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Midijob: Definition, Vorteile und Berechnung

Midijob: Definition, Vorteile und Berechnung

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INHALT

Ein Midijob vereint die Vorteile eines Minijobs (geringfügige Beschäftigung) und einer Vollbeschäftigung miteinander. In diesem Beschäftigungsverhältnis dürfen Arbeitnehmer zwischen 450,01 und 1.300 Euro im Monat verdienen.

Die Sozialabgaben fallen äußerst günstig aus – bei voller Versicherungsleistung. Damit bildet der Midijob die Brücke zwischen dem steuer- und abgabefreiem Minijob bis 450 Euro und dem Einkommen mit voller Abgabenbelastung. In diesem Artikel geben wir Dir alle Informationen, die Du über Midijobs wissen musst.

Was ist ein Midijob?

Die Wortschöpfung Midi stammt aus dem Englischen; bekannt ist vor allem der Midirock. Ein Trend zwischen dem Minirock, der eine Handbreit über dem Knie endet, und dem knöchellangen Maxirock – besser könnte der Vergleich zum Midijob nicht ausfallen; der Mixbegriff Midi kommt immer dort zum Tragen, wo eine Mischform existiert.

Midijobs befinden sich demzufolge mitten zwischen zwei Beschäftigungsmodellen. Erstmalig tauchte das Beschäftigungsmodell 2003 im Zuge der Hartz-Reformen der Bundesregierung auf den Schreibtischen der Personalverantwortlichen auf. Das Ziel: Die Benachteiligung derjenigen Arbeitnehmer aufzufangen, die nur geringfügig mehr verdienen als diejenigen mit einem versicherungsfreien Minijob.

Der als Beschäftigung in der Gleitzone (bis 2019) respektive Beschäftigung im Übergangsbereich (seit 2020) bezeichnete Kompromiss schließt nahtlos an den Minijob an. Doch Vorsicht: Einmalzahlungen wie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld müssen zum Bruttoarbeitsentgelt hinzugerechnet werden.

Gehen Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungsverhältnisse ein, wird für die Berechnung der Sozialabgaben und Steuern das gesamte Entgelt zugrunde gelegt. Eine Ausnahme gibt es allerdings; so fallen Entgelte für Praktikanten, Ausbildung oder duales Studium, ein freiwilliges soziales oder ökologische Jahr sowie Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst nicht unter diese Regelung.

Auch Beschäftigte, für deren Leistung ein fiktives Arbeitsentgelt zugrunde gelegt wird, fallen nicht in den Bereich des Midijobs. Das sind z. B. Menschen mit Behinderungen oder Mitglieder geistlicher Genossenschaften.

Unterschiede zwischen dem Minijob und dem Midijob

Die Höhe des Entgelts bestimmt über die Sozialabgabenpflicht und legt fest, in welche Kategorie das Beschäftigungsverhältnis eingestuft wird. Minijobber dürfen maximal 450 Euro im Monat verdienen, für Ihre Einnahmen zahlen sie keine Steuern, auch Sozialabgaben fallen für sie nicht an.

Allerdings haben Minijobber die Wahl, ob sie von den Rentenbeiträgen befreit werden wollen oder nicht. Midijobber verdienen zwischen 450,01 und 1.300 Euro Brutto im Monat. Im Gegensatz zu den Minijobbern zahlen sie sowohl Steuern und sind auch sozialversicherungspflichtig. Die Höhe dieser Zahlungen liegt allerdings weit unter denen der regulären Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigten.

Der Übergangsbereich ist im § 20 SGB IV geregelt. Der wichtigste Unterschied zwischen dem Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und dem Arbeitnehmeranteil: Ersteres bleibt innerhalb des Übergangbereiches konstant, Zweiteres hängt vom Bruttoverdienst ab und steigt linear an.

Vorteile von Midijobs

Dieses Beschäftigungsmodell wird durch die geringere Belastung attraktiv. Dank der Sonderregelungen bleibt mehr vom Gehalt übrig und der Schritt vom abgabenfreien Minijob zum Mehrverdienst lohnt sich tatsächlich. Ohne die Sonderregelung würde ein Midijobber im unteren Gehaltsbereich weniger verdienen, als ein Minijobber mit einem Gehalt von 500 Euro.


