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Probearbeiten – das solltest Du darüber wissen

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INHALT

Ein neues Arbeitsverhältnis einzugehen, ist für jede/jeden Arbeitssuchende:n eine aufregende Zeit. Ist die Phase des Bewerbungsprozesses und des ersten Vorstellungsgesprächs vorbei, fällt es dennoch vielen Bewerber:innen schwer, eine Entscheidung darüber zu treffen, ob das Unternehmen auch zu ihnen passt. Vor einer endgültigen Entscheidung und der Unterschrift des Arbeitsvertrages kann daher ein Probearbeitstag hilfreich sein, um auszutesten, ob Bewerber:in und Unternehmen zusammenpassen.

Was genau Probearbeiten ist, was dabei für Arbeitgeber:innen und Bewerber:innen zu beachten ist und welche hilfreichen Tipps und Tricks es gibt, um beim Probearbeiten einen guten Eindruck zu hinterlassen, haben wir im Folgenden vorbereitet.

Was ist Probearbeit?

Schnuppertag, Einfühlungsverhältnis, die Probearbeit wird mit mehreren Worten umschrieben. An einem Probearbeitstag hat der/die Kandidat:in die Möglichkeit, seinen/ihren zukünftigen Kolleg:innen über die Schulter zu schauen. Er/sie erhält so einen realen Einblick in seinen/ihren zukünftigen Arbeitsalltag, ohne sich bereits durch einen Arbeitsvertrag an das Unternehmen zu binden. Die Probearbeit ist Bestandteil des Bewerbungsverfahrens.

Zugleich bietet ein Probearbeitsverhältnis für das Unternehmen eine gute Gelegenheit den/die Bewerber:in in der Arbeitssituation kennenzulernen. Während im Vorstellungsgespräch die Fachkenntnisse nur mündlich abgefragt werden, kann der/die Arbeitgeber:in bei der Probearbeit beobachten, wie der/die Kandidat:in an die Arbeitsaufgabe herangeht und diese löst. Ferner erhält das Unternehmen einen Eindruck, ob der/die Kandidat:in zur Unternehmenskultur passt.

Warum wird Probearbeit durchgeführt?

Der Abschluss eines Arbeitsvertrages bedeutet sowohl für den/die Arbeitgeber:in als auch für den/die Arbeitnehmer:in den Eingang einer vertraglichen Bindung mit Rechten, aber auch mit Pflichten. Sollte das Unternehmen oder der/die Arbeitnehmer:in feststellen, dass sie nicht zusammenpassen, muss der Weg einer Kündigung beschritten werden. Dies ist für beide Vertragsparteien meist eine unschöne Situation. Zudem müssen Kündigungsfristen eingehalten werden, sodass eine schnelle Trennung nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich ist.

Auf Arbeitgeberseite verursacht eine frühe Kündigung zudem hohe Kosten, da das Onboarding mehrfach durchgeführt werden muss. Auch wenn dieser Workflow zu Beginn mit Hilfe einer umfassenden HR-Softwarelösung wie flair durchgeführt werden kann, bedarf es sowohl von Teamleiter:innen als auch HR Zeit, den/die neue Mitarbeiter:in an das Unternehmen, dessen Kultur und Arbeitsweisen heranzuführen.

Workflow Vorlage
Onboarding Workflow im flair Employee Hub

Der/die Arbeigeber:in kann neben den fachlichen ebenso die Soft Skills des/der Bewerbers/Bewerberin testen. Beispielsweise ob der/die Kandidat:in die nötige Teamfähigkeit mitbringt oder er/sie hilfsbereit ist.Für Bewerber:innen ist die Probearbeit gerade dann sinnvoll, wenn sie mehrere Arbeitsangebote zur Auswahl haben. Zum Wohlfühlen auf der täglichen Arbeit ist es nicht nur wichtig, dass dem/der Arbeitnehmer:in die Tätigkeit Spaß macht, sondern er/sie sich an ihrem Arbeitsplatz wohl fühlt und mit den Kolleg:innen gut zurechtkommt. Dies kann über die Probearbeit ausgetestet werden. Auf diese Weise können unangenehme Überraschungen und Fehlentscheidungen für den falschen Job vermieden werden.

