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Arbeitszeitbetrug: Beispiele und Konsequenzen

Arbeitszeitbetrug: Beispiele und Konsequenzen

Arbeitszeitbetrug: Beispiele und  Konsequenzen
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INHALT

Arbeitszeitbetrug ist ein ernstes Thema, welches in Deutschland sowohl für den/die Arbeitsgeber:in als auch für den/die Arbeitnehmer:in weitreichende Konsequenzen haben kann. Immer wieder werden Fälle von fristloser Kündigung und Verdachtskündigung bis hin zu arbeitsgerichtlichen Verfahren laut. Und so rückte Arbeitszeitbetrug vor allem in Verbindung mit der zunehmenden Bedeutung von Home-Office in den Fokus.

Waren es vor der Pandemie beispielsweise nur rund 4 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland, die dauerhaft von zu Hause arbeiteten, so stieg dieser Anteil auf mehr als das Doppelte an. Dies kombiniert mit flexiblen Arbeitszeitmodellen macht die Notwendigkeit einer korrekten Zeiterfassung unter Einhaltung der Arbeitszeitvorgaben immer wichtiger. „Gelegenheit macht Diebe“ – so heißt es. Doch sind die Vorurteile in Sachen Arbeitszeitbetrug immer gerechtfertigt? In diesem Artikel gehen wir daher einmal auf die unterschiedlichen Facetten des Arbeitszeitbetrugs ein und betrachten uns die rechtlichen Grundlagen dazu.

Was ist überhaupt Arbeitszeitbetrug?

Per definitionem handelt es sich beim Arbeitszeitbetrug um die absichtliche Manipulation oder Verletzung der zwischen dem/der Arbeitgeber:in und dem/der Arbeitnehmer:in vereinbarten Arbeitszeitregelungen. Gemeint ist damit die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit. Nicht immer muss es sich dabei um das bewusste Abkürzen von Arbeitszeiten handeln, wie Du an späterer Stelle noch erfahren wirst. Rund 346 Stunden pro Jahr betrügen die Deutschen im Schnitt ihren/ihre Arbeitgeber:in – und damit fast 3 Prozent mehr als noch im Vorjahr. Im Hinblick auf die erheblichen Auswirkungen auf den/die Arbeitgeber:in und den wirtschaftlichen Schaden für die Wirtschaft ist Arbeitszeitbetrug also längst kein Kavaliersdelikt mehr. Produktivität und Vertrauensverhältnis können dabei ernsthaft Schaden nehmen. Die Bekämpfung von Arbeitszeitbetrug gewinnt daher immer mehr an Bedeutung.

Was zählt unter Arbeitszeitbetrug?

Arbeitszeitbetrug kann verschiedene Formen annehmen. Von unbeabsichtigten Fehltritten bis hin zu absichtlicher Manipulation, beziehungsweise Verletzung der vereinbarten Arbeitszeitregelungen ist alles dabei. Das weitverbreitete Phänomen kann sowohl zu Arbeitsbeginn, währenddessen, innerhalb der Pausen oder gegen Ende der Arbeitszeit auftreten. In den nun folgenden Unterabschnitten lernst Du daher einmal die häufigsten Arten von Arbeitszeitbetrug kennen. Du wirst im Übrigen erstaunt sein, was tatsächlich bereits als Arbeitszeitbetrug gewertet werden kann!

Zuspätkommen und verfrühtes Gehen

Eine der häufigsten Formen von Arbeitszeitbetrug stellen das Zuspätkommen sowie das verfrühte Gehen dar. Egal, ob unabsichtlich oder absichtlich zu spät – Arbeitszeitbetrug ist das in beiden Fällen! Wer seinen Arbeitsplatz zudem vorzeitig und ohne Grund verlässt, der kann hierfür nicht mal plausible Gründe (wie zum Beispiel Zugverspätungen oder Ähnliches wie beim Zuspätkommen) voranstellen. Im deutschen Arbeitsrecht gibt es gesetzliche Grundlagen, die das Zuspätkommen und das verfrühte Gehen regeln. Zwar hast Du als potenzielle/r Arbeitnehmer:in gemäß § 616 BGB auch in diesen Fällen Anspruch auf Vergütung, jedoch gilt dies nur für eine angemessene Dauer, beziehungsweise können bei wiederholtem Auftreten arbeitsrechtliche Konsequenzen folgen. Es muss also ein wichtiger Grund für den Arbeitszeitverstoß vorliegen. Darunter fallen zum Beispiel:

