Jobsharing, auch als Arbeitsplatzteilung bekannt, ist ein flexibles Arbeitszeitmodell, bei dem sich zwei oder mehr Arbeitnehmer:innen mindestens eine Vollzeitstelle teilen und sich darauf zwei Teilzeitstellen ergeben. In diesem Modell legen die Mitarbeiter:innen ihre Aufgaben, Verantwortungsbereiche, sowie Arbeitszeiten untereinander fest und erfüllen gemeinsam die vertraglich festgelegte Gesamtarbeitszeit. Es ermöglicht den Beteiligten, ihre beruflichen und persönlichen Bedürfnisse besser in Einklang zu bringen, während sie dennoch anspruchsvollen Fachfunktionen oder Führungspositionen gerecht werden können.
Die Arbeitsplatzteilung kann in verschiedenen Formen stattfinden, wobei Job Splitting die einfachste und am weitesten verbreitete Variante ist. Bei dieser Methode wird ein Vollzeitarbeitsplatz in zwei oder mehr Teile aufgespalten und an mehrere Arbeitnehmer:innen vergeben, die dann als Team zusammenarbeiten. Hierbei legen die Teammitglieder ihre Arbeitszeiten und Aufgaben individuell untereinander fest, wodurch ein hohes Maß an Flexibilität gewährleistet wird.
Jobsharing bietet sowohl für Arbeitnehmer:innen als auch für Arbeitgeber:innen viele Vorteile. Für die Arbeitnehmer:innen ergeben sich vor allem verbesserte Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, weniger Stress und eine höhere Arbeitszufriedenheit. Arbeitgeber:innen können von einer gesteigerten Mitarbeitermotivation, einer erhöhten Produktivität und einer besseren Nutzung von Ressourcen profitieren. Trotz einiger Herausforderungen, wie der Notwendigkeit einer guten Kommunikation und Koordination, zeigt sich Jobsharing als zukunftsweisendes Arbeitsmodell, das zunehmend an Bedeutung gewinnt.
Jobsharing-Modell
Es gibt verschiedene Formen des Jobsharings, um den Bedürfnissen der Mitarbeiter:innen und Arbeitgeber:innen gerecht zu werden. Zum einen das Job-Splitting. Bei diesem Jobsharing-Modell teilen sich zwei Arbeitnehmer:innen eine Stelle und arbeiten zu festgelegten Zeiten. Jeder übernimmt bestimmte Aufgaben und Verantwortungsbereiche. Das Top-Sharing: ist einer Art des Jobsharings bei der sich zwei Führungskräfte eine höhere Position und die gemeinsame Verantwortung teilen. Sie arbeiten eng zusammen und übernehmen gemeinsam Entscheidungen und Verantwortlichkeiten. In den Peer-Tandems bzw. beim Job-Pairing arbeiten zwei Fachkräfte gemeinsam auf einer Stelle. Dieses Modell eignet sich besonders für Talentbindung, bei schwer zu besetzenden Schlüsselpositionen und bei Stellen mit vielfältigen Kompetenzanforderungen. Besonders ist hierbei, dass der Vertrag zusammen geschlossen wird und somit auch nur zusammen gekündigt werden kann.
Vorteile von Jobsharing
Jobsharing bietet sowohl den Arbeitnehmer:innen als auch den Arbeitgeber:innen verschiedene Vorteile wie Flexibilität, Vielfalt, eine Reduzierung von Arbeitsausfällen, Talentbindung und eine erhöhte Motivation. Jobsharing ermöglicht Mitarbeiter:innen z.B. eine bessere Work-Life-Balance, indem es ihnen erlaubt, ihre Arbeitszeiten flexibler zu gestalten. Zudem fördert das Teilen einer Position die Vielfalt im Team durch die Führungsstile von unterschiedlichen Person. Dies kann effizientere Prozesse und kreative Lösungen hervorbringen. Ist eine Person in einem Jobsharing-Team krank oder abwesend, so kann die andere Person diese Aufgaben übernehmen. Die Verantwortlichkeiten für die Stellvertretung sind somit direkt geregelt. Jobsharing kann außerdem dazu beitragen, gute Mitarbeiter:innen zu halten, die aus persönlichen Gründen keine Vollzeitarbeit leisten können oder wollen und somit kann ebenfalls die Motivation gestärkt werden.