Der/die Bewerber:in sollte insbesondere eine Probearbeit in Erwägung ziehen, wenn er/sie sich für eine Tätigkeit beworben hat, die ihm/ihr völlig fremd ist, oder er/sie nur wenig Erfahrung besitzt. In einem Bewerbungsgespräch ist es gar nicht möglich, mit Worten die Stelle umfassend zu beschreiben und einen realistischen Einblick in den Arbeitsalltag von dem potenziellen, neuen Job zu erhalten. Durch die Probearbeit kann der/die Kandidat:in feststellen, ob die Tätigkeit überhaupt etwas für ihn/sie ist, bevor es zu einem regulären Arbeitsverhältnis kommt.Sollte ein Probearbeitstag nicht aktiv vom Unternehmen angeboten werden, kann der/die Bewerber:in ruhig nachfragen und von sich aus anbieten, für ein paar Stunden oder Tage reinzuschnuppern. So ist der/die Bewerber/in für seine/ihre Jobentscheidung auf der sicheren Seite.

Für welche Arbeitsverhältnisse wird die Probearbeit angeboten

Die Probearbeit kann für alle möglichen Arbeitsverhältnisse angeboten werden. Zum Beispiel können Schüler:innen einen Schnuppertag absolvieren, um verschiedene Ausbildungsberufe kennenzulernen. Ebenso haben Arbeitssuchende die Gelegenheit, bei einem Einfühlungstag herauszufinden, ob die angebotene Arbeit etwas für sie ist. Dies kann zum einen als Maßnahme von der Bundesagentur für Arbeit angeordnet werden oder zum anderen kann der/die Arbeitssuchende selber einen Probetag bei ihrem/ihrer Betreuer:in beantragen. Wird der Probearbeitstag von der Agentur für Arbeit genehmigt, ist der/die Jobsuchende sogar für diesen Zeitraum von der Pflicht zur Wahrnehmung von Terminen bei der Agentur für Arbeit befreit.

Bei Bewerber:innen, die sich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinden, ist eine Probearbeit schwierig. Eine Probearbeit ohne die Erlaubnis des/der Arbeitgeber:in einem anderen Unternehmen kann sogar Grund für eine Kündigung sein. Es ist auch nicht erlaubt, ein Probearbeiten während des Urlaubs zu absolvieren. Urlaub dient der Erholung. In dieser Zeit darf der/die Arbeitnehmer:in keine Arbeitsleistung erbringen. Anders sieht es aus, wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt ist. Hier muss der/die bisherige Arbeitgeber:in den/die Mitarbeiter:in unbezahlt von der Arbeit zur Jobsuche freistellen, was gleichermaßen fürs Probearbeiten gilt.

Arbeitsrechtliche Verankerung von Probearbeiten

Im Arbeitsrecht sind die Begriffe Probearbeit und Probezeit voneinander zu trennen. Leider werden beide Begriffe häufig als Synonym verwendet, haben aber von der rechtlichen Natur ganz andere Bedeutungen. Die Probezeit setzt voraus, dass ein Arbeitsvertrag geschlossen worden ist. Häufig werden in Arbeitsverträgen Probezeiten von bis zu sechs Monaten vereinbart, in welcher das Arbeitsverhältnis ohne Angaben von Gründen von beiden Vertragsparteien mit einer kurzen Kündigungsfrist von zwei Wochen beendet werden kann.

