Nebenbeschäftigungen werden immer beliebter und gehören für viele Deutsche zum Berufsleben dazu. Sie bieten die Möglichkeit, zusätzliches Einkommen zu generieren oder neue Fähigkeiten zu erlernen, und tragen zur wirtschaftlichen Unterstützung bei.
Arbeitsrechtlich ist nicht jede Nebenbeschäftigung problematisch, oder führt zu Konsequenzen wie Abmahnung oder gar fristloser Kündigung. Es gibt einige wesentliche Fragen und Antworten im Zusammenhang mit Nebenjobs, die Arbeitnehmer:innen wissen sollten, um ihre Rechte und Pflichten zu verstehen.
Definition von Nebenbeschäftigung
Eine Nebenbeschäftigung ist eine zusätzliche Tätigkeit, die neben dem Hauptarbeitsverhältnis ausgeübt wird. Dabei handelt es sich um Arbeiten, die außerhalb der Arbeitszeit des Hauptarbeitsverhältnisses stattfinden. Es spielt keine Rolle, ob diese Nebentätigkeit vergütet oder unvergütet ist.
Darunter fallen beispielsweise Minijobs, Aushilfsjobs, Teilzeitbeschäftigungen oder freiberufliche Tätigkeiten. Selbstständige Arbeit nach Feierabend oder am Wochenende kann ebenfalls als Nebenbeschäftigung betrachtet werden. Neben bezahlten Tätigkeiten, können auch ehrenamtliche Tätigkeiten oder unentgeltliche Hilfsdienste als Nebentätigkeit angesehen werden.
In vielen Fällen müssen Nebenbeschäftigungen nicht vom/von der Hauptarbeitgeber:in genehmigt werden. Allerdings besteht ein berechtigtes Interesse seitens des Unternehmens an der Tätigkeit und der/die Arbeitnehmer:in ist oft verpflichtet, eine geplante Nebentätigkeit vor Aufnahme anzuzeigen, wenn dies vertraglich oder tarifvertraglich vereinbart ist.
Für Arbeitnehmer:innen in einigen Branchen ist es unproblematisch, eine Nebenbeschäftigung in nicht-konkurrierenden Unternehmen anzunehmen. Zum Beispiel die Nebentätigkeit als Reinigungskraft oder Wachdienst in einem anderen Unternehmen.
Es ist empfehlenswert, sich mit dem Arbeitsvertrag, möglichen tarifvertraglichen Regelungen sowie jeglichen betrieblichen Vereinbarungen vertraut zu machen, um potenzielle Konflikte oder Verstöße gegen die Vertragsbedingungen im Zusammenhang mit einer Nebenbeschäftigung zu vermeiden.
Arten von Nebenbeschäftigungen
In diesem Artikel werden die verschiedenen Arten von Nebenbeschäftigungen erläutert. Es gibt grundsätzlich zwei Hauptkategorien von Nebenbeschäftigungen: selbständige und nicht-selbständige Tätigkeiten.
Bei einer selbständigen Nebenbeschäftigung handelt es sich um eine Tätigkeit, bei der die Person selbst für die Organisation und Durchführung der Arbeit verantwortlich ist. Dies kann beispielsweise eine freiberufliche Tätigkeit als Berater, Grafikdesigner oder Handwerker sein. Bei dieser Art von Nebenbeschäftigung sollten die rechtlichen Anforderungen und steuerlichen Pflichten zu beachtet werden, die für Selbständige gelten. Dazu gehören unter anderem die Anmeldung beim Finanzamt, die Führung einer Gewinnermittlung und die Abführung der Umsatz- und Einkommenssteuer.
Nicht-selbständige Nebenbeschäftigungen sind Tätigkeiten, bei denen die Person angestellt ist und die Arbeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses durchgeführt wird. Dazu gehören beispielsweise Minijobs oder Aushilfstätigkeiten. Bei einer nicht-selbständigen Nebenbeschäftigung kommen in der Regel die gleichen sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zur Anwendung wie bei einer Haupttätigkeit, sofern der monatliche Verdienst über 520 Euro liegt. Ist dies der Fall, muss die Nebentätigkeit sozialversicherungs- und steuerpflichtig angemeldet werden.
In beiden Fällen ist es wichtig, darauf zu achten, dass die Nebenbeschäftigung das Hauptarbeitsverhältnis nicht negativ beeinflusst und eventuell vertraglich festgelegte Regelungen bezüglich Nebentätigkeiten beachtet werden. Es empfiehlt sich, vor Aufnahme einer Nebenbeschäftigung das Einverständnis des/der Hauptarbeitgeber:in einzuholen.
