So funktioniert der Dienstzeugnis-Generator
Wählen Sie die Art des Zeugnisses: ein Dienstzeugnis zum Ende des Dienstverhältnisses, ein Zwischenzeugnis während der Beschäftigung oder ein Lehrzeugnis. Tragen Sie Name, Position, Zeitraum und Aufgaben ein.
Gesetzlich muss ein Dienstzeugnis nur Dauer und Art der Dienstleistung enthalten. Eine Leistungsbeurteilung ist freiwillig; wenn Sie eine aufnehmen möchten, wählen Sie die Bewertung, und der Generator setzt die passenden Formulierungen ein. Den Grund der Beendigung lässt er standardmäßig weg.
Den fertigen Text können Sie direkt bearbeiten. Zum Schluss laden Sie das Zeugnis als Word-Datei herunter oder speichern es über den Druckdialog als PDF.
Was im Dienstzeugnis stehen muss und was nicht
Bei Beendigung des Dienstverhältnisses ist auf Verlangen ein schriftliches Zeugnis über die Dauer und Art der Dienstleistung auszustellen (§ 1163 ABGB). Eintragungen und Anmerkungen, die der Dienstnehmerin oder dem Dienstnehmer die Erlangung einer neuen Stelle erschweren, sind unzulässig.
Deshalb gibt es in Österreich keine schlechten Noten im Zeugnis: Entweder fällt die Beurteilung positiv aus, oder sie unterbleibt. Auch der Beendigungsgrund gehört nur hinein, wenn er unbedenklich ist, etwa eine Kündigung auf eigenen Wunsch.
Zwischenzeugnis und Lehrzeugnis
Auch während des Dienstverhältnisses kann ein Zeugnis verlangt werden; dieses ist nach § 1163 ABGB auf Kosten der Dienstnehmerin oder des Dienstnehmers auszustellen. In der Praxis verrechnen Unternehmen dafür selten etwas.
Nach dem Ende der Lehre stellt der Lehrberechtigte auf eigene Kosten ein Lehrzeugnis aus. Es enthält den Lehrberuf und die Dauer des Lehrverhältnisses mit Kalenderdaten; Angaben, die das Fortkommen erschweren könnten, sind nicht zulässig (§ 16 BAG).
Dienstzeugnis Formulierungen
Diese Formulierungen setzt der Generator ein. Weil Angaben, die die Suche nach einer neuen Stelle erschweren, in Österreich unzulässig sind, enthält ein Dienstzeugnis keine negativen Aussagen. Der Unterschied zwischen sehr guten und durchschnittlichen Leistungen zeigt sich in kleinen Wörtern wie „stets“, „voll“ und „vollsten“.
Arbeitsbereitschaft und Engagement
| Note 1 | Er/Sie zeigte stets außergewöhnlich hohe Eigeninitiative und identifizierte sich jederzeit in vorbildlicher Weise mit den Aufgaben und Zielen unseres Unternehmens. |
|---|---|
| Note 2 | Er/Sie zeigte stets hohe Eigeninitiative und identifizierte sich voll mit den Aufgaben und Zielen unseres Unternehmens. |
| Note 3 | Er/Sie zeigte Eigeninitiative und identifizierte sich mit den Aufgaben und Zielen unseres Unternehmens. |
Fachwissen und Weiterbildung
| Note 1 | Er/Sie verfügte über ein umfassendes und fundiertes Fachwissen, das er/sie stets äußerst sicher und zielgerichtet in der Praxis einsetzte. Aus eigener Initiative bildete er/sie sich kontinuierlich weiter. |
|---|---|
| Note 2 | Er/Sie verfügte über ein fundiertes Fachwissen, das er/sie stets sicher und zielgerichtet einsetzte. Regelmäßig bildete er/sie sich weiter. |
| Note 3 | Er/Sie verfügte über ein solides Fachwissen, das er/sie sicher einsetzte, und nahm an Weiterbildungen teil. |
Arbeitsweise und Belastbarkeit
| Note 1 | Er/Sie arbeitete stets äußerst sorgfältig, zuverlässig und gewissenhaft. Auch bei hoher Arbeitsbelastung behielt er/sie jederzeit den Überblick und fand stets hervorragende Lösungen. |
|---|---|
| Note 2 | Er/Sie arbeitete stets sorgfältig, zuverlässig und gewissenhaft. Auch bei hoher Arbeitsbelastung behielt er/sie den Überblick und fand stets gute Lösungen. |
| Note 3 | Er/Sie arbeitete sorgfältig und zuverlässig und behielt auch bei hoher Arbeitsbelastung den Überblick. |
Arbeitserfolg
| Note 1 | Dabei erzielte er/sie stets sehr gute Ergebnisse, die unsere Erwartungen in jeder Hinsicht übertrafen. |
|---|---|
| Note 2 | Dabei erzielte er/sie stets gute Ergebnisse, die unseren Erwartungen voll entsprachen. |
| Note 3 | Dabei erzielte er/sie Ergebnisse, die unseren Erwartungen entsprachen. |
Führungsleistung
| Note 1 | Als Führungskraft führte er/sie das Team stets äußerst umsichtig, motivierend und zielorientiert, delegierte Aufgaben klar und förderte die Mitarbeitenden gezielt. Das Team erbrachte stets hervorragende Leistungen. |
|---|---|
| Note 2 | Als Führungskraft führte er/sie das Team stets umsichtig und motivierend, delegierte Aufgaben klar und förderte die Mitarbeitenden. Das Team erbrachte stets gute Leistungen. |
| Note 3 | Als Führungskraft führte er/sie das Team umsichtig und motivierte die Mitarbeitenden. Das Team erfüllte die Anforderungen. |
Zusammenfassende Leistungsbeurteilung
| Note 1 | Er/Sie erledigte alle Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit. |
|---|---|
| Note 2 | Er/Sie erledigte alle Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit. |
| Note 3 | Er/Sie erledigte alle Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit. |
Verhalten
| Note 1 | Er/Sie verhielt sich gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Kundinnen und Kunden stets vorbildlich und wurde wegen der offenen, hilfsbereiten und teamorientierten Art von allen sehr geschätzt. |
|---|---|
| Note 2 | Er/Sie verhielt sich gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Kundinnen und Kunden stets einwandfrei und wurde wegen der hilfsbereiten und teamorientierten Art geschätzt. |
| Note 3 | Er/Sie verhielt sich gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Kundinnen und Kunden einwandfrei. |
Schlussformel
| Note 1 | Wir bedauern es außerordentlich, ihn/sie zu verlieren, danken ihm/ihr für die stets hervorragende Zusammenarbeit und wünschen ihm/ihr für die berufliche und private Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg. |
|---|---|
| Note 2 | Wir bedauern es sehr, ihn/sie zu verlieren, danken ihm/ihr für die gute Zusammenarbeit und wünschen ihm/ihr für die Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg. |
| Note 3 | Wir danken ihm/ihr für die Zusammenarbeit und wünschen ihm/ihr für die Zukunft alles Gute und viel Erfolg. |
Rechtsgrundlage
- § 1163 Abs. 1 ABGB: Zeugnis über Dauer und Art der Dienstleistung bei Beendigung; während des Dienstverhältnisses auf Kosten der Dienstnehmerin oder des Dienstnehmers; erschwerende Eintragungen unzulässig
- § 16 Abs. 1 Berufsausbildungsgesetz (BAG): Lehrzeugnis mit Lehrberuf und Dauer des Lehrverhältnisses, ohne Angaben, die das Fortkommen erschweren könnten