So funktioniert der Arbeitszeugnis-Generator
Wählen Sie zuerst die Art des Zeugnisses: ein Arbeitszeugnis zum Ende des Arbeitsverhältnisses, ein Zwischenzeugnis während der Anstellung oder ein Lehrzeugnis nach der Berufslehre. Das Zwischenzeugnis steht automatisch im Präsens. Statt eines Vollzeugnisses können Sie eine Arbeitsbestätigung erstellen, die nur Art und Dauer der Anstellung festhält.
Tragen Sie Name, Funktion, Zeitraum und die wichtigsten Aufgaben ein und wählen Sie die Gesamtbewertung; bei Bedarf passen Sie einzelne Bereiche wie Fachwissen, Arbeitsweise oder Verhalten an. Der Generator setzt daraus Leistungs- und Verhaltensbeurteilung, Gesamtbeurteilung und Schlussformel zusammen, durchgehend mit ss statt ss.
Den fertigen Text können Sie direkt bearbeiten. Zum Schluss laden Sie das Zeugnis als Word-Datei herunter oder speichern es über den Druckdialog als PDF. Ausdrucken, auf Firmenpapier unterschreiben, fertig.
Arbeitszeugnis und Arbeitsbestätigung in der Schweiz
Nach Art. 330a OR können Arbeitnehmende jederzeit ein Zeugnis verlangen, also nicht nur beim Austritt, sondern auch während der Anstellung. Das Vollzeugnis äussert sich über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über Leistung und Verhalten.
Auf ausdrücklichen Wunsch der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters beschränkt sich das Zeugnis auf Art und Dauer der Anstellung. Diese Arbeitsbestätigung enthält keine Bewertung. Wer keine besonderen Gründe hat, wählt in der Regel das Vollzeugnis, weil künftige Arbeitgebende bei einer reinen Bestätigung nachfragen.
Zeugnissprache: wahr und wohlwollend
Ein Arbeitszeugnis muss wahr, vollständig und wohlwollend formuliert sein. Auch in der Schweiz hat sich eine Zeugnissprache entwickelt, in der kleine Wörter die Bewertung tragen: „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ steht für eine sehr gute, „zu unserer vollen Zufriedenheit“ für eine genügende bis gute Leistung.
Die Schlussformel gehört dazu. Bedauern über den Austritt, Dank und gute Wünsche für die Zukunft runden ein gutes Zeugnis ab. Beim Verhalten werden Vorgesetzte vor Kolleginnen und Kollegen genannt.
Lehrzeugnis nach der Berufslehre
Nach Abschluss der Berufslehre stellt der Lehrbetrieb ein Lehrzeugnis aus. Es enthält mindestens die erlernte Berufstätigkeit und die Dauer der Lehre. Auf Verlangen der lernenden Person oder ihrer gesetzlichen Vertretung äussert es sich auch über Fähigkeiten, Leistungen und Verhalten (Art. 346a OR).
Arbeitszeugnis Formulierungen nach Noten
Diese Formulierungen setzt der Generator ein. Die Note steckt in kleinen Wörtern: „stets“, „voll“ und „vollsten“ heben, „im Allgemeinen“, „im Grossen und Ganzen“ und „bemüht“ senken die Bewertung. Wichtig ist, dass alle Bereiche zur Gesamtnote passen; eine einzelne schwächere Aussage fällt Lesenden sofort auf.
Arbeitsbereitschaft und Engagement
| Note 1 | Er/Sie zeigte stets aussergewöhnlich hohe Eigeninitiative und identifizierte sich jederzeit in vorbildlicher Weise mit den Aufgaben und Zielen unseres Unternehmens. |
|---|---|
| Note 2 | Er/Sie zeigte stets hohe Eigeninitiative und identifizierte sich voll mit den Aufgaben und Zielen unseres Unternehmens. |
| Note 3 | Er/Sie zeigte Eigeninitiative und identifizierte sich mit den Aufgaben und Zielen unseres Unternehmens. |
| Note 4 | Er/Sie zeigte bei der Erledigung der übertragenen Aufgaben Engagement. |
| Note 5 | Er/Sie war bemüht, die übertragenen Aufgaben zu erledigen. |
Fachwissen und Weiterbildung
| Note 1 | Er/Sie verfügte über ein umfassendes und fundiertes Fachwissen, das er/sie stets äusserst sicher und zielgerichtet in der Praxis einsetzte. Aus eigener Initiative bildete er/sie sich kontinuierlich weiter. |
|---|---|
| Note 2 | Er/Sie verfügte über ein fundiertes Fachwissen, das er/sie stets sicher und zielgerichtet einsetzte. Regelmässig bildete er/sie sich weiter. |
| Note 3 | Er/Sie verfügte über ein solides Fachwissen, das er/sie sicher einsetzte, und nahm an Weiterbildungen teil. |
| Note 4 | Er/Sie verfügte über das für die Aufgaben erforderliche Fachwissen. |
| Note 5 | Er/Sie verfügte über grundlegende Fachkenntnisse. |
Arbeitsweise und Belastbarkeit
