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Schwerbehindertengesetz: Die relevanten Inhalte im Überblick

Schwerbehindertengesetz: Die relevanten Inhalte im Überblick

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INHALT

Damit auch schwerbehinderte Menschen in der Arbeitswelt gleichgestellt sind, gibt es in Deutschland (wie in vielen anderen Ländern) das Schwerbehindertengesetz (SchwbG). Durch verschiedene Sonderregelungen, Förderungen und Einschränkungen sorgt das Arbeitsrecht dafür, dass behinderte Menschen gleichwertige Chancen als Arbeitnehmer:innen haben.

Das Schwerbehindertenrecht steht für Gleichgestellte Arbeitnehmer:innen und bekämpft Benachteiligungen von körperlich- und/oder geistig eingeschränkten Menschen. Es beinhaltet verschiedene Maßnahmen, damit schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben ein besonderer Arbeitsschutz zukommt.

In diesem Beitrag geben wir Aufschluss darüber, welche Richtlinien und Regelungen das Schwerbehindertengesetz beinhaltet und was aus Arbeitgeberperspektive beachtet werden muss. Erfahre mehr über die Urlaubsregelung und Besonderheiten der Kündigung von schwerbehinderten Menschen.

Was beinhaltet das Schwerbehindertengesetz?

Das 2001 in Kraft getretene Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) wurde Anfang letzten Jahres 2020 um die §140 bis §145 des zwölften Sozialgesetzbuch erweitert. Darin geht es vor allem um die Förderung und Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in Anbetracht ihrer Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilnahme am Leben in der Gesellschaft und in der Arbeitswelt.

Zweck des Schwerbehindertengesetzes ist es auch Benachteiligungen entgegenzuwirken. Dies regelt das Gesetz unter anderem mittels Kündigungsschutzes von Menschen mit Schwerbehinderung, Beschäftigungspflicht und einer Ausgleichsabgabe von Arbeitgeber:innen. Im Gesetz sind ebenfalls die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung geregelt.

Wen betrifft das Schwerbehindertengesetz?

Im Schwerbehindertengesetz ist ausdrücklich geregelt, welche Menschen zu dieser Kategorie zählen. Laut Definition hat ein Mensch eine Schwerbehinderung, wenn der Grad der Behinderung (GdB) in seinem Schwerbehindertenausweis mindestens 50% beträgt. Es gibt verschiedenste Arten von Schwerbehinderung, die im SGB IX genannt sind:

  • Geistige- und oder körperliche Behinderung
  • Seh-, Hör- oder Sprachbehinderung
  • Lernbehinderung
  • Merkzeichen von Verhaltensstörungen
  • Mehrfachbehinderung
  • Schwerstbehinderung

Welche Art und welchen Grad der Behinderung Menschen haben, legen laut § 152 SGB IX die Versorgungsämter des jeweiligen Landes fest. Die Ermittlung der Behinderung setzt einen Antrag des behinderten Menschen voraus. Die Ausstellung eines Behindertenausweises liegt somit auch in der Verantwortung der Versorgungsämter.

Diese entscheiden neben dem GdB auch welche gesundheitlichen Merkzeichen vorliegen, um die Voraussetzung für den Anspruch von Nachteilsausgleichen zu eruieren. Je nach Evaluierung vergeben die Versorgungsämter laut § 152 SGB IX eine Ausgleichsabgabe an die behinderten Menschen. Die Merkzeichen sind auf dem Schwerbehindertenausweis neben dem Grad der Behinderung zu finden.

Das Wichtigste für die Einstellung von schwerbehinderten Menschen

Bei der Einstellung von schwerbehinderten Menschen gibt es besondere Regelungen, die vom Integrationsamt und der Bundesagentur für Arbeit festgelegt wurden. Diese sollten von Arbeitgeber:innen gekannt und beachtet werden. Andernfalls können saftige Strafzahlungen als Konsequenz drohen.

Zu den wichtigsten Aspekten bei der Anstellung von schwerbehinderten Menschen zählt ein besonderer Kündigungsschutz und ein extra geregelter Urlaubsanspruch. Diese schauen wir uns gesondert im weiteren Verlauf dieses Beitrags an. Darüber hinaus gibt es noch weitere besondere Regelungen, die Arbeitgeber:innen kennen müssen.

Teilzeitanspruch

Schwerbehinderte Arbeitnehmer:innen haben in besonderen Fällen Anspruch auf Teilzeitarbeit. Dies ist der Fall wenn die Art der zu erbringenden Arbeitsleistung oder der Grad der Behinderung eine kürzere Arbeitszeit verlangen. Arbeitgeber werden von Integrationsämtern unterstützt, wenn sie die Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen fördern.

Antidiskriminierungsgesetz

Noch bevor ein Arbeitsverhältnis zustande kommt, müssen sich Arbeitgeber:innen an das Antidiskriminierungsgesetz halten. Darin ist geregelt, dass schwerbehinderte Bewerber:innen in einem Vorstellungsgespräch ihre Beeinträchtigung nicht erwähnen müssen. Teilweise lohnt es sich für Arbeitnehmer:innen dennoch die Schwerbehinderung kundzugeben, da die Anstellung von schwerbehinderten Arbeitnehmer:innen viele Vorteile für Arbeitgeber:innen mit sich bringt.

