Geldwerter Vorteil. Das klingt schon einigermaßen verlockend. Aber was steckt hinter diesen zwei Worten? Arbeitnehmer:innen erhalten für ihre geleistete Arbeit, eine monatliche Vergütung - meistens in Form eines Gehalts oder Lohns. Neben der monatlichen Entlohnung gibt es allerdings noch andere Formen der Vergütung.
Zusätzlich zum Gehalt kann der/die Arbeitgeber:in eine Vielzahl an verschiedenen Leistungen anbieten. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um Sachbezüge, Personalrabatte, Gutscheine oder andere Vermögenswerte. Diese Arten der Entlohnung zählen als geldwerter Vorteil. Die Bekanntesten sind der Firmenwagen, Dienstlaptops und -Handys, sowie jegliche Mitarbeiterrabatte.
Neben vielen steuerlichen Benefits stellen geldwerte Vorteile eine günstige Alternative zur Gehaltserhöhung da. Arbeitgeber:innen wollen ihre Mitarbeiter:innen darüber hinaus mit einem attraktiven Angebot motivieren. In diesem Artikel erfährst Du alles, was Du über den geldwerten Vorteil wissen musst.
Definition: Was ist ein geldwerter Vorteil?
Als geldwerter Vorteil, werden Sachbezüge oder Dienstleistungen definiert, die von Arbeitgeberseite vergünstigt oder gratis zur Verfügung gestellt werden. Sowohl Arbeitgeber:innen als auch Arbeitnehmer:innen profitieren von diesen Leistungen in steuerlicher Hinsicht. Diese zusätzliche Form der Vergütung wird on-top zum Gehalt angeboten.
Geldwerte Vorteile werden nicht direkt bar ausgezahlt, sondern sind Sachleistungen, die den Angestellten zur Verfügung stehen. Bis zu bestimmten Freigrenzen und Freibeträgen ergeben sich dadurch steuerliche Vorteile, die einen positiven finanziellen Effekt für die Betroffenen darstellen. Schlicht gesagt: Es bleibt den Mitarbeitenden am Ende mehr Geld übrig.
In der Praxis ist diese Form der Entlohnung eine attraktive Alternative zur üblichen Gehaltserhöhung. Welche beliebten Möglichkeiten es gibt, schauen wir uns im Verlauf dieses Artikels genauer an. Wichtig ist zudem, dass geldwerte Vorteile auch symbolisch Wertschätzung ausdrücken und Mitarbeiter:innen dadurch extra motivieren.
Es gibt einige Grundregeln bei der Vergabe von geldwerten Vorteilen zu beachten. Darunter zählt zum Beispiel, dass Sachbezüge bis zu einem monatlichen Wert von 44 Euro steuerfrei sind. Je nach Sachbezugswert variiert die Berechnung des geldwerten Vorteils ein wenig. Geldwerte Vorteile für den Firmenwagen orientieren sich zum Beispiel an der sogenannten Ein-Prozent-Regelung (später mehr dazu).
Vorteile und Nutzen vom geldwerten Vorteil?
Wie der Name schon sagt, zieht der geldwerte Vorteil viele positive Effekte mit sich. Nicht immer ist eine höhere Vergütung der schlauste Weg, um Arbeitnehmer:innen zu belohnen. Geldwerte Vorteile profitieren von niedrigen (bzw. gar keinen) Steuern und Abgaben bei der Lohnabrechnung. Damit bleibt dir mehr Netto vom Brutto.
Top 3 Vorteile für Arbeitgeber:innen:
Mitarbeiter:innen kostengünstig an das Unternehmen zu binden, ohne dabei die Bruttolöhne zu erhöhen
Corporate Benefits und Sachwerte sind attraktive Argumente für Recruiter:innen bei der Talentsuche
Employer Branding und Anreize für Mitarbeiter:innen, die zu erhöhter Mitarbeitermotivation führen
Top 3 Vorteile für Arbeitnehmer:innen:
Im Gegensatz zu einer Gehaltserhöhung, kommen Arbeitnehmer:innen steuerfrei bei geldwerten Vorteilen finanziell in der Regel weg
Arbeitgeber:innen tragen mit geldwerten Vorteilen auf unterschiedliche Weise zu einer gesunden Work-Life-Balance bei
Sachleistungen oder Services können private Bedürfnisse von Arbeitnehmer:innen befriedigen (Verpflegung zum Essen, moderner Laptop, Firmenwagen statt Privatauto)
Geldwerte Vorteile werden als Teil der Gehaltsabrechnung betrachtet und stellen daher nur einen geringen zusätzlichen Aufwand da. Die Abrechnung läuft in vielen Unternehmen bereits softwaregestützt und automatisch ab. Dadurch sind Sachbezüge für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen eine klare Win-Win Situation.
