Feiertage Schweiz 2025
Wir haben für dich einmal alle gesetzlichen Feiertage 2025 in der Schweiz und deren Geltungsbereich in den einzelnen Kantonen zusammengetragen.
- 12 Dez. 2024
- 3 Minutes Lesezeit
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Als Arbeitgeber:in weißt Du, was es momentan bedeutet, sich auf die Suche nach Personal zu begeben. Nie wurden hoch qualifizierte Fachkräfte von Unternehmen so umworben wie heute. Aufgrund des aktuell herrschenden, branchenübergreifenden Personalmangels wird dieser Konkurrenzkampf sich sogar noch weiter verschärfen. Daher ist es wichtig, das Employer Branding zu stärken, Stellenprofile möglichst attraktiv zu gestalten und sie außerdem mit Benefits zu garnieren. Die freiwilligen zusätzlichen Leistungen müssen nicht zwingend rein finanzieller Natur sein. Flexible Arbeitszeiten stehen nämlich bei nahezu allen Erwerbstätigen ganz oben auf der Prioritätenliste, wenn sie über einen Jobwechsel nachdenken.
Viele Unternehmen können es sich aber nicht erlauben, ihren Mitarbeiter:innen hinsichtlich des Beginns und des Endes der täglichen Arbeitszeiten absolute Freiheit zu gewähren, denn sie leben vom Kundenkontakt. Das bedeutet wiederum, dass beispielsweise Büros und andere Servicestellen zu Öffnungs- oder Stoßzeiten voll besetzt sein müssen. Andernfalls drohen Beschwerden oder gar Kundenabwanderung. Die Einführung eines flexiblen Arbeitszeitmodells mit einer Kernarbeitszeit stellt daher oft den goldenen Mittelweg zwischen Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit dar.
Kernzeit und Gleitzeit gehen immer Hand in Hand. Dabei ist die Kernarbeitszeit der vom/von der Arbeitgeber:in festgelegte Zeitrahmen, innerhalb dessen Anwesenheits- und Arbeitspflicht für die Angestellten herrscht. Die Gleitzeitregelung stellt lediglich den - ebenfalls arbeitgeberseitig festgelegten - äußeren Rahmen dar, in dem die Arbeitnehmer:innen eigenverantwortlich den Anfang und das Ende ihrer Arbeitszeit regeln und ihr Arbeitszeitkonto aktiv managen. Dies wollen wir anhand eines Praxisbeispiels veranschaulichen:
Die Mustermann AG bietet ihren Mitarbeiter:innen ein Gleitzeitmodell mit Kernarbeitszeit an.
Flexible Arbeitszeitmodelle erfüllen also die Bedürfnisse der Mitarbeiter:innen und des/der Arbeitgeber:in gleichermaßen. Den Angestellten wird größtmögliche Freiheit gewährt und dennoch ist eine optimale Versorgung der Kunden oder eine entsprechende Auslastung der Kapazitäten sichergestellt. Doch Achtung: Es gibt einen wichtigen Unterschied, den Du kennen solltest. Und zwar den zwischen flexiblen Arbeitszeitmodellen und Vertrauensarbeitszeit. Hier kommt es nämlich häufig zu Verwechslungen.
Wenn wir von flexiblen Arbeitszeiten sprechen, sind immer die Arbeitszeitmodelle gemeint, die es den Arbeitnehmer:innen erlauben, innerhalb bestimmter Zeiten zu gleiten. Diese Konstrukte gibt es mit und ohne Kernarbeitszeit. Wichtig ist, sich bewusst zu machen, dass der/die Arbeitgeber:in gemeinsam mit dem Betriebsrat, der in diesem Fall ein Mitbestimmungsrecht hat, die zeitlichen Rahmenbedingungen vorgibt.
Die Vertrauensarbeitszeit hingegen dürfen wir wortwörtlich auslegen. Diese Form der Zusammenarbeit verfolgt einen anderen Ansatz und ist lediglich auf den Arbeitserfolg ausgerichtet. Die Einhaltung der Arbeitszeiten wird nicht mehr per Zeiterfassung kontrolliert und es gibt keinerlei Rahmenbedingungen, die die Angestellten einhalten müssen. Die Arbeitspflicht ergibt sich rein aus dem Arbeitsvertrag und dem erwarteten Arbeitserfolg.
Einige Vorteile der Kernzeiten sind im Vergleich mit starren Arbeitszeitmodellen zwar offensichtlich, jedoch lohnt es sich, sie noch genauer unter die Lupe zu nehmen.
Im Vergleich zu unflexiblen Arbeitszeitmodellen verursacht die Gleitzeitregelung mit Kernzeit zunächst einen höheren Arbeitsaufwand, da die Einhaltung der Absprachen kontrolliert werden muss. Mit der flair HR-Software bist Du bei der digitalen Zeiterfassung aber bestens aufgestellt, denn unser Programm nimmt dir einen Großteil der Arbeit ab.
