Die führende HR Software auf Salesforce

de

de

German

    de

  • English EN
  • German DE
  • English CH
  • Austrian AT
  • Dutch NL
  • English EN
  • German DE
  • English CH
  • Austrian AT
  • Dutch NL
Open Menu
Partner werden
Unternehmen
  • Über uns

  • Events

  • Karriere

  • Über uns

  • Events

  • Karriere

Kontaktiere uns
Login

de

de

German

    de

  • English EN
  • German DE
  • English CH
  • Austrian AT
  • Dutch NL
  • English EN
  • German DE
  • English CH
  • Austrian AT
  • Dutch NL
Flair Official Logo
Open Menu
Warum flair?

Warum flair?

      Was ist flair?

      flair ist die führende HR Software auf Salesforce.

      image

      Warum flair?

    • Berichte & Analytics

    • Individuell Anpassbar

    • Hohe Datensicherheit

    • Berichte & Analytics

    • Individuell Anpassbar

    • Hohe Datensicherheit

      Integrationen

      Slack

      Saleforce

      Join

      Mehr als 100+ Integrationen
Funktionen

Funktionen

      flair App

      Nutze flair von überall einfach und sicher.

      image
      Erfahre mehr

      HR Admin

    • Zeiterfassung

    • Abwesenheiten

    • Dokumentenmanagement

    • Payroll

    • Schichtplanung

    • Inventarverwaltung

    • Zeiterfassung

    • Abwesenheiten

    • Dokumentenmanagement

    • Payroll

    • Schichtplanung

    • Inventarverwaltung

      Hiring

    • Recruiting

    • Mitarbeiter Onboarding

    • Karriereportal

    • E-Signatur

    • Dokumentengenerator

    • Recruiting

    • Mitarbeiter Onboarding

    • Karriereportal

    • E-Signatur

    • Dokumentengenerator

      People

    • Mitarbeiter Umfragen

    • Ticketing

    • Performance Reviews

    • Positionsmanagement

    • Organigramm

    • Mitarbeiter Engagement

    • Mitarbeiter Umfragen

    • Ticketing

    • Performance Reviews

    • Positionsmanagement

    • Organigramm

    • Mitarbeiter Engagement

Lösungen

Lösungen

      Für Industrien

    • Gesundheitswesen

    • Technologie

    • Handel

    • Unternehmensberatung

    • Personalvermittlung

    • NGOs

    • Fertigung

    • Gesundheitswesen

    • Technologie

    • Handel

    • Unternehmensberatung

    • Personalvermittlung

    • NGOs

    • Fertigung

      Für Rollen

    • CEO

    • COO

    • CFO

    • HR-Manager

    • Recruiter

    • Mitarbeitende

    • CEO

    • COO

    • CFO

    • HR-Manager

    • Recruiter

    • Mitarbeitende

      Für Länder

    • Deutschland

    • Schweiz

    • Niederlande

    • Australien

    • USA

    • Erfahre mehr
    • Deutschland

    • Schweiz

    • Niederlande

    • Australien

    • USA

      Erfolgsgeschichten

      Akinas personalisierter Onboarding-Prozess in flair spart ihnen Zeit und Geld.

      image
      Erfahre mehr
Preise

Preise

Ressourcen

Ressourcen

      Erste Schritte
      image

      Entdecke wie du mit flair starten kannst.

      Erfahre mehr

      Hilfe & Infos

    • Help Center (50+)

    • flair library

    • Neuigkeiten

    • Developer Center

    • HR Experteninterviews

    • Help Center (50+)

    • flair library

    • Neuigkeiten

    • Developer Center

    • HR Experteninterviews

      Blog

    • Inside flair

    • Recruiting

    • Salesforce

    • Slack

    • Alle Artikel

    • Inside flair

    • Recruiting

    • Salesforce

    • Slack

    • Alle Artikel

Book a demo
Flair Official Logo
Open Menu
Warum flair?

Warum flair?

      Was ist flair?

      flair ist die führende HR Software auf Salesforce.

      image

      Warum flair?

    • Berichte & Analytics

    • Individuell Anpassbar

    • Hohe Datensicherheit

    • Berichte & Analytics

    • Individuell Anpassbar

    • Hohe Datensicherheit

      Integrationen

      Slack

      Saleforce

      Join

      Mehr als 100+ Integrationen
Book a demo
Funktionen

Funktionen

      flair App

      Nutze flair von überall einfach und sicher.

      image
      Erfahre mehr

      HR Admin

    • Zeiterfassung

    • Abwesenheiten

    • Dokumentenmanagement

    • Payroll

    • Schichtplanung

    • Inventarverwaltung

    • HR Admin

    • Zeiterfassung

    • Abwesenheiten

    • Dokumentenmanagement

    • Payroll

    • Schichtplanung

    • Inventarverwaltung

      Hiring

    • Recruiting

    • Mitarbeiter Onboarding

    • Karriereportal

    • E-Signatur

    • Dokumentengenerator

    • Hiring

    • Recruiting

    • Mitarbeiter Onboarding

    • Karriereportal

    • E-Signatur

    • Dokumentengenerator

      People

    • Mitarbeiter Umfragen

    • Ticketing

    • Performance Reviews

    • Positionsmanagement

    • Organigramm

    • Mitarbeiter Engagement

    • People

    • Mitarbeiter Umfragen

    • Ticketing

    • Performance Reviews

    • Positionsmanagement

    • Organigramm

    • Mitarbeiter Engagement

Book a demo
Lösungen

Lösungen

      Für Industrien

    • Gesundheitswesen

    • Technologie

    • Handel

    • Unternehmensberatung

    • Personalvermittlung

    • NGOs

    • Fertigung

    • Für Industrien

    • Gesundheitswesen

    • Technologie

    • Handel

    • Unternehmensberatung

    • Personalvermittlung

    • NGOs

    • Fertigung

      Für Rollen

    • CEO

    • COO

    • CFO

    • HR-Manager

    • Recruiter

    • Mitarbeitende

    • Für Rollen

    • CEO

    • COO

    • CFO

    • HR-Manager

    • Recruiter

    • Mitarbeitende

      Für Länder

    • Deutschland

    • Schweiz

    • Niederlande

    • Australien

    • USA

    • Erfahre mehr

      Für Länder

    • Deutschland

    • Schweiz

    • Niederlande

    • Australien

    • USA

      Erfolgsgeschichten

      Akinas personalisierter Onboarding-Prozess in flair spart ihnen Zeit und Geld.

      image
      Erfahre mehr
Book a demo
Preise

Preise

Ressourcen

Ressourcen

      Erste Schritte
      image

      Entdecke wie du mit flair starten kannst.

      Erfahre mehr

      Hilfe & Infos

    • Help Center (50+)

    • flair library

    • Neuigkeiten

    • Developer Center

    • HR Experteninterviews

    • Hilfe & Infos

    • Help Center (50+)

    • flair library

    • Neuigkeiten

    • Developer Center

    • HR Experteninterviews

      Blog

    • Inside flair

    • Recruiting

    • Salesforce

    • Slack

    • Alle Artikel

    • Blog

    • Inside flair

    • Recruiting

    • Salesforce

    • Slack

    • Alle Artikel

Book a demo
Mehr

Mehr

      Partner werden

      Kontaktiere uns

      Login

      Unternehmen

    • Über uns

    • Events

    • Karriere

    • Unternehmen

    • Über uns

    • Events

    • Karriere

Book a demo

de

de

German

    de

  • English EN
  • German DE
  • English CH
  • Austrian AT
  • Dutch NL
  • Book a demo
  • English EN
  • German DE
  • English CH
  • Austrian AT
  • Dutch NL
Book a demo

Allgemeine Geschäftsbedingungen für SaaS

 

1             Anwendbarkeit und Gegenstand

1.1          Anwendbarkeit. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für SaaS ("SaaS-AGB") gelten für alle Verträge zwischen flair.hr GmbH, c/o The BYRO, Müllerstraße 27, 80469 München, Deutschland ("flair.hr") und dem auf dem Bestellformular angegebenen Kunden ("Kunde") über die Bereitstellung von Software as a Service (SaaS) über die Salesforce AppExchange, dem Onlineportal für mit den Diensten von Salesforce, Inc. kompatiblen Anwendungen ("SaaS-Vertrag").