Beliebte geldwerte Vorteile im Überblick
Es gibt eine Vielzahl an geldwerten Vorteilen, die von Arbeitgeber:innen zur Verfügung gestellt werden. Diese unterscheiden sich je nach Branche, Unternehmenskultur, Management und finanziellen Ressourcen der Unternehmen. In der nachfolgenden Tabelle findest Du einige der beliebtesten geldwerten Vorteile. Diese gliedern sich in drei Kategorien.
Kinderbetreuung
Work-Life-Balance soll nicht nur ein Buzzword in Organisationen sein. Um Eltern die Sorgen der Betreuung abzunehmen, stellen Arbeitgeber:innen (nicht nur) berufstätigen Eltern eine Finanzierung der Kinderbetreuung zur Verfügung. Solange die Kinder nicht schulpflichtig sind, ist diese Leistung gänzlich frei von Steuern und Sozialabgaben.
Verpflegung
Zu dieser Kategorie zählen jede Art von Essensmarken, Restaurant- oder Warengutscheine. Diese zur Verpflegung gedachten Essensgutscheine, sind allerdings auch in Supermärkten, Bäckereien oder sonstigen Lebensmittelgeschäften einlösbar. Kleinigkeiten wie zur Verfügung gestelltes Wasser, Kaffee oder der beliebte Obstkorb, müssen bei der Steuererklärung hingegen nicht berücksichtigt werden.
Firmenwagen
Der wohl beliebteste geldwerte Vorteil, ist der Firmen- oder Dienstwagen. Gleichzeitig ist diese Sachzuwendung auch sehr kompliziert, da die Privatnutzung ausdrücklich geregelt werden muss, beispielsweise durch ein Fahrtenbuch. Daraus ergibt sich folglich die Art der Versteuerung. Eine Besteuerung der Privatfahrten mit dem Firmenwagen kann durch eine Ein-Prozent-Regel gemanaged werden.
Darunter versteht man die Regelung, dass Arbeitnehmer:innen monatlich ein Prozent vom Bruttolistenpreis des Dienstwagens und weitere 0,03% vom Neupreis pro Kilometer zwischen Arbeitsplatz und Wohnsitz versteuern müssen. Diese Summe wird auf das Gehalt angerechnet und somit als steuer- und sozialabgabenpflichtig behandelt.
IT-Ausstattung
Der/die Arbeitgeber:in kann Mitarbeiter:innen steuerfrei betriebliche IT-Ausstattung zur Verfügung stellen, die zur Erbringung der Arbeitsleistung benötigt werden. Zu den üblichen Sachmitteln dieser Kategorie zählen Computer, Laptops, Handys und Kopfhörer, sowie anderweitige Hardware als Unterstützung. Solange diese IT-Ausstattung Eigentum des Unternehmens bleibt, können sie von Arbeitnehmer:innen auch privat steuerfrei genutzt werden.
Sachbezüge
Eine Vielzahl an Arbeitgeber:innen in Deutschland bieten diverse Sachleistungen an. Diese können attraktiv zur Employer Branding Strategie von Unternehmen beitragen. Abonnements in Fitnessstudios, Jobtickets oder Tankgutscheine zählen zu den bekanntesten Sachleistungen. Monatliche Sachbezüge sind bis zu einem Wert von 44€ steuer- und sozialversicherungsfrei.
Dienstwohnung und Umzugskosten
Wenn Arbeitnehmer:innen berufsbedingt umziehen, können diese Kosten vom/von der Arbeitgeber:in übernommen werden. Darunter fallen jegliche anfallende Kosten vom Umzug und Transport. Zudem stellen Arbeitgeber:innen häufig Dienstwohnungen zur Verfügung, die als extra Motivation dienen sollen, um einen Umzug zu vereinfachen. Diese geldwerten Vorteile sind ebenfalls frei von Sozialabgaben und Steuern.
Personalrabatte und Bonusmeilen
Es ist selten gelebte Praxis, dass Arbeitgeber:innen unternehmenseigene Produkte und Leistungen vergünstigt oder kostenfrei ihren Mitarbeiter:innen zur Verfügung stellen. Dieser sogenannte Rabattfreibetrag ist bis maximal 1.080€ jährlich steuerfrei. Jegliche Personalrabatte, die über diese Grenze hinausgehen, müssen als geldwerter Vorteil versteuert werden.
