Jährliche Sicherheitsprüfungen durch Salesforce
Als Lösung auf dem AppExchange wird flair regelmäßig durch Salesforce auf Sicherheit geprüft.
Die Nummer Eins HR-Lösung auf Salesforce
Unternehmensdaten
HR-Daten sicher halten – mit höchsten Sicherheitsstandards. flair basiert auf Salesforce und unterstützt dabei, Vorgaben wie DSGVO und SOC 2 einzuhalten

Regelmäßige Sicherheitsprüfungen sowie die sichere Infrastruktur von Salesforce schützen sensible Daten zuverlässig.
Als Lösung auf dem AppExchange wird flair regelmäßig durch Salesforce auf Sicherheit geprüft.
Salesforce nutzt ein mehrstufiges Sicherheitskonzept zum Schutz von Daten.
Salesforce bietet Möglichkeiten, den Umgang mit Daten so zu gestalten, dass rechtliche Anforderungen weltweit erfüllt werden.
Zusätzliche Sicherheitsfunktionen von Salesforce – mit Monitoring und Nachverfolgung von Änderungen.
flair ist nativ auf Salesforce entwickelt: HR-Daten werden als Datensätze in der Salesforce-Instanz des Kunden gespeichert. Laut der Liste der Unterauftragsverarbeiter im Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) von flair erfolgt das Hosting der HR-Software bei Salesforce mit Standort Frankfurt, das Hosting des Mitarbeiterportals bei AWS, ebenfalls in Frankfurt.
Für Unternehmen, deren Daten in der EU gespeichert und verarbeitet werden sollen, bietet Salesforce zusätzlich die Hyperforce EU Operating Zone an.
Salesforce verschlüsselt die Daten im Ruhezustand und bei der Übertragung. Als Option steht Salesforce Shield zur Verfügung: Shield Platform Encryption verschlüsselt Felder und Dateien mit 256-Bit-AES, dazu kommen Event Monitoring und Field Audit Trail. Wer welche HR-Daten sehen und bearbeiten darf, legen Sie über Salesforce-Berechtigungssätze und Profile fest.
Ja. Der AVV von flair folgt Art. 28 DSGVO und basiert auf den EU-Standardvertragsklauseln (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/915). Er enthält die technischen und organisatorischen Massnahmen sowie die Liste der Unterauftragsverarbeiter, darunter Salesforce und AWS. Über geplante Änderungen an dieser Liste informiert flair mindestens 30 Tage im Voraus, damit Sie widersprechen können.
In der Schweiz gilt seit dem 1. September 2023 das revidierte Datenschutzgesetz (DSG). Lässt ein Unternehmen Personendaten durch einen Dienstleister bearbeiten, regelt das Art. 9 DSG. Eine Bekanntgabe ins Ausland ist nach Art. 16 Abs. 1 DSG zulässig, wenn der Bundesrat dem Staat einen angemessenen Datenschutz bescheinigt hat. Deutschland ist in Anhang 1 der Datenschutzverordnung (DSV) aufgeführt; das Hosting in Frankfurt erfolgt damit in einem Staat mit angemessenem Datenschutz. Mehr zu flair in der Schweiz unter HR-Software für Schweizer Unternehmen.
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