1.2          Unternehmerische Nutzung. Diese SaaS-AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, mithin natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln, sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB und gegenüber sonstigen gewerblichen oder beruflichen Kunden.

1.3          Ausschluss von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden. Diese SaaS-AGB gelten abschließend. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil des SaaS-Vertrages, wenn und soweit flair.hr der Geltung solcher Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den SaaS-Vertrag ausdrücklich im Voraus zugestimmt hat. Die Voraussetzung der vorherigen Zustimmung muss durch einen Vertreter von flair.hr und in Textform erfüllt werden, und gilt in jedem Fall, auch wenn fair.hr in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden bereits vorbehaltlos mit der Leistungserbringung begonnen hat.

1.4          Umfang der Leistungen. flair.hr stellt die flair.hr-Plattform und die dazugehörige Software und Leistungen als SaaS in dem von dem Kunden auf dem Bestellformular gewählten Umfang ("SaaS-Lösung") sowie eine Dokumentation dieser SaaS-Lösung ("Dokumentation") zur Verfügung (zusammen "Leistungen").

1.5          Zusätzliche Bedingungen. Zusätzlich zu den unter diesen SaaS-AGB erbrachten und in Ziffer 1.4 beschriebenen Leistungen, kann flair.hr oder ein Dritter weitere Leistungen erbringen, für die gesonderte Bedingungen gelten:

(a)           Die Erbringung von Implementierungsleistungen unterliegt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Implementierungsleistungen.

(b)           Die Erbringung von Support und zusätzlichen Leistungen unterliegt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Support und zusätzliche Leistungen.

(c)           Der Zugang und die Nutzung der Salesforce-Plattform und die Nutzung der Salesforce-Produkte unterliegen den Geschäftsbedingungen von Salesforce, die unter https://www.salesforce.com/company/legal/customer-agreements/ abrufbar sind. Sofern der Kunde noch kein Salesforce-Kunde ist und flair.hr mit der Einrichtung einer Salesforce-Instanz für den Kunden zur Nutzung der SaaS-Lösung von flair.hr beauftragt hat, gelten auch die betreffenden Geschäftsbedingungen von Salesforce, und werden durch Absenden des Bestellformulars an flair.hr für den Kunden rechtsverbindlich.

2             SaaS-Vertrag

2.1          SaaS-Vertrag. Im Rahmen dieser SaaS-AGB bedeutet SaaS-Vertrag diese SaaS-AGB zusammen mit den folgenden Vertragsdokumenten:

(a)           dem Bestellformular ("Bestellformular");

(b)           dem Auftragsverarbeitungsvertrag ("AVV");

(c)           dem Service Level Agreement für SaaS ("Service Level Agreement"); und

(d)           allen weiteren Dokumenten, auf die in diesen Vertragsdokumenten oder in diesen SaaS-AGB Bezug genommen wird.

2.2          Widersprüche. Sollte es Widersprüche zwischen diesen SaaS-AGB und einem der in Ziffer 2.1 genannten Vertragsbestandteile geben, haben die Bestimmungen des Bestellformulars Vorrang vor diesen SaaS-AGB. Soweit einzelne Service Levels betroffen sind, haben die Bestimmungen des Service Level Agreements Vorrang vor den Bestimmungen diesen SaaS-AGB. Mit Ausnahme des AVV haben diese SaaS-AGB Vorrang vor allen anderen Dokumenten, auf die in diesen SaaS-AGB verwiesen wird.

2.3          Leistungsbeschreibung. Umfang, Art und Eigenschaften der Leistungen werden in einer Leistungsbeschreibung oder anderen Dokumenten beschrieben, die dem jeweiligen Bestellformular angehängt sind oder auf die darin verwiesen wird ("Leistungsbeschreibung"). Die Leistungsbeschreibung stellt keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften und keine Garantie dar und darf in keinem Fall als solche ausgelegt werden.

3             Abschluss des SaaS-Vertrags

3.1          Vertragspartner. Für die von flair.hr bereitgestellten Services ist flair.hr alleiniger Vertragspartner des Kunden. Salesforce, Inc. ist keine Vertragspartei in Bezug auf die von flair.hr angebotenen und erbrachten Services.

3.2          Bestellformular. flair.hr stellt dem Kunden ein Bestellformular zur Verfügung, mit dem Bestellungen bei flair.hr aufgegeben werden können. Alle von flair.hr in einem Bestellformular getätigten Angaben sind unverbindlich und rechtlich nicht bindend. Sie werden erst mit der Annahme des Bestellformulars durch flair.hr gem. Ziffer 3.3 bindend.

3.3          Vertragsschluss. Der Kunde kann ein Angebot durch Übermittlung eines Bestellformulars unter Bezugnahme auf diese SaaS-AGB abgeben. Der SaaS-Vertrag kommt mit der Annahme des jeweiligen Bestellformulars durch flair.hr zustande und tritt mit dem Datum des Inkrafttretens in Kraft.

3.4          Zusätzliche Vereinbarungen und Änderungen. Zusätzliche Vereinbarungen zum SaaS-Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform und der ausdrücklichen Bezugnahme auf den jeweiligen SaaS-Vertrag. Jede Änderung eines von flair.hr akzeptierten Bestellformulars bedarf der Textform und gilt nur für das jeweilige Bestellformular, für das die Änderung vereinbart wurde. Leistungen, die nicht von diesen SaaS-AGB erfasst sind, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung zwischen flair.hr und dem Kunden.

4             Gebühren und Zahlung

4.1          Gebühren. Der Kunde hat die im Bestellformular angegeben Gebühren für die SaaS-Lösung, sowie alle anderen darin genannten Gebühren (zusammen "Gebühren") zu zahlen.

4.2          Rechnungsstellung. Die Gebühren werden dem Kunden in Übereinstimmung mit den im Bestellformular festgelegten Bedingungen sowie den Bestimmungen dieser SaaS-AGB in Rechnung gestellt.

4.3          Fälligkeit. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig und ohne Abzug auf das im Bestellformular angegebene Konto von flair.hr zu zahlen. Alle Beträge verstehen sich exklusive Steuern und sonstiger Abgaben.

4.4          Aussetzung der Leistungen. Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung der Gebühren gemäß den in diesen SaaS-AGB festgelegten Zahlungsbedingungen in Verzug, ist flair.hr nach einer Mahnung und angemessener Fristsetzung berechtigt, sämtliche Leistungen aus dem SaaS-Vertrag für die Dauer des Zahlungsverzugs auszusetzen. flair.hr wird dem Kunden in der Mahnung auf die drohenden Folgen des Verzugs hinweisen. Die Verpflichtung zur Zahlung der Gebühren bleibt während der Aussetzung der Leistungen wegen Zahlungsverzuges bestehen.

