Feiertage Schweiz 2025
Wir haben für dich einmal alle gesetzlichen Feiertage 2025 in der Schweiz und deren Geltungsbereich in den einzelnen Kantonen zusammengetragen.
- 12 Dez. 2024
- 3 Minutes Lesezeit
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Bereits im Mai 2019 fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein wegweisendes Urteil (EuGH, 14.05.2019 - C-55/18) zum Thema Arbeitszeitkonten. Kurz zusammengefasst ging aus der Entscheidung die Pflicht für Arbeitgeber:innen hervor, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter:innen mithilfe eines objektiven, verlässlichen und zugänglichen Systems zu erfassen.
Für die Umsetzung in national geltendes Recht legte der EuGH damals keine Frist fest. Das könnte, Expertenmeinungen zufolge, der Grund sein, warum bislang in Deutschland keine gesetzliche Regelung zu diesem wichtigen Thema existiert.
Jedoch beziehen sich mehrere deutsche Gerichte in ihren Entscheidungen auf das EuGH-Urteil. Jüngst das Bundesarbeitsgericht (BAG) in letzter Instanz. Im September 2022 kam es zu einem überraschenden Urteil: Das BAG verhandelte einen Fall, in dem der Betriebsrat die Einführung eines Zeiterfassungssystems erzwingen wollte und stellte in der Urteilsbegründung fest, dass deutsche Arbeitgeber:innen auf Grundlage des §3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)längst dazu verpflichtet sind, die Arbeitszeit ihrer Belegschaft zu erfassen. Der Betriebsrat konnte sich zwar in diesem Prozess nicht durchsetzen, aber das Urteil erregte große Aufmerksamkeit und sorgte für einen Ruck in der Gesetzgebung. Mittlerweile existiert ein Gesetzesentwurf dazu, der noch im Jahr 2023 in Kraft treten soll.
Für dich als Arbeitgeber:in ist es also an der Zeit, dich gut vorzubereiten und gewappnet zu sein, für das, was da kommt. Es ist wichtig, dass Du dir über geeignete digitale Lösungen zur Arbeitszeiterfassung Gedanken zu machst, denn die Pflicht zur Einführung solcher sieht der deutsche Gesetzesentwurf vor.
Das nötige Grundwissen wollen wir dir im heutigen Blog-Artikel näherbringen. Bitte beachte, dass der Post lediglich der Information dient und keine Rechtsberatung darstellt. Daher können wir leider keine Garantie auf Vollständigkeit, Richtigkeit und fortlaufende Aktualität geben.
Da es keine allgemeingültige Definition für den Begriff gibt, nähern wir uns ihm über die Wortbedeutung. "Konto" kommt aus dem Italienischen und bedeutet "Rechnung". Ein Arbeitszeitkonto (AZK) weist also einen Saldo aus - und zwar den der geleisteten Arbeitsstunden. Dabei kann es sich wie ein Girokonto ins Plus und ins Minus bewegen. Die Berechnung des Saldos orientiert sich an der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Überschreitet der/die Mitarbeiter:in den Zeitrahmen, entstehen die sogenannten "Plusstunden", also ein Zeitguthaben.
Wird weniger gearbeitet, weist das Konto "Minusstunden" oder Zeitschulden aus. Am Gehalt ändert der Saldo der geleisteten Stunden grundsätzlich nichts. Das monatliche Entgelt bleibt gleich, außer Mitarbeiter:innen fordern eine finanzielle Abgeltung von Zeitguthaben ein, dann erhöht sich das Gehalt einmalig entsprechend der zu viel geleisteten Stunden. Mit einer Softwarelösung wie flair können Arbeitsstunden digital erfasst werden. Dabei kann man die Zeiterfassung jederzeit stoppen und wieder aufnehmen, sodass man die Arbeit flexibel an den eigenen Tagesablauf anpassen kann.
