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Arbeitserlaubnis - Voraussetzungen für den Arbeitsmarkt

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INHALT

Der Fachkräftemangel in Deutschland ist allgegenwärtig und das Ende der Fahnenstange ist noch lange nicht erreicht. Aktuellen Studien zufolge wird sich die Lage weiter verschärfen. Die Gründe hierfür liegen zum einen in der schnell fortschreitenden Digitalisierung und in der Tatsache, dass wir uns in einem globalen Wettbewerb um hoch qualifizierte Arbeitnehmer:innen befinden und zum anderen im demografischen Wandel. Die Zahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter wird nämlich immer weiter sinken und somit steht deutschen Unternehmer:innen künftig weniger qualifiziertes Personal zur Verfügung. Um offene Stellen zu besetzen, müssen sie sich einer der Personalrekrutierung im Ausland öffnen.

Wenn auch Du dich für die Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmer:innen entscheidest, ist es wichtig, dass Du dich mit dem Thema "Arbeitserlaubnis" beschäftigst und auskennst. In unserem Blog-Artikel geben wir dir einen Überblick, was es zu beachten gibt.

Brandaktuell: Politische Neuerungen zur Fachkräfteeinwanderung

Das Bundeskabinett hat die Zeichen der Zeit erkannt und Ende März 2023 einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, der die Fachkräfteeinwanderung erleichtern soll. Die modernisierte Variante des Einwanderungsrechts sieht unter anderem vor, dass ausländische Arbeitnehmer:innen - auch ohne einen in Deutschland anerkannten Abschluss - tätig sein dürfen und unter bestimmten Voraussetzungen sogar zur Jobsuche einreisen dürfen.

Klärung der Begrifflichkeiten

Arbeitsgenehmigung, Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis sind die Begrifflichkeiten, die dir im Zusammenhang mit dem Recruiting im Ausland begegnen werden. In dem im Jahr 2005 erlassenen Zuwanderungsgesetz wurde der Begriff "Arbeitserlaubnis" eigentlich durch den "Aufenthaltstitel" ersetzt, dennoch hat sich diese Bezeichnung im täglichen Sprachgebrauch noch nicht durchgesetzt. Am besten merkst Du dir zunächst, dass Du die Arbeitserlaubnis im Aufenthaltstitel findest, da sie dort mit eingetragen wird.

Definition Arbeitserlaubnis

Eine Arbeitserlaubnis ist eine formelle Genehmigung, die eine Person berechtigt, in einem Land legal zu arbeiten. Sie wird von den jeweiligen Landesregierungsbehörden ausgestellt und aus ihr geht hervor, unter welchen Bedingungen und wie lange eine ausländische Person einer Erwerbstätigkeit im Inland nachgehen darf. Die deutsche Staatsbürgerschaft beinhaltet die Arbeitserlaubnis hierzulande bereits. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Personen, die nicht deutsche Staatsbürger sind und einer Erwerbstätigkeit in Deutschland nachgehen wollen, eine Arbeitserlaubnis brauchen. Aber Achtung, wie so oft gibt es zahlreiche Besonderheiten und Ausnahmen.

Ausnahmen: Bürger dieser Staaten brauchen keine Arbeitserlaubnis

Kraft ihrer Staatsbürgerschaft sind Arbeitnehmer:innen aus EU-Staaten, sowie EWR-Staaten und EFTA-Staaten berechtigt, in Deutschland berufstätig zu sein. Zum EWR (Europäischen Wirtschaftsraum) gehören Norwegen, Island und Liechtenstein. Nicht zum EWR, aber zur EFTA (European Free Trade Association) gehört die Schweiz.

Wann wird eine Arbeitserlaubnis benötigt?