  • Erkrankung des Kindes
  • medizinischer Notfall
  • höhere Gewalt (zum Beispiel Ausfall öffentlicher Nahverkehrsmittel oder Unfall)
  • wichtige Termine (zum Beispiel Arzttermin)

Überziehung von Pausenzeiten oder Raucherpausen

Auch die Überziehung von Pausenzeiten sowie exzessive Raucherpausen stellen bereits Formen des Arbeitszeitbetrugs dar. Gemäß § 4 ArbZG hast Du als potenzielle/r Arbeitnehmer:in Anspruch auf Pausen, die zu deiner Regeneration dienen. Die Dauer deiner Pausen richtet sich wiederum nach dem § 4 Abs. 1 ArbZG und ist dort genau festgelegt. Nach § 5 ArbZG darfst Du deine Pausenzeiten nicht überziehen! Ein wiederholter Verstoß gegen den § 5 ArbZG kann arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Darunter zum Beispiel eine verhaltensbedingte Kündigunggemäß § 626 BGB, die immer dann gerechtfertigt ist, wenn Du als Arbeitnehmer:in nicht deinen arbeitsrechtlichen Pflichten nachkommst.

Arbeitszeitverstoß

Du stichst dich mit der Stempeluhr an deinem Arbeitsplatz zu Arbeitsbeginn ein und zu Arbeitsende wieder aus. Nach einiger Zeit fällt deinem/deiner Arbeitgeber:in auf, dass Du deine Arbeitszeit nicht einhältst, da Du zum Beispiel Minusstunden hast. Das kann dir beim Arbeitsmodell Gleitzeit deutlich häufiger passieren, als Du glaubst. Schnell geschieht das Ausstempeln mal 3 bis 5 Minuten eher, als gedacht und die Minuten summieren sich im Verlauf von Tagen, Wochen oder Monaten zu etlichen Stunden oder gar ganzen Arbeitstagen. Auch hier hätte dich dein/deine Arbeitgeber:in beim Arbeitszeitbetrug am Wickel. Denn gemäß § 611a Abs. 2 BGB stehst Du als Arbeitnehmer:in in der Pflicht, deine vereinbarte Arbeitszeit auch persönlich und tatsächlich leisten zu müssen. Demnach muss die von dir geleistete Arbeitszeit deinen vertraglich festgelegten Arbeitszeiten entsprechen. Abweichungen stellen einen schweren Vertrauensbruch und damit einen Kündigungsgrund dar.

Manipulation der Arbeitszeiterfassung

Bei der Manipulation der Arbeitszeiterfassung machen Arbeitnehmer:innen bewusst falsche Angaben über deren tatsächliche Arbeitszeiten oder manipulieren derartige Erfassungssysteme. Dies kann sich zum Beispiel durch das Verschleiern von Minusstunden oder durch unerlaubte Abwesenheiten äußern. Auch können hier Methoden, wie beispielsweise das Vor- und Nachtragen von Arbeitszeiten zum Einsatz kommen. Besonders gern und häufig wird diese Taktik im Außendienst angewendet, da Arbeitnehmer:innen hier deutlich weniger Kontrolle unterliegen. Das Vortäuschen falscher Arbeitszeiten kann disziplinarische Maßnahmen, wie beispielsweise außerordentliche Kündigungen nach sich ziehen.

Privataktivitäten während der Arbeitszeit

Privataktivitäten während der Arbeitszeit, wie zum Beispiel private Telefonate, stellen ebenfalls Arbeitszeitbetrug dar. Denn die Erledigung privater Angelegenheiten während deiner Arbeitszeit schadet deiner Produktivität und deiner Arbeitsleistung. Ausnahmen stellen hier eigentlich nur die vertraglich vereinbarten Pausenzeiten dar.

Welche Gründe geben Angestellte an?

