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Weihnachtsgeld 2026: Anspruch, Höhe und Berechnung

Katrin KizilkanKatrin Kizilkan
19. Okt. 2026Max 7 Min. Lesezeit
Weihnachtsgeld 2026: Anspruch, Höhe und Berechnung

Kurz gesagt: Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung zum Jahresende. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Er entsteht nur aus Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, betrieblicher Übung oder dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Laut WSI bekommen 51 % der Beschäftigten Weihnachtsgeld, mit Tarifvertrag 77 %, ohne 41 %. Üblich sind ein fester Betrag oder ein Anteil vom Monatsgehalt. Weihnachtsgeld ist voll steuer- und beitragspflichtig und wird als sonstiger Bezug abgerechnet.

Was ist Weihnachtsgeld?

Weihnachtsgeld (auch Weihnachtsgratifikation oder Jahressonderzahlung) ist eine Zahlung, die zusätzlich zum laufenden Gehalt einmal im Jahr fließt, meist mit dem November- oder Dezembergehalt. Wofür das Geld gezahlt wird, entscheidet später über Kürzungen und Rückforderungen. Es gibt drei Varianten:

  • Vergütung für geleistete Arbeit, zum Beispiel ein „13. Monatsgehalt“. Sie ist Teil des Jahresgehalts und wird bei unterjährigem Ein- oder Austritt anteilig gezahlt.
  • Belohnung der Betriebstreue (reine Gratifikation). Sie darf daran geknüpft werden, dass das Arbeitsverhältnis an einem Stichtag besteht.
  • Mischcharakter: Die Zahlung vergütet Arbeit und belohnt Treue. Ein Stichtag im Formulararbeitsvertrag ist dann unwirksam, wenn die Arbeit im Bezugsjahr schon geleistet wurde (BAG, 13.11.2013 – 10 AZR 848/12).

Weitere Formen von Sonderzahlungen erklärt der Beitrag Gratifikationen.

Gibt es einen Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Kein Gesetz verpflichtet Arbeitgeber:innen, Weihnachtsgeld zu zahlen. Ein Anspruch entsteht nur aus einer dieser Grundlagen:

  • Tarifvertrag: Gilt ein Tarifvertrag mit Jahressonderzahlung, haben tarifgebundene Beschäftigte einen Anspruch in der dort festgelegten Höhe.
  • Arbeitsvertrag: Steht das Weihnachtsgeld im Vertrag, ist es geschuldet, außer der Vertrag enthält einen wirksamen Vorbehalt.
  • Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat.
  • Betriebliche Übung: Zahlst du mindestens dreimal hintereinander vorbehaltlos Weihnachtsgeld, dürfen Beschäftigte darauf vertrauen, dass es weiter gezahlt wird. Ein späterer Hinweis „freiwillig“, zu dem die Beschäftigten schweigen, beendet diesen Anspruch nicht mehr (BAG, 18.03.2009 – 10 AZR 281/08).
  • Gleichbehandlungsgrundsatz: Wer Weihnachtsgeld nach einer allgemeinen Regel zahlt, darf einzelne Beschäftigte nicht ohne sachlichen Grund ausnehmen.

Teilzeitkräfte dürfen nicht schlechter behandelt werden. Sie haben Anspruch auf Weihnachtsgeld mindestens im Verhältnis ihrer Arbeitszeit zur Vollzeit (§ 4 Abs. 1 TzBfG). Für befristet Beschäftigte gilt das Gleiche anteilig nach der Beschäftigungsdauer im Bemessungszeitraum (§ 4 Abs. 2 TzBfG).

Wie viel Weihnachtsgeld bekommt man?

Eine gesetzliche Höhe gibt es nicht. Entscheidend ist, ob ein Tarifvertrag gilt:

Mit TarifvertragOhne Tarifvertrag
Anteil mit Weihnachtsgeld (WSI, 2025)77 %41 %
Höhesteht im Tarifvertrag, oft als Prozentsatz vom Monatsentgeltfrei vereinbart: fester Betrag oder Anteil vom Monatsgehalt
Anspruchverbindlich für Tarifgebundenenur bei Vertrag, Betriebsvereinbarung, betrieblicher Übung oder Gleichbehandlung

Insgesamt bekommen 51 % der Beschäftigten Weihnachtsgeld. Die Zahlen stammen aus einer Auswertung des WSI der Hans-Böckler-Stiftung (November 2025) auf Basis der Online-Befragung von Lohnspiegel.de mit rund 58.000 Beschäftigten. Sie ist nicht repräsentativ, zeigt aber den Abstand zwischen Betrieben mit und ohne Tarif deutlich.

Öffentlicher Dienst: Im TVöD heißt das Weihnachtsgeld Jahressonderzahlung und wird mit dem Novembergehalt gezahlt. Mit der Tarifeinigung vom April 2025 steigt sie ab 2026; bei den Kommunen (VKA) beträgt sie einheitlich 85 % des Monatsentgelts, mit Abweichungen für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Ein Teil kann in bis zu drei freie Tage umgewandelt werden. Maßgeblich ist der jeweilige Tarifvertrag.