Gesetzliche Regelungen für Nebenbeschäftigungen
Nebenbeschäftigungen sind, wie bereits erwähnt, grundsätzlich erlaubt, solange sie nicht gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen, oder die Interessen des/der Hauptarbeitgeber:in beeinträchtigen. Es gibt einige wesentliche Aspekte, die Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen in Bezug auf Nebenbeschäftigungen kennen sollten.
Der/die Arbeitnehmer:in steht in der Informationspflicht, geplante Nebenbeschäftigungen anzuzeigen, wenn dies vertraglich oder tarifvertraglich vereinbart ist oder die Interessen des/der Arbeitgeber:in berührt werden können. Dies ist jedoch nur eine pauschale Forderung, welche nicht rechtsgültig ist, da sie die Berufsfreiheit des/der Arbeitnehmer:in einschränkt.
Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes. Arbeitnehmer:innen müssen darauf achten, dass ihr Zweitjob nicht dazu führt, dass sie die gesetzlich vorgeschriebenen Höchstarbeitszeiten überschreiten oder die Mindestruhezeiten nicht einhalten. Bei der Berechnung der Arbeitszeit müssen Haupt- und Nebenbeschäftigungen zusammengenommen werden.
Außerdem dürfen Arbeitnehmer:innen keine Konkurrenztätigkeit aufnehmen. Dies bedeutet, dass sie in ihrer Nebenbeschäftigung nicht für ein Unternehmen arbeiten dürfen, das im direkten Wettbewerb mit ihrem/ihrer Hauptarbeitgeber:in steht. Eine Konkurrenztätigkeit kann den/die Hauptarbeitgeber:in dazu berechtigen, die Nebenbeschäftigung zu verbieten oder sogar arbeitsrechtliche Sanktionen zu verhängen.
Darüber hinaus können sich sozialversicherungsrechtliche Aspekte ergeben, wenn eine Nebenbeschäftigung aufgenommen wird. Hierzu zählt beispielsweise, dass bei Überschreitung bestimmter Einkommensgrenzen die Nebenbeschäftigung nicht mehr als Minijob gilt und voll sozialversicherungspflichtig wird.
Abschließend ist zu beachten, dass Auszubildende und Arbeitslose besonderen Regelungen unterliegen. Bei Auszubildenden gelten strengere Vorschriften hinsichtlich Arbeitszeit und Ruhezeit (ArbZg), während Arbeitslose unter bestimmten Bedingungen weiterhin Anspruch auf Arbeitslosengeld von der Bundesagentur für Arbeit haben können, wenn sie einer Nebenbeschäftigung nachgehen.
Vorteile einer Nebenbeschäftigung
Eine Nebenbeschäftigung kann viele Vorteile mit sich bringen, insbesondere wenn sie sorgfältig ausgewählt und in Verbindung mit der Haupttätigkeit betrachtet wird. Hier sind einige Aspekte, die die Vorteile einer Nebenbeschäftigung aufzeigen:
Zusätzliches Einkommen: Ein Nebenjob kann das monatliche Einkommen erheblich erhöhen und somit die finanzielle Sicherheit verbessern. Arbeitnehmer:innen können mit diesem zusätzlichen Geld Schulden abbezahlen, sparen oder sich etwas Besonderes gönnen.
Neue Fähigkeiten erlernen: Eine Nebenbeschäftigung bietet oft die Möglichkeit, neue Fähigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die im Hauptberuf angewendet oder für die berufliche Weiterentwicklung genutzt werden können.
Netzwerkerweiterung: Durch die Arbeit in einer anderen Branche oder einem anderen Unternehmen können Arbeitnehmer:innen ihr berufliches Netzwerk erweitern, was in Zukunft zu neuen Karrieremöglichkeiten und Geschäftskontakten führen kann.
Flexibilität: Viele Nebenjobs ermöglichen flexible Arbeitszeiten und -orte, sodass Arbeitnehmer:innen sie leicht in ihren Alltag integrieren können. Dies ist besonders nützlich für Personen, die ihre Haupttätigkeit nicht einschränken möchten.
Erhöhung der Arbeitsplatzsicherheit: Eine Nebenbeschäftigung kann dazu beitragen, das Risiko von Arbeitsplatzverlusten zu mindern, indem sie eine zusätzliche Einkommensquelle bietet. Wenn ein/ Arbeitnehmer:in seinen/ihren Hauptjob verliert, hat er/sie möglicherweise bereits einen anderen Einkommensstrom, auf den er/sie sich verlassen kann.