Zeit totschlagen, langes Mittagessen, andauernde Raucherpausen – die Liste mit Möglichkeiten für Arbeitszeitbetrug ließe sich ewig fortsetzen. Rund eineinhalb Stunden pro Tag betrügen Arbeitnehmer:innen ihren/ihre Arbeitgeber:innen im Schnitt. Eine Studie der Ohio State University fand beispielsweise heraus, dass Raucher Arbeitgeber:innen im Schnitt rund 5.000 Euro pro Jahr mehr an Arbeitskosten verursachen, als Nichtraucher. Als Gründe für den Betrug am Arbeitsplatz geben Arbeitnehmer:innen häufig die Folgenden an:

  • Unzufriedenheit mit dem eigenen Arbeitsplatz oder der beruflichen Situation
  • Zielkonflikte mit dem eigenen Alltag (Familie, Hobbys, Nebenjobs usw.)
  • fehlende Motivation
  • zu wenig Gehalt
  • körperliche oder geistige Überforderung
  • Nervenkitzel

Tendenziell fängt Arbeitszeitbetrug klein an und steigert sich dann allmählich. Zunächst testen Arbeitnehmer:innen aus, wie weit diese gehen können und erweitern den Betrug dann schrittweise.

Welche Konsequenzen drohen für Arbeitnehmer:innen?

Wird der Arbeitszeitbetrug auf frischer Tat ertappt, so kann zunächst eine Abmahung erteilt werden. Mit dieser wird das Fehlverhalten deiner Mitarbeiter:innen gerügt und eine Verhaltensänderung wird eingefordert. Bei fortlaufendem oder besonders schwerwiegendem Arbeitszeitbetrug kann nach einer vorherigen Abmahnung auch eine ordentliche Kündigung ausgesprochen werden. Diese stützt sich wieder auf die Inhalte des § 626 BGB. In manchen Fällen können sogar strafrechtliche Konsequenzen für den/die Arbeitnehmer:innen drohen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn Betrug im Sinne von § 263 StGB vorliegt.
Ebenfalls kannst Du als potenzielle/r Arbeitgeber:in eine außerordentliche Kündigung (auch fristlose Kündigunggenannt) aussprechen. Diese kann auch ohne vorherige Abmahnung erfolgen. Im Streitfall können Arbeitnehmer:innen aber eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht einreichen, und das Bundesarbeitsgericht kann als letzte Instanz über den Fall entscheiden und die Rechtmäßigkeit der Kündigung und des Kündigungsgrunds prüfen.

Zeiterfassung und Arbeitszeitbetrug (digitale Zeiterfassung durch Softwarelösung)

Softwarelösungen für die digitale Zeiterfassung haben in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Sie stellen eine effiziente Möglichkeit dar, die Arbeitszeiten von Arbeitnehmer:innen zu erfassen. Die Systeme erleichtern insgesamt nicht nur die Arbeitszeiterfassung, sondern bieten auch einen größeren Schutz vor Missbrauch und Betrugim Bereich der Arbeitszeiterfassung. Eine HR-Softwarelösung wie flair deckt sowohl die mobile Zeiterfassung, als auch die Zeiterfassung durch physische Systeme vor Ort ab. Mitarbeiter:innen können sich von überall aus über ihren Desktop oder die mobile App im Employee Hub einloggen und ihre Arbeitszeit, sowie ihre Pausen erfassen. Auch das Urlaubsmanagement und Krankmeldungen können hierüber abgewickelt werden.

Zeiterfassung im Employee Hub in flair

Diesbezüglich stehen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. automatisierte Arbeitszeiterfassung über digitale Zeiterfassungssysteme (via Software am Handy, PC oder Laptop)
  2. Cloud-Tools mit integrierten Zeiterfassungsoptionen (zum Beispiel Projektmanagementsoftware)
  3. Zutrittskontrollsysteme mit integrierten Zeiterfassungsterminals (via Chip oder Chipkarte für Mitarbeiter:innen)
  4. althergebracht per Stempeluhr, mit Ein- und Ausstempeln

Die oben genannten Optionen und wie Arbeitszeitbetrug hier potenziell doch noch möglich ist, möchten wir dir in den nun folgenden Unterabschnitten gern noch detaillierter erklären.

Automatisierte Arbeitszeiterfassung

Automatisiere Arbeitszeiterfassungssysteme können auf mobilen Endgeräten, wie beispielsweise Smartphones, Tablets oder Laptops genutzt werden. Trotz der hohen Genauigkeit und der Effizienz solcher Systeme besteht dennoch die Möglichkeit, Arbeitszeitbetrug zu begehen. Hierfür werden falsche Einträge im System gemacht, indem sich Personen beispielsweise für andere Personen ein- oder ausstempeln. Diese Vorgehensweise wird auch als Buddy Punching bezeichnet. Um die Manipulierung etwaiger, automatisierter Arbeitszeiterfassungssysteme zu verhindern, ist es daher enorm wichtig, dass potenzielle Arbeitgeber:innen geeignete Sicherheitsmaßnahmen, wie zum Beispiel Passwortschutz, biometrische Authentifizierung oder GPS-Tracking verwenden. Letzteres ist in Deutschland aber bislang nur in Verbindung mit Firmenfahrzeugen erlaubt.