4.5          Verzugszinsen. Der Kunde zahlt für die Zeit des Verzugs Verzugszinsen. Der Verzugszinssatz beträgt neun Prozentpunkte über dem im Zeitpunkt des Verzugs gültigen Basiszinssatz.

4.6          Aufrechnung. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht nur auf unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen stützen. 

4.7          Gebührenanpassungen. flair.hr behält sich das Recht vor, die Gebühren für die Leistungen einseitig festzulegen und zu ändern. Soweit der Kunde einen SaaS-Vertrag mit flair.hr abgeschlossen hat und dieser SaaS-Vertrag in Kraft ist, kann flair.hr nach billigem Ermessen die Gebühren einmal jährlich um die Entwicklung der für die Entgeltberechnung maßgeblichen Kosten, höchstens jedoch um 10 %, erhöhen. Eine Gebührenerhöhung kommt in Betracht und eine Gebührensenkung ist vorzunehmen, wenn z.B. die Kosten für den Hosting-Provider oder die Beschaffung zu einer anderen Kostenkalkulation führen. Erhöhungen in einer Kostenart (z.B. Hosting-Provider-Gebühren) dürfen nur insoweit für eine Gebührenerhöhung genutzt werden, als sie nicht durch Kostensenkungen in anderen Bereichen (z.B. Personalkosten) ausgeglichen werden. Im Falle von Kostensenkungen wird flair.hr die Gebühren reduzieren, soweit diese Kostensenkungen nicht ganz oder teilweise durch Erhöhungen in anderen Bereichen ausgeglichen werden. flair.hr wird dem Kunden die Erhöhung der Gebühren drei Monate vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Gebührenerhöhung in Textform mitteilen. Stimmt der Kunde der Erhöhung nicht zu, kann er den SaaS-Vertrag mit einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Mitteilung in Textform aus wichtigem Grund zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem die von flair.hr geplante Erhöhung der Gebühren wirksam wird. Kündigt der Kunde den SaaS-Vertrag nicht, so gilt die Erhöhung der Gebühren als vom Kunden akzeptiert und die erhöhten Gebühren gelten für den SaaS-Vertrag mit flair.hr für die Restlaufzeit des SaaS-Vertrages.

5             Bereitstellung der SaaS-Lösung

5.1          Bereitstellung der SaaS-Lösung. flair.hr stellt dem Kunden die SaaS-Lösung während der Laufzeit des SaaS-Vertrages zur Verfügung und ermöglicht es dem Kunden und seiner im Bestellformular vereinbarten Anzahl von berechtigten Nutzern ("Berechtigte Nutzer"), die SaaS-Lösung und deren Funktionen zu nutzen, Daten zu speichern und zu verarbeiten und Ergebnisse abzurufen.

5.2          Hosting und Übergabepunkt. flair.hr betreibt die SaaS-Lösung auf Servern in Rechenzentren und ermöglicht dem Kunden einen Zugriff über das Internet. Übergabepunkt für die von flair.hr zur Verfügung gestellte SaaS-Lösung ist der Routerausgang der von flair.hr genutzten Rechenzentren ins Internet. flair.hr ist nicht verantwortlich für den Anschluss des Kunden an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffung und Installation der vom Kunden benötigten Hard- und Software.

5.3          Dokumentation. flair.hr wird dem Kunden eine allgemeine Dokumentation zur Nutzung der SaaS-Lösung zur Verfügung stellen.

5.4          Wartung und Support. Für Wartung und Support im Zusammenhang mit der SaaS-Lösung gelten die Bestimmungen unter Ziffer 7.

5.5          Version und Updates. flair.hr wird dem Kunden die SaaS-Lösung in der jeweils aktuellen Programmversion zur Verfügung stellen. Der Funktionsumfang der SaaS-Lösung zum Zeitpunkt des Abschlusses des SaaS-Vertrages ergibt sich aus dem Bestellformular und der Leistungsbeschreibung. flair.hr wird die SaaS-Lösung laufend weiterentwickeln und durch neue Programmversionen (Updates, Releases) verbessern. flair.hr wird Updates und/oder Upgrades bereitstellen, die zur Aufrechterhaltung der Konformität der SaaS-Lösung erforderlich sind. Dazu gehören auch Sicherheitsupdates und/oder Sicherheitsupgrades.

5.6          Änderungen. flair.hr ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die SaaS-Lösung zu ändern, insbesondere an den technischen Fortschritt anzupassen. flair.hr behält sich das Recht vor, einzelne Teile der Leistungen zu ändern oder einzustellen. flair.hr kann die SaaS-Lösung jederzeit ändern, ohne deren Funktionalität oder Sicherheitsmerkmale zu beeinträchtigen. Der Kunde wird von flair.hr per E-Mail über wesentliche Aktualisierungen informiert. flair.hr wird den Kunden mit einer Frist von mindestens zwei (2) Wochen über wesentliche Änderungen, die die Funktionalität der SaaS-Lösung verändern, informieren.

1.             Im Rahmen eines laufenden Abonnements ist flair.hr zur Einschränkung der Funktionalität der SaaS-Lösung oder zur Einstellung der SaaS-Lösung nur berechtigt, wenn (i) gesetzliche Bestimmungen dies erfordern; (ii) im Falle der Beendigung eines Vertragsverhältnisses mit einem Anbieter von Software und/oder Leistungen, die von flair.hr genutzt werden und die für die Erbringung der Leistungen wesentlich sind; und/oder (iii) im Falle von Sicherheitsrisiken. flair.hr wird den Kunden über eine wesentliche Einschränkung der Funktionalität oder die Einstellung der SaaS-Lösung sowie das Datum des Eintritts dieser Änderung mindestens sechzig (60) Tage vor einer solchen Änderung informieren, der Kunde kann die Nutzung der geänderten SaaS-Lösung dreißig (30) Tage vor dem Datum des Eintritts einer solchen Änderung kündigen. Im Falle einer Kündigung oder Einstellung der SaaS-Lösung erstattet flair.hr keine im Voraus bezahlten Gebühren für die verbleibende Laufzeit des Abonnements. flair.hr unterhält keine früheren Versionen der SaaS-Lösung.

5.7          Monitoring. flair.hr darf die Nutzung der SaaS-Lösung durch den Kunden für interne Zwecke monitoren, einschließlich: (i) aus Sicherheits- und Verfügbarkeitsgründen; (ii) um die Einhaltung dieser SaaS-AGB oder des SaaS-Vertrages zu gewährleisten; (iii) um eine Nutzung der SaaS-Lösung zu erkennen, zu verhindern und zu unterbinden, die gegen die Nutzungsrechte gemäß diesen SaaS-AGB oder des SaaS-Vertrages verstößt; und (iv) um dem Kunden in Übereinstimmung mit den geltenden rechtlichen Anforderungen andere Produkte oder Dienstleistungen anzubieten, die noch nicht Teil der SaaS-Lösung sind. flair.hr kann Nutzungsinformationen auch auf aggregierter Basis verwenden, um die SaaS-Lösung oder andere flair.hr-Produkte und -Leistungen zu verbessern. 

5.8          Beschränkungen. Die Verpflichtungen der Ziffern 5.1, 5.2, 5.3, 5.4, 5.5 gelten nicht, soweit eine Nichteinhaltung durch eine den Vorgaben von flair.hr widersprechende Nutzung der SaaS-Lösung bedingt ist oder auf eine Modifikation oder Veränderung der SaaS-Lösung zurückzuführen ist, die nicht durch flair.hr oder einen von flair.hr autorisierten Service Provider durchgeführt wurde.

