Arbeiten trotz Krankmeldung: Ist das erlaubt? Regeln 2026
Katrin Kizilkan
Kurz gesagt: Ja, Arbeiten trotz Krankmeldung ist erlaubt. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist eine ärztliche Prognose, kein Arbeitsverbot. Wer sich vor Ablauf der Krankschreibung wieder fit fühlt, darf zur Arbeit kommen – eine „Gesundschreibung“ ist nicht nötig und der Unfallversicherungsschutz bleibt bestehen. Arbeitgeber:innen müssen aber ihre Fürsorgepflicht beachten und offensichtlich kranke Beschäftigte nach Hause schicken.
- Erlaubt: vorzeitige Rückkehr, wenn Du Dich gesund fühlst – auch im Homeoffice
- Pflicht: Arbeitgeber:in vorab informieren; Krankengeld endet mit Arbeitsaufnahme
- Kein Zwang: Arbeitgeber:innen dürfen während der Krankschreibung keine Arbeit verlangen
- Grenze: Ansteckungsgefahr für Kolleg:innen und genesungswidriges Verhalten
Aktualisiert: Oktober 2026
Im Jahr 2022 führte die Pronova Betriebskrankenkasse (Pronova BKK) eine repräsentative Studie mit dem Titel "Arbeiten 2022" durch. 1200 Arbeitnehmer:innen über 18 Jahre nahmen an der Untersuchung teil. Die Ergebnisse zeigen unter anderem, dass in Deutschland fast jeder/jede fünfte/r Beschäftigte mit einem ansteckenden Infekt zur Arbeit geht. Die Altersgruppe der unter 30-Jährigen ist hierbei besonders stark vertreten. Was bewegt Arbeitnehmer:innen im Krankheitsfall zur Arbeit zu gehen und welche Konsequenzen entstehen dem/der Arbeitgeber:in daraus? Ein solch hohes Verantwortungsgefühl kann vielerlei Gründe haben und grundsätzlich drückt es wahrscheinlich häufig eine gute Bindung an das Unternehmen aus, jedoch sollte der Schutz und die Erhaltung der eigenen Gesundheit immer Vorrang haben. Für Arbeitgeber:innen können sich zudem gravierende rechtliche Probleme ergeben, wenn Beschäftigte krank zur Arbeit erscheinen - von der Ansteckungsgefahr ganz abgesehen.
In unserem Blog-Artikel erfährst Du, wann und unter welchen Bedingungen das Arbeiten trotz Krankschreibung erlaubt ist, welche Auswirkungen das auf den Versicherungsschutz hat, welche Fürsorgepflichten der/die Arbeitgeber:in wahren muss und wie Du mithilfe unserer Software Krankmeldungen effizient verwalten kannst. Bitte beachte, dass der Beitrag keine, an individuelle Gegebenheiten angepasste, juristische Beratung ersetzen kann, sondern lediglich der unverbindlichen Information dient.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Lohnfortzahlung
Gemäß § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgFG) müssen Beschäftigte ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich melden und, wenn sie länger als drei Kalendertage dauert, spätestens am darauffolgenden Arbeitstag ärztlich feststellen lassen. Arbeitgeber:innen dürfen den Nachweis auch früher verlangen. Die offizielle Bezeichnung "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)" wird dabei häufig durch Begrifflichkeiten wie "Krankmeldung", "ärztliches Attest" und "Krankenschein" ersetzt. Gemeint ist aber immer das Gleiche. Seit dem 1. Januar 2023 bekommen gesetzlich Versicherte dafür keinen gelben Schein mehr für den Arbeitgeber: Die Praxis meldet die Arbeitsunfähigkeit elektronisch an die Krankenkasse, und Arbeitgeber:innen rufen die eAU dort ab. Wer erst später zum Arzt geht, kann sich nur ausnahmsweise rückwirkend krankschreiben lassen.