Jobsharing kann eine effektive Methode sein, um den Bedürfnissen von Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen gerecht zu werden. Die verschiedenen Jobsharing-Modelle bieten Flexibilität, Vielfalt und unterstützen Talentbindung und Motivation.
Jobsharing in Deutschland
In Deutschland gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Jobsharing, aber alle Arbeitnehmer:innen haben das Recht auf Teilzeitarbeit. Diese Rechte sind im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) festgehalten.
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) regelt, unter welchen Bedingungen Arbeitnehmer:innen in Deutschland Teilzeit arbeiten können und welche Rechte und Pflichten sich aus dieser Beschäftigungsform ergeben. Mitarbeiter:innen, die mindestens sechs Monate beschäftigt sind, haben laut §13 TzBfG das Recht, ihre Arbeitszeit zu verkürzen. Diese Gesetzgebung bildet die rechtliche Grundlage für Jobsharing-Modelle.
Jobsharing-Modelle bieten sowohl Arbeitgeber:innen als auch Arbeitnehmer:innen eine Reihe von Vorteilen. Arbeitgeber:innen können von der doppelten Erfahrung, Kompetenz und Motivation der Jobsharer profitieren. Zudem bietet Jobsharing flexible Möglichkeiten, die Arbeitsaufteilung anzupassen, Arbeitszeiten zu variieren und somit auch kurzfristigen Arbeitsanforderungen gerecht zu werden. Für Arbeitnehmer:innen ergibt sich aus Jobsharing die Möglichkeit, Beruf und Privatleben besser miteinander zu vereinbaren, ohne dass sie auf eine Vollzeitstelle verzichten müssen.
Zusammenfassend kann Jobsharing in Deutschland als eine flexible und attraktive Alternative zur klassischen Vollzeitarbeit gesehen werden. Während es bislang keinen gesetzlichen Anspruch auf Jobsharing gibt, stützen sich die Rechte der Arbeitnehmer:innen in diesem Bereich auf das Teilzeit- und Befristungsgesetz, das ihnen das Recht auf Teilzeitarbeit gewährt.
Prozess und Organisation
Bei der Vorbereitung auf das Jobsharing ist eine klare Planung und Organisation von zentraler Bedeutung. Zunächst sollten die Jobsharing-Partner:innen ihre jeweiligen Aufgaben, Verantwortungsbereiche und Arbeitszeiten gemeinsam festlegen, um den vereinbarten Arbeitsplan und die Aufgabenverteilung effizient umzusetzen. Es ist wichtig, dass sie sich im Krankheitsfall oder bei Vertretungspflichten gegenseitig unterstützen können. Im Rahmen des Onboarding-Prozesses sollte auch besonderes Augenmerk auf die Einführung der Jobsharing-Partner:innen in ihre jeweiligen Arbeitsbereiche gelegt werden, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Der Onboarding Prozess kann mit Hilfe von einer Software wie flair optimiert und digialisiert werden. Dabei wir Neueinsteiger:innen ein digitaler Workflow zur Verfüfung gestellt, der sie in der ersten Zeit begleitet.
Erfolgreiches Jobsharing erfordert eine gute Koordinierung und Kommunikation zwischen den Partner:innen. Dazu gehört die regelmäßige Abstimmung von Arbeitszeiten, Aufgabenverteilung und eventuellen Änderungen im Tagesgeschäft. Sowohl der Arbeitsplan als auch der Organisationsaufwand sollten regelmäßig überprüft und angepasst werden, um sicherzustellen, dass beide Partner:innen gemeinsam die Verantwortung für ihre Aufgaben und Bereiche tragen.
Beispiele für erfolgreiche Koordination und Kommunikation sind regelmäßige Teammeetings, um den aktuellen Stand der Arbeit und anstehende Aufgaben zu besprechen, die Verwendung von gemeinsamen Kalendern und Projektmanagement-Tools, um den Arbeitsfortschritt und die Aufgabenverteilung im Blick zu behalten und eine klare Absprache zu Kommunikationswegen und -zeiten, um die Erreichbarkeit und den Informationsaustausch sicherzustellen
Insgesamt kann das Jobsharing-Modell sowohl den Mitarbeiter:innen als auch dem Unternehmen Vorteile bieten, indem es flexible Arbeitszeiten ermöglicht und die Potenziale der Teilzeitkräfte besser ausschöpft. Eine sorgfältige Planung, Organisation und Kommunikation sind jedoch entscheidend für den Erfolg dieses Arbeitszeitmodells.