6             Pflichten des Kunden

6.1          Datenverbindung. Der Kunde hat die Datenverbindung zwischen seiner Hardware und dem von flair.hr definierten Datenübergabepunkt über das Internet auf eigene Kosten herzustellen. Der Kunde ist für den Betrieb und die Wartung dieser Datenverbindung allein verantwortlich und trägt alle damit verbundenen Kosten.

6.2          Zugang. Der Kunde ist verpflichtet, (i) Zugangsdaten sorgfältig aufzubewahren, vor unbefugtem Zugriff zu schützen und die Nutzung durch Dritte zu untersagen; (ii) sich keinen anderen Zugang zu den Diensten zu verschaffen als über das von flair.hr im Rahmen der SaaS-Vereinbarung bereitgestellte Kundenkonto; (iii) keine Authentifizierungs- oder Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen oder offenzulegen; und (iv) keine falsche Identität oder Anmeldedaten einer anderen Person zu verwenden, um sich Zugang zu einem Konto zu verschaffen. Erlangt der Kunde Kenntnis davon, dass Zugangsdaten unrechtmäßig erlangt wurden oder von einem Dritten missbraucht werden könnten, hat er flair.hr unverzüglich zu informieren.

6.3          Verbotene Nutzungen. Der Kunde darf die Leistungen nur für rechtmäßige Zwecke und nicht in einer Weise nutzen, die gegen geltende Gesetze oder Vorschriften verstößt. Darüber hinaus darf der Kunde die Leistungen nicht nutzen: (a) um Personen zu verletzen, zu schikanieren, zu beleidigen, einzuschüchtern oder zu versuchen, sie zu verletzen, zu schikanieren, zu beleidigen, einzuschüchtern; (b) um Material zu senden, zu empfangen, hochzuladen, herunterzuladen, zu verwenden oder wiederzuverwenden, das nicht den in Ziffer 6.4 festgelegten Standards entspricht (c) unaufgefordertes oder nicht genehmigtes Werbe- oder Verkaufsförderungsmaterial oder jede andere Form ähnlicher Aufforderungen (Spam) zu übermitteln oder deren Übermittlung zu veranlassen; (d) vorbehaltlich dieser SaaS-AGB die SaaS-Lösung zu lizenzieren, zu verkaufen, zu vermieten, im Wege des Leasing Dritten bereitzustellen, zu übertragen, abzutreten, zu vertreiben, sonst Dritten bereitzustellen, offenzulegen oder anderweitig kommerziell zu verwerten oder sie auf andere Weise Dritten mit Ausnahme der Berechtigten Nutzer zur Verfügung zu stellen; (e) zu versuchen oder dabei zu unterstützen, dass Dritte außerhalb der in diesen SaaS-AGB vorgesehenen Weise Zugang zu der SaaS-Lösung erhalten; (f) einen Dienst oder ein Produkt zu erstellen, der/das mit der SaaS-Lösung konkurriert; zu versuchen, die SaaS-Lösung ganz oder teilweise zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln oder anderweitig in eine für den Menschen lesbare Form zu bringen, und (g) anderweitig einen anderen Schaden für flair.hr zur verursachen. Der Kunde darf die SaaS-Lösung (oder Teile davon) nicht reproduzieren, vervielfältigen, kopieren oder weiterverkaufen und darf nicht auf Bestandteile, Geräte oder Netzwerke, auf denen die SaaS-Lösung gespeichert ist, oder auf Software, die bei der Bereitstellung der Leistungen verwendet wird, zugreifen, sie stören, beschädigen oder unterbrechen. flair.hr behält sich das Recht vor, den Zugang des Kunden oder eines Berechtigten Nutzers zur SaaS-Lösung bei einem Verstoß gegen diese Klausel zu sperren, und behält sich unter Ausschluss ihrer Haftung vor, ihre Rechte gegen die verbotene Nutzung durchzusetzen.

6.4          Upload von Inhalten. Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte in die SaaS-Lösung hochzuladen oder die SaaS-Lösung in einer Weise zu nutzen, die: (a) Urheberrechte, Patente, Marken, Geschäftsgeheimnisse oder andere Eigentums- und Persönlichkeitsrechte oder die Privatsphäre Dritter verletzen; (b) betrügerisch sind oder den Verkauf von gefälschtem oder gestohlenem Material beinhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Nutzung der SaaS-Lösung, um sich als eine andere Person oder Einrichtung auszugeben; (c) gegen Gesetze, Verordnungen oder andere Vorschriften verstoßen; (d) falsch, irreführend oder ungenau sind; (e) eine Haftung für flair.hr begründen oder dazu führen, dass flair.hr (ganz oder teilweise) die Leistungen eines der Service-Provider von flair.hr verliert; (f) diffamierend, verleumderisch, rechtswidrig bedrohend oder rechtswidrig belästigend sind; oder (g) möglicherweise als illegal, beleidigend oder anstößig empfunden werden. In Bezug auf seine Verpflichtungen unter (a) bis (g) haftet der Kunde für alle Inhalte, die von einem Berechtigten Nutzer in Bezug auf den Kunden hochgeladen werden. Der Kunde ist verpflichtet, alle an ihn gerichteten Mitteilungen und Ansprüche, die behaupten, dass die Inhalte des Kunden die Rechte Dritter oder Gesetze verletzen, ordnungsgemäß zu behandeln.

6.5          Daten des Kunden. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Verwendung seiner eigenen Daten, die in Verbindung mit den Leistungen verwendet werden, sowie für die Art und Weise, in der der Kunde diese Daten erlangt und mit Dritten teilt. Dazu gehört auch die Ergreifung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen oder anderweitig angemessenen Sicherheit und des Schutzes, einschließlich regelmäßiger Sicherung und Archivierung der Kundendaten sowie aller Dokumentenaufbewahrungs- oder Archivierungspflichten, die sich aus Gesetzen, Unternehmensrichtlinien oder dem Stand der Technik ergeben.

6.6          Systemvoraussetzungen. Der Kunde hat die für die Nutzung der SaaS-Lösung erforderlichen Systemvoraussetzungen sicherzustellen, die im Bestellformular und den darin referenzierten Dokumenten angegeben sind. flair.hr kann diese Systemvoraussetzungen im Zuge der Weiterentwicklung der SaaS-Lösung ändern. Der Kunde wird über Änderungen der Systemvoraussetzungen informiert.

6.7          Viren. Der Kunde darf nicht absichtlich Viren (oder Ähnliches, das dazu bestimmt ist, die Hardware, Software oder Systeme, die für die Erbringung der Leistungen verwendet werden, nachteilig zu beeinflussen) auf oder über die SaaS-Lösung oder die Systeme, die für die Bereitstellung der SaaS-Lösung für den Kunden verwendet werden, speichern, verteilen oder übertragen. Der Kunde hat alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, einschließlich des Einsatzes aktueller Virenschutzsoftware, um sicherzustellen, dass dies auch nicht unbeabsichtigt geschieht.

6.8          Verantwortlichkeit für Berechtigte Nutzer. Der Kunde ist für die Nutzung der Leistungen durch seine Berechtigten Nutzer verantwortlich.

6.9          Änderungen. Der Kunde ist verpflichtet, flair.hr in Textform über alle Änderungen seines Unternehmens zu informieren, die für die Erbringung der Leistungen relevant sind. Solche Änderungen sind insbesondere Änderungen der Geschäftsadresse, der Firma, der Rechtsform oder der Kontaktperson des Kunden.