Ohne Tarif: Üblich sind zum Beispiel ein halbes oder ein volles Monatsgehalt oder ein fester Betrag. Lege in jedem Fall schriftlich fest, wofür gezahlt wird, wer berechtigt ist und ob die Zahlung an einen Stichtag geknüpft ist.

Weihnachtsgeld berechnen: Formel und Beispiel

Ist das Weihnachtsgeld als Anteil vom Monatsgehalt vereinbart, rechnest du so:

  • Volles Weihnachtsgeld = Bruttomonatsgehalt × vereinbarter Prozentsatz
  • Anteilig bei unterjährigem Eintritt oder Austritt = volles Weihnachtsgeld × Beschäftigungsmonate ÷ 12 (nur bei Vergütungscharakter oder Mischcharakter; wie Teilmonate zählen, regelt der Vertrag)
  • Teilzeit = Weihnachtsgeld einer Vollzeitkraft × vereinbarte Wochenstunden ÷ Vollzeitstunden

Rechenbeispiel: Eine Mitarbeiterin verdient 3.200 € brutto im Monat. Ihr Vertrag sieht 50 % eines Monatsgehalts als Teil der Jahresvergütung vor. Sie hat am 1. April angefangen und arbeitet 30 statt 40 Stunden; die 3.200 € sind bereits ihr Teilzeitgehalt.

  • Volles Weihnachtsgeld: 3.200 € × 50 % = 1.600 €
  • Beschäftigungsmonate im Jahr: April bis Dezember = 9
  • Anteiliges Weihnachtsgeld: 1.600 € × 9 ÷ 12 = 1.200 € brutto

Weil das Teilzeitgehalt die Basis ist, ist die Teilzeit schon eingerechnet. Ist das Weihnachtsgeld dagegen ein fester Betrag für alle, etwa 1.000 €, bekäme sie bei 30 von 40 Stunden mindestens 750 € und für neun Monate davon 9/12, also 562,50 € brutto.

Was netto übrig bleibt, hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer und Jahreseinkommen ab. Deshalb gibt es keinen einheitlichen Netto-Prozentsatz.

Steuern und Sozialversicherung auf Weihnachtsgeld

  • Lohnsteuer: Weihnachtsgeld ist ein sonstiger Bezug (§ 38a Abs. 1 Satz 3 EStG). Die Lohnsteuer wird mit der Jahrestabelle berechnet: Du ermittelst die Jahreslohnsteuer mit und ohne das Weihnachtsgeld, die Differenz ist die Lohnsteuer auf die Zahlung (§ 39b Abs. 3 EStG). Dazu kommen gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
  • Keine Fünftelregelung: Die ermäßigte Besteuerung nach § 34 EStG gilt nur für außerordentliche Einkünfte wie Entschädigungen oder Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten. Jährliches Weihnachtsgeld gehört nicht dazu.
  • Sozialversicherung: Weihnachtsgeld ist einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (§ 23a SGB IV). Beiträge fallen an, soweit das bisherige beitragspflichtige Entgelt des Jahres die anteilige Beitragsbemessungsgrenze noch nicht erreicht hat.
  • März-Klausel: Wird Weihnachtsgeld zwischen dem 1. Januar und dem 31. März gezahlt und übersteigt es zusammen mit dem bisherigen Entgelt die anteilige Beitragsbemessungsgrenze, wird es dem Dezember des Vorjahres zugeordnet (§ 23a Abs. 4 SGB IV).
  • Nach dem Austritt gezahlt: Dann wird es dem letzten Abrechnungszeitraum des laufenden Kalenderjahres zugeordnet (§ 23a Abs. 2 SGB IV).

Weihnachtsgeld im Minijob und Midijob

Minijob: 2026 liegt die Verdienstgrenze bei 603 € im Monat, im Jahr also bei 7.236 €. Laut Minijob-Zentrale zählt Weihnachtsgeld zum Verdienst, wenn es mit hinreichender Sicherheit mindestens einmal im Jahr zu erwarten ist, etwa weil es im Vertrag steht. Bei 560 € im Monat und 600 € Weihnachtsgeld sind das 7.320 € im Jahr. Der Minijob ist dann von Anfang an keiner mehr. Mehr dazu im Beitrag Minijob 2026.

Midijob: Der Übergangsbereich reicht 2026 von 603,01 € bis 2.000 € im Monat (§ 20 Abs. 2 SGB IV). Ob jemand im Übergangsbereich liegt, richtet sich nach dem regelmäßigen Entgelt; eine sicher zu erwartende Einmalzahlung wie Weihnachtsgeld wird dafür auf das Jahr verteilt mitgerechnet. Im Auszahlungsmonat kann das Entgelt die 2.000 € überschreiten; die reduzierte Beitragsberechnung gilt nur für Monate, deren Entgelt die Grenze nicht übersteigt (§ 20 Abs. 2a SGB IV). Details im Beitrag Midijob.