Jobsharing und Homeoffice
Neben Jobsharing ermöglichen auch Homeoffice oder Telearbeitsmöglichkeiten eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. In Deutschland bieten rund 40 Prozent der Unternehmen Homeoffice oder Telearbeitsplätze an, im europäischen Durchschnitt liegt dieser Wert bei 34 Prozent. Dies ist auch ein Teil des sogenannten "New Work"-Konzepts, mit dem Unternehmen flexible Arbeitsmodelle fördern, um die Work-Life-Balance zu verbessern.
Wie bei Jobsharing müssen dabei klare Absprachen getroffen und Strukturen geschaffen werden, um dennoch effektives Arbeiten und eine gute Kommunikation im Team zu gewährleisten. Jede:r Mitarbeiter:in sollte dabei Verantwortung für die Organisation seiner/ihrer Arbeitszeit und -aufgaben übernehmen.
Im Vergleich bietet Jobsharing oft eine höhere Flexibilität und einen regelmäßigeren Austausch mit Kolleg:innen, während Homeoffice oder Telearbeitsmodelle vor allem eine räumliche Flexibilität und Eigenständigkeit ermöglichen. Beide Modelle können je nach individuellen Bedürfnissen und Unternehmensstrukturen eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben unterstützen.
Jobsharing im Kontext der modernen Arbeite
Jobsharing ist ein Arbeitszeitmodell, das seinen Ursprung in den USA hat und sich auch in Europa immer mehr durchsetzt. Im Rahmen der New Work-Bewegung trägt es dazu bei, flexible und zukunftsfähige Arbeitsmodelle zu etablieren.
In den USA ist Jobsharing vor allem bei Unternehmen populär, die auf eine hohe Flexibilität und Kreativität angewiesen sind, zum Beispiel in der IT-Branche, im Bereich der Start-ups oder auch im Bildungswesen. Durch die Aufteilung der Arbeitszeiten können sich die Arbeitnehmer:innen besser auf ihre Aufgaben konzentrieren und gemeinsam kreative Lösungen entwickeln.
Im Kontext der modernen Arbeit und Cross-Company-Tandems bietet Jobsharing auch interessante Möglichkeiten für eine Nachwuchskraft. Jungen Arbeitnehmer:innen, die noch am Beginn ihrer beruflichen Laufbahn stehen, bietet Jobsharing die Chance, von der Erfahrung erfahrener Tandempartner:innen zu profitieren und gemeinsam an Projekten zu arbeiten.
Eine weitere Option ist die Zusammenarbeit über Unternehmensgrenzen hinweg. Beim sogenannten Cross-Company-Tandem teilen sich zwei Mitarbeiter:innen aus unterschiedlichen Unternehmen eine Arbeitsstelle. Die Unternehmen profitieren von den vielfältigen Kompetenzen der beiden Jobsharing-Partner:innen, die ihrerseits voneinander lernen und sich in ihrer fachlichen Entwicklung gegenseitig unterstützen können.
Der Einsatz von Jobsharing im Zusammenhang mit Nachwuchskräften und Cross-Company-Tandems trägt somit dazu bei, den Wissenstransfer zu fördern, das benötigte Know-How weiterzugeben, die Zusammenarbeit zu stärken und die Attraktivität von Arbeitsplätzen zu erhöhen.
Rechtliche Aspekte des Jobsharings
Beim Jobsharing handelt es sich um eine spezielle Form des Teilzeitarbeitsverhältnisses und nicht um klassische Teilzeitarbeit. Gemäß § 13 Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) teilen sich zwei oder mehrere Personen eine Vollzeitstelle. Für diese Arbeitnehmer:innen gilt grundsätzlich der gleiche Kündigungsschutz wie für Vollzeitbeschäftigte. Das bedeutet, dass sie im Rahmen des allgemeinen Kündigungsrechts vor ungerechtfertigten Entlassungen geschützt sind. Ein Sonderkündigungsschutz kann jedoch in bestimmten Fällen, wie z.B. während der Elternzeit oder der Pflege von Familienangehörigen, gelt
Im Rahmen des Jobsharings kann es zu einer erhöhten Weitergabe von personenbezogenen Daten der beteiligten Arbeitnehmer:innen kommen. Daher ist der Datenschutz ein wichtiger rechtlicher Aspekt in diesem Zusammenhang. Arbeitgeber:innen müssen sicherstellen, dass die Weitergabe dieser Daten im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie dem nationalen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erfolgt. Dazu gehört u.a. die Einhaltung von Transparenzpflichten, Informationspflichten und Löschfristen.