Ist ein/eine Arbeitnehmer:in krankgeschrieben, hat er/sie laut § 3 EntgFG einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung (volles Gehalt) gegen den/die Arbeitgeber:in für maximal sechs Wochen. Besteht die Arbeitsunfähigkeit nach diesem Zeitraum weiter, übernimmt die Krankenkasse die Lohnfortzahlung. Sie zahlt ein reduziertes Gehalt, das Krankengeld, an den/die Erkrankte/n aus.
Generell müssen Krankschreibungen genauso wie Arbeitszeiten genau erfasst werden. Ab welchem Tag man eine Krankmeldung vom Arzt braucht, kann der/die Arbeitgeber:in teilweise selbst definieren. Zur Verwaltung von Arbeitszeiten und Krankmeldungen oder Urlaubsanträgen macht es Sinn, eine Software wie flair einzusetzen, um diese Prozesse, ohne viel Aufwand, DSGVO-konform sowie nach der Richtlinie zur Arbeitszeiterfassungspflicht umzusetzen.

Arbeiten trotz Krankschreibung
Gerüchteweise hört man immer wieder, dies sei verboten. Arbeiten trotz Krankschreibung ist aber grundsätzlich erlaubt, denn eine AU stellt nicht automatisch ein Arbeitsverbot dar.
Aber Achtung: Wenn im Juristen-Jargon das Wörtchen "grundsätzlich" fällt, gibt es immer Ausnahmen und Besonderheiten, über die Du dich informieren musst und die es zu beachten gilt. Dazu ist es wichtig, sich zunächst die Aussagekraft einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu verdeutlichen:
Der attestierende Arzt stellt in der AU lediglich fest, dass der/die Patient:in zum Zeitpunkt der Diagnose nicht arbeitsfähig ist und gibt eine Prognose über die voraussichtliche Dauer der Genesung ab. Die Daten, die der/die Arbeitgeber:in erhält, enthalten aber keine Diagnose und es besteht keine Verpflichtung des/der Arbeitnehmer:in diese bekanntzugeben.
In diesem Zusammenhang ist es weiterhin erforderlich, sich bewusst zu machen, dass die Arbeitsunfähigkeit in direkter Abhängigkeit zur beruflichen Tätigkeit steht. Eine Knieverletzung wird beispielsweise eine/n Bauarbeiter:in länger arbeitsunfähig machen als eine/n Büroangestellte/n.
Gesetzliche Regelungen für das Arbeiten trotz Krankschreibung
Wenn sich krankgeschriebene Beschäftigte, egal ob sie in Vollzeit tätig sind, oder im Nebenjob, wieder fit und arbeitsfähig fühlen, steht also einer vorzeitigen Arbeitsaufnahme grundsätzlich nichts im Wege. Eine gesetzliche Regelung, die das Erscheinen am Arbeitsplatz trotz Vorliegen einer Krankschreibung verbietet, existiert nicht. Gut zu wissen ist aber, dass es sich bei einer vorzeitigen Wiederaufnahme der Tätigkeit um eine freiwillige Entscheidung des/der Arbeitnehmer:in handeln muss. Der/die Arbeitgeber:in kann dies nicht anordnen.
Trotz Corona-Infektion zur Arbeit?
Am 07. April 2023 ist die letzte Aktualisierung der Regelungen im deutschen Gesundheitswesen über die Corona-Schutzmaßnahmen ausgelaufen. Das bedeutet, dass für an Corona Erkrankte keine Isolationspflicht mehr besteht. Eine Infektion mit dem Coronavirus wird seither behandelt, wie jeder andere Infekt. Beschäftigte können, aber müssen sich nicht krankschreiben lassen, wenn sie sich nicht krank fühlen.
Welche Auswirkungen hat Arbeiten trotz Krankschreibung auf den Versicherungsschutz?
Diese Frage ist schnell beantwortet: Arbeiten trotz AU hat keinerlei Auswirkungen auf den Versicherungsschutz der Beschäftigten. Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V besteht bei vorzeitiger Arbeitsaufnahme der Krankenversicherungsschutz weiter und gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 und § 8 Abs. 2 SGB VII ebenso die gesetzliche Unfallversicherung. Wegeunfälle, also solche, die auf dem Arbeitsweg passieren, und Arbeitsunfälle bleiben also vom üblichen Versicherungsschutz erfasst - egal ob eine Krankschreibung besteht oder nicht. Eine Ausnahme hiervon stellen absolute Beschäftigungsverbote, wie sie beispielsweise im Rahmen einer Schwangerschaft verhängt werden, dar.
