Midijob-Rechner mit den Werten für 2026 findest Du in der deutschen Ausgabe dieses Beitrags.
So wird der Midijob berechnet: Formel und Faktor F
Im Übergangsbereich werden die Beiträge nicht vom tatsächlichen Arbeitsentgelt (AE) berechnet, sondern von zwei reduzierten Bemessungsgrundlagen. Das Gesetz arbeitet mit der Geringfügigkeitsgrenze G (603 €), der Obergrenze OG (2.000 €) und dem Faktor F (0,6619).
1. Beitragspflichtige Einnahme für den Gesamtbeitrag (§ 20 Abs. 2a Satz 1 SGB IV):
BE = F × G + ([OG ÷ (OG − G)] − [G ÷ (OG − G)] × F) × (AE − G)
Mit den Werten für 2026 vereinfacht sich das zu: BE = 1,145937 × AE − 291,874. Auf diese Summe wird der volle Beitragssatz angewendet.
2. Beitragspflichtige Einnahme für den Arbeitnehmeranteil (§ 20 Abs. 2a Satz 6 SGB IV):
BEAN = [OG ÷ (OG − G)] × (AE − G), 2026 also 1,431639 × (AE − 603).
Die Beschäftigten zahlen den halben Beitragssatz auf BEAN. Den Rest des Gesamtbeitrags trägt der Arbeitgeber. Weil BEAN bei 603,01 € praktisch null ist, zahlt der Arbeitgeber dort fast den gesamten Beitrag. Bei 2.000 € sind beide Bemessungsgrundlagen gleich dem Arbeitsentgelt, und es gilt wieder die normale hälftige Teilung.
Faktor F: F ergibt sich aus 28 % (der Summe der Pauschalbeiträge, die ein Arbeitgeber für einen Minijob zur Kranken- und Rentenversicherung zahlt) geteilt durch den Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz des Jahres. Für 2026 sind das 28 % ÷ 42,3 % = 0,6619 (2025: 0,6683). Der Wert gilt für das ganze Kalenderjahr, auch wenn eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag unterjährig ändert. Für die konkrete Abrechnung zählen außerdem der individuelle Zusatzbeitrag der Krankenkasse und die Kinderzahl in der Pflegeversicherung.
Rechenbeispiel 2026: Midijob mit 1.200 € brutto
Annahmen: 1.200 € Monatsbrutto, durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 %, Beschäftigte:r mit einem Kind (kein Kinderlosenzuschlag), Betrieb außerhalb von Sachsen.
- BE für den Gesamtbeitrag: 1,145937 × 1.200 € − 291,874 = 1.083,25 €
- BE für den Arbeitnehmeranteil: 1,431639 × (1.200 € − 603 €) = 854,69 €
- Gesamtbeitrag: 1.083,25 € × 42,3 % = 458,21 €
| Zweig | Arbeitnehmer (21,15 % von 854,69 €) | Arbeitgeber (Rest) |
|---|---|---|
| Krankenversicherung (17,5 %) | 74,79 € | 114,78 € |
| Pflegeversicherung (3,6 %) | 15,38 € | 23,62 € |
| Rentenversicherung (18,6 %) | 79,49 € | 121,99 € |
| Arbeitslosenversicherung (2,6 %) | 11,11 € | 17,05 € |
| Summe | 180,77 € | 277,44 € |
Ohne Übergangsbereich müsste die Person 21,15 % von 1.200 € zahlen, also 253,80 €. Der Midijob spart ihr 73,03 € im Monat an Sozialabgaben. Die Rentenversicherung schreibt ihr trotzdem die vollen 1.200 € gut. Dazu kommt gegebenenfalls Lohnsteuer nach Steuerklasse.
Was kostet ein Midijob den Arbeitgeber?