Insgesamt bietet eine Nebenbeschäftigung vielfältige Vorteile für Arbeitnehmer:innen, die ihre finanzielle Situation, ihren beruflichen Werdegang und ihre Lebensqualität verbessern möchten.
Nachteile einer Nebenbeschäftigung
Eine Nebenbeschäftigung kann neben dem Hauptberuf einige Vorteile bieten, wie zusätzliches Einkommen und Möglichkeiten zur persönlichen Weiterentwicklung. Allerdings gibt es auch Nachteile, die im Folgenden erläutert werden.
Zeitliche Belastung: Eine der größten Herausforderungen bei der Ausübung einer Nebenbeschäftigung ist die zusätzliche zeitliche Belastung. Neben dem Hauptberuf müssen die Wochenstunden für die Nebentätigkeit eingeplant und die Höchstgrenzen eingehalten werden. Dies kann dazu führen, dass weniger Zeit für Erholung, Familie und Freizeitaktivitäten zur Verfügung steht.
Gesundheitliche Beeinträchtigung: Die zusätzliche Belastung einer Nebentätigkeit kann in manchen Fällen zu einer Überforderung führen, die sich negativ auf die körperliche und geistige Gesundheit des/der Arbeitnehmer:in auswirken kann. Es besteht die Gefahr von Erschöpfung, Burnout oder Schlafmangel. Im Krankheitsfall ist darauf zu achten, dass nicht nur im Hauptjob eine Krankschreibung erfolgt damit der Heilungsprozess erfolgreich stattfinden kann. Andernfalls kann mit arbeitsrechtliche Konsequenzen oder sogar einer Kündigung gerechnet werden. Um Krankmeldungen zu verwalten, kann Softwarehilfe nötig sein. Mit flair können Mitarbeiter:innen bespielsweise ganz einfach eine Krankmeldung hochladen und sogar mit einer Information für den/die Vorgesetze versehen.
Arbeitsrechtliche Aspekte: Eine Nebenbeschäftigung darf nicht im Widerspruch zum Arbeitsvertrag des Hauptberufs oder im Konkurrenzunternehmen liegen. Hierbei können rechtliche Probleme auftreten, wenn eine Nebentätigkeit ohne Genehmigung des/der Hauptarbeitgeber:in ausgeübt wird oder die gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen überschritten werden.
Steuern und Sozialversicherung: In einigen Fällen kann die zusätzliche Einkommensquelle einer Nebenbeschäftigung, insbesondere wenn sie über 520 Euro monatlich liegt, weitere steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Verpflichtungen mit sich bringen. Dies kann zu einer höheren Belastung für den/die Arbeitnehmer:in führen und die Attraktivität der Nebenbeschäftigung schmälern.
Vereinbarkeit mit Hauptberuf: Je nach Art der Nebentätigkeit kann es zu Konflikten oder negativen Auswirkungen auf die Hauptbeschäftigung kommen. Zum Beispiel kann die Qualität der Arbeit durch Müdigkeit oder mangelnde Konzentration beeinträchtigt werden, oder es besteht die Gefahr von Interessenskonflikten und Loyalitätskonflikten. Im Bundesurlaubsgesetz wird zudem die Arbeitszeit während des Urlaubs geregelt. Auf diese sollte von dem/der Arbeitnehmer:in ebenfalls geachtet werden, da Urlaub primär als Erholung gedacht ist.
Insgesamt sollte jede/r Arbeitnehmer:in eine sorgfältige Abwägung der Vor- und Nachteile vor der Aufnahme einer Nebentätigkeit treffen und die persönliche Situation sowie die Auswirkungen auf das Hauptarbeitsverhältnis berücksichtigen.
Steuerliche Aspekte einer Nebenbeschäftigung
Bei einer Nebenbeschäftigung gibt es verschiedene steuerliche Aspekte zu beachten. Einer dieser Aspekte betrifft die Besteuerung des Arbeitslohns. Wenn der monatliche Arbeitslohn aus einem oder einer geringfügigen Beschäftigung insgesamt 520 Euro nicht übersteigt, kann er, je nach Steuerklasse, mit einem Pauschalsteuersatz von zwei Prozent besteuert werden. In einigen Fällen kann die Lohnsteuer sogar mit 20 Prozent pauschaliert werden.
Grundsätzlich spielt es für die Besteuerung keine Rolle, aus welcher Tätigkeit Einkünfte erzielt werden. Allerdings sind laut §3 Nr.26 EStG Einkünfte bis zu 2.400 Euro pro Jahr steuerfrei, wenn sie aus einer Übungsleiter-, Ausbilder- oder Erzieher-Tätigkeiten stammen.
