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Arbeitgeberkosten-Rechner 2026: Was kostet ein Mitarbeitender wirklich?

Zum Bruttogehalt kommen für Arbeitgeber die Lohnnebenkosten hinzu. Der Rechner ermittelt die Arbeitgeberanteile zu Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Umlagen U1, U2 und U3 – mit den Beitragssätzen und Beitragsbemessungsgrenzen für 2026, auch für Midijobs.

Arbeitgeberkosten berechnen

Arbeitgeberkosten pro Monat

4.329,15 €

51.949,80 € im Jahr (12 Monatsgehälter)

Krankenversicherung (inkl. halbem Zusatzbeitrag)
306,25 €
Pflegeversicherung
63,00 €
Rentenversicherung
325,50 €
Arbeitslosenversicherung
45,50 €
Umlage U1 (Entgeltfortzahlung)
66,50 €
Umlage U2 (Mutterschaft)
17,15 €
Insolvenzgeldumlage (0,15 %)
5,25 €
Lohnnebenkosten gesamt
829,15 €

Nicht enthalten sind Beiträge zur Berufsgenossenschaft, Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld sowie freiwillige Leistungen. In Sachsen trägt der Arbeitgeber 1,3 % statt 1,8 % zur Pflegeversicherung.

Die Berechnung basiert auf den gesetzlichen Regelungen in Deutschland und ersetzt keine Rechtsberatung. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge können abweichende Regelungen enthalten.

So berechnen Sie die Arbeitgeberkosten

Die Arbeitgeberkosten setzen sich aus dem Bruttogehalt und den Lohnnebenkosten zusammen. Zu den gesetzlichen Lohnnebenkosten gehören die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, die Umlagen U1, U2 und U3 sowie der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung.

Beispiel 2026: Bei 2.500 € brutto, einem Zusatzbeitrag von 2,9 % sowie Umlagesätzen von 1,9 % (U1) und 0,49 % (U2) zahlt der Arbeitgeber 182,50 € Krankenversicherung, 36,25 € halben Zusatzbeitrag, 45,00 € Pflegeversicherung, 232,50 € Rentenversicherung, 32,50 € Arbeitslosenversicherung und 63,50 € Umlagen – zusammen 592,25 €. Die Arbeitgeberkosten liegen damit bei 3.092,25 € im Monat.

Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen 2026

Die Beiträge zur Kranken- (14,6 % plus Zusatzbeitrag), Pflege- (3,6 %), Renten- (18,6 %) und Arbeitslosenversicherung (2,6 %) tragen Arbeitgeber und Beschäftigte grundsätzlich je zur Hälfte. Den Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung zahlen Beschäftigte allein. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 bei 2,9 %; maßgeblich ist der Satz der jeweiligen Krankenkasse.

Beiträge fallen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze an: 2026 sind das 5.812,50 € im Monat in der Kranken- und Pflegeversicherung und 8.450 € in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Für das Gehalt oberhalb dieser Grenzen entstehen keine weiteren Beiträge.

Umlagen U1, U2 und U3

Die Umlage U1 finanziert die Erstattung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und gilt nur für Betriebe mit bis zu 30 Beschäftigten. Die Umlage U2 deckt die Aufwendungen bei Mutterschaft und ist für alle Arbeitgeber Pflicht. Beide Sätze legt die Krankenkasse fest.

Die Insolvenzgeldumlage U3 beträgt 2026 einheitlich 0,15 %. Alle Umlagen werden aus dem Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung berechnet und allein vom Arbeitgeber getragen.

Arbeitgeberkosten bei Midijobs

Liegt das Gehalt 2026 zwischen 603,01 € und 2.000 € im Monat, gilt der Übergangsbereich. Beschäftigte zahlen dann geringere Beiträge, der Arbeitgeber trägt den Rest des Gesamtbeitrags. Am unteren Ende des Übergangsbereichs liegt sein Anteil deshalb über der Hälfte. Der Rechner berücksichtigt das automatisch; Details zeigt der Midijob-Rechner im Beitrag zum Midijob.

Rechtsgrundlage

  • §§ 241, 242 SGB V (allgemeiner Beitragssatz, Zusatzbeitrag); Bekanntmachung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes 2026 (2,9 %)
  • § 55 SGB XI (Pflegeversicherung 3,6 %, Kinderlosenzuschlag), § 58 SGB XI (Sonderregel Sachsen)
  • § 158 SGB VI (Rentenversicherung 18,6 %), § 341 SGB III (Arbeitslosenversicherung 2,6 %)
  • Sozialversicherungsrechengrößenverordnung 2026 (Beitragsbemessungsgrenzen)
  • § 7 Aufwendungsausgleichsgesetz (Umlagen U1/U2), §§ 358–360 SGB III (Insolvenzgeldumlage 0,15 %)
  • § 20 Abs. 2a SGB IV (Übergangsbereich)

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Lohnnebenkosten 2026?

Die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung betragen 2026 rund 21,2 % des Bruttogehalts (bei durchschnittlichem Zusatzbeitrag), dazu kommen die Umlagen U1, U2 und U3 sowie der Beitrag zur Berufsgenossenschaft. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen sinkt der prozentuale Anteil.

Was kostet ein Mitarbeitender mit 3.000 € brutto?

Bei durchschnittlichem Zusatzbeitrag (2,9 %), U1 1,9 %, U2 0,49 % und U3 0,15 % fallen 2026 rund 711 € Lohnnebenkosten an. Die Arbeitgeberkosten liegen damit bei etwa 3.711 € im Monat, ohne Berufsgenossenschaft.

Muss jeder Arbeitgeber die Umlage U1 zahlen?

Nein. Die Umlage U1 zahlen nur Arbeitgeber mit in der Regel nicht mehr als 30 Beschäftigten. Sie erhalten dafür einen Teil der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall von der Krankenkasse erstattet. Die Umlagen U2 und U3 gelten unabhängig von der Betriebsgröße.

Zählt die Berufsgenossenschaft zu den Lohnnebenkosten?

Ja. Den Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung trägt der Arbeitgeber allein. Er hängt von der Gefahrklasse der Branche und der Lohnsumme ab und wird jährlich im Nachhinein festgesetzt, deshalb ist er im Rechner nicht enthalten.

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