Seit der Reform zum 1. Januar 2023 zahlt der Arbeitgeber am unteren Ende des Übergangsbereichs etwa so viel wie für einen Minijob, nämlich 28 % des Arbeitsentgelts. Bis 2.000 € sinkt sein Anteil gleitend auf den regulären Arbeitgeberanteil. Im unteren Bereich liegt er also über dem normalen Satz, und die Entlastung der Beschäftigten wird zum Teil vom Arbeitgeber getragen.
| Monatsbrutto | Arbeitnehmeranteil | Arbeitgeberanteil | Arbeitgeberanteil in % vom Brutto |
|---|---|---|---|
| 603,01 € | 0,00 € | 168,84 € | 28,0 % |
| 800 € | 59,66 € | 204,67 € | 25,6 % |
| 1.200 € | 180,77 € | 277,44 € | 23,1 % |
| 1.600 € | 301,88 € | 350,23 € | 21,9 % |
| 2.000 € | 423,00 € | 423,00 € | 21,15 % |
Annahmen wie im Rechenbeispiel. Hinzu kommen die Umlagen U1 und U2, die Insolvenzgeldumlage und der Beitrag zur Berufsgenossenschaft. Sie werden vom tatsächlichen Arbeitsentgelt berechnet. Die einzelnen Posten erklärt der Beitrag zu Lohnnebenkosten.
Rente, Kranken- und Arbeitslosenversicherung im Midijob
Volle Rentenansprüche: Seit dem 1. Juli 2019 werden die Entgeltpunkte im Übergangsbereich aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt berechnet, nicht aus der reduzierten beitragspflichtigen Einnahme. Wer 1.200 € verdient, bekommt also Rentenpunkte für 1.200 €, obwohl er nur Beiträge auf 854,69 € zahlt. Die Zeiten zählen voll für Wartezeiten und die Erwerbsminderungsrente.
Kranken- und Pflegeversicherung: Midijobber sind eigenständig gesetzlich krankenversichert, mit Anspruch auf Krankengeld nach dem Ende der sechswöchigen Entgeltfortzahlung. Eine Familienversicherung über Ehepartner:in oder Eltern ist ab 603,01 € nicht mehr möglich.
Arbeitslosenversicherung: Midijobs zählen für die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld wie jede andere versicherungspflichtige Beschäftigung.
Zahlt man im Midijob Steuern?
Ja, grundsätzlich schon. Anders als beim Minijob gibt es keine Pauschsteuer: Die Lohnsteuer richtet sich nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM). In den Steuerklassen I bis IV fällt bei Löhnen im Übergangsbereich wegen Grundfreibetrag und Vorsorgepauschale oft wenig oder gar keine Lohnsteuer an. In Steuerklasse V und VI wird dagegen schon bei kleinen Beträgen Lohnsteuer fällig, etwa wenn der Midijob ein Zweitjob ist. Was die Klassen bedeuten, erklärt der Beitrag Steuerklassen.
Mehrere Jobs und Sonderfälle
- Mehrere versicherungspflichtige Jobs: Die Entgelte werden addiert (§ 20 Abs. 2 SGB IV). Liegt die Summe zwischen 603,01 € und 2.000 €, gilt der Übergangsbereich für jede Beschäftigung, jeder Arbeitgeber rechnet anteilig mit dem Gesamtentgelt. Liegt sie darüber, gelten überall die regulären Beitragsanteile.
- Midijob plus Minijob: Neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung bleibt ein Minijob abgabenfrei für die Beschäftigten und wird nicht hinzugerechnet. Jeder weitere Minijob wird mit dem Midijob zusammengerechnet (§ 8 Abs. 2 SGB IV).
- Mehrere Minijobs: Übersteigen mehrere Minijobs zusammen 603 €, werden alle versicherungspflichtig. Liegt die Summe höchstens bei 2.000 €, entsteht ein Midijob.
- Auszubildende: Für Beschäftigte, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind, gilt der Übergangsbereich nicht (§ 20 Abs. 2a SGB IV). Auch eine Ausbildungsvergütung von 1.000 € ist regulär beitragspflichtig.
- Kurzarbeit: Sinkt das Entgelt nur wegen Kurzarbeit in den Übergangsbereich, wird die Midijob-Regelung nicht angewendet.
Regelmäßiges Entgelt und Einmalzahlungen: Ob ein Midijob vorliegt, entscheidet eine vorausschauende Jahresbetrachtung zu Beginn der Beschäftigung. Sicher zu erwartende Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld zählen mit. Beispiel: 1.900 € im Monat plus 1.500 € Weihnachtsgeld ergeben 24.300 € im Jahr, also 2.025 € im Monat. Das ist kein Midijob mehr. Steigt das Entgelt in einzelnen Monaten über 2.000 €, etwa durch eine Einmalzahlung, gelten in diesen Monaten die regulären Beitragsanteile.