Selten war der Arbeitsmarkt so großen Veränderungen unterworfen wie heute. Gerade der Fachkräftemangel macht Mitarbeiterbindung zu einer HR-Hauptaufgabe in deutschen Unternehmen. Um als Arbeitgeber:in attraktiv zu bleiben, musst Du flexibel und in der Lage sein, dich an die wechselnden Bedürfnisse deiner Mitarbeiter:innen anzupassen. Wahrscheinlich wirst Du verschiedene Arbeitszeitmodelle anbieten, die die Führung von Arbeitszeitkonten ohnehin unerlässlich machen. Egal ob Du Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit (auch hierfür ist übrigens im deutschen Gesetzesentwurf eine Aufzeichnung vorgesehen), Teilzeit oder Homeoffice anbietest oder dich für Jahresarbeitszeitkonten entscheidest: mit einer digitalen Arbeitszeiterfassung behältst Du stets den Überblick.
Die Antwort ist simpel und beruht auf der aktuellen rechtlichen Lage: Jede/r Mitarbeiter:in. Auch wenn die ein oder andere Position ihrem Wesen nach über relativ starre Arbeitszeiten verfügt, ist es für Arbeitgeber:innen wichtig, ein Arbeitszeitkonto anzulegen, denn es ermöglicht die Kontrolle der Einhaltung folgender arbeitsrechtlicher Vorschriften. So schützt Du dein Unternehmen vor finanziellen Verlusten durch Bußgelder. Diese Regelungen solltest Du kennen:
Mitarbeiter:innen und Arbeitgeber:innen unterschiedlicher Branchen haben unterschiedliche Bedürfnisse und Erfordernisse hinsichtlich der Aufzeichnung der geleisteten Stunden. Daher gibt es verschiedene Arten von Arbeitszeitkonten. Um diese besser voneinander abgrenzen zu können, nehmen wir zunächst eine grundsätzliche Unterteilung in sogenannte
Kurzzeitkonten werden im Normalfall aus Gründen der Übersichtlichkeit nach maximal 12 Monaten glattgestellt. Wenn Du diesen Ausgleichszeitraum festlegst, bist Du an keine gesetzliche Vorschrift gebunden und kannst somit frei wählen. Üblich sind auch drei, sechs oder neun Monate. Mit dieser Zeitkonten-Art bist Du in der Lage, sehr flexible Arbeitszeitmodelle anzubieten. Diese führen zu flexiblen Arbeitszeiten, die wiederum zu mehr Freiheit für die Mitarbeiter:innen führen.
Das lässt sich anhand eines Beispiels veranschaulichen: In Wirtschaftsbereichen mit stark schwankender Auftragslage, wie der Gastronomie oder dem Baugewerbe, ist es erforderlich, die Zeitkonten in der Hochsaison aufzufüllen, um die weniger gewinnbringende Nebensaison als Ausgleichszeitraum nutzen zu können.
Kurzzeitkonten gibt es in verschiedenen Ausprägungen. Die gebräuchlichsten Kontenarten wollen wir uns nun ansehen:
Bei der Gleitzeit begegnen uns wiederum verschiedene Arbeitszeitmodelle. Manche Unternehmen geben eine sogenannte Kernarbeitszeit vor, in der die Mitarbeiter anwesend sein müssen. Im Zeitraum außerhalb dieser Kernzeit kann die Arbeitszeit flexibel gestaltet werden. Arbeitsbeginn und -ende werden (meist digital, gelegentlich noch auf Stundenzetteln) erfasst. Existiert keine Kernzeit, so legen Arbeitgeber:innen häufig einen zeitlichen Rahmen fest, innerhalb dessen die Belegschaft sich frei bewegen kann oder sie geben eine wöchentliche Arbeitszeit bzw. eine monatliche Stundenzahl vor, die eigenverantwortlich eingeteilt werden kann.
Während auf einem Gleitzeitkonto die tatsächlich geleistete Arbeitszeit erfasst wird, werden auf dem Überstundenkonto lediglich die Mehrarbeit oder zu wenig geleistete Stunden erfasst. Die Soll-Arbeitszeit bleibt außen vor.
Das Ampelkonto bekommt einen eigenen Abschnitt in unserem Artikel, obwohl es keine echte Unterkontoart der Kurzzeitkonten ist. Es stellt aber eine bewährte und pragmatische Form der Umsetzung eines digitalen Gleitzeitkontos dar, die dem Schutz der Mitarbeiter:innen dient und sicherstellt, dass weder zu viele Überstunden angesammelt werden noch zu große Zeitschulden entstehen.
