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Rückwirkende Krankschreibung: Was Du wissen solltest

Rückwirkende Krankschreibung: Was Du wissen solltest

Rückwirkende Krankschreibung: Was Du wissen solltest
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INHALT

Die Rückwirkende Krankschreibung ist ein wichtiger Aspekt im deutschen Gesundheitssystem. Sie bezieht sich auf die Möglichkeit, dass ein Arzt eine rückwirkende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (umgangssprachlich "Krankmeldung") ausstellt, welche die Arbeitsunfähigkeit eines Patienten bestätigt, obwohl der tatsächliche Beginn dieser Arbeitsunfähigkeit schon in der Vergangenheit liegt.

Innerhalb des deutschen Gesundheitssystems gelten bestimmte Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien, die sowohl für Ärzte als auch für Arbeitnehmende relevant sind. Diese Richtlinien schaffen Klarheit darüber, unter welchen Umständen eine rückwirkende Krankschreibung legitim ist, und welche Vorgehensweisen und rechtlichen Rahmenbedingungen in diesem Prozess beachtet werden müssen.

Die Thematik der rückwirkenden Krankschreibung spielt insbesondere dann eine wichtige Rolle, wenn Arbeitnehmende aufgrund einer plötzlichen Erkrankung oder eines Unfalls temporär nicht in der Lage sind, ihrer Tätigkeit nachzugehen. In solchen Fällen kann eine rückwirkende Krankmeldung die nötige Sicherheit für Arbeitnehmende und Arbeitgebende bieten und dazu beitragen, dass sich alle Beteiligten auf die Genesung des Arbeitnehmenden konzentrieren können.

Gesetzliche Rahmensetzung

In Deutschland gibt es bestimmte gesetzliche Rahmenbedingungen, die diese Praxis betreffen. Diese Gesetze sind insbesondere das Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien (AU-RL) und das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG).

Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz haben Arbeitnehmende Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Dieser Anspruch besteht, wenn der/die Arbeitnehmende durch eine ärztliche Bescheinigung arbeitsunfähig geschrieben wird und diese unverzüglich dem/der Arbeitgebenden vorlegt. Die Vorlage erfolgt in der Regel spätestens am dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Die AU-RL legen fest, unter welchen Umständen eine rückwirkende Krankschreibung möglich ist. Gemäß diesen Richtlinien darf eine Rückdatierung nur bis zu zwei Tage vor dem ärztlichen Untersuchungstag erfolgen. Eine bereits ausgestellte Krankschreibung kann in Ausnahmefällen und nur innerhalb der beschriebenen Grenzen der rückdatierenden Krankschreibung korrigiert werden.

In der deutschen Rechtsprechung gibt es Urteile, die sich mit der Frage der Zulässigkeit rückwirkender Krankschreibungen beschäftigt haben. In der Regel gelten solche Krankschreibungen als unzulässig, wenn sie nicht den durch die Gesetze und die AU-RL festgelegten Bedingungen entsprechen. Allerdings gibt es auch Entscheidungen, die im Einzelfall eine rückwirkende Krankschreibung zulassen, wenn besondere Umstände dies rechtfertigen.

Insgesamt zeigt sich, dass die Gesetzgebung in Deutschland die rückwirkende Krankschreibung durch klare Regeln und Voraussetzungen begrenzt. Auf diese Weise soll Missbrauch vermieden werden und eine Zustandsverschlechterung während der Arbeitsunfähigkeit angemessen gerechtfertigt sein.

Zeitlicher Ablauf und Anforderungen

Für Krankschreibungen gelten festgelegte zeitliche Anforderungen, die sowohl von den Arbeitnehmenden als auch den Arbeitgebenden erfüllt werden müssen. In diesem Artikel behandeln wir die Fristen und Termine sowie die Verantwortungen bei einer rückwirkenden Krankschreibung.

Fristen und Termine

Im Falle einer Erkrankung ist es wichtig, den zeitlichen Ablauf und die Anforderungen für eine Rückwirkende Krankschreibung zu beachten. Für die Gültigkeit der Krankschreibung ist der erste Krankheitstag entscheidend. Normalerweise sollte der/die Patient:in am ersten oder jedoch im jedem Fall vor dem vierten Krankheitstag einen Arzt aufsuchen, um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) zu erhalten.