Ohne die Vereinbarung der Probezeit und wenn im Arbeitsvertrag keine anderweitigen Kündigungsfristen vereinbart sind, könnte das Arbeitsverhältnis frühestens mit einer vierwöchigen Kündigungsfrist zum 15. oder zum Ende eines Monats gekündigt werden, gemäß § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Das bedeutet, dass mit dem Abschluss des Arbeitsvertrages und der Vereinbarung einer Probezeit sowohl Rechte als auch Pflichten für den/die Arbeitgeber:in und den/die Arbeitnehmer:in entstehen. Diese Pflichten sind vor allem, dass der/die Arbeitgeber:in eine Vergütung zu zahlen hat und der/die Arbeitnehmer:in die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringen muss und sich an die betrieblichen Bestimmungen wie Arbeitszeiten, Pausenzeiten, Tragen von Dienstkleidung usw. zu halten hat.

Dies alles entfällt bei der Probearbeit. Der/die Bewerber:in übernimmt keinerlei Verpflichtungen. Das bedeutet, dass der/die Bewerber:in nicht zur Erbringung einer Arbeitsleistung verpflichtet ist, sich nicht an Arbeitszeiten und Pausenzeiten halten muss oder Dienstkleidung zu tragen hat. Demgegenüber ist der/die Arbeitgeber:in auch nicht verpflichtet, die Probearbeit zu vergüten. Dennoch kann der/die Probekandidat:in nicht einfach machen, was er/sie will. Der/die Unternehmer:in hat immer noch das Hausrecht und kann Anweisungen geben, damit dem/der Kandidat:in nichts passiert oder ein Zeitfenster festlegen, in dem die Probearbeit stattfindet, damit ein/eine Mitarbeiter:in den/die Bewerber:in betreuen kann. Daher sollte der/die Bewerber:in trotzdem pünktlich sein und sich an die vereinbarte Probearbeitszeit halten.

An wie vielen Tagen darf man Probearbeiten?

Gesetzlich ist nicht festgeschrieben, ob die Probearbeitszeit nur ein paar Stunden oder ein paar Tage umfassen kann. Da der/die Kandidat:in nur schnuppern und sich einen ersten Eindruck verschaffen soll, sind ein paar Stunden Probearbeit oder ein Probetag unkritisch. Anders verhält es sich, wenn der/die Bewerber:in für mehrere Tage Probearbeiten soll.

Hier könnte schnell der Eindruck erweckt werden, dass eine kostenlose Arbeitskraft gesucht wird. Daher sollte der/die Arbeitgeber:in immer nur kürzere Zeiträume für die Probearbeit anbieten. Die Grenze des Jobcenters liegt für die Dauer des Probearbeitens bei bis zu einer Woche. Jedoch muss es gute Gründe seitens des Unternehmens geben, warum die Erprobung über so einen langen Zeitraum notwendig ist.

Zahlungsmodalitäten beim Probearbeiten

Es stellt sich immer wieder die Frage: Muss der Arbeitgeber die geleistete Arbeit im Rahmen von Probearbeiten vergüten. Die Antwort darauf lautet: Nein. Der/die Arbeitgeber.in muss für die Probearbeit nicht einmal den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Da keine konkrete Arbeitsleistung vom Unternehmen gefordert werden darf, entsteht auch kein Vergütungsanspruch seitens des/der Bewerber:in.

Für Arbeitgeber:innen ist wichtig: Sie dürfen sogar gar keine konkrete Vergütung, die mit einer Arbeitsleistung zusammenhängen würde, während der Probearbeit zahlen. Dies würde den Anschein erwecken, dass es sich nicht um eine Probearbeit, sondern um ein Arbeitsverhältnis handelt. Manche Unternehmen möchten dennoch gerne dem/der Kandidat:in etwas zahlen. Hier ist es durchaus im Rahmen, wenn es sich um eine kleine Aufwandsentschädigung oder den Ersatz der Fahrtkosten handelt. Es darf nur nicht der Anschein einer Vergütung für eine konkrete Tätigkeit erweckt werden. Am besten hält der/die Arbeitgeber:in diese Aufwandsentschädigung direkt in einer Einfühlungsvereinbarung fest, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.