Schwerbehindertenvertretung

In Organisationen, in denen mehr als fünf Mitarbeiter:innen mit Schwerbehinderung beschäftigt sind, ist der/die Arbeitgeber:in gesetzlich dazu verpflichtet eine Schwerbehindertenvertretung zu gründen. Im Prinzip hat dieses Organ dieselben Interessen wie ein Betriebsrat. Es setzt sich für die Rechte und Förderungen von schwerbehinderten Arbeitenehmer:innen ein.

Mindestbeschäftigung Schwerbehinderter Mitarbeiter:innen

Laut Schwerbehindertenrecht gibt es eine Beschäftigungspflicht von einem Anteil von 5% Schwerbehinderter (ab einer Unternehmensgröße von mehr als zehn Mitarbeiter:innen) der Gesamtbelegschaft. Wird dieser Anteil an Pflichtarbeitsplätzen nicht erreicht, ist der/die Arbeitgeber:in dazu verpflichtet eine Ausgleichsabgabe an die Hauptfürsorgestelle im Integrationsamt zu zahlen. Die Höhe richtet sich nach der Quote die im SGB IX festgelegt ist.

Zu was verpflichtet das Schwerbehindertengesetz den/die Arbeitgeber:in?

Bei der Anstellung von schwerbehinderten Menschen müssen Arbeitgeber:innen auf verschiedenste Dinge achten, um die gleichwertige Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung zu ermöglichen. Der Integrationsfachdienst beurteilt diese Anpassungen und besonderen Regelungen.

Darunter zählt zum Beispiel, dass schwerbehinderte Arbeitnehmer:innen zwei Jahre vor der normalen Altersgrenze ohne Abzüge in Rente gehen können. Wenn beispielsweise Weiterbildungen angeboten werden, die zur Förderung von Integration dienen, so sind schwerbehinderte Angestellte vom/von der Arbeitgeber:in bevorzugt zu behandeln.

Um der Benachteiligung behinderter Menschen entgegenzuwirken, haben beeinträchtigte Mitarbeiter:innen einen Anspruch auf einen individuell auf ihre Bedürfnisse angepassten Arbeitsplatz. Je nach Art- und Grad der Behinderung kann das von Lesegeräten bei Sehbehinderung bis zu Spracherkennungssystemen bei Sprachbehinderung reichen. Es sind jegliche Art von Hilfsmittel vorstellbar, die zur Erleichterung der Arbeitsleistung für behinderte Arbeitnehmer:innen dient.

Welche Vorteile gibt es für den/die Arbeitgeber:in?

Die Beschäftigung von Schwerbehinderten hat neben den zahlreichen Vorteilen für die Betroffenen auch einige positive Aspekte für den/die Arbeitgeber:in. Wie bereits erwähnt entgeht ein:e Arbeitgeber:in bei der Anstellung von Menschen mit Schwerbehinderung einer Ausgleichsabgabe an das Integrationsamt. Darüber hinaus ergeben sich folgende Vorteile im Arbeitsalltag:

  • Corporate Social Resposibility (CSR)

Die Anstellung schwerbehinderter Menschen gibt den Betroffenen die Möglichkeit der Eingliederung in ein normales Arbeitsleben. Das verbessert in Sachen CSR den Ruf eines Unternehmens.

  • Neue Perspektiven

Je unterschiedlicher die Menschen, desto diverser ihre Perspektiven auf ein und dasselbe Thema. Die Ausrichtung auf verschiedene Blickwinkel ermöglicht dem gesamten Team neue Denkweisen und Lösungswege.

  • Empathie

Da schwerbehinderte Menschen besondere Bedürfnisse mit sich bringen, sind Kolleg:innen dazu aufgefordert empathischer und rücksichtsvoller zu agieren. Mitmenschen werden dazu sensibilisiert auch die Bedürfnisse anderer Angestellter anders zu bewerten.

  • Teamzusammenhalt und Loyalität

Schwerbehinderte Arbeitnehmer:innen sind grundsätzlich länger in Unternehmen beschäftigt als der durchschnittliche Arbeitnehmer:in. Aufgrund der längeren Anstellungsdauer stärken sie dadurch auch indirekt den Teamgeist. Das Miteinander und Füreinander in der Unternehmenskultur wird gefestigt.

Urlaubsregelung und Kündigungen von Schwerbehinderten

Zu den besonderen Regelungen von schwerbehinderten Angestellten zählen wie bereits erwähnt auch eine eigens angefertigte Urlaubsregelung und ein gewisser Kündigungsschutz. Laut Schwerbehindertenrecht sind Schwerbehinderte und Gleichgestellte keineswegs unkündbar. Sie genießen nur einen besonderen Schutz im Zuge eins Kündigungsverfahrens.