Da Jobsharing-Partner:innen Teilzeitarbeitsverhältnisse eingehen, stehen ihnen grundsätzlich die gleichen Urlaubsansprüche zu wie Vollzeitbeschäftigten. Die Berechnung des Urlaubsanspruchs erfolgt prozentual, indem der gesetzliche Mindestanspruch bzw. tarifliche oder vertraglich vereinbarte Anspruch auf Basis der gearbeiteten Tage ermittelt wird.
Beim Thema Urlaubsgeld verhält es sich ähnlich. Teilzeitbeschäftigte haben grundsätzlich Anspruch auf das gleiche Urlaubsgeld wie Vollzeitbeschäftigte, jedoch wird dies ebenfalls prozentual auf Basis der gearbeiteten Stunden berechnet. Dies bedeutet, wenn der/die Arbeitnehmer:in beispielsweise 50% einer Vollzeitstelle ausübt, erhalten sie auch 50% des Urlaubsgeldes, das bei einer Vollzeitbeschäftigung gezahlt wird.
Herausforderungen und Potenziale
Das Modell des Jobsharings bringt einige Herausforderungen mit sich, wie zum Beispiel die Koordination der Arbeitszeiten, Aufgaben und Verantwortungsbereiche. Diese Punkte können mit einer Softwarelösung wie flair verwaltet und koordiniert werden. Arbeitszeiten können beispielsweise problemlos in flair digital erfasst werden. Sowohl am Desktop als auch von überall aus von der App.
Ein zentrales Thema beim Jobsharing ist das Silodenken. Häufig besteht die Gefahr, dass sich die Teilzeitkräfte hauptsächlich auf ihre eigenen Arbeitsbereiche konzentrieren und der Austausch mit dem/der Jobsharing-Partner:in vernachlässigt wird. Diese Situation kann zu Kommunikationsproblemen und einer verringerten Effizienz führen. Um solche Probleme zu vermeiden, sollte der ständige Austausch und die enge Zusammenarbeit zwischen den Jobsharing-Partner:innen gefördert werden.
Ein weiteres wichtiges Thema beim Jobsharing ist die Rolle der sogenannten Juniorpartner:in. Oftmals ist in Jobsharing-Modellen eine/r der Partner:innen in einer untergeordneten Rolle, was zu einer ungleichen Verteilung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten führen kann. Um eine gerechte Arbeitsaufteilung zu gewährleisten, sollten beide Partner:innen gleichberechtigt behandelt werden und ihre individuellen Stärken und Kompetenzen einbringen können.
Jobsharing bietet für Unternehmen nicht nur die Möglichkeit, die Potenziale von Teilzeitkräften besser auszuschöpfen, sondern kann auch als Instrument des Employer Brandings genutzt werden. Durch das Angebot von flexiblen Arbeitszeitmodellen wie Jobsharing können Arbeitgeber:innen für motivierte und qualifizierte Teilzeitbeschäftigte attraktiver werden.
Dies führt insbesondere zu einer stärkeren Bindung der Mitarbeiter:innen an das Unternehmen und einer höheren Zufriedenheit im Job. Zudem kann Jobsharing dazu beitragen, die Leistung und Motivation der Arbeitnehmer:innen zu erhöhen, da sie arbeitstechnisch besser abgesichert sind. Im Krankheitsfall oder bei kurzfristigen Arbeitsanforderungen kann der/die Jobsharing-Partner:in beispielsweise leicht für Ausgleich sorgen.
Insgesamt bietet Jobsharing sowohl für Arbeitnehmer:innen als auch für Unternehmen trotz einiger Herausforderungen Potenziale zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Produktivität und des Employer Brandings. Es sollte jedoch bedacht werden, dass eine Vertretungspflicht besteht und wichtige Entscheidungen immer mit dem/der Partner:in abgesprochen werden sollten.
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