Nebentätigkeiten können in Deutschland von Arbeitnehmer:innen, Rentner:innen und Beamten auch im öffentlichen Dienst, ausgeübt werden. Für die Anmeldung beim/ bei der Hauptarbeitgeber:in gibt es Ausnahmen, beispielsweise wenn vertraglich vereinbarte Nebentätigkeitsverbote oder Genehmigungserfordernisse bestehen. Beamte stehen hingegen in der Genehmigungspflicht für eine Nebentätigkeit. Wenn Du dir unsicher bist, wie das Steuerrecht in deiner Situation ausgelegt wird, konsultiere eine:n Steuerberater:in. Diese:r hilft dir, die für dich beste Lösung zu finden.
Auswirkungen auf Sozialleistungen
Eine Nebenbeschäftigung kann Auswirkungen auf die Sozialleistungen haben, die jemand bezieht. Für Personen, die Sozialhilfe erhalten und gleichzeitig einen Nebenjob haben, besteht die Möglichkeit, dass diese zusätzlichen Einkünfte die staatlichen Leistungen mindern. Dies ist jedoch nicht immer der Fall. Beispielsweise müssen Einkünfte aus einer Nebentätigkeit als Dozent an einer Volkshochschule nicht unbedingt auf die Sozialhilfe angerechnet werden.
Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung können Arbeitnehmer:innen zusätzlich einen Minijob auf 520-Euro-Basis ausüben, ohne dass dies negative Folgen für ihre Sozialversicherung hat. Bei einem solchen Minijob ist lediglich die Rentenversicherungspflicht gegeben, während die anderen Versicherungen davon unberührt bleiben.
Allerdings gelten bei Arbeitslosengeld und Nebenjob andere Regelungen. Sofern das Einkommen aus dem Nebenjob unter einer gewissen Grenze bleibt, hat es keine Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld. Wird diese Grenze jedoch überschritten, kann das Arbeitslosengeld gekürzt werden. Dabei wird die Inflationsausgleichsprämie nicht als Nebeneinkommen auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
Für Personen, die Bürgergeld beziehen, wird das Einkommen aus einer Nebentätigkeit in der Regel ebenfalls auf die staatliche Leistung angerechnet. Hier gibt es jedoch unterschiedliche Freibeträge, die vom Arbeitslosengeld I abweichen. Die ersten 100 Euro des Nebeneinkommens bleiben in diesem Fall beispielsweise anrechnungsfrei.
Fazit
In Bezug auf Nebenbeschäftigungen gibt es einige wichtige Aspekte, die sowohl Arbeitnehmer:innen als auch Arbeitgeber:innen berücksichtigen sollten. Eine Nebentätigkeit ist nicht grundsätzlich verboten oder schädlich. Es hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, ob die Nebenbeschäftigung rechtmäßig ist und keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen mit sich bringt.
Ein entscheidender Faktor ist der Arbeitsvertrag, in dem möglicherweise Bedingungen verankert sind, die Nebenbeschäftigungen betreffen. Ein/e Arbeitnehmer:in sollte sicherstellen, dass er diese Bedingungen versteht und befolgt. Insbesondere müssen die Arbeitnehmer:innen darauf achten, dass ihre Nebentätigkeiten nicht im Wettbewerb mit der Hauptbeschäftigung stehen und dass sie nicht gegen ihre arbeitsrechtliche Loyalitätspflicht und das Wettbewerbsverbot verstoßen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft die Sozialversicherung. Bei der Ausübung einer Nebentätigkeit kann es zu Veränderungen der Sozialversicherungspflicht kommen. Arbeitnehmer:innen sollten sich darüber im Klaren sein, wie sich ihre Nebenbeschäftigung auf ihre Versicherungspflicht auswirkt, insbesondere in Bezug auf die Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
Schließlich müssen Arbeitnehmer:innen daran denken, dass ihre Nebentätigkeit auch steuerliche Auswirkungen haben kann. Die zusätzlichen Einkünfte aus der Nebenbeschäftigung sind in der Regel der Einkommen- und gegebenenfalls der Umsatzsteuerpflicht unterlegen.
Zusammenfassend ist es wichtig, dass Arbeitnehmer:innen sich ihrer Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit ihren Nebentätigkeiten bewusst sind und sich bemühen, diese Tätigkeiten im Einklang mit ihren Arbeitsverträgen, dem Arbeitsrecht und den Sozialversicherungs- und Steuervorschriften auszuüben.
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