7             Wartung und Support

7.1          Wartung. flair.hr erbringt die Wartung der SaaS-Lösung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen. Wartung umfasst (i) die Beseitigung von Mängeln (gemäß Ziffer 7.2); (ii) die Bereitstellung neuer Releases der SaaS-Lösung in Übereinstimmung mit den Bestimmungen in Ziffer 5.5 und soweit gesetzlich vorgeschrieben; und (iii) die Bereitstellung eines User-Helpdesks (gemäß Ziffer 7.3).

7.2          Anzeige von Mängeln. Der Kunde hat jeden Mangel (Sachmangel im Sinne von Ziffer 8 und Rechtsmangel im Sinne von Ziffer 9, zusammen "Mangel") unverzüglich flair.hr über den gem. Ziffer 7.3 zur Verfügung gestellten User-Helpdesk anzuzeigen. Der Kunde hat die Auswirkungen des Mangels detailliert zu beschreiben.

7.3          User-Helpdesk. flair.hr stellt Kunden einen User-Helpdesk zur Verfügung. Jeder Mangel und jede Support-Anfrage, die an den User-Helpdesk übermittelt wird, wird gem. Ziffer 7.4. in verschiedenen Kategorien eingeteilt. Abhängig von der Kategorisierung der Anfrage ergreift flair.hr entsprechende Maßnahmen innerhalb der im jeweiligen Service Level Agreement festgelegten Reaktionszeiten. Die Kontaktdaten des User-Helpdesks sind im Service Level Agreement festgelegt.

7.4          Kategorisierung von Anfragen. Wird eine Anfrage als Mangel kategorisiert, behebt flair.hr den Mangel nach Maßgabe der Bestimmungen in Ziffer 8 und Ziffer 9. Wird die Anfrage nicht als Mangel kategorisiert, ist flair.hr nicht verpflichtet, dem Kunden zusätzliche Supportleistungen hierfür anzubieten, es sei denn der Kunde hat mit flair.hr einen gesonderten, Supportvertrag abgeschlossen. Solche Supportleistungen unterliegen flair.hr‘s Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Support und zusätzliche Leistungen (siehe Ziffer 1.5(b)) und werden gesondert berechnet.

7.5          Ausschluss. Dem Kunden stehen keine Gewährleistungsrechte für solche Mängel der SaaS-Lösung zu, die auf unbefugte Änderungen der SaaS-Lösung durch den Kunden zurückzuführen sind oder darauf, dass der Kunde die SaaS-Lösung nicht in Übereinstimmung mit der anwendbaren Dokumentation genutzt hat. Soweit der Kunde im Zusammenhang mit der SaaS-Lösung Leistungen Dritter in Anspruch nimmt, ist flair.hr nicht für Mängel verantwortlich, die auf Leistungen oder Software Dritter zurückzuführen sind, auch nicht für das fehlerfreie Funktionieren der SaaS-Lösung.

8             Sachmängel

8.1          Sachmangel. Ein "Sachmangel" liegt vor, wenn die SaaS-Lösung nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist, die in dem jeweiligen Bestellformular und den darin in Bezug genommenen Dokumenten festgelegt ist. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, bestimmt sie sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

8.2          Beseitigung. flair.hr kategorisiert die Anfragen gem. Ziffer 7.4. Wird eine Anfrage als Sachmangel kategorisiert, wählt flair.hr nach billigem Ermessen eine der folgenden Maßnahmen zur Beseitigung des Mangels:

(a)           Bereitstellung einer Aktualisierung oder eines Releases;

(b)           Anweisungen an den Kunden zur Umgehung des Problems oder zur Behebung des Mangels. Der Kunde hat, soweit zumutbar, dafür zu sorgen, dass diese Anweisungen von sachkundigem Personal ausgeführt werden.

9             Rechtsmängel

9.1          Rechtsmangel. Ein "Rechtsmangel" liegt vor, wenn es dem Kunden nicht möglich ist, die für die Nutzung der SaaS-Lösung erforderlichen Rechte wirksam zu erlangen.

9.2          Beseitigung. flair.hr kategorisiert die eingereichten Anfragen gemäß Ziffer 7.4. Wird die Anfrage als Rechtsmangel eingestuft, wird flair.hr dem Kunden eine rechtswirksame Nutzungsmöglichkeit der SaaS-Lösung zur Verfügung stellen. flair.hr kann die betroffene Leistung gegen eine gleichwertige Leistung austauschen, es sei denn, dies ist für den Kunden unzumutbar. Machen Dritte Schutzrechte gegenüber dem Kunden geltend, hat der Kunde flair.hr unverzüglich in Textform zu informieren. flair.hr wird die Ansprüche nach eigenem Ermessen und in Abstimmung mit dem Kunden abwehren oder vergleichen. Der Kunde wird flair.hr unverzüglich alle Informationen zur Verfügung stellen, die für die Verteidigung gegen solche Ansprüche erforderlich sind. Der Kunde darf die Ansprüche Dritter nicht von sich aus anerkennen. flair.hr wird die Ansprüche gegen den Kunden auf eigene Kosten abwehren und den Kunden von allen angemessenen, mit der Abwehr verbundenen sowie rechtlichen Kosten und Schäden freistellen, soweit diese nicht auf einer Pflichtverletzung des Kunden beruhen.

10          Verfügbarkeit

1.1          Verfügbarkeit. flair.hr stellt die im Service Level Agreement festgelegte Verfügbarkeitsquote sicher.

1.2          Berechnung. Bei der Berechnung der Verfügbarkeit der SaaS-Lösung in Bezug auf das jeweilige Service Level Agreement bleiben die folgenden Gründe für eine Nichtverfügbarkeit oder eine reduzierte Verfügbarkeit der SaaS-Lösung unberücksichtigt:

(a)           jede im Voraus angekündigte Nichtverfügbarkeit oder eingeschränkte Verfügbarkeit der SaaS-Lösung aufgrund geplanter Wartungsarbeiten;

(b)           jede Nichtverfügbarkeit oder eingeschränkte Verfügbarkeit der SaaS-Lösung zur Verhinderung möglicher Schäden, Störungen oder sonstiger schwerwiegender Folgen für flair.hr oder den Kunden;

(c)           jede Nichtverfügbarkeit oder eingeschränkte Verfügbarkeit der SaaS-Lösung, die auf die von Salesforce bereitgestellte Drittanbieter-Software zurückzuführen ist;

(d)           jede Nichtverfügbarkeit oder eingeschränkte Verfügbarkeit der SaaS-Lösung aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs von flair.hr liegen und auch durch die Anwendung angemessener Sorgfalt nicht verhindert werden können, insbesondere aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, Krieg, Blockaden, Embargos, Energieversorgungs- oder Betriebsstörungen, Energiemangel, behördliche Anordnungen, gesetzliche Verbote, Arbeitskämpfe oder sonstige Fälle höherer Gewalt.

1.3          Im Falle einer geplanten Nichtverfügbarkeit zu Wartungszwecken wird flair.hr versuchen, die Dauer der Unterbrechung so gering wie möglich zu halten und die Wartung nach Möglichkeit außerhalb der Geschäftszeiten durchzuführen. Im Falle einer ungeplanten Nichtverfügbarkeit oder eingeschränkten Verfügbarkeit wird flair.hr den Kunden unverzüglich unterrichten und ihm die voraussichtliche Dauer mitteilen. Der Kunde ist verpflichtet, mit flair.hr zusammenzuarbeiten, um die Ursache des Problems zu ermitteln, sofern diese in der Sphäre des Kunden liegt. Kann flair.hr eine Leistung aufgrund höherer Gewalt nicht erbringen, ist der Kunde ebenfalls von seiner Leistungspflicht befreit.