Grundsätzlich benötigen also alle Angehörigen sogenannter "Drittstaaten" eine Aufenthaltserlaubnis sowie eine Arbeitserlaubnis in Deutschland. Für einige Länder gelten dennoch Ausnahmen und Sonderregelungen. Ob eine solche besteht oder noch aktuell ist, kannst Du ganz einfach mit dem "Quick-Check" der Bundesregierung herausfinden. Mit diesem Portal kannst Du außerdem schnell überprüfen, welche Dokumente Nicht-EU-Bürger:innen für ihren Start in Deutschland parat haben müssen, wie beispielsweise auch einen Asylantrag.

Was für Großbritannien gilt

Seit dem Brexit gehört das United Kingdom nicht mehr zu den EU-Ländern. Mit dem Austritt aus der Europäischen Union wurde auch in puncto Arbeitserlaubnis eine zeitliche Grenze gezogen. Britische Staatsangehörige, die vor dem 31.12.2020 in Deutschland ansässig waren, dürfen weiterhin unbefristet hier arbeiten. Diejenigen, die nach diesem Datum zur Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit einreisten, gelten bereits als Angehörige eines Drittstaates und müssen somit eine Arbeitserlaubnis beantragen.

Wichtige Gesetze und Verordnungen mit Bezug zur Arbeitserlaubnis

Arbeitserlaubnis und Aufenthaltstitel werden immer gemeinsam von der Ausländerbehörde erlassen. Die geltenden gesetzlichen Vorschriften findest Du

  • im Zuwanderungsgesetz (ZuwandG),
  • im Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
  • und in der Verordnung über die Beschäftigung von Ausländer:innen (kurz: Beschäftigungsverordnung (BeschV))

Was sind die Voraussetzungen für eine Arbeitserlaubnis?

Mit der Prüfung der Staatsangehörigkeit allein ist es bei der Erteilung einer Arbeitserlaubnis aber noch nicht getan. Der/die Antragsteller:in muss einige weitere Bedingungen erfüllen, um beruflich neu durchstarten zu können. Das Erfordernis des Vorliegens eines konkreten Stellenangebotes in Deutschland versteht sich von selbst.
Zuständige Einrichtung für die Prüfung der Anträge ist die Ausländerbehörde der Agentur für Arbeit (BA). Sie nimmt die sogenannte Vorrangprüfung in drei Schritten vor:

  • Schritt 1: Zunächst findet eine Abwägung der Auswirkungen der Beschäftigung eines/einer ausländischen Arbeitnehmer:in auf den deutschen Arbeitsmarkt statt. Es darf hierbei nicht zu negativen Folgen kommen.
  • Schritt 2: Weiterhin dürfen keine Vorrechte anderer Arbeitnehmer:innen verletzt werden. Daher findet eine Überprüfung statt, ob die Stellenbesetzung auch mit deutschen Staatsbürger:innen, Unionsbürger:innen oder Mitgliedern EWR-Staates, bzw. sonstigen zu bevorzugenden ausländischen Mitbürger:innen erfolgen kann.
  • Schritt 1 und 2 können entfallen, wenn sich der/die Bewerber:in bereits mehr als 15 Monate im Land aufhält. Nach Ablauf einer Frist von vier Jahren muss die Bundesagentur für Arbeit gar nicht mehr zustimmen.
  • Schritt 3: In einem letzten Schritt werden die konkreten Arbeitsbedingungen genauer unter die Lupe genommen. Hinsichtlich Arbeitszeiten, Urlaub und Entlohnung dürfen ausländische Arbeitnehmer:innen keine Benachteiligung gegenüber ihren deutschen Kolleg:innen erfahren. Auf diese Weise wird dem Gleichheitsgrundsatz Rechnung getragen und sichergestellt, dass Personen, die lediglich über eine Aufenthaltsgestattung oder eine Aufenthaltsduldung verfügen, im Gegensatz zu Menschen mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel nicht schlechter gestellt werden.