Um das anhand eines Beispiels zu veranschaulichen, stell dir folgende Situation vor: Du arbeitest bei einem deutschen Automobilkonzern und kaufst dir davon ein Privatauto mit einem Listenpreis von 20.000€. Dein:e Arbeitgeber:in gewährt dir einen Mitarbeiterrabatt von 25% (=5.000€ Rabatt). Der Rabattfreibetrag von 1.080€ ist für dich steuerfrei, während Du die Differenz von 3.920€ (5.000€ - 1.080€) versteuern musst.
Im Fall von Bonusmeilen, wird der geldwerte Vorteil nicht direkt vom/von der Arbeitgeber:in gewährt, sondern steht in Bezug zur beruflichen Tätigkeit. Wer beruflich viel unterwegs ist, kann Bonusmeilen sammeln, die privat steuerfrei genutzt werden können. Auch hier gilt die Grenze von 1.080€ des Rabattfreibetrags.
Fahrtkostenzuschuss
Wenn Arbeitnehmer:innen keinen Firmenwagen haben, aber dennoch mit dem Privatauto zur Arbeit kommen, kann der/die Arbeitgeber:in einen Fahrtkostenzuschuss gewähren. Dieser richtet sich nach dem Arbeitsweg zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte. Die Berechnung ist zur Abwechslung recht einfach: 30 Cent pro Kilometer Arbeitsweg multipliziert mit den monatlichen Arbeitstagen.
Persönliche Geschenke
Nicht nur Sachbezüge wie IT-Ausstattung und Personalrabatte, zählen zu geldwerten Vorteilen. Auch persönliche Schenkungen des/der Arbeitgeber:in fallen unter diese Kategorie. Zu besonderen Anlässen wie Geburtstagen, Hochzeiten oder anderweitigen Ereignissen, steht es Arbeitgeber:innen zu, Geschenke bis zu einer Freigrenze von 60€ steuerfrei zu gewähren.
Gesundheitsförderung
Was bei Arbeitnehmer:innen häufig sehr gut ankommt, ist der geldwerte Vorteil Gesundheitsförderung. Vor allem Rücken- und Nackenprobleme sind gängige "Arbeitsleiden". Hier liegt der steuerliche Freibetrag bei 500€ jährlich. Bis zu diesem Betrag wird der Zuschuss manche:r Arbeitgeber:in zur Gesundheitsförderung aus Arbeitgeberperspektive sehr wohlwollend aufgenommen.
Arbeitskleidung
Ein sehr strittiger geldwerter Vorteil ist die Arbeitskleidung. Prinzipiell zählt sie nicht als geldwerter Vorteil und ist so lange steuerfrei wenn:
…sie ausschließlich für berufliche Tätigkeiten genutzt wird und für keine privaten Zwecke gebraucht wird.
Wenn die Kleidung offensichtlich durch ein Logo oder Symbol des/der Arbeitgeber:in gekennzeichnet ist.
Arbeitgeberdarlehen
Ein weniger übliches Mittel, ist das Arbeitgeberdarlehen. Wie der Name schon sagt, steht es Arbeitgeber:innen steuer- und sozialabgabenfrei zu, ein Darlehen bis zu einem Wert von 2.600€ zu gewähren. Mitarbeiter:innen können auch über diese Grenze hinaus davon profitieren. Allerdings muss die Differenz mit der marktüblichen Verzinsung versteuert werden.
Vermögensbeteiligung
Aus verschiedenen Beweggründen kann der/die Arbeitgeber:in Mitarbeiter:innen auch am Vermögen beteiligen lassen. Dazu zählen Unternehmensanteile wie Aktien oder andere Beteiligungsmöglichkeiten. Dieser steuerfreie geldwerte Vorteil hat eine steuerliche Freigrenze von 360€ jährlich. Die häufigsten Gründe zur Vermögensbeteiligung sind Schlüsselpositionen, besondere erbrachte Leistungen oder Maßnahmen der Mitarbeiterbindung.
Versteuerung des geldwerten Vorteils
Im vorhergehenden Abschnitt hast Du eine Vielzahl an üblichen geldwerten Vorteilen kennengelernt. In der Tabelle findest Du die Antwort auf die Frage, welche Versteuerung von Sachleistungen und anderen geldwerten Vorteilen es gibt. Einige von ihnen sind gänzlich steuer- und sozialabgabenfrei, während andere bis zu einer Grenze oder einem Höchstbetrag als steuerfrei gelten.