Für Angestellte, die sich noch mehr Flexibilität wünschen, können Kernzeiten auch hinderlich sein. Sie werden sich eher in Richtung Vertrauensarbeitszeit orientieren. Dennoch ist, je nach Branche, die Einhaltung von Kernzeiten unter Umständen auch aus dem Homeoffice möglich. Das sollte aber unbedingt mit der Führungskraft abgesprochen und verbindlich vereinbart werden. Für Teilzeitmitarbeiter:innen empfiehlt es sich, abweichende Arbeitszeitregelungen zu treffen, wenn sich ihre tägliche Arbeitszeit von derjenigen der Vollzeitangestellten unterscheidet. Schichtarbeit eignet sich ihrem Wesen nach nicht für Gleitzeitregelungen.
Während Du deinen Arbeitnehmer:innen zu bestimmten Zeiten größtmögliche Flexibilität zugestehst, kannst Du im Umkehrschluss auch absolute Zuverlässigkeit einfordern, wenn es um die Einhaltung der Kernarbeitszeit geht.
Das Nichterscheinen am Arbeitsplatz zur Kernzeit stellt eine Verletzung der vertraglich vereinbarten Pflichten durch den/die Arbeitnehmer:in dar. Somit drohen auch arbeitsrechtliche Konsequenzen. Bevor Du aber eine mündliche Verwarnung aussprichst oder eine schriftliche Abmahnung veranlasst, solltest Du den/die Mitarbeiter:in anhören. Schließlich gibt es Sonderfälle, in denen Menschen nicht in der Lage sind, den Betrieb über eine Verspätung oder ähnliches zu unterrichten.
Hast Du noch keine Verwarnung oder Abmahnung erteilt, wird es bei mehrmaligen Verstößen an der Zeit sein, dies zu tun. Zeigt sich der/die Arbeitnehmer:in uneinsichtig und verändert nichts an seinem/ihrem Verhalten, kann dies im schlimmsten Fall zu einer weiteren Abmahnung und letztendlich zur Kündigung führen. Hat das mutwillige, pflichtverletzende Verhalten dem Betrieb einen finanziellen Schaden eingebracht, so kann sogar ein Schadensersatzanspruch auf Arbeitgeberseite entstehen.
Da es sich um eine Entscheidung des/der Arbeitgeber:in handelt, gibt es im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und auch sonst keinerlei gesetzliche Regelung zum Thema Kernarbeitszeit. Gemäߧ 87 Abs. 1 Nr. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVerfG)ist bei der Regelung von Gleitzeit und Kernzeit aber die Zustimmung des Betriebsrates einzuholen. Hat ein Unternehmen keinen Betriebsrat, weil es aufgrund seiner Größe keinen braucht, dürfen Arbeitszeitregelungen mit einer sogenannten Dienstanweisung eingeführt werden. Eine Regelung in den Arbeitsverträgen ist auch denkbar, jedoch kann dies zu erhöhtem Arbeitsaufwand führen, wenn es zu Änderungen kommt. Dann muss jeder einzelne Vertrag aktualisiert werden.
Wie etwas weiter oben bereits angesprochen, ist die Einführung eines neuen Arbeitszeitmodells mit erhöhtem Arbeitsaufwand verbunden, da einerseits die Einhaltung der Kernarbeitszeiten kontrolliert werden muss und die Vorgesetzten ein Auge auf die Plus- oder Minusstunden ihrer Mitarbeiter:innen haben müssen. Aber keine Sorge, mit der smarten digitalen Lösung von flair ist das neue Zeiterfassungssystem im Nu in dein Unternehmen integriert. Und das Beste ist: Mit flair kannst Du nicht nur neue Arbeitszeitmodelle einführen, sondern dein gesamtes Personalwesen mit nur einer Software verwalten. Buche eine kostenlose Demo und erfahre alles über die Funktionen von flair.
Zeiterfassung ist wichtig, darf aber nicht zum Hauptthema werden. Daher sollte eine digitale Lösung über folgende Funktionen verfügen:
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Aufgrund der aktuellen rechtlichen Lage ist die Einführung eines digitalen Zeiterfassungssystems für deutsche Betriebe über kurz oder lang unumgänglich. Es liegt daher nahe, im Zuge der Neuausrichtung auch die Arbeitszeitmodelle auf deren Aktualität zu überprüfen. Im ein oder anderen Fall lassen sich wahrscheinlich gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen. Uns von flair ist es wichtig, dich und deinen Betrieb mit einer pragmatischen All-in-one-Lösung zu versorgen, und zwar langfristig und nachhaltig. So kannst Du dich mit deiner Belegschaft voll und ganz auf die Erreichung der Unternehmensziele konzentrieren, dir einen Talent-Pool aufbauen und verschiedene flexible Arbeitszeitmodelle anbieten. Dein Unternehmen ist mit flair DSGVO-konform abgesichert und immer auf dem neuesten Stand.
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