Versicherungsschutz während der Probearbeit

Während der Probearbeit ist der/die Kandidat:in nicht über das Unternehmen versichert. Da es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis handelt, ist der/die Bewerber:in nicht über die gesetzliche Unfallversicherung des Unternehmens bei der Berufsgenossenschaft versichert, sondern muss privat für einen Unfallversicherungsschutz sorgen.Gleiches gilt für das Unternehmen.

Da es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis handelt, greift auch nicht die betriebliche Haftpflichtversicherung, wenn der/die Kandidat:in einen Schaden verursachen sollte. Daher sollte der/die Arbeitgeber:in zuvor nachfragen, ob eine private Haftpflichtversicherung besteht, die einen eventuellen Schaden übernehmen kann.Der Vorteil für den/die Arbeitgeber:in ist des Weiteren, dass keine Versicherungspflicht bei den Sozialversicherungsträgern gegeben ist und der/die Kandidat:in nicht dem Finanzamt gemeldet werden muss, da kein Arbeitsverhältnis besteht.

Welche Risiken können durch Probearbeiten entstehen?

Das Risiko bei der Probearbeit trägt vor allem der/die Arbeitgeber:in. Es besteht die Gefahr, dass aus der Probearbeit schnell unfreiwillig ein Arbeitsverhältnis wird. Ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich geschlossen werden, daher kann sich das Unternehmen nicht darauf berufen, dass schriftlich nichts vereinbart wurde. Mit dem unfreiwilligen Abschluss eines Arbeitsvertrages entsteht ein Vergütungsanspruch seitens des/der Bewerbers/Bewerberin.

Damit läuft das Unternehmen Gefahr, sich der Schwarzarbeit schuldig zu machen, denn so wird plötzlich das Einfühlungsverhältnis sozialversicherungs- und steuerpflichtig. Sollte ein Arbeitsunfall passiert sein, könnte die Berufsgenossenschaft das Unternehmen sogar in Regress für die Kosten nehmen, da der/die Mitarbeiter:in nicht gemeldet war.Daher sollte das Unternehmen folgende Punkte beachten, um die Entstehung eines unfreiwilligen Arbeitsvertrages zu vermeiden:

  • Keine Vergütung für den Probetag zahlen, sondern maximal eine Aufwandsentschädigung
  • Dem/der Bewerber:in nur kleine Aufgaben oder Teilaufgaben übertragen
  • Den/die Kandidat:in nicht auffordern Dienstkleidung zu tragen (außer sie ist zum Schutz obligatorisch)
  • Gegenüber dem/der Kandidat:in keine festen Arbeits- und Pausenzeiten anordnen
  • Dem/der Bewerber:in nicht anweisen nur bestimmte Arbeitsorte aufzusuchen

Das Positive ist, dass der Vertrag zwar automatisch zustande kommt, wenn der/die Arbeitgeber:in gegen die oben genannten Punkte verstößt. Jedoch muss das Bestehen des Arbeitsvertrages erst einmal vor dem Arbeitsgericht eingeklagt werden, damit es rechtlich wirksam wird. Dies ist eine hohe Hürde für Bewerber:innen und nicht der beste Start für den Beginn eines Arbeitsverhältnisses. Der/die Arbeitgeber:in kann dann das Arbeitsverhältnis nur mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende kündigen.Ein weiteres Risiko für den/die Arbeitgeber:in besteht auch darin, dass der/die Bewerber:in Geschäftsgeheimnisse ausplaudert oder Unternehmensinterna weitergibt. Daher sollte der/die Arbeitgeber:in darauf achten, nur Einblicke zu geben und den/die Kandidat:in permanent überwachen.

Wie sieht ein Vertrag zur Probearbeit aus?