Welche Pflichten muss man als Arbeitgeber:in wahren?
Als Arbeitgeber:in hast Du deiner Belegschaft gegenüber eine Fürsorgepflicht. Wenn Du also krankgeschriebene Beschäftigte vorzeitig wieder arbeiten lässt, solltest Du dich unbedingt vergewissern, dass diese tatsächlich gesundheitlich in der Lage sind, ihre Aufgaben zu verrichten. Kommst Du dieser Fürsorgepflicht nicht nach, kannst Du dich im schlimmsten Fall schadensersatzpflichtig machen. Dazu ist es wichtig, dass Du die Definition von Arbeitsunfähigkeit kennst:
Arbeitnehmer:innen sind dann als arbeitsunfähig einzustufen, wenn sie objektiv nicht mehr in der Lage sind, ihre Arbeit vertragsgemäß zu verrichten oder sich ihr Zustand durch die Arbeitsaufnahme in absehbarer Zeit verschlimmern würde.
Muss der/die Arbeitgeber:in eine Gesundschreibung verlangen?
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsfähigkeit bei vorzeitiger Wiederaufnahme der Tätigkeit nicht. Eine Prüfung der Einsatzfähigkeit und der äußeren Umstände durch den/die Arbeitgeber:in, sowie die mündliche Bestätigung des/der Beschäftigten reicht im Regelfall aus. Dennoch gibt es immer wieder Unsicherheiten und Grenzfälle. Wenn Du dir also nicht sicher bist ob dein/deine Mitarbeiter:in wieder arbeitsfähig ist, kannst Du eine sogenannte Gesundschreibung einfordern. Damit bist Du in jedem Fall auf der sicheren Seite. Die Gesundschreibung kann beim Hausarzt oder auch beim Betriebsarzt erfolgen.
Die Fürsorgepflicht der Mitarbeiter:innen
Nicht nur Vorgesetzte haben eine Fürsorgepflicht, sondern auch die Mitarbeiter:innen, denn nicht immer sind Erkrankungen, die eine Arbeitsunfähigkeit nach sich ziehen, für Arbeitgeber:innen mit bloßem Auge erkennbar. Daher darf eine Krankschreibung auf keinen Fall geheim gehalten werden. Die Mitarbeitenden sind demnach verpflichtet, dem/der Arbeitgeber:in mitzuteilen, dass sie krank sind (nicht die Diagnose) und wie lange die Genesung voraussichtlich dauert, um dem/der Arbeitgeber:in eine angemessene Beurteilung zu ermöglichen. Zudem trifft die Beschäftigten auch die Verantwortung, ihren Gesundheitszustand nicht durch eine übereilte Wiederaufnahme ihrer Tätigkeiten (auch nicht im Homeoffice) oder unangebrachte Freizeitaktivitäten zu gefährden.
Krankmeldung vs. Krankschreibung
Während die Krankschreibung umfassend gesetzlich geregelt ist, gibt es zur Form der Krankmeldung keine allgemeingültigen Regelungen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, muss sie laut Gesetz spätestens am darauffolgenden Arbeitstag ärztlich festgestellt sein (§ 5 Abs. 1 EntgFG), außer der/die Arbeitgeber:in verlangt den Nachweis früher. Die Krankmeldung, also die reine Information über das Nichterscheinen am Arbeitsplatz, sollten Mitarbeitende möglichst schnell überbringen, wenn sie bemerken, dass sie arbeitsunfähig sind. Ob sie dies persönlich, telefonisch oder per E-Mail tun, ist für die Wirksamkeit der Erklärung zunächst nicht maßgebend, jedoch sollte darauf geachtet werden, dass die Nachricht alle Personen, die sie betrifft, in angemessener Zeit und Form erreicht. Hierfür eignet sich immer noch ein persönlicher Anruf am besten.
