Feiertage Schweiz 2025
Wir haben für dich einmal alle gesetzlichen Feiertage 2025 in der Schweiz und deren Geltungsbereich in den einzelnen Kantonen zusammengetragen.
- 12 Dez. 2024
- 3 Minutes Lesezeit
Die führende HR Software auf Salesforce
Die Freistellung entbindet im Allgemeinen Arbeitnehmer:innen von der Pflicht gegenüber ihrer Arbeitgeber:innen, seine/ihre Arbeitsleistung zu erbringen. Hierfür gibt es verschiedene Gründe, meist geht die Freistellung aber mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses einher. Zudem gibt es verschiedene Formen, neben der unwiderruflichen Freistellung gibt es die widerrufliche Freistellung, die unbezahlte Freistellung oder die bezahlte Freistellung. Wir klären in diesem Beitrag auf, welche Voraussetzungen für das Eintreten der jeweiligen Varianten vorliegen müssen und welche Konsequenzen für beide Seiten die Freistellung von der Arbeit hat.
Eine Freistellung entbindet den/die Arbeitnehmer:in zeitweise oder dauerhaft von der Arbeitspflicht, die aus dem Arbeitsvertrag hervorgeht. Sie geht meist mit einer Kündigung einher und kann entweder von Arbeitgeberseite ausgesprochen oder einvernehmlich vereinbart werden. Im Gegensatz zur Kündigung oder Suspendierung eines Arbeitsverhältnisses im öffentlichen Dienst, wird bei der Freistellung normalerweise eine Fortzahlung des Arbeitsentgelts geleistet. Dies ist jedoch nicht immer der Fall. In welchen Situationen, welche Art der Freistellung zum Tragen kommt klären wir im Folgenden. Ein Grund für eine Freistellung kann sein, dass der/die Arbeitgeber:in seine/ihre Betriebsgeheimnisse schützen und den Betriebsablauf ungestört gewährleisten möchte, sobald das Arbeitsverhältnis einmal beendet ist.
Die Form der Freistellung kann aus verschiedenen Gründen variieren. Da die Freistellung meist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einhergeht, kommt es für die Dauer auf den Ablauf der Kündigungsfrist an, die vertraglich vereinbart ist. Ist diese Vereinbarung nicht im Arbeitsvertrag definiert, ist auf die gesetzlichen Kündigungsfristen abzustellen. Normalerweise dauert die Freistellung 3 Monate an. In dieser Zeit ist der Arbeitnehmer von der Pflicht seine Arbeitsaufgaben zu erfüllen entbunden. In dieser Zeit besteht ein voller Lohnanspruch, jedoch dürfen keine Nebentätigkeiten ausgeführt werden.
Es gibt verschiedene Gründe, die eine Freistellung rechtfertigen. Hier sind einige zusammengefasst:
Im Zweifel ist es immer ratsam, einen Fachanwalt hinzuzuziehen, der die individuelle Situation rechtlich beurteilt und Handlungsempfehlungen gibt. Ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin kann dich hier fachgerecht beraten und auf deine persönliche Situation, sowie alle wichtigen geschilderten Faktoren Rücksicht nehmen. Wichtig: bei einer Freistellung, die über die Dauer eines Monats hinausgeht, muss der/die Arbeitnehmer:in sich selbst kranken-, pflege- und rentenversichern.
Es gibt jedoch auch auf Arbeitgeberseite einige Gründe, warum es zu einer Freistellung kommen kann:
Da mit einer Freistellung meist auch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses einhergeht, ist ein Offboarding Workflow zu empfehlen, damit alle wichtige Aspekte an den/die Nachfolger:in weitergegeben werden und ein einwandfreier Ablauf im Unternehmen gewährleistet ist. Die Person, die das Unternehmen verlässt soll zudem die Chance bekommen, wichtige Aufgaben und Projekte abzuschließen und das Unternehmen bestenfalls mit einem positiven Gefühl zu verlassen. Ein Offboarding Workflow, kann durch eine Softwarelösung wie flair ganz einfach implementiert und digital umgesetzt werden. Genauso wie das Onboarding, ist das Offboarding von großer Wichtigkeit und sollte nicht unterschätzt werden. Wenn ehemalige Mitarbeiter:innen gut über das Unternehmen sprechen, auch nachdem sie es verlassen haben, ist das gut für die Reputation des Unternehmens.
