Feiertage Schweiz 2025
Wir haben für dich einmal alle gesetzlichen Feiertage 2025 in der Schweiz und deren Geltungsbereich in den einzelnen Kantonen zusammengetragen.
- 12 Dez. 2024
- 3 Minutes Lesezeit
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Die Telearbeit beschreibt eine Arbeitsform, bei der berufliche Tätigkeiten nicht am zentralen Standort eines/einer Arbeitgeber:in ausgeführt werden, sondern von der häuslichen Arbeitsstätte aus, oder unterwegs über verschiedene Kommunikationskanäle stattfinden. Diese Alternative zur traditionellen Büroarbeit eröffnet sowohl für Arbeitgeber:innen als auch für Arbeitnehmer:innen neue Möglichkeiten, aber auch eine Vielzahl an Herausforderungen.
Um die Vor- und Nachteile der Telearbeit optimal abzuwägen und das Potenzial dieser Arbeitsform so gut wie möglich auszuschöpfen, sollten sowohl Arbeitgeber:innen als auch Arbeitnehmer:innen verschiedene Aspekte berücksichtigen. Dazu gehören unter anderem die individuelle Eignung des Aufgabenspektrums für Telearbeit, die Notwendigkeit eines guten Kommunikationsmediums und der Umgang mit rechtlichen Regelungen.
Telearbeit, auch bekannt als Heimarbeit, bezieht sich auf eine Arbeitsform, bei der Mitarbeiter:innen nicht am zentralen Unternehmensstandort tätig sind. Die Arbeit kann unter Nutzung verschiedener Kommunikationskanäle sowohl von zu Hause aus, als auch von unterwegs verrichtet werden. Für eine effektive Zusammenarbeit sind moderne Softwarelösungen bei der Telearbeit unerlässlich.
Der Telearbeitsplatz ist ein fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz im zu Hause eines/einer Mitarbeiter:in. Bei der alternierenden Telearbeit handelt es sich um ein hybrides Arbeitsmodell, bei dem der/die Mitarbeiter:in sowohl von zu Hause aus, als vom Büro aus arbeitet.
Zu differenzieren ist zwischen 3 verschiedenen Formen der Telearbeit, die im Folgenden definiert werden.
Telearbeit umfasst verschiedene Formen der Arbeit außerhalb des betrieblichen Arbeitsplatzes. Eine der häufigsten Formen ist das Homeoffice, bei dem der/die Arbeitnehmer:in von Zuhause aus arbeitet. In Deutschland gibt es zum Beispiel eine Dienstvereinbarung zur Regelung dieser Arbeitsform. Die Heimarbeit erfolgt an einem fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz im häuslichen Umfeld. Hierbei ist es wichtig, dass die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden.
Beim mobilen Arbeiten kann der/die Arbeitnehmer:in unterwegs arbeiten, beispielsweise in Zügen, Hotels oder bei Kund:innen vor Ort. Diese Arbeitsform ist in Deutschland unter dem Arbeitszeitgesetz geregelt und erfordert eine klare Vereinbarung zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in bezüglich der Arbeitszeiten. Mobile Telearbeit bietet Flexibilität und ermöglicht den Arbeitnehmer:innen, ihre Arbeitstage frei zu gestalten.
Die Teleheimarbeit beschreibt die Arbeit vom eigenen Zuhause. In diesem Fall arbeitet der/die Mitarbeiter:in komplett Remote und hat keinen Arbeitsplatz im Büro. Wie bei der Homeoffice-Form müssen auch bei der Teleheimarbeit die Bestimmungen des ArbSchG und des Arbeitszeitgesetzes beachtet werden. Auch eine Dienstvereinbarung zur Regelung der Teleheimarbeit ist in vielen Fällen erforderlich.
Für Arbeitnehmer:innen:
Für Arbeitgeber:innen
Telearbeit bietet für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen verschiedene Vor- und Nachteile. Es ist wichtig, dass beide Seiten klare Vereinbarungen treffen und sich an gesetzliche Regelungen halten, um das Potenzial der Telearbeit voll auszuschöpfen und mögliche Nachteile zu minimieren.