Wie funktioniert die Verwaltung von Krankmeldungen?
Gerade im Winter und im Frühjahr, wenn die Krankheitswelle rollt, gehen viele Krankmeldungen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei dir als Arbeitgeber:in ein. Eine papierhafte Verwaltung ist umständlich und außerdem zeit- und kostenintensiv. Daher kommt man an einer digitalen Lösung nicht mehr vorbei. Für eine übersichtliche Verwaltung und Weiterverarbeitung der krankheitsbedingten Abwesenheiten empfehlen wir dir unsere HR-Software. Das Abwesenheitsmanagement ist nur eine von zahlreichen Funktionen, mit denen Du dein komplettes Personalwesen professionell organisieren kannst. Mit der automatisierten Abwesenheitsberichterstellung stellst Du überdies hinaus sicher, dass alle Arbeitszeitgesetze eingehalten werden und behältst immer den Überblick über die aktuellen Abwesenheitstrends. Du möchtest umfassend über alle Funktionen unserer Software informiert werden? Kein Problem, buche eine Demo über unser Sales Team und lerne alle Funktionen und Integrationen von flair kennen. Mit einer auf dein Unternehmen zugeschnittenen Lösung helfen wir dir, Zeit und Geld zu sparen!
Was gilt, wenn man am ersten Krankheitstag noch gearbeitet hat?
Wird jemand während der Arbeit krank und geht nach Hause, wird dieser Tag voll bezahlt – er zählt nicht zu den sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die Sechs-Wochen-Frist beginnt erst am Folgetag. Die gearbeiteten Stunden sind ganz normal zu vergüten.
Teilkrankschreibung und stufenweise Wiedereingliederung
Eine „Teilkrankschreibung“, bei der Beschäftigte zum Beispiel nur halbtags arbeiten, gibt es derzeit noch nicht: Arbeitsunfähigkeit ist ein Entweder-oder. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom Juli 2026 hat der Gesetzgeber zwar eine Teilarbeitsunfähigkeit (§ 44c SGB V) eingeführt, die Regeln sollen aber erst 2028 greifen. Nach längerer Krankheit gibt es stattdessen die stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell, § 74 SGB V): Beschäftigte steigen nach einem ärztlichen Plan schrittweise mit reduzierter Stundenzahl wieder ein, gelten in dieser Zeit weiter als arbeitsunfähig und erhalten Krankengeld bzw. Übergangsgeld. Die Teilnahme ist für beide Seiten freiwillig.
Kann Arbeiten trotz Krankschreibung arbeitsrechtliche Folgen haben?
Wer arbeitet, weil er/sie sich gesund fühlt, muss keine Konsequenzen fürchten. Problematisch ist dagegen sogenanntes genesungswidriges Verhalten: Arbeitet jemand während der Krankschreibung zum Beispiel in einem Nebenjob oder verhält sich so, dass sich die Genesung verzögert, kann das eine Abmahnung und im Wiederholungsfall eine Kündigung rechtfertigen.
Darf der Arbeitgeber krankgeschriebene Beschäftigte nach Hause schicken?
Ja. Aus der Fürsorgepflicht folgt sogar, dass Arbeitgeber:innen Beschäftigte, die trotz Krankschreibung erscheinen und erkennbar nicht arbeitsfähig sind oder Kolleg:innen anstecken könnten, nach Hause schicken sollten. Umgekehrt dürfen sie niemanden zur Arbeit drängen: Während einer ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit besteht keine Arbeitspflicht. Ein kurzes Gespräch bei der Rückkehr schafft für beide Seiten Klarheit, ob der/die Beschäftigte wirklich wieder einsatzfähig ist.
Muss ich Arzt oder Krankenkasse informieren, wenn ich früher arbeite?
Eine Gesundschreibung brauchst Du nicht. Beziehst Du bereits Krankengeld, musst Du der Krankenkasse die Arbeitsaufnahme aber mitteilen (§ 60 SGB I), denn der Anspruch endet damit. Solange Dein Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen noch das Gehalt fortzahlt, genügt die Information an ihn. Krankenkassen wie die Barmer empfehlen zusätzlich, der Arztpraxis Bescheid zu geben, damit sie die Krankschreibung korrigieren kann.