Eine häufige Frage im Zusammenhang mit Freistellung nach Kündigung betrifft den Resturlaub des/der Arbeitnehmer:in. Hier sind einige wichtige Informationen dazu:
Es gibt verschiedene Gründe, warum eine Freistellung nach verhaltensbedingter Kündigung durchgeführt werden kann. Da es für eine verhaltensbedingte Kündigung einen guten Grund geben muss, kann es sein, dass das Verhältnis zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in stärkt durch Konflikte und Vertrauensprobleme belastet ist, was eine Freistellung sinnvoll macht.
Zudem kann es sein, dass interne Betriebsinteressen gewahrt werden sollen. Es kann vorkommen, dass der/die Kandidat:in gar nicht mehr auf Stellensuche ist, sondern, sofern es kein Wettbewerbsverbot im Vertrag gibt, unmittelbar bei einem/einer Mitbewerber:in auf dem Markt anfängt. Hier könnte es dazu kommen, dass er/sie noch für die neue Stelle wichtige Informationen mitnimmt und diese zum Vorteil der Konkurrenz nutzt und damit dem Unternehmen schadet.
Auch nach einer betriebsbedingten Kündigung besteht die Möglichkeit, dass der/die Arbeitnehmer:in freigestellt wird. Es gibt verschiedene Gründe, warum eine Freistellung nach betriebsbedingter Kündigung durchgeführt wird. Bei betriebsbedingten Kündigungen geht es oft um einen Personalabbau, bei dem mehrere Mitarbeiter:innen betroffen sind.
Die Freistellung kann dazu dienen, die Übergangszeit zu erleichtern und den Personalbestand zu reduzieren, ohne dass die betroffenen Mitarbeiter:innen weiterhin im Betrieb anwesend sind. Oftmals geht eine starke Reduktion auch mit weniger räumlichen Kapazitäten einher, weshalb auch aus diesem Grund eine Freistellung Sinn machen kann. Auch hier kann es wie oben bereits erwähnt, im Interesse des/der Arbeitgeber:in sein, Betriebsinteressen zu schützen und den Zugang zu vertraulichen Informationen einzustellen.
Ein Beschäftigungsanspruch kann einer einseitigen Freistellung entgegenstehen, wenn es eine rechtliche Pflicht des/der Arbeitgeber:in gibt, den/die Arbeitnehmer:in weiterhin zu beschäftigen, und die Freistellung dem entgegenwirkt. Es gibt einige Situationen, in denen ein Beschäftigungsanspruch einer Freistellung entgegenstehen kann, z.B.:
Bei der Freistellung gibt es sowohl auf Arbeitnehmerseite, als auch auf Arbeitgeberseite einige wichtige Punkte zu beachten. Wir hoffen, dass wir mit unseren Ausführungen etwas Licht ins Dunkel bringen konnten. Im Zweifel empfehlen wir dir aber immer, dich von einem/einer Fachanwalt:in auf deine individuelle Ausgangslage hin beraten zu lassen.
Disclaimer:
flair übernimmt für die rechtliche Stimmigkeit keine Konsequenzen. Der Inhalt dieses Artikels dient lediglich dem Informationszweck und kann nicht mit einer Rechtsberatung gleichgestellt werden. Unser Angebot ist ohne Gewähr auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der genannten Inhalte.
Abonniere den Newsletter von flair, um die neuesten Tipps und Trends der HR-Welt zu erhalten.