Bekannte Arbeitszeitmodelle
Arbeitszeitmodelle nennen wir vertragliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten hinsichtlich der Arbeitszeit. Arbeitszeitmodelle bezeichnen daher Möglichkeiten und Alternativen zur Gestaltung der täglichen, wöchentlichen oder jährlichen Arbeitszeit. Solche Modelle sind entweder im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag geregelt.
Regelungen über die Arbeitszeit schaffen für beide Vertragsparteien Sicherheit. Arbeitgeber können mit Deiner Arbeitskraft planen und wissen, wann und wie häufig sie Dich einsetzen können. Du wiederum weißt, welche Leistungen Du beim Arbeitgeber erbringen musst. Darüber hinaus werden Mehrarbeit oder die geleisteten Überstunden rechtssicher erfasst.
Es gibt viele Arbeitszeitmodelle, denn nicht jedes Modell passt zu jeder Lebens- und Unternehmenslage. Schichtbetrieb, Wochenendarbeit, Flexibilität, Familie sind nur einige Beispiele, warum wir nicht alle einheitlich lang arbeiten können.
Tankstellen, Krankenhäuser, Polizei, Industriebetriebe müssen auch nachts und am Wochenende besetzt sein. Mit der Hilfe von verschiedenen Arbeitszeitmodellen können solche Bedürfnisse und Interessen berücksichtigt werden. Darunter darf die Höchstarbeitszeit nicht überschritten werden.
Nun aber zu den Arbeitszeitmodellen. Nachfolgend erläutern wir die unterschiedlichen Modelle und definieren sie:
- Vollzeit
- Teilzeit
- Schichtarbeit
- Gleitzeit
- Vertrauensarbeitszeit
- Arbeitszeitkonten
- Ampelkonten
- Jahresarbeitszeit
- Lebensarbeitszeit
- Mitarbeiter auf Abruf
- Flexible Modelle
- Jobsharing
Voll- und Teilzeit
Diese sind die Klassiker unter den Arbeitszeitmodellen. Von Vollzeit sprechen wir in der Regel bei fünf Arbeitstagen in der Woche mit einer regulären Arbeitszeit zwischen jeweils sieben und acht Stunden Beschäftigung am Tag. Mithin einer Wochenarbeitszeit zwischen 35 und 40 Stunden. Ein Teilzeit-Arbeitszeitmodell ist jede Vereinbarung, die weniger als die übliche Vollzeitbeschäftigung beinhaltet. Die Teilzeit kann bedeuten, dass die Arbeitszeit je Tag sinkt oder nur an bestimmten Tagen in der Woche gearbeitet wird.
Gleitzeit
Eine Gleitzeit liegt vor, wenn das Unternehmen eine bestimmte Kernzeit festgelegt hat. Während der Kernzeit müssen Arbeitnehmer:innen arbeiten. Außerhalb der Kernarbeitszeit können Beschäftigte ihre Arbeitszeit selbst wählen. Bei einer Schichtarbeit handelt es sich Arbeitszeiten, die sich über den ganzen oder einen Großteil des Tages erstrecken. Zum Beispiel Früh-, Spät- und Nachtschicht. Dadurch wird ein kontinuierliches Arbeiten ermöglicht.
Vertrauensarbeitszeit
Ein moderneres Modell ist die Vertrauensarbeitszeit. Bei diesem Modell verzichtet die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber vollständig auf die Erfassung und damit auf die Kontrolle der Arbeitszeit der Beschäftigten. Damit es bei diesem Modell nicht doch zu einer Dunkelziffer an Überstunden oder Minusstunden kommt, müssen die Beschäftigten ihre Arbeitszeit selbst erfassen.
Arbeitszeitkonto
Das Arbeitszeitkonto kennen wir auch vom Sabbatjahr als Möglichkeit, die Freizeitphase durch Zeitguthaben anzusparen. Das Arbeitszeitkonto ist wie ein Sparbuch oder vielleicht besser Girokonto, da wir auch einen Überziehungsrahmen haben. Hier wird Deine Arbeitszeit gutgeschrieben und das Arbeitssoll abgezogen. Du kannst auf Dein Arbeitszeitkonto einzahlen, zum Beispiel durch Mehrarbeit oder Überstunden. Du kannst aber auch abbuchen, zum Beispiel durch Freizeitausgleich.
Insofern ist das Arbeitszeitkonto ein sehr flexibles Modell. Befindet es sich im Minus, musst Du es durch Arbeitsleistung wieder ausgleichen. Der Ausgleichszeitraum, in dem das zu erfolgen hat, muss exakt festgelegt sein. Welcher es genau ist, wird wieder durch Arbeits- oder Tarifvertrag bestimmt. Arbeitszeitkonten können ausgezeichnet mit Gleitzeitmodellen oder auch mit der Vertrauensarbeitszeit kombiniert werden.