Die Vorteile für Midijobber liegen im vollen Sozialversicherungsschutz bei ausgesprochen niedrigen Beiträgen. Im Einzelnen sind es diese Abgaben, die anfallen:

  • eine vergleichsweise geringe Steuerlast
  • Rentenversicherungspflicht
  • Kranken- und Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

1. Steuern

Handelt es sich um einen Haupt- oder Nebenjob? Davon hängt ab, ob der Arbeitnehmer Lohnsteuer zahlen muss. Die Steuerklasse ist ebenfalls von Belang. In den Steuerklassen I, II und IV fällt für Midijobber nur eine geringe Lohnsteuer an, Steuerklasse III gar keine, in den Klassen V und VI dagegen schon.

Das liegt daran, dass Midijobber in Steuerklasse V in Kombination mit dem Ehepartner beurteilt werden und Steuerklasse VI die Einnahmen als Nebenberuf veranschlagt. Wenn Du mehr über Steuerklassen wissen möchtest, lies gerne in unserem Blog-Artikel Gehaltsabrechnung nach!

2. Rentenanspruch

Die Regelung für die deutsche Rentenversicherung ist einer der Hauptvorteile für Midijobber. Verringerte Arbeitnehmerbeiträge führen zu vollen Rentenansprüchen. Das gilt auch für die Erwerbsminderungsrente.

3. Kranken- und Pflegeversicherung

Auch für die Kranken- und Pflegeversicherung gilt: voller Schutz bei verringerten Beiträgen. Das betrifft die Leistungen im Krankheitsfall ebenso wie Lohnfortzahlung und Krankengeld.

4. Arbeitslosenversicherung

Für die Dauer von zwölf Monaten erhalten Midijobber Arbeitslosengeld – wenn ihr Beschäftigungsverhältnis mindestens zwölf Monate ohne Unterbrechung bestand. Wie bei Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten beträgt die Höhe des Arbeitslosengeldes 60 % des durchschnittlichen Nettoverdiensts für Kinderlose und 67 % für Mütter und Väter.

Für wen lohnt sich ein Midijob?

Die Beschäftigung innerhalb des Übergangbereiches birgt Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Zahl der Midijobber ist seit der Anhebung der Obergrenze im Jahr 2019 signifikant gestiegen und hat sich mehr als verdoppelt – in der Konsequenz kommen nun zahlreiche sozialversicherungspflichtige Angestellte aus dem Niedriglohnsektor in den Genuss vergünstigter Sozialversicherungsbeiträge bei vollen Leistungen.

Tatsächlich sind eine Vielzahl der Beschäftigten im Niedriglohnsektor ganz simpel durch die Gesetzesänderung in den Übergangsbereich gerutscht.

Darauf sollten Sie als Arbeitgeber bei einem Midijob achten

Für den Arbeitgeber kann es sich bei vergleichsweise hohem Verwaltungsaufwand dennoch lohnen, Midiarbeiter einzustellen. Die Höhe der Abgaben für einen Midjobber sind prozentual geringer als die für einen Minijobber. Die Abgaben für einen Midijobber betragen für den Arbeitgeber lediglich knapp 20 %.

Die Abgaben an die Minijobzentrale dagegen liegen bei insgesamt 28 % – die Pauschalbeiträge in Höhe von 13 % der gesetzlichen Krankenversicherung und 15 % gesetzlichen Rentenversicherung ergeben zusammen die Abgaben. Sollte sich der Minijobber nicht von den Rentenversicherungsbeiträgen befreien lassen, betragen seine Beitragssätze 3,6 %.

Ein Rechenbeispiel mit einem minimalen Unterschied in der Gehaltszahlung von nur 50 Euro verdeutlicht den Unterschied:

  • Midi: 500 € x 19,875 % = 99,38 €
  • Mini: 450 € x 28 % = 126 €

Midijobber dürfen acht Stunden täglich arbeiten. Arbeitgeber müssen die Obergrenze von 1.300 Euro im Blick behalten, insbesondere da sich in Zeiten hohen Arbeitsaufkommens und im Falle von Krankheitsvertretung schnell eine höhere Stundenzahl ergeben kann, die den Rahmen sprengt.

Ein weiteres Rechenbeispiel verdeutlicht die Brisanz:

Mindestlohn(Stand Oktober 2022): 12,00 € pro Stunde

8 Stunden à 12,00 € = 96,00 €

Gleitzonenrechner und Midijobrechner

Wer sich nicht sicher ist, ob sein Job in den Übergangsbereich fällt, kann das über einen Gleitzonenrechner aka Midijobrechner im Internet prüfen. Neben den Daten, die Beschäftigte eingeben, ist der Faktor Fein Bestandteil der Berechnung, er beträgt 30 % geteilt durch den durchschnittlichen Gesamtversicherungssatz und wird vom Bundesministerium für Gesundheit und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gegeben.