Pflichten für Arbeitgeber: Meldungen und Lohnabrechnung
- Anmeldung bei der Krankenkasse: Midijobber meldest Du wie alle versicherungspflichtig Beschäftigten bei ihrer Krankenkasse an, nicht bei der Minijob-Zentrale (Personengruppenschlüssel 101, Beitragsgruppen 1111).
- Kennzeichen Übergangsbereich: In den Entgeltmeldungen kennzeichnest Du, ob das Entgelt im Meldezeitraum durchgehend im Übergangsbereich lag (Kennzeichen 1) oder teils innerhalb, teils außerhalb (Kennzeichen 2).
- Zwei Entgelte melden: Gemeldet wird die reduzierte beitragspflichtige Einnahme und zusätzlich das tatsächliche Arbeitsentgelt („Entgelt Rentenberechnung“). Nur so kann die Rentenversicherung die vollen Rentenansprüche berechnen.
- Beiträge abführen: Gesamtbeitrag, Umlagen und Insolvenzgeldumlage gehen monatlich per Beitragsnachweis an die Krankenkasse, fällig am drittletzten Bankarbeitstag des Monats.
- Grenze im Blick behalten: Mehrarbeit, Krankheitsvertretungen oder eine Lohnerhöhung können das regelmäßige Entgelt über 2.000 € heben. Frag außerdem bei der Einstellung nach weiteren Beschäftigungen.
Mit flair Payroll rechnest Du Minijobber, Midijobber und Festangestellte in einer Lohnabrechnung ab. Wie eine Abrechnung aufgebaut ist, zeigt der Beitrag zur Gehaltsabrechnung.
Häufig gestellte Fragen zum Midijob
Was ist die Midijob-Grenze 2026?
Der Übergangsbereich reicht 2026 von 603,01 € bis 2.000 € regelmäßigem Arbeitsentgelt im Monat. Die Untergrenze folgt der Minijob-Grenze von 603 €, die an den Mindestlohn von 13,90 € gekoppelt ist. Die Obergrenze von 2.000 € gilt seit dem 1. Januar 2023.
Wie hoch ist der Faktor F 2026?
Der Faktor F beträgt 2026 0,6619. Er ergibt sich aus 28 % geteilt durch den Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz von 42,3 %.
Wie viele Stunden darf ein Midijobber arbeiten?
Es gibt keine Stundengrenze, nur die Entgeltgrenze. Beim Mindestlohn von 13,90 € sind knapp 144 Stunden im Monat möglich, etwa 33 Stunden pro Woche. Bei höherem Stundenlohn entsprechend weniger.
Kann man einen Midijob und einen Minijob gleichzeitig haben?
Ja. Neben einem Midijob bleibt ein Minijob für die Beschäftigten abgabenfrei und wird nicht mit dem Midijob zusammengerechnet. Erst ein zweiter Minijob wird hinzugerechnet und damit versicherungspflichtig.
Zahlt man im Midijob Steuern?
Ja, die Lohnsteuer richtet sich nach der Steuerklasse. In den Steuerklassen I bis IV fällt bei Midijob-Löhnen oft wenig oder keine Lohnsteuer an, in den Steuerklassen V und VI schon bei kleinen Beträgen.
Bekommt man im Midijob die volle Rente?
Ja. Die Rentenversicherung berechnet die Entgeltpunkte aus dem tatsächlichen Bruttolohn, obwohl Beschäftigte nur reduzierte Beiträge zahlen.
Lohnt sich ein Midijob für Arbeitgeber?
Im unteren Bereich ist ein Midijob etwas teurer als eine reguläre Beschäftigung, weil der Arbeitgeberanteil bei 603,01 € rund 28 % beträgt und erst bis 2.000 € auf den normalen Anteil sinkt. Dafür gewinnen Arbeitgeber Teilzeitkräfte, die mehr Stunden arbeiten können als im Minijob, und haben in der Abrechnung keinen Mehraufwand gegenüber anderen Beschäftigten.
Was ändert sich 2027 beim Midijob?
Mit dem Mindestlohn von 14,60 € steigt die Minijob-Grenze zum 1. Januar 2027 auf 633 €. Der Übergangsbereich beginnt dann bei 633,01 €, die Obergrenze bleibt bei 2.000 €. Den neuen Faktor F gibt das Bundesarbeitsministerium Ende 2026 bekannt.
Quellen: § 20 SGB IV, Minijob-Zentrale: Midijob.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Abweichende Regelungen in Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung gehen vor. Stand: Oktober 2026.
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