Aus dem in Schritt 3 erläuterten Prüfungsprozess ergibt sich also, dass durchaus eine Arbeitserlaubnis für Menschen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung erteilt werden kann. Vor allem vor dem Hintergrund des Kriegsgeschehens in der Ukraine und vieler anhängiger Asylverfahren und Asylanträge, ist es wichtig für dich, darüber informiert zu sein, weil das bedeutet, dass sowohl Asylbewerber:innen als auch Geflüchtete unter bestimmten Voraussetzungen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erhalten können.

Menschen, die den offiziellen Status Asylbewerber:in haben, verfügen sogar über den uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Sie können somit, wenn sie möchten, theoretisch auch eine selbständige Tätigkeit aufnehmen.

Welche Rolle spielt die Bundesagentur für Arbeit?

Durch die erforderliche Zustimmung (Erteilung der Arbeitserlaubnis) der BA wird der Arbeitsmarkt reguliert. Die Behörde fungiert hier als Kontrollorgan und sorgt für gleiche Bedingungen für alle Teilnehmer:innen am Arbeitsmarkt. Gleichzeitig stellt sie sicher, dass eine Arbeitserlaubnis nur für diejenigen Berufe erteilt wird, die tatsächlich auch nach deutschem Recht zulässig sind.

Beschäftigung mit und ohne qualifizierte Berufsausbildung

Eine weitere wichtige regulatorische Funktion übt die BA durch die Prüfung der beruflichen Qualifikation aus, denn auch wenn das Personal an allen Ecken und Enden fehlt, geht es vorrangig darum, hoch qualifizierte Mitarbeiter:innen im Ausland zu rekrutieren.
Gute Deutschkenntnisse und eine hohe fachliche Kompetenz sind für die Erteilung einer unbefristeten Arbeitserlaubnis also unbedingt vonnöten. Fehlen derartige Kenntnisse, ist das selbstverständlich nicht sofort ein Grund für eine Ablehnung des Antrags. In der Regel wird hier aber nur eine befristete Arbeitserlaubnis erteilt. Typische Berufsgruppen, auf die das zutrifft, sind:

  • Au-pair-Mitarbeiter:innen
  • Saisonarbeiter:innen
  • Haushaltshelfer:innen

Das Privileg der Hochqualifizierten: Die "Blaue Karte EU"

Die Blue Card gibt es seit 2012. Der besondere Aufenthaltstitel soll ausländischen Akademiker:innen die Aufnahme einer qualifizierten Tätigkeit in Deutschland erleichtern. Gesetzlich festgeschrieben ist er in § 18 Abs. AufenthG. Das Aufenthaltsrecht des/der Inhaber:in einer Blue Card erstreckt sich auch auf die Familienangehörigen. Antragsteller:innen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • anerkannter Hochschulabschluss
  • konkretes, der Qualifikation angemessenes Jobangebot in Deutschland
  • Bruttogehalt mindestens 58.400 EUR (Stand 2023); in der Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, im Ingenieurwesen und in der Humanmedizin mindestens 45.552 EUR (Stand 2023)

So wird eine Arbeitserlaubnis beantragt

Auch Du als Arbeitgeber:in musst bei der Beantragung der Arbeitserlaubnis deiner Wunschmitarbeiter:innen mitwirken. Der/die Bewerber:in muss neben einem korrekt ausgefüllten Antrag und deiner Zusage oder dem angebotenen Arbeitsvertrag eine genaue Stellenbeschreibung einreichen. Diese Stellenbeschreibung muss der/die Arbeitgeber:in auf dem dafür vorgesehenen Formular erstellen. Die wahrheitsgemäße, detaillierte und vor allem auch rechtzeitige Beantwortung des Fragebogens ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Geldstrafen und eine Ablehnung der Arbeitserlaubnis. Weiterhin ist es erforderlich, dass dein/e potenzielle neue Mitarbeiter:in einen Wohnsitz im Inland nachweisen kann. Hierzu muss er/sie einen gültigen Mietvertrag vorlegen können.