Für das Jahr 2022 beträgt der Faktor F 0,7509. Im Detail müssen Arbeitnehmer Angaben zu Monatsbrutto aus dem Hauptjob, eventuellen weiteren Jobs, der Stundenzahl, Angaben zu Kindern und dem Bundesland sowie den Zusatzbeitrag zur Krankenkasse in den Midizonenrechner eingeben, um zu erfahren, ob sie in den Bereich fallen.

Um innerhalb des Gleitzonenbereichs zu bleiben, darf ein Midijobber maximal 1.300 Euro verdienen.

1.300 € / 96,99 € = 13,54 Tage

Arbeitet ein Midijobber jeweils acht Stunden pro Tag, darf dieser Arbeitnehmer bei Mindestlohnzahlung an maximal 13 Tagen voll eingesetzt werden, ohne die Obergrenze zu erreichen. Fallen jetzt am Jahresende bedingt durch z. B.: eine erhöhte Frequenz im Weihnachtsgeschäft und krankheitsbedingte Ausfälle weitere Stunden an, müssen Personalabteilung und direkter Vorgesetzter auf die Einhaltung der Obergrenze achten.

Für die Einordnung werden sämtliche Einnahmen im Laufe eines Jahres veranschlagt, auch zusätzliche Stunden, die nur in einem Monat anfallen. Durch den veranschlagten Mittelwert ist die Obergrenze in dem Fall überschritten und der Arbeitnehmer fällt aus der Zone heraus.

Übrigens sind Sonderzahlungen im Zuge der Corona-Pandemie davon ausgenommen. Zuschüsse oder Sachleistungen bis zu 1.500 € werden nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt hinzugerechnet.

Fallen Arbeitnehmer durch Kurzarbeit in den Übergangsbereich, bleibt es bei einem regulären Angestelltenverhältnis. Auch bei einem monatlichen Bezug unter 1.300 € werden, sofern die Verringerung des Entgelts der Kurzarbeit geschuldet ist, reguläre Sozialversicherungen angerechnet. Für die Einstufung wird das regelmäßig gezahlte Gehalt zugrunde gelegt.

Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen gelten für Midijobber im Übrigen wie für versicherungspflichtige Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigte. Je nach Tarifvertrag oder Unternehmen gelten unterschiedliche Tage und Fristen, beides wird im Arbeitsvertrag notiert.

Midijob Blog Image 2

Anmeldung und Bewerbung für einen Midijob

Bei allen Vorteilen, die es mit sich bringt, Midijobber zu beschäftigen, entsteht für den Arbeitgeber ein erhöhter Verwaltungsaufwand. Monatlich sind Entgeltmeldungen zu leisten, die alle tatsächlichen Arbeitsentgelte von 450,01 € bis 1.300 € enthalten, die durchgehend in diesen Bereich (=Arbeitgeberbeitrag) fallen.

Überdies müssen ebenfalls monatliche Arbeitsentgelte gemeldet werden, die sich sowohl innerhalb als auch außerhalb des Übergangsbereichs befinden. Daneben muss das tatsächliche Arbeitsentgelt zur Rentenberechnung notiert werden, inklusive Entgelte aus weiteren Beschäftigungszeiten.

Wie läuft eine Bewerbung für einen Midijob ab?

Aus Arbeitnehmersicht ist ein Midijob eine attraktive Lösung, insbesondere im Niedriglohnsektor. Die Vorteile sind optimal für Menschen, die neben anderen Tätigkeiten wie z. B. der Pflege eines Angehörigen, Versorgung und Begleitung schulpflichtiger Kinder etwas mehr verdienen möchten, als es im Minijob möglich ist.

Auch wenn die Sicherheit der Rente immer wieder heiß diskutiert wird, sind die anrechenbaren Jahre viel Wert. Volle Rentenansprüche können dabei ein wichtiges Argument zur Ausübung eines Midijobs sein.

Wie sieht eine Bewerbung für einen Midijob aus und können Bewerber davon ausgehen, dass alle Arbeitnehmer die Vor- und Nachteile kennen?

Vor allem in puncto Arbeitsaufwand scheuen einige Arbeitnehmer die Einstellung von Midijobbern und die damit verbundene Meldung an die Midijobzentrale. Stellen Arbeitgeber lieber zwei Minijobber statt eines Midijobbers ein?

Hier hilft es, gut informiert zu sein und die Vorteile für den Arbeitgeber parat zu haben. Denn auch wenn der angestrebte Job im Midi-Verhältnis für den Arbeitnehmer Vorteile hat – die geringeren Abgaben auf Arbeitnehmerseite relativieren seinen Aufwand.