Die richtige Berechnung von geldwerten Vorteilen, bedarf allerdings einem geschulten Auge und jeder Menge Genauigkeit. Vor allem wenn es um den Firmenwagen oder andere Güter wie Arbeitskleidung geht, wird die Unterscheidung zwischen privatem- und beruflichem Gebrauch ein heiß diskutiertes Thema.
Achtung:Wenn Du dir unsicher bist, ob und bis zu welchem Betrag ein geldwerter Vorteil als steuerpflichtig gilt, nimm lieber Kontakt mit Spezialisten wie zum Beispiel Steuerberatern auf. Das kann dir im Zweifelsfall viel Geld ersparen.
Geldwerte Vorteile steuerfrei erhalten
Geldwerte Vorteile können für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen eine Win-Win Situation darstellen. Vorausgesetzt sie werden steuerlich gut ausgenutzt. Ein geldwerter Vorteil wird als steuerfrei eingestuft, wenn der Sachbezug im Vorfeld per se als Mehrwert für das Unternehmen (und nicht für den Arbeitnehmer) gilt.
Um beim Beispiel Arbeitskleidung zu bleiben, dient diese aus Image- und Promotionsgründen als Mehrwert für Unternehmen. Der/die Arbeitnehmer:in repräsentiert durch den Gebrauch das Unternehmen nach außen. Anders würde es aussehen, wenn das Unternehmen durch die Kleidung nicht sichtlich nach außen erkennbar wäre. Der Mehrwert für den/die Arbeitgeber:in bleibt hier somit auf der Strecke.
Dasselbe Prinzip lässt sich genauso auf den Firmenwagen, Arbeitgeberdarlehen, Vermögensbeteiligungen oder sonstigen Sachleistungen anwenden. Was alles als geldwerter Vorteil zählt, ist im Einkommensteuergesetz genau geregelt. Je nach individuellem Fall wird unabhängig bewertet, ob eine Leistung als geldwerter Vorteil gilt, oder nicht.
Achtung: Freigrenze ≠ Freibetrag!
Sehr ähnlich klingende Worte, unterscheiden sich aber durch eine spezifische Abweichung, die im Einzelfall sehr groß werden kann. Wenn ein Wert einen Freibetrag überschreitet, ist ausschließlich die Differenz steuerpflichtig. Sobald ein geldwerter Vorteil allerdings eine Freigrenze überschreitet, muss der Gesamtbetrag versteuert werden.
Fazit
Ein geldwerter Vorteil ist eine gute Alternative für eine Gehaltserhöhung. Oft sogar wesentlich besser, da er von der Steuer und Sozialversicherung ausgenommen ist. Als geldwerter Vorteil können diverse Sachleistungen, dienen die für Arbeitnehmer:innen ebenso einen Mehrwert bieten wie für Arbeitgeber:innen.
Neben den steuerlichen Vorteilen zahlt der/die Arbeitgeber:in durch das Angebot attraktiver Leistungen, auf seine Employer Branding Strategie ein. Mitarbeiter:innen werden durch geldwerte Vorteile motiviert und gleichzeitig ans Unternehmen gebunden.
Arbeitnehmer:innen profitieren natürlich vor allem von steuerlichen Vergünstigungen. Darüber hinaus können geldwerte Vorteile häufig auch zu privaten Zwecken genutzt werden. Von der Privatnutzung des Firmenwagens, über einen betriebseigenen Laptop oder Arbeitskleidung, die auch zuhause getragen werden kann – die Bandbreite ist groß.
Auch wenn ein geldwerter Vorteil nicht gänzlich steuerfrei bleibt, weil er über einen Freibetrag hinaus geht, profitieren Arbeitnehmer:innen weiterhin davon. Die Gewährung eines geldwerten Vorteils wirkt sich nicht auf die Steuerklasse von Mitarbeiter:innen aus, während das bei einer möglichen Gehaltserhöhung wohlmöglich doch der Fall wäre.
Im Endeffekt lohnt sich ein geldwerter Vorteil nur dann, wenn auch auf die festgelegten Freigrenzen und Freibeträge geachtet wird. Im Einzelfall kann die korrekte Einordnung aber sehr kompliziert werden. Sollte einen der Sachverhalt überfordern, raten wir im Zweifelsfall definitiv dazu, auf eine:n Steuerberater:in zurückzugreifen.
Disclaimer:
flair übernimmt für die rechtliche Stimmigkeit keine Konsequenzen. Der Inhalt dieses Blogeintrags dient lediglich dem Informationszweck und kann nicht mit einer Rechtsberatung gleichgestellt werden. Unser Angebot ist ohne Gewähr auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der genannten Inhalte.
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