Fazit
Gesundes und motiviertes Personal ist das Herzstück eines jeden Unternehmens. Der Gesundheitsschutz sollte daher immer oberste Priorität haben. Eine offene Kommunikation und ein gutes Betriebsklima tragen dazu bei, dass es erst gar nicht zu Problemen oder gar Schadensersatzansprüchen kommt, wenn Mitarbeiter:innen vorzeitig aus dem Krankenstand zurückkehren, denn die Gründe für eine vorzeitige Rückkehr können vielfältig sein.
Neben einem hohen Verantwortungsbewusstsein kann auch die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes hinter der mangelnden Rücksichtnahme auf den eigenen Körper stecken. Oder eine zu hohe Arbeitsbelastung und Personalmangel. In jedem Fall lohnt es sich, den Blick auf das große Ganze zu richten und auf diese Weise eventuellen Problemen vorzubeugen. Mit diesem Weitblick programmieren und gestalten auch wir unsere Software, damit Du dich auf das Wesentliche - dein Personal - konzentrieren kannst. Wir freuen uns auf den Kontakt mit dir!
Häufig gestellte Fragen
Darf man trotz Krankschreibung arbeiten gehen?
Ja. Die Krankschreibung ist eine Prognose über die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit, kein Arbeitsverbot. Fühlst Du Dich früher gesund, darfst Du wieder arbeiten. Informiere vorher Deine:n Arbeitgeber:in.
Kann man eine Krankschreibung vorzeitig beenden?
Ja, eine formale „Gesundschreibung“ durch den Arzt oder die Ärztin ist nicht erforderlich. Wer Krankengeld bezieht, sollte die Krankenkasse informieren, denn der Anspruch endet mit der Wiederaufnahme der Arbeit.
Ist man trotz Krankschreibung bei der Arbeit versichert?
Ja. Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gilt auch für Beschäftigte, die trotz Krankschreibung arbeiten – im Betrieb, im Homeoffice und auf dem Arbeitsweg. Ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit ist ein Wegeunfall.
Darf der Arbeitgeber verlangen, dass man trotz Krankmeldung arbeitet?
Nein. Während einer ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit besteht keine Arbeitspflicht. Arbeitgeber:innen dürfen weder Druck ausüben noch Nachteile androhen, wenn Beschäftigte die Krankschreibung in Anspruch nehmen.
Darf man krankgeschrieben im Homeoffice arbeiten?
Für das Homeoffice gelten dieselben Regeln wie im Büro: Arbeitsunfähig ist arbeitsunfähig. Wer sich fit genug fühlt, darf freiwillig arbeiten; eine Pflicht, wegen „nur leichter“ Symptome von zu Hause zu arbeiten, gibt es nicht.
Bekomme ich normales Gehalt, wenn ich trotz Krankmeldung arbeite?
Ja. Für die Tage, an denen Du arbeitest, erhältst Du ganz normal Dein Arbeitsentgelt statt der Entgeltfortzahlung. Überstunden entstehen dadurch nicht automatisch, sondern nur, wenn Du über Deine vertragliche Arbeitszeit hinaus arbeitest.
Wie lange darf ein Arzt rückwirkend krankschreiben?
In der Regel bis zu drei Tage und nur ausnahmsweise (§ 5 Abs. 3 AU-Richtlinie). Mehr dazu im Beitrag Krankschreibung rückwirkend.
Krankmeldungen digital verwalten: Mit dem Abwesenheitsmanagement von flair melden sich Beschäftigte per App krank oder zurück, und HR sieht Ausfallzeiten und eAU-Status auf einen Blick.
Disclaimer:
flair übernimmt für die rechtliche Stimmigkeit keine Konsequenzen. Der Inhalt dieses Artikels dient lediglich dem Informationszweck und kann nicht mit einer Rechtsberatung gleichgestellt werden. Unser Angebot ist ohne Gewähr auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der genannten Inhalte.
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