Die Bearbeitungsdauer für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis

Wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht sind, kannst du mit einer Bearbeitungsfrist von - je nach Auslastung der Behörde - ungefähr einem Monat rechnen. Rückfragen zum Bearbeitungsstand sind natürlich möglich.

Wann wird eine Arbeitserlaubnis abgelehnt?

Die Gründe für die Ablehnung einer Arbeitserlaubnis können vielfältig und sehr individuell sein. In jedem Fall aber erhält der/die Antragsteller:in einen schriftlichen Bescheid, in dem die Entscheidung ausführlich dargelegt wird. Gegen einen solchen Bescheid kann auch Widerspruch eingelegt werden. Dabei ist es wichtig, die Fristen, die aus der Rechtsmittelbelehrung am Ende des Bescheides hervorgehen, einzuhalten. Wird der Widerspruch ebenfalls entkräftet, kann als letztes Rechtsmittel Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.

Bei einer Ablehnung empfiehlt sich zunächst eine Überprüfung aller angegebenen Daten und deren Übereinstimmung mit den persönlichen Dokumenten. Zu Verwechslungen oder Missverständnissen kann es schließlich immer kommen. Auch eine Terminvereinbarung für ein persönliches oder fernmündliches Gespräch sollte der/die Antragsteller:in in Erwägung ziehen. Auf diese Weise lassen sich Unklarheiten meist schnell beseitigen.
Neben Datenfehlern können beispielweise folgende weitere Gründe für eine Ablehnung sprechen:

  • das Fehlen einer qualifizierten Berufsausbildung oder Berufserfahrung,
  • die Art der Tätigkeit widerspricht deutschem Recht,
  • mangelhafte Sprachkenntnisse,
  • ein bestehender Haftbefehl oder Vorstrafen
  • oder ein geltendes Einreiseverbot.

Fazit

Die Integration ausländischer Fachkräfte ist zugegebenermaßen kein Kinderspiel. Gerade deshalb ist es wichtig, dass Du mit einer Software arbeitest, bei der Du nicht den Überblick verlierst. Mit flair kannst Du auch den Rekrutierungsprozessvon Anfang bis Ende optimal verwalten und bleibst bei allen Bewerber:innen immer auf dem aktuellen Stand. Interessiert? Buche gleich hier deine kostenlose Demo für die einzige HR-Software, mit der alles möglich ist!

So kannst Du dich voll und ganz auf deine neuen Mitarbeiter:innen konzentrieren und deren Denk- und Sichtweisen verstehen lernen, mit denen sie dein Unternehmen bereichern werden. In jedem Fall wird es anders, als es bisher war, denn ausländische Fachkräfte zeigen vielleicht eine andere Herangehensweise und entwickeln neue Problemlösungsstrategien. Das kann die Produktivität deines Unternehmens steigern und die Innovationskraft pushen. Weiterhin wirst Du langfristig von der Diversität deiner Belegschaft profitieren, da durch kulturelle und sprachliche Vielfalt ein enormes Potenzial ausgeschöpft werden kann. Neue Zielgruppen können erschlossen werden, vielleicht sogar neue Märkte. Eine solche Weltoffenheit wird sich unweigerlich auf das Employer Branding auswirken und den Bekanntheitsgrad und deine Attraktivität als Arbeitgeber:in erhöhen. Und was am wichtigsten ist: der Talent-Pool wird immer gut gefüllt sein und die Personalrekrutierung wird damit zum Selbstläufer.

Wir freuen uns, dich und dein (künftig) interkulturelles Unternehmen kennenlernen zu dürfen und stehen dir gerne mit Rat und Tat zur Seite!

Disclaimer:

flair übernimmt für die rechtliche Stimmigkeit keine Konsequenzen. Der Inhalt dieses Artikels dient lediglich dem Informationszweck und kann nicht mit einer Rechtsberatung gleichgestellt werden. Unser Angebot ist ohne Gewähr auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der genannten Inhalte.

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