Wenn der/die Patient:in den Arzt nicht innerhalb der vorgegebenen Frist aufsuchen kann, besteht die Möglichkeit der Rückwirkenden Krankschreibung. In dieser Ausnahmesituation kann der behandelnde Arzt höchsten drei Tage möglich rückwirkend krankschreiben. Spätestens am vierten Tag muss die Krankschreibung dem/der Arbeitgebenden vorliegen.

[Callout] Merke dir: Bist Du länger Krank als auf deiner Krankschreibung eingetragen ist am ersten Werktag nach Ablauf der Krankschreibung ein Folgeatest nötig.

In Deutschland gibt es aufgrund der Corona-Pandemie Sonderregelungen für die rückwirkende Krankschreibung. Während dieser Zeit können Arbeitnehmende bei einer Erkältung oder grippeähnlichen Symptomen eine Krankschreibung ohne persönlichen Arztbesuch erhalten. Die voraussichtliche Dauer der Krankheit sollte dennoch von einem Arzt festgelegt werden.

Ärztliche Rolle und Verantwortung

Die ärztliche Rolle in der Rückwirkenden Krankschreibung ist von großer Bedeutung, da Ärzte die Verantwortung tragen, eine korrekte Diagnose zu stellen und die Arbeitsunfähigkeit ihrer Patienten zu bescheinigen. In der Arztpraxis erfolgt dies durch die Ausstellung einer ärztlichen Bescheinigung.

Ein Arzt darf rückwirkend krankschreiben, wenn es für die Behandlung und Genesung des Patienten notwendig ist. Diese Entscheidung liegt jedoch im Ermessen des behandelnden Arztes. Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit ist in der Regel nur für einen kurzen Zeitraum möglich, meist für nur bis zu drei Tagen zulässig. In Ausnahmefällen kann diese Frist jedoch erweitert werden, wenn der Arzt dies für angemessen hält und entsprechende Nachweise wie z. B. ein weiteres ärztliches Attest vorliegen.

In Arztpraxen ist es wichtig, dass Ärzte bei der Ausstellung der Krankschreibung gewissenhaft vorgehen. Sie müssen die Diagnose sorgfältig prüfen und alle relevanten Kriterien wie die Schwere der Erkrankung, die Prognose und den möglichen Therapieverlauf berücksichtigen. Dabei sollten sie darauf achten, keine übereilten oder falschen Entscheidungen zu treffen, die im Nachhinein angezweifelt werden könnten.

Eine rückwirkende Krankschreibung sollte also nur dann ausgestellt werden, wenn der Arzt davon überzeugt ist, dass dies für die Gesundheit des Patienten erforderlich ist. Eine Entscheidung von Ärzten, eine nachträgliche Krankschreibung auszustellen, sollte immer auf einer fundierten medizinischen Beurteilung basieren und nicht auf Druck von Patientenseite oder anderen Interessen.

Krankengeld und Entgeltfortzahlung

Krankengeld ist eine finanzielle Unterstützung, die gesetzlich krankenversicherte Personen erhalten, wenn sie aufgrund ihrer Krankheit nicht arbeiten können. Die Entgeltfortzahlung ist eine Leistung des/der Arbeitgebenden, der während der ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit das Gehalt des/der Arbeitnehmenden weiterzahlt.

Während der ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit ist der/die Arbeitgebende verpflichtet, die Entgeltfortzahlung zu leisten. Danach tritt die gesetzliche Krankenversicherung ein und zahlt Krankengeld an den/die Arbeitnehmende. Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 % des Bruttoeinkommens und wird bis zu 78 Wochen lang gezahlt.

In Deutschland gehört die Vorlage eines gelben Scheins, der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, zu den Pflichten der Arbeitnehmenden, wenn sie krankheitsbedingt fehlen. Auch wenn der Arzt rückwirkend krankschreiben darf, muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung fristgerecht eingereicht werden.