11          Vorübergehende Aussetzung

11.1        flair.hr ist berechtigt, die Nutzung der Leistungen durch den Kunden unverzüglich auszusetzen oder einzuschränken, wenn flair.hr nach vernünftigem Ermessen feststellt, dass eine wesentliche Verletzung der in diesen SaaS-AGB oder dem SaaS-Vertrag festgelegten Pflichten des Kunden oder ein Sicherheitsvorfall oder eine Bedrohung der Sicherheit der Leistungen im Zusammenhang mit dem Zugriff des Kunden auf die Leistungen oder der Nutzung ihrer Funktionalitäten vorliegt, oder wenn eine solche Aussetzung oder Einschränkung gesetzlich, durch eine gerichtliche Entscheidung oder durch eine Aufforderung einer staatlichen Stelle erforderlich ist. Insbesondere stellen Verstöße wegen Nichtzahlung der gemäß diesen SaaS-AGB fälligen Gebühren oder Nichteinhaltung von Ziffer 6.3 (Verbotene Nutzungen) Ziffer 14 (Freistellung), Ziffer 15 (Rechte an geistigem Eigentum) und Ziffer 18 (Vertraulichkeit) einen wesentlichen Verstoß dar. flair.hr‘s Recht, einen SaaS-Vertrag in Übereinstimmung mit Ziffer 12 zu kündigen, sowie alle anderen Rechte und Rechtsbehelfe von flair.hr, bleiben unberührt.

11.2        Verpflichtungen des Kunden während der Aussetzung. Im Falle einer Aussetzung oder Einschränkung bleibt die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der Gebühren gemäß Ziffer 4 unberührt.

11.3        Reaktivierung der Leistungen. Wenn der Kunde die Ursache für die Aussetzung oder Einschränkung vernünftigerweise beheben kann, wird flair.hr den Kunden über die Maßnahmen informieren, die er ergreifen muss, um den Zugang zu den Leistungen wiederherzustellen. Die Aussetzung oder Einschränkung wird aufgehoben, sobald der Grund für die Aussetzung oder Einschränkung nicht mehr besteht. flair.hr behält sich das Recht vor, eine angemessene Reaktivierungsgebühr zu erheben.

12          Laufzeit und Beendigung

12.1        Laufzeit. Der SaaS-Vertrag tritt zu dem im Bestellformular angegebenen Datum in Kraft ("Datum des Inkrafttretens") und gilt für die im Bestellformular angegebene Erstlaufzeit ("Erstlaufzeit"). Die Laufzeit verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate (jeweils eine "Verlängerungslaufzeit") nach der Erstlaufzeit oder einer Verlängerungslaufzeit, es sei denn, eine der Parteien kündigt den SaaS-Vertrag mit einer Frist von sechs Wochen vor dem Ende der jeweiligen Erstlaufzeit oder der jeweiligen Verlängerungslaufzeit (die Erstlaufzeit zusammen mit der Verlängerungslaufzeit nachfolgend die "Laufzeit").

12.2        Kündigung durch beide Parteien. Jede Partei kann den SaaS-Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung des SaaS-Vertrags aus wichtigem Grund kann insbesondere aus einem der folgenden, oder aus einem anderen wichtigen Grund erfolgen:

(a)           Vertragsverletzung: Als Folge einer wesentlichen Vertragsverletzung durch die andere Partei. Außer in Fällen, in denen die Erfüllung durch eine Partei dauerhaft unmöglich ist, kann die nicht vertragsbrüchige Partei den SaaS-Vertrag nur kündigen, wenn sie die andere Partei schriftlich darüber benachrichtigt und ihr eine angemessene Frist von mindestens dreißig Kalendertagen einräumt, um die wesentliche Vertragsverletzung zu beheben, und die wesentliche Vertragsverletzung nicht innerhalb der von der nicht vertragsbrüchigen Partei in der Benachrichtigung gesetzten Frist behoben wird. Jede Verletzung der Zahlungsverpflichtung durch den Kunden stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar; oder

(b)           Zahlungsunfähigkeit: Wenn bei der anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, die andere Partei ihre Zahlungen einstellt oder einen Antrag auf Insolvenz, Konkurs, Liquidation oder ein ähnliches Verfahren stellt.

12.3        Kündigung durch flair.hr. Darüber hinaus kann flair.hr den SaaS-Vertrag während der Laufzeit aus wichtigem Grund sofort kündigen, wenn:

(a)           der Kunde gegen Ziffer 14 (Freistellung), Ziffer 15 (Rechte an geistigem Eigentum), Ziffer 18 (Vertraulichkeit) verstößt; oder

(b)           es beim Kunden zu einem Kontrollwechsel kommt, beispielsweise die Übertragung der Mehrheit seiner Aktien oder Vermögenswerte (oder die seiner direkten oder indirekten Muttergesellschaft) oder die Konsolidierung oder Fusion mit einem anderen Unternehmen.

12.4        Gebühren und Rückerstattungen. Bei Kündigung oder Beendigung des SaaS-Vertrags werden alle unbezahlten Gebühren sofort fällig und der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückerstattung von Beträgen, die von ihm unter diesen SaaS-AGB vorausbezahlt wurden. Die Kündigung oder Beendigung des SaaS-Vertrags entbindet den Kunden nicht von seinen Verpflichtungen zur Zahlung der fälligen Gebühren an flair.hr.

12.5        Form. Jede Kündigung erfordert mindestens Textform.

13          Haftung

13.1        Haftung. flair.hr haftet unbeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Hauptpflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des SaaS-Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte (Kardinalpflicht), ist die Haftung von flair.hr auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Parteien gehen davon aus, dass der vertragstypische vorhersehbare Schaden regelmäßig das jährliche Vertragsvolumen nicht überschreitet.

13.2        Haftungsausschluss. flair.hr haftet nicht für jegliche leicht fahrlässige Verletzung von Nebenpflichten, die keine wesentlichen Pflichten sind. Soweit die Haftung von flair.hr ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von flair.hr.

13.3        Ausschlüsse. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder einer Beschaffenheitsgarantie, für die Haftung für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden.

14          Freistellung

2.             Der Kunde stellt flair.hr, seine Lieferanten und Auftragnehmer sowie deren jeweilige Mitarbeiter, leitende Angestellte, Vorstände oder Geschäftsführer sowie Vertreter von und gegen alle Ansprüche, Schäden, Verbindlichkeiten, Verluste, Aufwendungen und Kosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten) frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit Folgendem ergeben: (i) die Nutzung der Leistungen durch den Kunden nicht in Übereinstimmung mit dem SaaS-Vertrag; (ii) jegliche Verletzung von Gesetzen oder Rechten Dritter durch die Nutzung der Leistungen durch den Kunden; (iii) jegliche Verletzung durch den Kunden oder einen seiner Mitarbeiter; (iv) Betrieb, Kombination oder Nutzung der Leistungen in Verbindung mit eigenen Daten, Informationen, Inhalten, Software, Materialien oder Leistungen des Kunden und/oder in Verbindung mit Daten, Informationen, Inhalten, Software, Materialien oder Leistungen Dritter; (v) eine Anpassung oder andere Konfiguration der Leistungen, die vom Kunden oder einem Dritten, dem der Kunde den Zugriff auf die Leistungen ermöglicht oder gestattet, vorgenommen oder verursacht wurde; (vi) Ansprüche von Mitgliedern oder Mitarbeitern des Kunden oder eines Auftragnehmers oder anderen Dritten, dem der Kunde den Zugriff auf die Leistungen ermöglicht oder gestattet; und (vii) die unbefugte Nutzung der Marken, Bezeichnungen und Logos von flair.hr durch den Kunden.