Freiwilligkeitsvorbehalt und Widerrufsvorbehalt

Wer Weihnachtsgeld zahlen will, ohne sich dauerhaft zu binden, hat zwei Werkzeuge:

  • Freiwilligkeitsvorbehalt: Du erklärst bei jeder Zahlung klar und schriftlich, dass sie freiwillig ist und keinen Anspruch für künftige Jahre begründet. Er verhindert, dass eine betriebliche Übung entsteht. Für eine Zahlung, die im Arbeitsvertrag fest zugesagt ist, hilft er nicht: Zusage und Vorbehalt widersprechen sich.
  • Widerrufsvorbehalt: Die Zahlung ist zugesagt, kann aber aus Gründen widerrufen werden, die im Vertrag genannt sind, etwa einer wirtschaftlichen Notlage. Der widerrufliche Teil muss nach der Rechtsprechung deutlich unter dem Gesamtverdienst bleiben (unter 25 %).
  • Nicht kombinieren: Verbindet ein Formularvertrag beide Vorbehalte für dieselbe Leistung, ist die Klausel intransparent und der Freiwilligkeitsvorbehalt unwirksam (BAG, 14.09.2011 – 10 AZR 526/10).

Ob ein Vorbehalt wirksam ist, hängt stark vom Wortlaut ab. Lass Musterklauseln arbeitsrechtlich prüfen.

Weihnachtsgeld bei Kündigung, Krankheit und Elternzeit

  • Kündigung: Vergütet das Weihnachtsgeld die Arbeitsleistung, steht Ausscheidenden ein anteiliger Betrag zu. Eine Stichtagsklausel wirkt nur bei reinen Treueprämien. Alles zu Stichtag, Rückzahlungsklauseln und Beispielrechnung findest du im Beitrag Weihnachtsgeld bei Kündigung.
  • Krankheit: Eine Kürzung für Krankheitstage ist nur zulässig, wenn sie vereinbart ist, und höchstens um ein Viertel des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt, pro Krankheitstag (§ 4a EntgFG).
  • Elternzeit: Weihnachtsgeld mit Entgeltcharakter darf für Monate ohne Arbeitsleistung anteilig entfallen. Zeiten des Mutterschutzes dürfen nicht anspruchsmindernd berücksichtigt werden.

Wann wird Weihnachtsgeld ausgezahlt?

Den Zeitpunkt legt die jeweilige Regelung fest. Üblich ist die Auszahlung mit dem November- oder Dezembergehalt; im TVöD ist es das Novembergehalt. Steht nichts geregelt, gilt die bisherige Praxis im Betrieb. Plane die Zahlung rechtzeitig in der Lohnabrechnung ein, damit Stichtage, Eintritte und Austritte des Jahres stimmen.

Mit flair Payroll legst du Weihnachtsgeld als Sonderzahlung pro Mitarbeitenden an, berücksichtigst Eintritte, Austritte und Teilzeit und gibst die Daten über die DATEV-Schnittstelle an deine Steuerkanzlei weiter.

Häufige Fragen

Ist der Arbeitgeber verpflichtet, Weihnachtsgeld zu zahlen?

Nein, nicht von Gesetzes wegen. Eine Pflicht entsteht nur durch Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, betriebliche Übung oder den Gleichbehandlungsgrundsatz.

Wie viel Weihnachtsgeld bekommt man?

Das regelt der Tarif- oder Arbeitsvertrag. Ohne Regelung gibt es keine Mindesthöhe. Üblich sind ein fester Betrag oder ein Anteil vom Monatsgehalt. Im TVöD bei den Kommunen sind es ab 2026 85 % des Monatsentgelts.

Wie berechne ich anteiliges Weihnachtsgeld?

Volles Weihnachtsgeld × Beschäftigungsmonate ÷ 12. Bei 1.600 € und neun Monaten sind das 1.200 € brutto. Das gilt, wenn das Weihnachtsgeld die Arbeitsleistung vergütet; bei einer reinen Treueprämie kann ein Stichtag den Anspruch ausschließen.

Wird Weihnachtsgeld höher besteuert?

Nicht mit einem anderen Steuersatz, aber es erhöht das Jahreseinkommen. Weil die Lohnsteuer als Differenz der Jahreslohnsteuer mit und ohne Weihnachtsgeld berechnet wird, fällt sie wegen der Progression prozentual meist höher aus als beim laufenden Gehalt. Die Fünftelregelung gilt nicht.

Bekommen Teilzeitkräfte und Minijobber Weihnachtsgeld?

Ja, wenn vergleichbare Vollzeitkräfte es bekommen, mindestens anteilig nach ihrer Arbeitszeit (§ 4 TzBfG). Bei Minijobs zählt zu erwartendes Weihnachtsgeld zur Verdienstgrenze von 7.236 € im Jahr.

Kann der Arbeitgeber Weihnachtsgeld streichen?

Ist es tariflich oder vertraglich ohne Vorbehalt zugesagt oder durch betriebliche Übung entstanden, nicht einseitig. War jede Zahlung wirksam als freiwillig gekennzeichnet, kann der Arbeitgeber im nächsten Jahr darauf verzichten.

Weiterlesen im HR-Lexikon

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Abweichende Regelungen in Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung gehen vor. Stand: Oktober 2026.

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