Cloud-Tools

In Home-Office-Domänen, wie zum Beispiel im Projektmanagement oder Backoffice, ist hingegen der Arbeitszeitbetrug in Cloud-Tools häufiger anzutreffen. Auch hier werden Lücken in der Systemüberwachung genutzt, um die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zu fälschen. Spezielle Software kann hier dazu dienen, die erfasste Sitzungsdauer zu manipulieren. Das Einrichten von restriktiven Berechtigungen, Zugriffsbeschränkungen und weiteren Sicherheitstools kann aber auch hier dafür genutzt werden, um Missbrauch oder Betrug entgegenzuwirken. Automatisierte Systemüberprüfungen und im Backend integrierte Überwachungsmechanismen können dazu beitragen, dass Verdachtsfälle oder tatsächliche Betrugsfälle aufgedeckt werden.

Zutrittskontrollsysteme

Elektronische Zutrittskontrollsysteme funktionieren häufig mit einem Chip oder einer Chipkarte, die jedem/jeder Mitarbeiter:in individuell zugeordnet werden kann. Oftmals kommt es hier dann zum „Stempeln für den/die Kollegen:in“. Um dieser Art von Betrug zu begegnen, können in Eingangsbereichen zum Beispiel Kameras installiert werden, die den Beginn und das Ende der Arbeitszeit – und damit auch die Uhrzeit – mit Bildbeweis untermauern.

Stempeluhr

Arbeitszeitbetrug bei Stempeluhren kann durch verschiedene Manipulationsmethoden begangen werden. Darunter auch hier wieder das Ein- und Ausstempeln für den/die Kollegen:in. Biometrische Stempelsysteme erlauben aber auch hier eine eindeutige Identifizierung der Mitarbeiter:innen. Die regelmäßige Überprüfung von Stempelkarten und die Überprüfung der vorgenommenen Stempelzeiten kann dabei helfen, Unregelmäßigkeiten aufzudecken. Eine klare Kommunikation der Regeln und Konsequenzen bei Stempelbetrug können zusätzlich dazu beitragen, Arbeitszeitbetrug bei Stempeluhren zu verhindern.

Rechtliche Grundlagen zur Kündigung

Die rechtlichen Grundlagen zur Kündigung im Zusammenhang mit Arbeitszeitverstößen umfassen verschiedene Aspekte. Liegen schwerwiegende Verstöße gegen die arbeitsvertraglichen Regelungen, wie zum Beispiel bewusste und nachweisbare Manipulation der Arbeitszeiterfassungssysteme, vor, so können eine verhaltensbedingte oder sogar eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden. Abseits von schwerwiegenden Verstößen ist aber in der Regel immer eine vorherige Abmahnung notwendig. Eine ordentliche Kündigung kannst Du als potenzielle/potenzieller Arbeitgeber:in jedoch auch erteilen, wenn wiederholt und trotz vorheriger Abmahnungen gegen die arbeitsrechtlichen Vereinbarungen verstoßen wurde.

Der Kündigungsgrund muss ausreichend sein und vor einem Landesarbeitsgericht Bestand haben. Dabei spielen Faktoren wie die tatsächlich geleistete Arbeitszeit im Vergleich zur vereinbarten Arbeitszeit eine Rolle. Entschiedene Fälle des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg oder die Inhalte des § 626 BGB können hierfür als rechtliche Grundlage zurate gezogen werden. Es ist ferner zu beachten, dass eine Kündigung in der Regel aufgrund einer frischen Tat und innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgen sollte, um ihre Wirksamkeit zu gewährleisten.

