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Abmahnung: Alles Wissenswerte und Tipps

Abmahnung: Alles Wissenswerte und Tipps

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INHALT

Die Abmahnung ist in Deutschland ein rechtliches Mittel im Rechtssystem, bei dem eine Person eine andere Person offiziell auffordert, ein bestimmtes Verhalten sofort einzustellen. Sie ist ein wichtiger Bestandteil sowohl im Zivil- als auch im Arbeitsrecht und dient dazu, Streitigkeiten auf direktem Weg ohne gerichtliche Einschaltung beizulegen und Arbeitnehmer:innen eine Verwarnung auszusprechen.

Im deutschen Arbeitsrecht ist die Abmahnung eine letzte Warnung an den/die Arbeitnehmer:in, künftig auf vertragsgerechtes Verhalten zu achten und eventuelle Verstöße, für die bereits eine gelbe Karte gezeigt wurde, zu vermeiden. Zu den häufigsten Gründen für eine Abmahnung im Arbeitsrecht zählen Arbeitsverweigerung, Unpünktlichkeit, Alkohol am Arbeitsplatz und Diebstahl. Aber auch sexuelle Belästigung und unentschuldigtes Fehlen sind Gründe für eine wirksame Abmahnung. Es ist wichtig zu beachten, dass nicht jeder Verstoß automatisch zu einer Abmahnung berechtigt – die Umstände des Einzelfalls müssen berücksichtigt werden.

Zudem müssen bestimmte formale Kriterien erfüllt werden, damit die Abmahnung als rechtswirksam gilt. Sie kann sowohl vom/von der Arbeitgeber:in als auch vom/von der Arbeitnehmer:in ausgesprochen werden. Arbeitnehmer:innen, die eine berechtigte Abmahnung erhalten, sollten sich darüber im Klaren sein, dass dies Auswirkungen auf die Wirkung des Kündigungsschutzgesetz haben kann und in einigen Fällen sogar eine Kündigung rechtfertigen kann.

Grundlagen einer Abmahnung

Eine Abmahnung ist ein Rechtsbegriff im deutschen Arbeitsrecht, der besagt, dass die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses, wie dem Arbeitsvertrag, gemäß des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit  § 314 Abs. 2 BGB aus wichtigem Grund bei Vertragsverletzung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig ist. Die Abmahnung dient als letzte Warnung vor einer möglichen verhaltensbedingten Kündigung und soll dem/der Arbeitnehmer:in die Chance geben, das Verhalten zu ändern.

Zu den formalen Anforderungen gehört die genaue Beschreibung des beanstandeten Verhaltens, der Zeitpunkt des Verhaltens, die konkrete Aufforderung zur Verhaltensänderung und eine klar formulierte Androhung von arbeitsrechtlichen Konsequenzen, sollte der/die Arbeitnehmer:in das Verhalten nicht ändern.

In der Regel wird eine schriftliche Abmahnung empfohlen, da sie als Beweismittel im Falle einer späteren Kündigungsschutzklage dienen kann. Mündliche Abmahnungen sind ebenfalls zulässig, jedoch schwerer nachzuweisen.

Die Abmahnung kann in einigen Fällen umgangen werden, beispielsweise bei schwerwiegenden Verfehlungen oder unzumutbaren Belästigungen, die eine sofortige Kündigung rechtfertigen. In diesen Fällen sind Abmahnung und Fristsetzung nicht erforderlich, weil eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar ist.

Abmahnungen im Zivilrecht

Die Abmahnung im Urheberrecht betrifft die Verletzung von Urheberrechten, insbesondere bei der Nutzung und Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken ohne Genehmigung der Urheber:in. Hierzu zählen beispielsweise das unerlaubte Kopieren, die Vervielfältigung oder das Verbreiten von Texten, Bildern oder Musik, die Verwendung von Software ohne eine gültige Lizenz aber auch das Hochladen von urheberrechtlich Geschützen Materialien auf öffentlich zugänglichen Plattformen, wie zum Beispiel Videos auf YouTube.