Im Vorstellungsgespräch müssen die Rahmenbedingungen eindeutig definiert werden. Der Arbeitgeber erstellt für die Dauer von zwölf Monaten eine Prognose, die das regelmäßige Arbeitsentgelt festlegt. Das kann bei Saisonarbeit oder unterschiedlichen Einsatzzeiten in Phasen hoher Frequenz sehr unterschiedlich sein.

Hier kommt es auf das durchschnittliche Einkommen an. Ist die Beschäftigungsdauer kürzer als zwölf Monate, wird der Zeitraum entsprechend angepasst. Vielfach kann das durchschnittliche Gehalt nur geschätzt werden – das birgt die Gefahr, aus dem Übergangsbereich herauszufallen.

Schätzungen basieren in der Regel auf den Erfahrungen des Vorjahres oder werden anhand des Einkommens vergleichbarer Mitarbeiter errechnet. Bewerber sollten im Gespräch mögliche Einmalzahlungen ansprechen. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht nur relevant für die Entscheidungsfindung des potenziellen neuen Mitarbeiters, sie können auch den Unterschied zwischen Midijob und Teilzeitbeschäftigung begründen.

Gut zu wissen:

Fallen Arbeitnehmer lediglich in vereinzelten Monaten aus dem Übergangsbereich und überschreiten 1.300 Euro, fallen auch nur dann die regulären Sozialabgaben und Steuern an. Für die Monate, in denen das Gehalt innerhalb des Übergangsbereichs liegt, gelten die Regelungen des Midijobs.

Zusätzliche Nebenbeschäftigung

Neben dem Midijob ist eine weitere Beschäftigung bis 450 Euro möglich, ohne dass dafür Sozialabgaben und Steuern gezahlt werden müssen. Der Minijob wird als zusätzliche Nebenbeschäftigung bezeichnet und kann dem Arbeitnehmer bis zu 5.400 Euro abgabenfrei bescheren. Der Arbeitgeber zahlt in dem Fall die Pauschale.

Gehen Angestellte allerdings mehrere sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse parallel ein, gelten die Bestimmungen zum Übergangsbereich, sofern das gesamte, also addierte Entgelt innerhalb dieser Grenzen liegt.

Werden mehrere sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse sowie ein nicht sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingegangen, bleibt der Minijob von der Abgaben- und Steuerpflicht befreit, während die Entgelte der übrigen Beschäftigungsverhältnisse addiert und, sofern die Gesamtsumme innerhalb der Gleitzone liegt, dem Midijob zugeordnet werden.

Fazit

Seit der Einführung des Minijobs im Jahr 2003 hat sich einiges verändert in dem Übergangsbereich. Ursprünglich lag die Entgeltgrenze bei 800 Euro monatlich. Die Beitragspflicht für Midijobber steigt linear und beginnt bei ca. 11 %.

Die Grenzen im Midijobbereich haben sich zunächst 2013 geändert, weil die Regelungen für Minijobs angepasst wurden: Die Entgeltgrenze stieg für Minijobs auf 450 Euro und für Midijobs auf 850 Euro. Bei der Midijobreform 2019 schließlich wurde die Entgeltgrenze auf 1.300 Euro angehoben. Smarter Vorteil für Arbeitnehmer in dem Zuge: Die Rentenansprüche orientieren sich seitdem nicht mehr am beitragspflichtigen Einkommen, sondern am vollen Bruttolohn – bei deutlich geringeren Beiträgen.

Laut Erhebung der Bundesagentur für Arbeit sind Midijobber vermehrt Frauen – ca.14 % der Beschäftigten, während nur gut 4 % der beschäftigten Männer in den Übergangsbereich fallen. Aktuell liegt Care-Arbeit überwiegend in der Verantwortung der Frauen.

Auch in den letzten Jahren vor Rentenantritt steigt die Zahl der Midijobber – sowohl bei den Frauen als auch bei den Männern. Die Grenzen und Regelungen für den Minijob werden aller Voraussicht nach im Rahmen der Anhebung des Mindestlohns ebenfalls angepasst – zumindest die Untergrenze im Übergangsbereich dürfte sich dann ebenfalls ändern.

flair übernimmt für die rechtliche Stimmigkeit keine Konsequenzen. Der Inhalt dieses Blog-Artikels dient lediglich dem Informationszweck und kann nicht mit einer Rechtsberatung gleichgestellt werden. Unser Angebot ist ohne Gewähr auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der genannten Inhalte.

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