Beispielvorlage Abmahnung bei Arbeitszeitbetrug

Per Gesetz ist de facto keine spezielle Form für Abmahnungen wegen Arbeitszeitbetrug vorgegeben. Das folgende Beispiel kann jedoch dazu dienen, einen guten Überblick über alle in der Abmahnung notwendigen Informationen zu erhalten:

[Unternehmenslogo oder Briefkopf]

[Unternehmensname]

[Unternehmensadresse]

[PLZ Ort]

[Datum]

Abmahnung

Sehr geehrte/r [Name des/der Arbeitnehmers:in],

hiermit möchten wir Ihnen aufgrund von wiederholten Arbeitszeitverstößen, die als Arbeitszeitbetrug gewertet werden, eine Abmahnung aussprechen. Die Einhaltung der vereinbarten Arbeitszeiten ist von grundlegender Bedeutung für die reibungslose Arbeitsabwicklung und Leistungserbringung sowie das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in.

Konkret wurde festgestellt, dass Sie in den letzten Monaten wiederholt gegen die vereinbarten Arbeitszeiten verstoßen haben. Diese Verstöße wurden durch interne Kontrollen, Zeiterfassungssysteme und Mitarbeiterberichte dokumentiert.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Arbeitszeitverstöße einen schwerwiegenden Verstoß gegen Ihre vertraglichen Pflichten darstellen. Durch Ihr Verhalten gefährden Sie nicht nur den reibungslosen Arbeitsablauf, sondern auch das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und dem Unternehmen.

Eine ordnungsgemäße und vertragsgemäße Erfüllung der Arbeitszeit ist essenziell für den Betrieb und für Ihre Kollegen. Daher fordern wir Sie hiermit eindringlich auf, ab sofort die vereinbarten Arbeitszeiten gewissenhaft einzuhalten. Sollten sich weitere Verstöße gegen die vereinbarten Arbeitszeiten ergeben, behalten wir uns das Recht vor, weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen einzuleiten, einschließlich einer verhaltensbedingten Kündigung.

Wir erwarten von Ihnen eine unverzügliche und nachhaltige Verbesserung Ihres Verhaltens.

Mit freundlichen Grüßen

[Unternehmensvertreter]

[Position im Unternehmen]

Wer muss den Arbeitszeitbetrug nachweisen?

In der Regel liegt die Beweislast beim/bei der Arbeitgeber:in. Dieser ist zur Kontrolle der Einhaltung der Arbeitszeitvorgaben grundsätzlich verpflichtet. Auch das gewählte Arbeitszeitmodell und die betrieblichen Regelungenspielen hierfür eine wichtige Rolle. Gerade bei einer längeren Betriebszugehörigkeit von Mitarbeiter:innen kann es dazu führen, dass ein gewisses Grundvertrauen vorherrscht, welches aber vielerorts ausgenutzt wird. Es ist daher wichtig, dass Du als potenzielle/r Arbeitgeber:in eine sorgfältige Dokumentation von Arbeitszeiten, beziehungsweise Arbeitszeitverstößen pflegst. Im Streitfall hast Du so eine sachliche Grundlage, um Diskussionen aus dem Weg oder um rechtliche Schritte einleiten zu können. Es empfiehlt sich darüber hinaus, die Arbeitszeitregelungen klar zu kommunizieren und gegebenenfalls ein effektives Zeiterfassungssystem einzuführen, um mögliche Verstöße zu dokumentieren.

Fazit

Insgesamt zeigt sich, dass das Thema Arbeitszeitbetrug im deutschen Arbeitsrecht ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen kann. Während Du als Arbeitnehmer:in die Pflicht hast, deiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nachzukommen, so hast Du wiederum als Arbeitgeber:in die Pflicht, diese auch zu überprüfen, beziehungsweise zu dokumentieren. Bei Verstößen können arbeitsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden. Darunter beispielsweise eine Abmahnung, eine verhaltensbedingte oder außerordentliche Kündigung.

Um beide Seiten vor möglichen Konflikten sowie Rechtsstreitigkeiten zu schützen, ist es daher ratsam, zum Thema Arbeitszeitbetrug einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen und sich umfassend beraten zu lassen. Letztendlich ist ein vertrauensvolles und respektvolles Arbeitsverhältnis von entscheidender Bedeutung, um Arbeitszeitbetrug zu vermeiden und eine produktive und harmonische Arbeitsumgebung zu gewährleisten.

Disclaimer:

flair übernimmt für die rechtliche Stimmigkeit keine Konsequenzen. Der Inhalt dieses Artikels dient lediglich dem Informationszweck und kann nicht mit einer Rechtsberatung gleichgestellt werden. Unser Angebot ist ohne Gewähr auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der genannten Inhalte.

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