In Deutschland haben Mitarbeiter:innen keinen allgemeinen Rechtsanspruch auf Telearbeit. Diese Regelung bedeutet, dass Arbeitnehmer:innen nicht die Möglichkeit haben, auf Telearbeit zu bestehen. Stattdessen können sie diese lediglich beantragen. Es kann jedoch im Vorfeld für Mitarbeiter:innen ein Ausschlusskriterium sein und dazu führen, dass sie sich nicht auf eine ausgeschriebene Stelle bewerben. Wenn sich auf einen Telearbeitsplatz verständigt wird, muss dies im Arbeitsvertrag festgehalten werden und dem/der Arbeitnehmer:in die nötige Ausstattung zur Verfügung gestellt werden muss, sodass er/sie seiner/ihrer Arbeit problemlos nachgehen kann.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Legaldefinition der Telearbeit in § 2 Abs. 7 Satz 1 ArbStättV vorschreibt, dass Telearbeitsplätze "vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten" sind. Zudem muss der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festlegen. Die Arbeitszeit im Rahmen der Telearbeit sollte durch Softwarehilfe digital erfasst werden. Eine HR-Lösung wie flair kann dabei helfen, diese notwendigen Vorgaben umzusetzen.
Abschließend kann man festhalten, dass ein Rechtsanspruch auf Telearbeit in Deutschland nicht besteht.
Als Arbeitgeber:in, der Telearbeit bzw. Homeoffice für seine Mitarbeiter:in einführt, sind verschiedene Vorkehrungen zu treffen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Hier einige wichtige Aspekte, die beachtet werden sollten:
Die Datensicherheit ist ein zentraler Aspekt der Telearbeit. Es ist wichtig, dass sowohl Arbeitgeber:innen als auch Arbeitnehmer:innen entsprechende Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten. Dazu gehören beispielsweise sichere Verbindungen, wie Virtual Private Networks (VPNs) und regelmäßige Updates von Anti-Viren-Software. Daneben gibt es noch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), was auch für den häuslichen Arbeitsplatz in der Telearbeit gilt.
Der/die Arbeitgeber:in hat die Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen sicherzustellen. Zu den relevanten Aspekten zählen unter anderem die Arbeitszeiterfassung und die Einhaltung der Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Darüber hinaus regelt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) die Anforderungen für die Gestaltung von Arbeitsplätzen, einschließlich der Bildschirmarbeitsplätze. Gemäß § 2 Abs. 7 ArbStättV sind Arbeitgeber:innen verpflichtet, Telearbeitsplätze so einzurichten, dass die Gesundheit und Sicherheit des/der Arbeitnehmer:in gewährleistet ist. Des Weiteren müssen Arbeitgeber:innen gemäß § 3 ArbStättV dafür sorgen, dass Arbeitsplätze den ergonomischen Anforderungen entsprechen. Dabei sind auch Regelungen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu beachten, die sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz ergeben.
Telearbeit, auch als Heimarbeit oder Fernarbeit bekannt, ist ein Arbeitskonzept, bei dem Mitarbeiter:innen ihre Aufgaben von einem fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz im häuslichen Umfeld erledigen. Dieses Arbeitsmodell hat in den letzten Jahren, insbesondere während der Corona-Krise, an Bedeutung gewonnen und bietet sowohl Arbeitnehmer:innen als auch Arbeitgeber:innen verschiedene Vorteile und Nachteile.
Zu den Vorteilen von Telearbeit für Mitarbeiter:innen zählen eine bessere Work-Life-Balance, mehr Zeit und Flexibilität und die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Zu den Vorteilen von Arbeitgeber:innen gehören die reduzierten Betriebskosten, da weniger Büroraum benötigt wird, aber auch eine gesteigerte Mitarbeiterzufriedenheit.
Aber auch die Nachteile sollten beachtet werden, denn nur so kann man ihnen frühzeitig entgegenwirken. Als Arbeitgeber:in sollte man darauf achten, dass es nicht zu einer zu starken Isolation durch mangelnde soziale Interaktion kommt. Auch die Abgrenzung von Arbeit und Privatleben (Vermeidung von zu vielen Überstunden) sollte von Arbeitgeberseite sichergestellt werden.
Essenziell, sowohl für die Umsetzung rechtlicher Regulation (wie die Arbeitszeiterfassung), aber auch für die Zusammenarbeit und Kommunikation ist eine Softwarelösung wie flair unerlässlich.
Insgesamt ist die Telearbeit heutzutage nicht mehr wegzudenken und hat in ihrer zukünftigen Ausgestaltung noch großes Potenzial. Strukturen, die während der Corona-Pandemie von heute auf morgen erschaffen wurden, sollten überdacht und an eine langfristige Handhabung angepasst werden. Nur so können die Vorteile vom Arbeiten von Zuhause sich dauerhaft entfalten. Unabhängig vom Arbeitsort, sollte die benötigte Ausstattung immer sichergestellt sein, da sie insbesondere für Remote Work Grundvoraussetzung für die Ausübung der Arbeit ist.
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