15          Rechte an geistigem Eigentum

15.1        Geistiges Eigentum. Die SaaS-Lösung ist urheberrechtlich und durch andere Rechte des geistigen Eigentums geschützt. flair.hr und seine Lizenzgeber behalten sich alle Rechte, Titel und Interessen an der SaaS-Lösung und der Dokumentation sowie alle Rechte an geistigem Eigentum vor, die in Bezug auf die Leistungen ausgeübt werden können. Der Kunde erwirbt keine anderen Rechte als die in Ziffer 15.2 ausdrücklich genannten Rechte.

15.2        Einräumung von Rechten. Vorbehaltlich der Einhaltung der Bestimmungen dieser SaaS-AGB und des SaaS-Vertrages räumt flair.hr dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares, auf die Laufzeit und die Anzahl der Berechtigten Nutzer beschränktes Recht ein, die SaaS-Lösung im angegebenen Umfang über das Internet als Cloud-Lösung sowie die dazugehörige Dokumentation zu nutzen. Weitere Einschränkungen können im jeweiligen SaaS-Vertrag bestimmt sein.

15.3        Technologie von Drittanbietern. Wenn und soweit die Leistungen Technologien von Drittanbietern enthalten (z.B. proprietäre oder Open-Source-Software), unterliegen diese Technologien von Drittanbietern den für diese Technologie geltenden Bedingungen. flair.hr wird den Kunden über die Bedingungen von Drittanbietern informieren, indem es in der SaaS-Vereinbarung auf diese Bedingungen verweist oder eine andere schriftliche oder elektronische Mitteilung übermittelt. In Bezug auf die Technologie von Drittanbietern ersetzen die anwendbaren Bedingungen der jeweiligen Drittanbieter die Bestimmungen dieser SaaS-AGB oder des zwischen flair.hr und dem Kunden abgeschlossenen SaaS-Vertrages. flair.hr ist für die Technologie von Drittanbietern nicht verantwortlich und die Bedingungen von Drittanbietern regeln nicht die Services von flair.hr. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Bedingungen dieser Drittanbieter in der jeweils aktuellen Fassung einzuhalten. Sofern die Technologie Dritter nicht von flair.hr in die SaaS-Lösung integriert wird und einen untrennbaren Bestandteil derselben bildet, liegt es in der alleinigen Verantwortung des Kunden, auf eigene Kosten angemessene Lizenzen für die Technologie Dritter direkt von den jeweiligen Dritten zu erwerben und die von diesen Dritten angegebenen Lizenzanforderungen einzuhalten.

16          Kundendaten, Datenrückgabe

16.1        Kundendaten. Der Kunde behält alle Rechte an seinen Daten, die auf dem von flair.hr zur Verfügung gestellten Speicherplatz des Kunden gespeichert sind ("Kundendaten") und kann während der Laufzeit jederzeit nach Maßgabe dieser SaaS-AGB und des Bestellformulars auf die Kundendaten zugreifen.

16.2        Rückgabe von Kundendaten. Nach Ablauf oder Beendigung des SaaS-Vertrags erfolgt die Rückgabe der Kundendaten durch Bereitstellung einer Internet-Downloadmöglichkeit in einem von flair.hr zu bestimmenden Format. Der Kunde muss flair.hr mindestens 14 Kalendertage vor dem Ende des SaaS-Vertrages in Textform informieren, wenn er die Kundendaten nach dem Ende des SaaS-Vertrags erhalten möchte. Der Kunde wird flair.hr innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Kundendaten von flair.hr über etwaige Probleme in Bezug auf die bereitgestellten Kundendaten informieren. Unterlässt es der Kunde, flair.hr über die Absicht, Kundendaten zu erhalten, oder über Probleme mit den erhaltenen Kundendaten innerhalb der vorgegebenen Fristen zu informieren, ist flair.hr berechtigt, die Kundendaten 90 Kalendertage nach Ablauf oder Beendigung des SaaS-Vertrages zu löschen.

16.3        Feedback und Kundenumfragen. Der Kunde erkennt hiermit an und stimmt zu, dass flair.hr von Zeit zu Zeit Feedback sammeln und Umfragen zur Nutzung der Dienste durch den Kunden, zur Kundenzufriedenheit, zu Anfragen zu Funktionen, zur Benutzererfahrung und zu anderen Themen durchführen kann, die für die Verbesserung und Optimierung der Dienste relevant sind. Solche Umfragen können per E-Mail, in Anwendungsbenachrichtigungen, telefonisch oder auf andere elektronische Weise durchgeführt werden, und flair.hr stellt sicher, dass alle Umfragemitteilungen eindeutig als von flair.hr stammend gekennzeichnet sind. Der Kunde ermächtigt flair.hr hiermit, Umfragetools von Drittanbietern zu verwenden, die in die API von Salesforce integriert sind, um Umfragen durchzuführen, vorausgesetzt, dass diese Tools nur verschlüsselte oder tokenisierte Daten empfangen und keinen direkten Zugriff auf die in den Diensten gespeicherten Rohdaten des Kunden haben. flair.hr bleibt in vollem Umfang für die Sicherheit und Einhaltung der Vorschriften aller verwendeten Umfragetools von Drittanbietern verantwortlich und stellt sicher, dass alle diese Tools an Vertraulichkeits- und Datenschutzbestimmungen gebunden sind, die nicht weniger Schutz bieten als die in dieser Vereinbarung enthaltenen. Alle Feedback-Erhebungs- und Umfrageaktivitäten werden in Übereinstimmung mit der Datenschutzrichtlinie von flair.hr und den geltenden Datenschutzgesetzen durchgeführt. flair.hr wird ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden kein spezifisches Feedback öffentlich dem Kunden zuordnen und alle Umfragedaten, die für Marketing- oder öffentlich zugängliche Materialien verwendet werden, anonymisieren. Der Kunde hat das Recht, die Löschung historischer Umfrageantworten in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen zu verlangen, vorbehaltlich der legitimen Geschäftsinteressen von flair.hr und der gesetzlichen Anforderungen für die Datenspeicherung.

16.4        Löschung von Kundendaten. flair.hr löscht die ihr noch zur Verfügung stehenden Kundendaten 90 Kalendertage nach Rückgabe der Daten an den Kunden nach Beendigung eines Vertrages, es sei denn, der Kunde teilt flair.hr innerhalb dieser Frist mit, dass die ihm überlassenen Daten nicht lesbar oder unvollständig sind.

17          Unterauftragnehmer

flair.hr ist berechtigt, für die Erbringung der Leistungen Unterauftragnehmer einzuschalten, z.B. Cloud-Anbieter und Hosting-Anbieter. Die Einschaltung von Unterauftragnehmern entbindet flair.hr nicht von ihrer Verpflichtung gegenüber dem Kunden.

18          Vertraulichkeit

18.1        Vertrauliche Informationen. "Vertrauliche Informationen" sind alle von flair.hr erhaltenen Informationen und Daten technischer, finanzieller oder geschäftlicher Art, die als vertraulich gekennzeichnet oder anderweitig als vertraulich bezeichnet sind oder die vom Kunden vernünftigerweise als vertrauliche Informationen erkannt werden können. Vertrauliche Informationen umfassen unter anderem, aber nicht abschließend, technische Informationen (z.B. Computercode, Erfindungen, Algorithmen, Know-how und Ideen), geschäftliche, finanzielle und andere Informationen (ob schriftlich, mündlich, grafisch, maschinell erkennbar, als Muster oder visuell). Der Kunde verpflichtet sich, Vertrauliche Informationen, von denen er Kenntnis erlangt hat oder die er von flair.hr erhalten hat, nicht an Dritte oder die Öffentlichkeit weiterzugeben. Der Kunde hat die Vertraulichen Informationen so zu schützen, dass ein Missbrauch durch Dritte verhindert wird, und zwar in Übereinstimmung mit den eigenen Schutzmaßnahmen des Kunden für seine eigenen vertraulichen Informationen, mindestens aber nach dem zum Zeitpunkt des Schutzes aktuellen Stand der Technik.