Die Fehltage der Arbeitnehmenden können relevant sein, wenn es darum geht, ob und wie lange der Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung und Krankengeld hat. Die Regeln für die Entgeltfortzahlung gelten unabhängig von den Fehltagen, solange die Arbeitsunfähigkeit lückenlos durch den gelben Schein nachgewiesen wird. Bei der Berechnung des Krankengeldes wird das Krankengeld auf Basis des Durchschnittseinkommens der letzten drei Monate vor der Arbeitsunfähigkeit berechnet. Die Fehltage in diesem Zeitraum werden jedoch nicht berücksichtigt.

Insgesamt ist es wichtig, sowohl für Arbeitnehmende als auch für Arbeitgebende, die gesetzlichen Bestimmungen zur Entgeltfortzahlung und zum Krankengeld zu kennen und einzuhalten. Eine rückwirkende Krankschreibung ist in bestimmten Situationen möglich, sollte aber nicht zur Regel werden, um Missverständnisse oder Konflikte am Arbeitsplatz zu vermeiden.

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Urlaubstage ihrer Mitarbeitenden während einer Krankheit zu stornieren und die verbleibende Zeit in die Krankschreibungstage umzurechnen. So können Arbeitnehmende ihre Urlaubstage sparen und in späteren Zeiträumen nutzen.

Situation in den USA

In den USA gibt es im Allgemeinen keine Regelungen zur rückwirkenden Krankschreibung wie in Deutschland. Das Arbeitsrecht ist in den Vereinigten Staaten stark dezentralisiert, was bedeutet, dass es je nach Bundesstaat und Unternehmen unterschiedliche Anforderungen geben kann.

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie haben einige US-Bundesstaaten veranlasst, dass Unternehmen ihren Mitarbeitenden bezahlten Krankenurlaub gewähren müssen, wenn sie aufgrund von Corona-bedingten Symptomen oder Quarantänemaßnahmen arbeitsunfähig sind. Dies geschieht jedoch in der Regel ohne rückwirkende Krankschreibung. Arbeitnehmende sollten ihre Krankheit länger im Voraus melden, um von diesen Regelungen profitieren zu können.

Die Situation in den USA unterscheidet sich stark von der in Deutschland, insbesondere in Bezug auf rückwirkende Krankschreibungen und Sonderregelungen aufgrund von Corona.

Datenschutz und Werbung

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist ein zentrales Thema, wenn es um Rückwirkende Krankschreibung geht. Diese sensiblen Daten umfassen persönliche Informationen wie Name, Adresse, medizinische Diagnose und vieles mehr.

Drittanbieter können in einigen Fällen auf diese personenbezogenen Daten zugreifen, um beispielsweise Produktentwicklungen voranzutreiben oder personalisierte Anzeigen zu schalten. Es ist wichtig, dass die Privatsphäre der betroffenen Personen geschützt wird und sie ausreichend über den Umgang mit ihren Daten informiert werden.

Im Kontext von Rückwirkenden Krankschreibungen spielen insbesondere Folgebescheinigungen eine wichtige Rolle. Diese bescheinigen den Fortbestand der Arbeitsunfähigkeit und können ebenfalls personenbezogene Daten enthalten. Daher muss auch hier der Datenschutz beachtet werden.

Um einen verantwortungsvollen Umgang mit sensiblen Daten sicherzustellen, sollten Unternehmen und Arztpraxen angemessene Sicherheitsmaßnahmen ergreifen und sich an die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) halten. Dies kann beispielsweise die Anonymisierung von Daten oder die Nutzung separat abgedeckter Datenbanken beinhalten.

Ferner ist es ratsam, dass betroffene Personen ihre Rechte im Bereich Datenschutz kennen – etwa das Recht auf Auskunft, das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Löschung und das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer Daten. So können sie sicherstellen, dass ihre Daten nur in dem Maße genutzt werden, wie es für die Rückwirkende Krankschreibung erforderlich und gesetzlich zulässig ist.

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Disclaimer:
flair übernimmt für die rechtliche Stimmigkeit keine Konsequenzen. Der Inhalt dieses Artikels dient lediglich dem Informationszweck und kann nicht mit einer Rechtsberatung gleichgestellt werden. Unser Angebot ist ohne Gewähr auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der genannten Inhalte.

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