Ein Probearbeitstag ist ein sogenanntes Einfühlungsverhältnis. Daher ist es nicht notwendig, eine schriftliche Vereinbarung abzuschließen. Dennoch empfiehlt es sich in einer sogenannten Einfühlungsvereinbarung die wichtigsten Punkte für das Probearbeiten zu fixieren. Eine Einfühlungsvereinbarung sollte folgende Punkte enthalten:

  • Namen der Vertragsparteien und der Ansprechpartner
  • Zeitraum und Ort des Probearbeitens
  • Hinweis, dass keine Arbeitsverpflichtung besteht und der Probetag auf freiwilliger Basis erfolgt
  • Hinweis, dass kein Vergütungsanspruch besteht
  • Hinweis, dass keine Unfallversicherung besteht
  • Hinweis, dass das Probearbeiten zu jedem Zeitpunkt beendet werden kann

Tipps für einen guten ersten Eindruck

Auch wenn das Probearbeiten freiwillig erfolgt, sollte der/die Bewerber:in es trotzdem ernst nehmen, um einen guten Eindruck zu hinterlassen. Das bedeutet, mit sauberer Kleidung, gewaschenen Haaren und geputzten Schuhen pünktlich zur Probearbeit zu erscheinen. Auch das Handy sollte während der Probearbeit aus sein, um sich ganz auf das Unternehmen konzentrieren zu können. Von Vorteil ist es, wenn der/die Bewerber:in sich vorab über das Unternehmen informiert und Fragen stellt.

Das Auftreten sollte höflich und zuvorkommend sein. Einen besonders guten Eindruck macht es, wenn der/die Bewerber:in seine/ihre Hilfe aktiv anbietet. Der gute Eindruck ist wichtig, selbst wenn der/die Bewerber:in nicht für die ausgeschriebene Stelle infrage kommt. Häufig prüfen Personalverantwortliche auch, ob der/die Kandidat:in auf eine andere vakante Position passen könnte.

Ebenso muss sich das Unternehmen gut präsentieren, um den/die Bewerber:in von sich zu überzeugen. Daher sollte eine verantwortliche Person festgelegt werden, die den/die Kandidat:in betreut und bei der dieser/diese den Tag mitlaufen kann. Es ist wichtig, dass Personalverantwortliche sich Zeit für den/die Bewerber:in nehmen und ihm alles zeigen und seine Fragen beantworten. Dies trägt dazu bei, dass auch er/sie gut über das Unternehmen reden wird, selbst wenn er/sie sich nicht für den Job entscheidet.

Rückmeldung geben nach Probearbeiten

Nach der Probearbeit sollte der/die Bewerber:in sich für das Probearbeiten und den Einblick in die Betriebsabläufe bedanken. Wenn er/sie einen positiven Eindruck von dem Unternehmen erhalten hat und immer noch Interesse an dem Job besteht, ist dies noch einmal die perfekte Gelegenheit seine/ihre Motivation für die Stelle zum Ausdruck zu bringen.

Das Unternehmen sollte in Kontakt mit dem/der Bewerber:in bleiben und ihm/ihr nach dem Probearbeiten kurzfristig seine Entscheidung mitteilen, ob er/sie die Stelle bekommt. Dies ist ein respektvolles Verhalten. Auch wenn sich gegen eine:n Bewerber:in entschieden wird, sollte diese Information zeitnah geteilt werden. Sollte dem/der Bewerber:in die Probearbeit nicht gefallen, ist das überhaupt kein Problem. Die Probearbeit kann jederzeit ohne Gründe abgebrochen werden. Der/die Bewerberin sollte nur das Unternehmen informieren und nicht einfach in der Pause verschwinden. Schließlich kann es auch sein, dass zwar die Position nicht passt, jedoch noch andere Stellen vakant sind, die eventuell infrage kommen.

Fazit

Probearbeit ist für Bewerber:innen und Unternehmen eine tolle, unverbindliche Möglichkeit, einen Eindruck voneinander zu bekommen, ob beide zueinander passen. Sie können in diesem Zeitraum besser erkennen, ob sie die gleichen Ziele verfolgen und die Arbeitsbedingungen zu den Vorstellungen des/der Bewerbers:in passen.

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