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Abfindung: Alles was man darüber wissen sollte

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INHALT

Wenn es zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt, treten zahlreiche Folgen in Kraft. Dazu zählen unter anderem auch Abfindungszahlungen. Aber nicht jedes Ausscheiden aus einem Unternehmen zieht automatisch eine Abfindung mit sich. Wer einen Abfindungsanspruch hat (und wer nicht) ist gesetzlich nicht klar geregelt. Der Anspruch wird immer individuell festgelegt.

In diesem Blog-Beitrag geben wir dir eine Übersicht, was Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen zum Thema Abfindung wissen sollten. Wir decken weitverbreitete Unklarheiten über Kündigungsschutz, Abfindungssumme und über Abfindungsregelungen auf.  Du kannst dir sicher sein: Es gibt zahlreiche inhaltliche und formale Kriterien, auf die Personalabteilungen im Zuge von Abfindungszahlungen achten müssen. Damit Du nichts Wichtiges vergisst, haben wir dir in diesem Beitrag einen Überblick geschaffen, der alle essenziellen Punkte inkludiert.

Was versteht man unter einer Abfindung?

Unter einer Abfindung versteht man eine einmalige, außerordentliche Zahlung, die bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu leisten ist. Sie kann - muss aber nicht - von Arbeitgeberseite an den/die Ar­beit­neh­mer:in geleistet werden. Der ursprüngliche Grund dafür ist eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und der daraus resultierenden entgangenen Verdienstmöglichkeiten.

Zu einer Abfindungszahlung kommt es grundsätzlich zum Zeitpunkt wenn Mitarbeiter:innen ein Unternehmern verlassen. Die Regelung, ob eine Abfindung vom/von der Arbeitgeber:in gezahlt werden muss, ist im deutschen Arbeitsrecht im Kündigungsschutzgesetz §1a KschG geregelt. Davon sind in der Regel sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer:innen betroffen.

Grundsätzlich gibt es einige Abfindungsregelungen, die als Richtlinien Klarheit bieten. Sobald ein:e Arbeitnehmer:in vom Arbeitgeber gekündigt wird, besteht prinzipiell kein Abfindungsanspruch. In der Praxis ist es dennoch häufig so geregelt, dass auch bei Arbeitnehmerkündigung Abfindungen gezahlt werden. Der sogenannte Aufhebungsvertrag soll bezwecken, dass von Arbeitnehmer:innen keine gerichtlichen Schritte eingeleitet werden.

Im Zuge einer Kündigungsschutzklage kann ein:e Arbeitnehmer:in für sein:ihr Recht beim Arbeitsgericht kämpfen. Um diesem Risiko vorzubeugen, geben sich Unternehmen häufig kollaborierend. Die Höhe der Abfindung ergibt sich aus dem Bruttomonatsgehalt und der Betriebszugehörigkeit von ehemaligen Mitarbeiter:innen. Der Abfindungsbetrag kann somit von Person zu Person stark variieren.

Wer hat Anspruch auf eine Abfindungszahlung?

Kann oder muss ein:e Arbeitgeber:in eine Abfindungszahlung leisten? Grundsätzlich gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Es gibt allerdings Abfindungsregelungen, die in Sozialplänen, Tarifverträgen, Geschäftsführerverträgen oder Einzelarbeitsverträgen geregelt sind.

Freiwillige Abfindungen werden von Unternehmen in der Praxis häufig in Form von Abwicklungs- oder Aufhebungsverträgen vereinbart. Arbeitgeber:innen bieten im Rahmen des Kündigungsschutzgesetzes vermehrt auch Abfindungszahlungen an. Es kann für Mitarbeiter:innen von Vorteil sein, wenn sie sich bei ehemaligen Kolleg:innen umhören. Gekündigte Mitarbeiter:innen können sich bei Verlust des Arbeitsplatzes auf das Gewohnheitsrecht stützen.

Die gesetzliche Regelung in §1a KSchG des Kündigungsschutzgesetzes sieht vor, dass Arbeitnehmer:innen einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindungen haben, wenn der Arbeitnehmer eine betriebsbedingte Kündigung ausspricht. Dazu kann dem Arbeitnehmer nach Auslauf der gesetzlichen Klagefrist eine Entschädigungszahlung angeboten werden.