18.2        Ausnahmen. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für Informationen und Unterlagen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt und zugänglich waren oder die den empfangenden Parteien zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt waren oder die der empfangenden Partei später von Dritten rechtmäßig zugänglich gemacht wurden.

19          Datenschutz

19.1        Datenschutz. flair.hr wird alle anwendbaren Datenschutzbestimmungen einhalten, insbesondere die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz. flair.hr und der Kunde verpflichten ihre Mitarbeiter und alle beauftragten Subunternehmer zur Einhaltung der jeweiligen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

19.2        Datenanalyse. Der Kunde willigt in die Datenanalyse der Nutzungsdaten in anonymisierter Form zum Zwecke der Verbesserung der SaaS-Lösung, der Nutzererfahrung und der Sicherheit ein. Diese Zustimmung beinhaltet die Gewährung des Rechts an flair.hr, die Ergebnisse in anonymisierter Form zum Nutzen anderer Kunden von flair.hr zu verwenden.

19.3        Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch flair.hr im Auftrag des Kunden im Anwendungsbereich der DSGVO schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab. Der Kunde hat flair.hr die Personen mitzuteilen, die zur Erteilung von Anweisungen berechtigt sind. Der Auftragsverarbeitungsvertrag hat Vorrang vor den Bestimmungen dieser SaaS-AGB (siehe Ziffer 2.2).

20          Schlussbestimmungen

20.1        Form. Jeder SaaS-Vertrag wird in Textform im Sinne des § 126b BGB ("Textform") geschlossen, und jede Änderung eines SaaS-Vertrags bedarf der Textform.

20.2        Sprache und Auslegung. Die SaaS-AGB wurden primär in englischer Sprache entworfen und die englische Version ist für die Parteien des SaaS-Vertrags allein verbindlich. Jegliche Übersetzung dieser SaaS-AGB, einschließlich dieser deutschen Übersetzung, gilt als Gefälligkeitsübersetzung und ist für die Parteien des SaaS-Vertrags nicht bindend. Soweit die englische Sprachfassung der SaaS-AGB in Klammern gesetzte Rechtsbegriffe in deutscher Sprache enthalten, sind diese Rechtsbegriffe für die Auslegung dieser SaaS-AGB und des auf diesen SaaS-AGB basierenden SaaS-Vertrages maßgebend.

20.3        Änderungen. flair.hr behält sich das Recht vor, die SaaS-AGB unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Parteien des SaaS-Vertrages zu ändern. Im Falle einer Änderung der SaaS-AGB wird flair.hr den Kunden in Textform über die Änderungen der SaaS-AGB informieren ("Mitteilung"). Die Änderungen werden gegenüber dem Kunden wirksam und das Vertragsverhältnis wird zu den geänderten Bedingungen fortgesetzt, wenn der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung gegenüber flair.hr in Textform widerspricht. Zur Wahrung dieser Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs an flair.hr. Im Falle des Widerspruchs sind beide Parteien berechtigt, den SaaS-Vertrag zu kündigen (Sonderkündigungsrecht). flair.hr wird den Kunden auf sein Sonderkündigungsrecht und die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs in der Mitteilung hinweisen.

20.4        Anwendbares Recht. SaaS-Verträge und diese SaaS-AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

20.5        Gerichtsstand. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit SaaS-Verträgen nach diesen SaaS-AGB ist der Sitz von flair.hr in Deutschland.

20.6        Abtretung. Weder der SaaS-Vertrag noch irgendwelche Rechte oder Verpflichtungen hieraus sind ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei ganz oder teilweise abtretbar oder anderweitig übertragbar. flair.hr ist berechtigt, den SaaS-Vertrag und ihre Verpflichtungen aus diesen SaaS-AGB an ein Verbundenes Unternehmen von flair.hr zu übertragen. "Verbundenes Unternehmen" bedeutet jede Gesellschaft oder andere Einheit, die flair.hr kontrolliert, von flair.hr kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit flair.hr oder einem Nachfolgeunternehmen steht. Ein Unternehmen oder eine andere Einheit gilt als ein anderes Unternehmen oder eine andere Einheit kontrollierend, wenn es/sie (i) direkt oder indirekt fünfzig Prozent (50%) oder mehr der stimmberechtigten Aktien oder anderer Anteile besitzt, (ii) die Befugnis hat, mehr als die Hälfte der Vorstände oder Geschäftsführer des anderen Unternehmens oder der anderen Einheit zu wählen, oder (iii) die Fähigkeit hat, durch einen Vertrag oder anderweitig die Angelegenheiten des anderen Unternehmens oder der anderen Einheit zu lenken.

20.7        Salvatorische Klausel. Sollte sich eine Bestimmung dieser SaaS-AGB oder eines SaaS-Vertrags als ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erweisen, so wird die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen in keiner Weise berührt oder beeinträchtigt, und die betreffende Bestimmung gilt als in einer Weise formuliert, die den ursprünglichen Absichten der Parteien so weit wie möglich entspricht und mit dem anwendbaren Recht vereinbar ist.

3.             ***

Flair Official Logo

flair ist die führende HR und Recruiting Software auf Salesforce.

Abonniere unseren Newsletter

Erhalte als Erster Neuigkeiten zu unseren neuesten Updates, aktuellen Trends und vielem mehr.

  • Hiring

    • Recruiting
    • Mitarbeiter Onboarding
    • Karriereportal
    • E-Signatur
    • Dokumentengenerator
  • People

    • Mitarbeiter Umfragen
    • Ticketing
    • Performance Reviews
    • Positionsmanagement
    • Organigramm
    • Mitarbeiter Engagement
  • HR Admin

    • Zeiterfassung
    • Abwesenheiten
    • Dokumentenmanagement
    • Payroll
    • Schichtplanung
    • Inventarverwaltung
  • Plattform

    • Integrationen
    • Slack
    • DATEV
    • JOIN
    • Sales Cloud
    • Service Cloud
    • Mobile App
    • Employee Hub
  • Vergleich

    • Vergleich Überblick
    • Vergleich flair vs. Personio
    • Vergleich flair vs Workday
    • Vergleich flair vs Sage
    • Vergleich flair vs Excel
  • Industrien

    • Gesundheitswesen
    • Technologie
    • Unternehmensberatung
    • NGOs
    • Fertigung
    • Personalvermittlung
    • Handel
  • Rollen

    • CEO
    • COO
    • CFO
    • HR-Manager
    • Recruiter
    • Mitarbeitende
  • Ressourcen

    • Preise
    • Blog
    • Help Center
    • HR Guides
    • Success Stories
    • Bewertungen
    • Developer Center
    • Status
  • Unternehmen

    • Über uns
    • Jobs
    • Kontaktiere uns
    • Support
    • Events
    • Partnerseite
    • Fehler melden

2025 © flair.hr. All rights reserved

  • Legal
  • Impressum
  • Cookies
  • Privacy Policy
  • linkedin
  • facebook
  • twitter
  • instagram
Kostenlose Demo