Der/die Urheber:in oder dessen Vertreter:in kann in solchen Fällen eine Abmahnung aussprechen, um dem/der  Verletzer:in die Möglichkeit zu geben, die Handlungen zu korrigieren und einen Rechtsstreit zu vermeiden.

Im Wettbewerbsrecht geht es bei der Abmahnung häufig um wettbewerbswidriges Verhalten oder Verstöße gegen das Gesetz zur Bekämpfung unlauterer Wettbewerbspraktiken (UWG). Das können zum Beispiel irreführende Werbung oder Marketingmaßnahmen sein. Aber auch Verletzungen von Geschäftsgeheimnissen, Verstöße gegen das Verbot der gezielten Behinderung von Mitbewerber:innen und Preisabsprachen sowie andere wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen sind Beispiele für Abmahnungen im Wettbewerbsrecht.

In diesen Fällen kann der/die betroffene Wettbewerber:in oder ein Verband, der die Interessen der Wettbewerber:innen vertritt, eine Abmahnung aussprechen, um die Verletzter:innen auf das wettbewerbswidrige Verhalten hinzuweisen und eine Unterlassungserklärung zu fordern. Das Ziel ist hierbei, einen Gerichtsprozess und weitere Kosten zu vermeiden.

Abmahnmissbrauch und Prävention

Abmahnmissbrauch ist ein Problem, bei dem das Hauptziel nicht mehr darin besteht, für einen fairen Wettbewerb zu sorgen, sondern die finanziellen Eigeninteressen der Abmahnenden zu befriedigen. Um diesem Missbrauch entgegenzuwirken, trat im Dezember 2020 das Gesetz gegen Abmahnmissbrauch in Kraft.

Dieses Gesetz stellt strengere Anforderungen an Abmahnungen, insbesondere an den Inhalt des Abmahnschreibens und die Möglichkeit, Aufwendungsersatz zu verlangen. Es ist wichtig, dass in der Abmahnung klar und verständlich angegeben ist, worin der Verstoß besteht. Dies soll dazu beitragen, den Missbrauch von Abmahnungen zu reduzieren und eine angemessene Rechtsdurchsetzung zu gewährleisten.

Präventionsmaßnahmen sind ebenfalls erforderlich, um Abmahnmissbrauch zu verhindern. Unternehmen sollten sich über ihre rechtlichen Verpflichtungen im Klaren sein und sicherstellen, dass sie den geltenden Vorschriften entsprechen. Dies kann dazu beitragen, Wettbewerbsverstöße zu vermeiden und das Risiko unberechtigter Abmahnungen zu minimieren.

Eine weitere Möglichkeit zur Prävention von Abmahnmissbrauch besteht darin, die Zusammenarbeit von Unternehmen, Verbraucherschutzverbänden und Industrie- und Handelskammern zu fördern. Auf diese Weise können sie gemeinsam auf die Einhaltung der geltenden Vorschriften achten und unfaire Wettbewerbspraktiken im Zivilrecht verhindern.

Insgesamt ist es wichtig, einen angemessenen Ausgleich zwischen der Rechtsdurchsetzung und der Bekämpfung von Abmahnmissbrauch zu finden. Das Gesetz gegen Abmahnmissbrauch und die Implementierung von Präventionsmaßnahmen sind Schritte in die richtige Richtung und tragen dazu bei, ein faires Wettbewerbsumfeld für alle Beteiligten sicherzustellen.

Abmahnung und Fristen im Arbeitsrecht

Eine Abmahnung ist im Arbeitsrecht ein wichtiges Instrument für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen, um auf Fehlverhalten oder Pflichtverletzungen hinzuweisen und eine zukünftige Verbesserung zu fordern. In diesem Abschnitt werden die verschiedenen Aspekte von Fristen im Zusammenhang mit einer Abmahnung erläutert.