Abgesehen vom Kündigungsgrund, kann ein Kündigungsschutzprozess den/die Arbeitgeber:in dazu bringen, eine freiwillige Abfindungszahlung zu leisten. Arbeitgeber:innen können durchaus zur Zahlung von Abfindungsbeträgen verurteilt werden. Dieser Fall tritt ein, wenn die ausgesprochene Kündigung unwirksam ist und die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses dem:der Arbeitnehmer:in nicht zumutbar ist.

Du siehst also, dass Arbeitgeber:innen unschöne Konsequenzen drohen können, wenn sich ehemalige Arbeitnehmer:innen ungerecht behandelt fühlen. Mit einer Kündigungsschutzklage und der Hilfe eines Fachanwalt, kann beim Arbeitsgericht für die eigenen Interessen gekämpft werden. Deshalb gilt: Um einen Interessenausgleich zu garantieren, liegt eine positive Abfindungsvereinbarung in beidseitigem Interesse.

Weshalb zahlen Arbeitgeber:innen Abfindungen?

Es gibt zahlreiche Gründe, wieso es für Arbeitgeber:innen Sinn macht Abfindungszahlungen zu leisten. Einige davon hast Du im Verlauf dieses Artikels bereits kennengelernt. Im Umkehrschluss dazu, gibt es ebenso Gegebenheiten, die eine gerechtfertigte Kündigungserklärung vom Arbeitgeber darlegen.

Arbeitgeber:innen zahlen Abfindungen aus verschiedenen Gründen, darunter:

  1. Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Eine Abfindung kann vereinbart werden, wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wird, um eine einvernehmliche Lösung zu erreichen und Konflikte zu vermeiden.
  2. Kündigungsschutz: In einigen Fällen ist eine Abfindung erforderlich, um den Kündigungsschutz zu umgehen, wenn ein:e Arbeitnehmer:in zum Beispiel aus betrieblichen Gründen gekündigt wird.
  3. Arbeitsplatzverlust: Eine Abfindung kann auch gezahlt werden, um einem/einer Arbeitnehmer:in den Übergang zu einer neuen Beschäftigung zu erleichtern, insbesondere wenn ein Arbeitsplatzverlust aufgrund von Unternehmensumstrukturierungen oder Rationalisierungen droht.

Letztendlich entscheiden Arbeitgeber:innen aus verschiedenen Gründen, ob und in welcher Höhe sie Abfindungen zahlen.

Wer gekündigt wird, kann auf eine Abfindung hoffen. Es gibt dennoch bestimmte Voraussetzungen, die das Ausbleiben einer Abfindungszahlung rechtfertigen. Wenn ein:e Mitarbeiter:in zum Beispiel aufgrund von Fehlverhalten oder anderer triftiger Gründe, gekündigt wurde, dann besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung.

Voraussetzungen für Abfindungsansprüche

Für den Ausspruch einer Kündigung braucht der/die Arbeitgeber:in sogenannte "dringende betriebliche Erfordernisse", um zu legitimieren, worauf der Verlust des Arbeitsplatzes zurückzuführen ist. Dieser Grund ist verpflichtend im Kündigungsschreiben anzuführen, damit er für das Arbeitsgericht nachvollziehbar ist.

Ein Arbeitsverhältnis muss seit mindestens sechs Monaten bestehen, damit die Wirksamkeit des Kündigungsschutzgesetzes in Kraft tritt. Darüber hinaus müssen im Unternehmen zehn oder mehr Mitarbeiter:innen in Vollzeit beschäftigt sein. Wenn diese Mindestanforderungen nicht zutreffen, geht der gesetzliche Kündigungsschutz verloren.

Bei betriebsbedingten Kündigungen können Arbeitnehmer:innen laut Kündigungsschutzgesetz zwischen einer Kündigungsschutzklage oder der gesetzlichen Abfindung in Höhe von einem halben Monatsverdienst pro Jahr auswählen. Dafür muss die ausgesprochene Kündigung auf dringend betrieblichen Erfordernissen basieren. Zudem darf der:die Arbeitnehmer:in innerhalb von drei Wochen nach Kündigung keine Kündigungsschutzklage eingereicht haben.