Der Kündigungsschutz von schwerbehinderten Menschen ergibt sich durch die notwendige Zustimmung des Integrationsamts. Zusätzlich zum Integrationsamt muss auch die Schwerbehindertenvertretung zustimmen, um eine außerordentliche Kündigung zu erreichen.

Im Falle einer längeren Arbeitsunfähig eines behinderten Menschen, muss ein betriebliches Eingliederungsmanagement stattfinden. Falls sich der:die gekündigte Arbeitnehmer:in zu ungerecht beurteilt fühlt, kann ein Widerspruchsverfahren bei der Schwerbehindertenvertretung eingeleitet werden.

Schwerbehinderte Arbeitnehmer:innen haben einen Anspruch auf einen Zusatzurlaub von fünf Tagen pro Urlaubsjahr. Wenn keine Vollzeitanstellung vorliegt, wird der Mehrurlaub anteilig berechnet. Sollte dieser Zusatzurlaub aufgrund einer längeren Erkrankung nicht in wahrgenommen werden können, besteht ein Anspruch auf Abgeltung.

Schwerbehinderten Gleichgestellte

Zur Gruppe Schwerbehinderter Gleichgestellter Menschen zählen Personen, die bestimmte Kriterien erfüllen, aber eben nicht als schwerbehindert gelten. Der Grad der Behinderung dieser Arbeitnehmergruppe liegt zwischen 30 und 50%. Wenn die Bundesagentur für Arbeit Gleichstellung beauftragt hat und diese Personengruppe ansonsten keinen geeigneten Arbeitsplatz finden würde, werden sie Schwerbehinderten gleichgestellt.

Die Rechte von gleichgestellten behinderten Menschen sind dennoch nur teilweise mit denen von Schwerbehinderten ident. Gleich ist zum Beispiel, dass beide Personengruppen von einem Kündigungsschutz profitieren. Gleichgestellte Behinderte hingegen genießen nicht die Regelung von Zusatzurlaub, wie schwerbehinderte Arbeitnehmer:innen.

Integration bei Schwerbehinderung

Trotz der Hilfen von Bundesarbeitsgemeinschaft und Integrationsamt liegt es vor allem auch an den Arbeitgeber:innen selbst, die Integration von schwerbehinderten Menschen möglichst gut zu gewährleisten. Neben dem/der Arbeitgeber:in ist natürlich auch die gesamte Belegschaft dafür verantwortlich, dass die Teilhabe Schwerbehinderter am Arbeitsalltag gut gelingt.

Wenngleich viele Unternehmen von Diversität, CSR, Inklusion und Co. sprechen, gibt es häufig einen großen Unterschied zwischen Theorie und Praxis. In vielen Organisationen wird behinderten Menschen eine Vertrauensperson zur Seite gestellt, die sich um das Wohl und die Integration des:r Arbeitnehmer:in kümmert.

Eine diverse Unternehmenskultur geht weit über Nationalitätenvielfalt hinaus. Angefangen vom Management bis in die verschiedensten Unternehmensbereiche gilt es das Arbeitsklima und die Chancengleichheit tatsächlich zu leben, anstatt nur damit zu werben. Nachteilsausgleiche und Ausgleichsabgaben helfen wenig, wenn behinderte Arbeitnehmer:innen in einem Unternehmen nicht gleichwertig angesehen werden.

Fazit

Du hast in diesem Artikel das Schwerbehindertengesetz mit seinen besonderen Regeln kennengelernt. Der Wirkungsbereich des Schwerbehindertenrecht richtet sich auf all jene Personen mit einem Grad von Behinderung von über 50%. Die Art der Behinderung kann dabei ganz unterschiedlich sein.

Damit auch schwerbehinderte Arbeitnehmer:innen im Arbeitsalltag gleichgestellt sind, hat die Bundesagentur für Arbeit und das Integrationsamt einige rechtliche Sonderregelungen vereinbart, die für Nachteilsausgleiche schwerbehinderter Menschen sorgen. Ab einer Unternehmensgröße von mehr als zehn Mitarbeiter:innen müssen Arbeitgeber:innen einen Anteil von 5% behinderter Menschen anstellen. Ansonsten zahlen sie eine Ausgleichsabgabe.

Die Gleichstellung schwerbehinderter Arbeitnehmer:innen ist neben offiziellen und gesetzlichen Belangen auch in der Unternehmenskultur der einzelnen Organisationen zu beachten. Es darf für Arbeitgeber:innen nicht nur darum gehen, gewisse Quoten zu Erfüllen oder einen guten Ruf durch die Anstellung behinderter Menschen zu erreichen. Es geht um Chancengleichheit und das Bieten von Perspektive.

Disclaimer:

flair übernimmt für die rechtliche Stimmigkeit keine Konsequenzen. Der Inhalt dieses Artikels dient lediglich dem Informationszweck und kann nicht mit einer Rechtsberatung gleichgestellt werden. Unser Angebot ist ohne Gewähr auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der genannten Inhalte.

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