Sicher erinnerst Du dich an die grundsätzliche Unterscheidung der Arbeitszeitkonten in Kurzzeit- und Langzeitkonten, denn wir kommen nun zu den Langzeitkonten. Während die Kurzzeitkonten meist einen Zeitraum von einem Jahr umfassen, sind die Langzeitkonten, wie der Name schon sagt, auf Dauer angelegt. Gelegentlich begegnen sie uns auch unter der aussagekräftigeren Bezeichnung "Lebensarbeitszeitkonten".
Während sich für die Kurzzeitkonten der Vergleich mit einem Girokonto, das ins Minus und ins Plus gehen kann, eignet, ist es bei den Langzeitkonten das Sparbuch. Sie werden nämlich ausschließlich im Plus geführt. Mitarbeiter:innen "sparen" darauf Arbeitszeit oder die Vergütung dafür an, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Hier einige Beispiele für mögliche Ziele:
Wie Du bereits weißt, soll das Gesetz, das Arbeitgeber:innen zur Einführung von Arbeitszeitkonten verpflichtet, erst im Lauf des Jahres 2023 verabschiedet werden. Dennoch gibt es bereits jetzt einiges zu beachten.
Arbeitszeitkonten bedürfen einer vertraglichen Regelung. Damit Du bei Änderungen nicht jeden einzelnen Arbeitsvertrag korrigieren musst, empfiehlt es sich, die Modalitäten der Arbeitszeiterfassung im Rahmen einer Betriebsvereinbarung zu regeln. Beachte, dass der Betriebsrat hier ein Mitbestimmungsrecht hat. Wenn eine Tarifbindung besteht, so lohnt es sich, den Tarifvertrag genau zu prüfen, denn meist finden sich hier bereits die Rahmenbedingungen zur Zeiterfassung und Du musst im Arbeitsvertrag lediglich auf deren Geltung verweisen.
Die Vorteile von Arbeitszeitkonten:
Die Nachteile von Arbeitszeitkonten:
Schon aufgrund der Vielzahl von Arbeitszeitmodellen ist eine digitale Erfassung der Arbeitszeit deiner Mitarbeiter:innen unumgänglich. Dabei sprechen wir im Übrigen nicht von Excel-Tabellen. Das ist zwar praktikabel, aber nicht besonders vielseitig. Flair hat eine Vielzahl von nützlichen Funktionen, mit denen Du dein gesamtes Personalwesen digitalisieren kannst. Die Zeiterfassung ist eine davon. Lass dich mit unserer HR-Software in eine Welt der unbegrenzten Möglichkeiten entführen und buche eine kostenlose Demo.
Damit die Zeiterfassung nicht zum bürokratischen Ungetüm wird, haben wir in unsere Software alle Skills integriert, die Du brauchst. Mit flair wird Zeiterfassung transparent, sicher, individualisierbar und skalierbar.
Noch hält sich die deutsche Gesetzgebung bedeckt, in welcher Form die Arbeitszeiterfassung in Unternehmen künftig erfolgen muss. In Zeiten der Globalisierung bleibt aber zu vermuten, dass eine digitale Möglichkeit geschaffen werden muss. Für sehr kleine Unternehmen wird es wahrscheinlich Ausnahmeregelungen geben. Das Gros der deutschen Betriebe wird sich, wenn sie es nicht schon getan haben, nach einer digitalen Lösung umsehen müssen.
Aber nicht nur aus dieser zukünftigen Pflicht heraus ist es richtig, sich über das Thema Gedanken zu machen. Eine moderne Zeiterfassung eröffnet einem Unternehmen erst die flexible Ausgestaltung von Arbeitsverträgen, die in der heutigen Zeit so immanent wichtig ist. Das Employer Branding verbessert sich und Bewerber:innen nehmen den/die Arbeitgeber:in am Markt als weltoffenes, modernes und zukunftsorientiertes Unternehmen wahr. Wir von flair unterstützen dein Unternehmen auf dem Weg in die Digitalisierung, wo wir nur können. Sprich uns an. Unsere Experten freuen sich auf dich!
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