Grundsätzlich gibt es für den Ausspruch einer Abmahnung nach einem bestimmten Verhalten der oder des Arbeitnehmenden keine festgelegte Frist. Ebenso existiert keine Verjährungsfrist, was bedeutet, dass eine Abmahnung im Arbeitsrecht nicht vergeht und somit ihre Wirksamkeit nicht verliert. Dennoch sollte eine Abmahnung möglichst zeitnah zum Pflichtverstoß erfolgen, um ihre Wirkung nicht einzubüßen und eine angemessene Reaktion der Arbeitnehmer:innen zu gewährleisten.

Eine wirksame Abmahnung sollte immer eine genaue Beschreibung des abgemahnten Verhaltens vom /von der Arbeitgeber:in enthalten. Zudem muss eine explizite Aufforderung an den/die Arbeitnehmer:in gestellt werden, die darauf hinweist, dass das Verhalten in Zukunft zu ändern ist. Um die Erkennbarkeit der Abmahnung und der daraus möglich folgenden Konsequenzen für den/die Arbeitnehmer:in darzustellen sollte vermerkt werden, dass ein wiederholtes Fehlverhalten eine ordentliche Kündigung zur Folge haben kann, die verhaltensbedingt ist.

Es ist wichtig, als Arbeitgeber:in angemessen und verhältnismäßig zu handeln. So sollten Arbeitnehmer:innen nicht abgemahnt werden, wenn der betreffende Pflichtverstoß schon längere Zeit zurückliegt. In solchen Fällen könnte die Rechtmäßigkeit der Abmahnung vom deutschen Arbeitsgericht infrage gestellt werden. Eine zeitnahe Abmahnung bewirkt zudem möglichweise eine effektive Veränderung beim/bei der Arbeitnehmer:in. Zusätzlich verliert die Abmahnung nach einiger Zeit ihre Warnfunktion und somit auch ihre rechtsame Wirkung als Vorbereitung zu einer verhaltensbedingten Kündigung.

Bei einer Abmahnung spielt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine wichtige Rolle. Eine Abmahnung wird im Allgemeinen aufgrund von Fehlverhalten der Arbeitnehmer:innen oder der Arbeitgeber:innen ausgesprochen. Dies umfasst beispielsweise wiederholte Unpünktlichkeit, Verletzung der Verschwiegenheitspflicht, wiederholtes verspätetes Einreichen der Krankmeldung, Schlechtleistung oder Insubordination.

Im Gesetz ist die Abmahnung explizit für die fristlose verhaltensbedingte Kündigung geregelt (§ 314 Abs. 2 BGB). Der/die Arbeitgeber:in darf das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund wegen einer Pflichtverletzung erst nach erfolgloser Abmahnung kündigen. In der Praxis wird dieses Instrument jedoch auch für ordentliche (fristgerechte) Kündigungen angewandt.

Eine beidseitige Abmahnung ist möglich, das heißt, sowohl Arbeitgeber:in als auch Arbeitnehmer:in können bei Verstößen gegen die vertraglichen Pflichten eine Abmahnung aussprechen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass der/die Empfänger:in der Abmahnung über die Möglichkeit einer Gegendarstellung verfügt sowie die Empfehlung von rechtlichem Beistand in Anspruch zu nehmen, falls er der Abmahnung widersprechen möchte.

Die Abmahnung ist somit ein wichtiges Instrument im Arbeitsrecht, das sowohl Arbeitgeber:in als auch Arbeitnehmer:in vor einer möglichen Kündigung bewahren kann, indem es ein Fehlverhalten klar anspricht und die Chance gibt, in Zukunft solche Verstöße zu unterlassen. Dennoch wiegt ein solcher Eintrag in der Personalakte schwer. Somit ist es ratsam vorher das offene Gespräch zu suchen und die Arbeitnehmer:innen nicht direkt abzumahnen.