| Note 1 | Er/Sie arbeitete stets äusserst sorgfältig, zuverlässig und gewissenhaft. Auch bei hoher Arbeitsbelastung behielt er/sie jederzeit den Überblick und fand stets hervorragende Lösungen. |
|---|---|
| Note 2 | Er/Sie arbeitete stets sorgfältig, zuverlässig und gewissenhaft. Auch bei hoher Arbeitsbelastung behielt er/sie den Überblick und fand stets gute Lösungen. |
| Note 3 | Er/Sie arbeitete sorgfältig und zuverlässig und behielt auch bei hoher Arbeitsbelastung den Überblick. |
| Note 4 | Er/Sie arbeitete im Allgemeinen sorgfältig und zuverlässig. |
| Note 5 | Er/Sie war bemüht, sorgfältig zu arbeiten. |
Arbeitserfolg
| Note 1 | Dabei erzielte er/sie stets sehr gute Ergebnisse, die unsere Erwartungen in jeder Hinsicht übertrafen. |
|---|---|
| Note 2 | Dabei erzielte er/sie stets gute Ergebnisse, die unseren Erwartungen voll entsprachen. |
| Note 3 | Dabei erzielte er/sie Ergebnisse, die unseren Erwartungen entsprachen. |
| Note 4 | Dabei erzielte er/sie Ergebnisse, die im Allgemeinen unseren Erwartungen entsprachen. |
| Note 5 | Dabei erzielte er/sie Ergebnisse, die unseren Erwartungen teilweise entsprachen. |
Führungsleistung
| Note 1 | Als Führungskraft führte er/sie das Team stets äusserst umsichtig, motivierend und zielorientiert, delegierte Aufgaben klar und förderte die Mitarbeitenden gezielt. Das Team erbrachte stets hervorragende Leistungen. |
|---|---|
| Note 2 | Als Führungskraft führte er/sie das Team stets umsichtig und motivierend, delegierte Aufgaben klar und förderte die Mitarbeitenden. Das Team erbrachte stets gute Leistungen. |
| Note 3 | Als Führungskraft führte er/sie das Team umsichtig und motivierte die Mitarbeitenden. Das Team erfüllte die Anforderungen. |
| Note 4 | Als Führungskraft führte er/sie das Team im Allgemeinen sachgerecht. |
| Note 5 | Als Führungskraft war er/sie bemüht, das Team zu führen. |
Zusammenfassende Leistungsbeurteilung
| Note 1 | Er/Sie erledigte alle Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit. |
|---|---|
| Note 2 | Er/Sie erledigte alle Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit. |
| Note 3 | Er/Sie erledigte alle Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit. |
| Note 4 | Er/Sie erledigte alle Aufgaben zu unserer Zufriedenheit. |
| Note 5 | Er/Sie erledigte die Aufgaben im Grossen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit. |
Verhalten
| Note 1 | Er/Sie verhielt sich gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Kundinnen und Kunden stets vorbildlich und wurde wegen der offenen, hilfsbereiten und teamorientierten Art von allen sehr geschätzt. |
|---|---|
| Note 2 | Er/Sie verhielt sich gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Kundinnen und Kunden stets einwandfrei und wurde wegen der hilfsbereiten und teamorientierten Art geschätzt. |
| Note 3 | Er/Sie verhielt sich gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Kundinnen und Kunden einwandfrei. |
| Note 4 | Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Kundinnen und Kunden gab keinen Anlass zu Beanstandungen. |
| Note 5 | Er/Sie verhielt sich gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Kundinnen und Kunden im Wesentlichen einwandfrei. |
Schlussformel
| Note 1 | Wir bedauern es ausserordentlich, ihn/sie zu verlieren, danken ihm/ihr für die stets hervorragende Zusammenarbeit und wünschen ihm/ihr für die berufliche und private Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg. |
|---|---|
| Note 2 | Wir bedauern es sehr, ihn/sie zu verlieren, danken ihm/ihr für die gute Zusammenarbeit und wünschen ihm/ihr für die Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg. |
| Note 3 | Wir danken ihm/ihr für die Zusammenarbeit und wünschen ihm/ihr für die Zukunft alles Gute und viel Erfolg. |
| Note 4 | Wir wünschen ihm/ihr für die Zukunft alles Gute. |
| Note 5 | Wir wünschen ihm/ihr alles Gute. |
Rechtsgrundlage
- Art. 330a Abs. 1 OR: Arbeitnehmende können jederzeit ein Zeugnis über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über Leistungen und Verhalten verlangen
- Art. 330a Abs. 2 OR: auf besonderes Verlangen beschränkt sich das Zeugnis auf Art und Dauer (Arbeitsbestätigung)
- Art. 346a OR: Lehrzeugnis nach Beendigung der Berufslehre; auf Verlangen auch über Fähigkeiten, Leistungen und Verhalten