Eine Kündigungsschutzklage ist dennoch nie eine Garantie dafür, dass eine Abfindungszahlung geleistet werden muss. Wenn eine solche Klage durchgeht und die Kündigungserklärung annulliert wird, ist die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses die Folge. Wenn diese Situation eintritt, ist logischerweise keine Abfindungszahlung zu leisten.

Wie wird die Höhe der Abfindung berechnet?

Die Höhe der Abfindung variiert von Person zu Person. Grundsätzlich setzt sich der Abfindungsbetrag aus dem Bruttomonatsgehalt und der Betriebszugehörigkeit zusammen. In der Praxis ist auch eine höhere Abfindung durchaus möglich. Mit etwas Verhandlungsgeschick seitens des:der Arbeitnehmer:in und dessen Fachanwält:in steigen die Chancen auf eine hohe Abfindung.

Wie hoch die Abfindungssumme ausfällt, ist auch von der Position, der Branche und der Region des Arbeitsverhältnisses abhängig. Wenn Zweifel daran bestehen, ob eine Kündigung seitens des/der Arbeitgebers/Arbeitgeberin gerechtfertigt ist, locken hohe Abfindungsbeträge. Üblich sind Abfindungszahlungen über ein halbes Monatsgehalt und einem Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.

Abfindungszahlungen sind der Theorie nach, gute Gesten von Arbeitgeber:innen, um den Verlust des Arbeitsplatzes zu kompensieren. Häufig nehmen gekündigte Arbeitnehmer:innen diese Botschaften jedoch nicht so positiv auf. Das resultiert in der Praxis ab und an in Trotz und bösem Blut. Dann gilt es sich nach Verlust des Arbeitsverhältnisses noch einen möglichst hohen Abfindungsbetrag zu sichern.

Es gibt einige gesetzliche Vorgaben, die es laut Kündigungsschutzgesetz nach betriebsbedingter Kündigung zu beachten gilt. Darunter zählen unter anderem, dass angebrochene Beschäftigungsjahre auf volle Jahre aufgerundet werden. Pro angefangenem Beschäftigungsjahr können Arbeitnehmer:innen eine Abfindungssumme in Höhe eines halben Bruttomonatsgehalts einfordern.

Damit Du dir vorstellen kannst, wie Abfindungsrechnungen in der Praxis aussehen findest Du hier zwei Beispiele.

  • Michael war Arbeitnehmer eines deutschen Arbeitgebers. Er war 5 Jahre lang angestellt und verdiente seit geraumer Zeit 2.500€ pro Monat. Die Abfindungshöhe ergibt sich (unter Ausgrenzung zusätzlicher Faktoren) wie folgt: 2.500€ / 2 * 5 Jahre = 6.250€. In Anbetracht der Betriebszugehörigkeit und des Bruttomonatsgehalts erhält Michael bei Kündigung eine Abfindung von 6.250€.
  • Andrea arbeitete seit 20 Jahren als Marketingchefin bei einem deutschen Automobilhersteller. Sie verdiente monatlich rund 6.500€. Die Abfindungshöhe wird wie folgt berechnet: 6.500€ / 2 * 20 Jahre = 65.000€. Andrea hat Anspruch auf einen satten Abfindungsbetrag von 65.000€. Mit einem Abfindungsrechner hast Du die Höhe der Abfindung im Handumdrehen berechnet.

Abgaben und Versteuerung der Abfindung

Wie üblich gibt es bei Zahlungen und Abrechnungen auch gewisse Abzüge und Versteuerungen zu beachten. Grundsätzlich fallen bei der Auszahlung von Abfindungen Sozialabgaben an. Abfindungen können unter folgender Einhaltung auch ohne Zahlung jeglicher Sozialversicherungsbeiträge geschehen.

Mehr zur Gehalts- und Lohnabrechnung findest Du Hier!