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Unterlassungserklärung

Die Unterlassungserklärung ist ein wesentlicher Bestandteil einer Abmahnung. Sie dient dazu, die Wiederholungsgefahr einer rechtswidrigen Handlung zu beseitigen und den/die Empfänger:in daran zu hindern, die Rechtsverletzung erneut zu begehen. Im Folgenden wird auf zwei verschiedene Arten von Unterlassungserklärungen eingegangen: vorgefertigte und modifizierte Unterlassungserklärungen.

Eine vorgefertigte Unterlassungserklärung wird üblicherweise vom abmahnenden Anwalt oder Anwältin oder der abmahnenden Partei erstellt und der Abmahnung beigefügt. Sie enthält die genauen Bedingungen, unter denen die abgemahnte Person die beanstandete Handlung künftig unterlassen soll. Dabei kann es sich um Vertragsstrafen bei Vertragsverstoß handeln. Die Vertragsstrafen werden meistens im Vorfeld definiert. Bei Schadensersatzforderungen verpflichtet sich die abgemahnte Person möglicherweise dem/der Abmahner:in für entstandenen Schaden, meistens, finanziellen Ersatz zu leisten. Bei einer Kostenerstattung kann die Erstattung der Anwaltskosten oder sonstiger Kosten in Zusammenhang mit der Abmahnung gefordert werden.

Modifizierte Unterlassungserklärung

Eine modifizierte Unterlassungserklärung ist eine abgeänderte Version der ursprünglich vorgelegten Unterlassungserklärung. Hierbei wird die vorgefertigte Unterlassungserklärung so angepasst, dass sie den berechtigten Unterlassungsanspruch des Abmahners erfüllt, ohne jedoch unnötige oder überzogene Forderungen aufzunehmen. Dies kann insbesondere bei unverhältnismäßig hohen Vertragsstrafen oder Schadensersatzforderungen sinnvoll sein. Es empfiehlt sich, bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung die Hilfe eines/einer spezialisierten Anwalts bzw. Anwältin in Anspruch zu nehmen.

Kosten einer Abmahnung

Eine Abmahnung kann verschiedene Kosten verursachen, die sich je nach Situation und Umständen unterscheiden können. In der Regel gehören dazu die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes bzw. einer Rechtsanwältin, der/die die Abmahnung im Auftrag der Abmahner:innen ausspricht.

Es ist wichtig zu wissen, dass für eine unberechtigte Abmahnung keine Kosten bezahlt werden müssen. In solchen Fällen kann der/die zu Unrecht Abgemahnte sogar ohne Vorwarnung eine negative Feststellungsklage erheben und unter Umständen seine/ihre eigenen Rechtsanwaltskosten von den Abmahnenden zurückerstattet verlangen.

Die genauen Kosten einer Abmahnung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Höhe der Rechtsanwaltsgebühren. Diese können durch verschiedene Aspekte beeinflusst werden, wie etwa der Bedeutung der Angelegenheit, dem Streitwert oder der Komplexität des Falls.

In einigen Situationen, wie beispielsweise im Arbeitsrecht, kann es bei einer Abmahnung auch zu Schadensersatzforderungen kommen. In solchen Fällen können die Kosten der Abmahnung ebenfalls höher ausfallen. Es empfiehlt sich daher, bei einer Abmahnung immer die genauen Kosten und möglichen Folgen im Auge zu behalten und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Weiteres Vorgehen nach Erhalt einer Abmahnung

Nach Erhalt einer Abmahnung ist es wichtig, die gesetzten Fristen zu beachten und ernst zu nehmen. Eine Abmahnung sollte nicht ignoriert werden und muss angemessen behandelt werden.