Ampelkonto
Eine besondere Form des Arbeitszeitkontos ist das Ampelkonto. Wie bei einer Ampel werden hier verschiedene Stufen des Zustandes des Kontos signalisiert. Bei Grün ist alles in Ordnung. Leuchtet das Ampelkonto rot, kann das bedeuten, dass eine vorher festgelegte Zahl an Überstunden oder Minusstunden überschritten wurde. Bei Rotleuchten sind unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um ein Grünleuchten wiederherzustellen.
Jahresarbeitszeit
Ein ähnliches Arbeitszeitmodell ist das der Jahresarbeitszeit. Dabei wird die Gesamtzahl der Arbeitsstunden für ein Jahr festgelegt. Innerhalb von zwölf Monaten muss diese Zahl von den Arbeitnehmer:innen geleistet werden. Es spielt jedoch keine Rolle, wann dies geschieht. So kannst Du die Jahresarbeitszeit bereits während der ersten neun Monate geschafft haben und hast dann die restlichen drei Monate des Jahres Freizeit.
Lebensarbeitszeit
Eine Variante des Lebensarbeitszeit-Modells ist die Lebensarbeitszeit. Allerdings wird dieses Konto nicht - entgegen der Bezeichnung - für ein ganzes Arbeitsleben oder in Zeit geführt. Es handelt sich vielmehr um ein Konto, auf dem Zeiteinheiten in Geld umgewandelt werden. Es kann sich bei den Einzahlungen auch um Geldeinheiten handeln wie zum Beispiel Teile des Gehalts. Das Guthaben auf dem Konto kannst Du Dir wiederum in Freizeit auszahlen lassen. Mehr über die Gehaltsabrechnung kannst Du hier nachlesen.
Nicht selten wird ein solches Konto für ein Sabbatjahr oder eine längere Auszeit genutzt. Du kannst mit einem solchen Guthaben auf dem Lebensarbeitszeitkonto Deine Elternzeit verlängern oder früher in den Ruhestand gehen. Während der Freizeit, die aus diesem Konto resultiert, wird Dein Gehalt weitergezahlt und besonders wichtig, auch die Sozialversicherungsbeiträge.
Mitarbeiter auf Abruf
Mitarbeiter auf Abruf ist ein Sonderfall. Hierbei werden Beschäftigte mit einem bestimmten Stundenkontingent beschäftigt. Du findest solche Beschäftigungen häufig für einmalige Projekte. Die Beschäftigten müssen das Stundenkontingent innerhalb eines bestimmten Zeitraums absolvieren. Es gibt jedoch keine genauen Vorgaben, wann genau dies zu erfolgen hat. Die Beschäftigten können ihre Arbeitszeit flexibel einsetzen.
Oder wann das Unternehmen diese Beschäftigten benötigt. In diesem Fall der Anforderung muss das Unternehmen die Arbeitseinsätze wenigstens vier Tage zuvor ankündigen. Übrigens: Ruft der Arbeitgeber das Stundenkontingent nicht oder nicht in vollem Umfang ab, müssen sie dennoch das Gehalt für das volle Stundenkontingent bezahlen. Du findest diese Beschäftigten auch häufig unter der Abkürzung KAPOVAZ. Ausgeschrieben bedeutet dies: kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit.
Jobsharing
Das Jobsharing ist eine abgewandelte Form der Teilzeitbeschäftigung. Hierbei teilen sich zwei Beschäftigte eine Vollzeitstelle. Zunächst wird die Verteilung zwischen den beiden Beschäftigten festgelegt. Das muss nicht jeweils die Hälfte sein. Es sind auch andere Teilungen möglich. Im Rahmen des Jobsharings vereinbaren die beiden Beschäftigten, wer wann arbeitet. Wichtig ist dabei, dass die vom Unternehmen vorgegebene Arbeitszeit und/oder Anwesenheitspflicht eingehalten wird.
Home Office
Einen bedeutenden Schub haben Home Office und Telearbeit in den letzten Jahren erhalten. Eigentlich handelt es sich nicht um ein Arbeitszeitmodell, sondern eher um eine Verlagerung des Ortes, wo die Arbeit erbracht wird. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber kann auch im Home Office und bei der Telearbeit vorgeben, wann die Arbeitszeit oder Teile davon erfolgen müssen. Grundsätzlich bieten diese Arbeitsmodelle den Beschäftigten mehr Freiheit und Flexibilität.
Noch flexibler sind, der Name deutet es bereits an, die sogenannten Flexmodelle. Hier können Unternehmen und Beschäftigte frei vereinbaren, wann und wie die Arbeitszeit erbracht werden soll. Es müssen jedoch die Vorschriften des Arbeitsrechts eingehalten werden und natürlich beide Parteien einverstanden sein.
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