Abfindungen sind von Sozialabgaben ausgenommen, wenn sie bei Verlust des Arbeitsplatzes als Entschädigung dafür gelten, dass Arbeitnehmer:innen zukünftig kein Einkommen mehr haben. Mit dieser gesetzlichen Regelung sollen gekündigten Mitarbeiter:innen finanziell unterstützt werden. Der erhaltene Freibetrag muss somit nicht versteuert werden.

Trotz des Erhalts einer Abfindungszahlung, haben gekündigte Arbeitnehmer:innen vollen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Abfindungen werden nicht auf die Sozialleistung angerechnet. Grundsätzlich haben Arbeitnehmer:innen nach Ablauf der Kündigungsfrist des alten Arbeitgebers, Anspruch auf den vollen Umfang des ihnen zustehenden Arbeitslosengeldes.

Abfindungen unterliegen laut deutschem Arbeitsrecht der Einkommenssteuerpflicht. Hier kommt es zu einer sogenannten Fünftelregelung. Diese besagt nicht nur, dass ein Fünftel der Abfindung zu versteuern ist, sondern ebenfalls, dass dieses Fünftel zum steuerpflichtigen Jahreseinkommen des:der Arbeitnehmer:in hinzugerechnet wird. Zusätzlich wird der Steuerbetrag aus dem restlichen zu versteuernden Einkommen abzüglich vom Abfindungsbetrag, ermittelt.

Fazit

Abfindungen sind ein Instrument, das sowohl von Arbeitgeber:innen als auch von Arbeitnehmer:innen genutzt wird, um den Übergang von einem Arbeitsverhältnis zu einem anderen oder aus dem Arbeitsleben insgesamt zu erleichtern. Ob und in welcher Höhe eine Abfindung gezahlt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Grund für das Ende des Arbeitsverhältnisses, dem Kündigungsschutz und dem Bedarf des/der Arbeitnehmer:in an finanzieller Unterstützung. Es ist wichtig zu beachten, dass Abfindungen nicht verpflichtend sind und in einigen Fällen auch nicht zulässig sein können.

Bei einer Abfindung müssen sowohl Arbeitgeber:in als auch Arbeitnehmer:in einige wichtige Punkte beachten:

  • Aus Arbeitgeberperspektive

Für die Zahlung einer Abfindung nach Arbeitgeberkündigung gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Um nachwirkende Konsequenzen zu vermeiden, wird dennoch in verschiedensten Fällen ein Abfindungsbetrag an den:die ehemalige:n Arbeitnehmer:in geleistet. Dies dient als gute Geste des/der Arbeitgeber:in, für den Verdienstverlust nach Ausscheiden aus dem Unternehmen.

Damit bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses alles mit rechten Mitteln zugeht, können gekündigte Arbeitnehmer:innen in Form einer Kündigungsschutzklage für ihr Recht einer Abfindungszahlung kämpfen. Es gibt keine allgemein gültige Abfindungshöhe oder -summe, die den Verlust des Arbeitsplatzes kompensieren soll. Abfindungen werden immer individuell berechnet.

  • Aus Arbeitnehmerperspektive

Wenn Arbeitnehmer:innen gekündigt werden, besteht keine Pflicht-, aber eine Möglichkeit zur Zahlung einer Abfindung. Diese kann je nach Bruttolohn, Betriebszugehörigkeit und zahlreichen weiteren Faktoren individuell variieren. Der Wunsch nach einer hohen Abfindung hängt auch vom persönlichen Verhandlungsgeschick ab.

Du hast vermutlich gemerkt, dass Abfindungen eine komplizierte Angelegenheit sein können. Es ist ratsam, sich vor Abschluss einer Abfindungsvereinbarung von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Wir hoffen, dass dir dieser Eintrag einige Antworten gegeben hat und Du so etwas tiefer in die Thematik einsteigen konntest. Abschließend bleibt uns nichts mehr als dir viel Erfolg beim Verhandeln zu wünschen!

Disclaimer:

flair übernimmt für die rechtliche Stimmigkeit keine Konsequenzen. Der Inhalt dieses Artikels dient lediglich dem Informationszweck und kann nicht mit einer Rechtsberatung gleichgestellt werden. Unser Angebot ist ohne Gewähr auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der genannten Inhalte.

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