Das erste, was man tun sollte, ist die Abmahnung genau zu prüfen. Hat der/die Arbeitgeber:in alle erforderlichen Informationen angegeben und sind die Vorwürfe korrekt? Sollte die Abmahnung berechtigt sein, ist es ratsam, sich zu entschuldigen und das Fehlverhalten einzuräumen. Eine Entschuldigung kann berufliche Konsequenzen mindern.

Falls die Abmahnung unberechtigt erscheint, sollte der/die Arbeitnehmer:in eine Gegendarstellung schreiben, um den Abmahnungsgrund zu widerlegen. Dabei muss sachlich und präzise argumentiert werden, ohne Emotionen und Anschuldigungen einzubringen.

Es ist auch ratsam, den Betriebsrat bzw. die Betriebsrätin zu informieren, sofern vorhanden. Der Betriebsrat bzw. die Betriebsrätin kann den/die Arbeitnehmer:in unterstützen und gegebenenfalls mit dem/der Arbeitgeber:in vermitteln.

In manchen Fällen kann es erforderlich sein, eine Rechtsberatung zu Rate zu ziehen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der/die Arbeitnehmer:in mit den juristischen Zusammenhängen überfordert ist oder die Abmahnung schwerwiegende Folgen haben könnte, wie z.B. eine Kündigung.

Zu guter Letzt sollte der/die Arbeitnehmer:in aus einer Abmahnung aus verhaltensbedingten Gründen lernen und in Zukunft darauf achten, sich vertragstreu zu verhalten. Eine vorherige Abmahnung kann dem/der Arbeitgeber:in als Vorlage dienen, um im Wiederholungsfall eine verhaltensbedingte Kündigung auszusprechen.

Ein Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte besteht wenn nur ein Teil der Vorwürfe berechtigt sind, der/die Arbeitgeber:in kein berechtigtes Interesse mehr an der weiteren Aufbewahrung hat oder das Arbeitsverhältnis beendet ist.

Fazit

Einige der hauptsächlichen Gründe für eine arbeitsrechtliche Abmahnung können Vertragsverletzungen, Pflichtverletzungen oder unangemessenes Verhalten am Arbeitsplatz sein. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber:innen Abmahnungen sorgfältig und rechtskonform formulieren, um mögliche rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.

Im Rahmen einer Abmahnung sollte der/die Arbeitgeber:in das konkret zu beanstandende Verhalten genau benennen und aufzeigen, welche arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt wurden. Zudem sollte die Abmahnung eine Frist zur Besserung enthalten, um dem/der Arbeitnehmer:in die Möglichkeit einzuräumen, sein Verhalten zu ändern. Zusätzlich sollte durch eine Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen erwähnt werden, dass durch das Verhalten das Arbeitsverhältnis gefährdet ist.

In der Praxis ist es für Arbeitnehmer:innen ratsam, die Abmahnung genau zu prüfen und gegebenenfalls Rechtsbeistand zu suchen. Obwohl eine Abmahnung als letzte Warnung vor einer möglichen fristlosen Kündigung gilt, können Arbeitnehmer:innen in vielen Fällen ihr Verhalten anpassen und die Situation verbessern.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Abmahnung ein essenzielles Mittel im Arbeitsrecht ist, um auf Verstöße und Fehlverhalten aufmerksam zu machen und dadurch eine Hinweisfunktion oder auch Rügefunktion hat. Die genaue Formulierung und angemessene Reaktion auf eine Abmahnung sind entscheidend für den weiteren Verlauf des Arbeitsverhältnisses um Missverständnisse zu vermeiden und Klarheit über die genauen Beanstandungen zu schaffen.

Weitere Informationen zu einer arbeitsrechtlichen Abmahnung findest Du beim Bundesarbeitsgericht (BAG).

Disclaimer: flair übernimmt für die rechtliche Stimmigkeit keine Konsequenzen. Der Inhalt dieses Artikels dient lediglich dem Informationszweck und kann nicht mit einer Rechtsberatung gleichgestellt werden. Unser Angebot ist ohne Gewähr auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der genannten Inhalte.

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