Die Nummer Eins HR-Lösung auf Salesforce

Kostenloser HR-Rechner

Urlaubsabgeltung-Rechner: Urlaubsabgeltung berechnen

Wie viel Geld gibt es für Urlaub, der bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann? Der Rechner ermittelt das Tagesentgelt nach § 11 BUrlG und die Urlaubsabgeltung brutto – auf Wunsch einschließlich der offenen Urlaubstage im Austrittsjahr.

Urlaubsabgeltung berechnen

Urlaubsabgeltung (brutto)

1.846,15 €

Offene Urlaubstage
10
Tagesentgelt (13-Wochen-Verdienst ÷ 65)
184,62 €

Die Urlaubsabgeltung ist Arbeitslohn: Sie wird als sonstiger Bezug versteuert und ist als Einmalzahlung beitragspflichtig in der Sozialversicherung. Netto bleibt also deutlich weniger.

Die Berechnung basiert auf den gesetzlichen Regelungen in Deutschland und ersetzt keine Rechtsberatung. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge können abweichende Regelungen enthalten.

So berechnen Sie die Urlaubsabgeltung

Kann Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, ist er abzugelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Die Formel lautet: Urlaubsabgeltung = offene Urlaubstage × Tagesentgelt.

Das Tagesentgelt richtet sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen, ohne den zusätzlich für Überstunden gezahlten Verdienst (§ 11 Abs. 1 BUrlG). Geteilt wird durch die Arbeitstage in diesen 13 Wochen: bei einer Fünf-Tage-Woche durch 65, bei vier Arbeitstagen durch 52, bei sechs durch 78. Dauerhafte Gehaltserhöhungen im Berechnungszeitraum zählen voll, Kürzungen durch Kurzarbeit oder unverschuldete Arbeitsausfälle bleiben außer Betracht.

Bei einem festen Monatsgehalt entsprechen 13 Wochen drei Monatsgehältern. Für eine Fünf-Tage-Woche ergibt sich daraus die bekannte Faustformel: Monatsgehalt × 3 ÷ 65 = Tagesentgelt.

Beispielrechnung

Eine Mitarbeiterin verdient 4.000 € brutto im Monat, arbeitet an fünf Tagen pro Woche und hat 30 Urlaubstage. Sie scheidet zum 31. Oktober aus und hat bis dahin 18 Tage genommen. Weil sie nach dem 30. Juni und nach erfüllter Wartezeit ausscheidet, steht ihr der volle Jahresurlaub zu. Offen sind 12 Tage.

Tagesentgelt: 4.000 € × 3 ÷ 65 = 184,62 €. Urlaubsabgeltung: 12 × 12.000 € ÷ 65 = 2.215,38 € brutto. Der Rechner rechnet mit dem ungerundeten Tagesentgelt, deshalb weicht das Ergebnis um wenige Cent von 12 × 184,62 € ab.

Sieht ihr Arbeitsvertrag vor, dass Mehrurlaub beim Austritt anteilig gekürzt wird, stehen ihr nur die 20 gesetzlichen Tage plus 10/12 der 10 Tage Mehrurlaub zu, also 28,33 Tage. Offen sind dann 10,33 Tage, die Abgeltung beträgt rund 1.907 € brutto.

Wie viele Urlaubstage sind offen?

Wer nach erfüllter Wartezeit von sechs Monaten in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet, hat Anspruch auf den vollen gesetzlichen Jahresurlaub. Bei einem Austritt bis zum 30. Juni oder vor Ablauf der Wartezeit gibt es ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses (§ 5 Abs. 1 BUrlG); Bruchteile ab einem halben Tag werden aufgerundet (§ 5 Abs. 2 BUrlG).

Vertraglicher Mehrurlaub über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus darf nur anteilig gekürzt werden, wenn Arbeits- oder Tarifvertrag das vorsehen. Vom Anspruch werden die bereits genommenen Tage abgezogen, noch nicht verfallener Resturlaub aus dem Vorjahr kommt hinzu. Endet das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit, ist auch der noch nicht gewährte Urlaub aus dieser Zeit abzugelten (§ 17 Abs. 3 BEEG).

Steuern, Sozialversicherung und Arbeitslosengeld

Die Urlaubsabgeltung ist steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn. Lohnsteuerlich wird sie als sonstiger Bezug nach § 39b Abs. 3 EStG versteuert. In der Sozialversicherung gilt sie als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (§ 23a SGB IV) und ist bis zur anteiligen Jahres-Beitragsbemessungsgrenze beitragspflichtig.

Wer nach dem Austritt arbeitslos ist, bekommt für die Dauer des abgegoltenen Urlaubs kein Arbeitslosengeld: Der Anspruch ruht in dieser Zeit (§ 157 Abs. 2 SGB III).

Rechtsgrundlage

  • § 7 Abs. 4 BUrlG – Abgeltung des Urlaubs bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • § 11 BUrlG – Urlaubsentgelt nach dem Verdienst der letzten 13 Wochen
  • § 5 BUrlG – Teilurlaub
  • § 17 Abs. 3 BEEG – Abgeltung bei Ende des Arbeitsverhältnisses in oder nach der Elternzeit
  • § 39b Abs. 3 EStG, § 23a SGB IV, § 157 Abs. 2 SGB III – Steuer, Sozialversicherung, Ruhen des Arbeitslosengeldes

Häufige Fragen

Wie berechnet man die Urlaubsabgeltung?

Offene Urlaubstage × Tagesentgelt. Das Tagesentgelt ist der Bruttoverdienst der letzten 13 Wochen ohne Überstundenvergütung, geteilt durch 13 × Arbeitstage pro Woche. Bei festem Monatsgehalt und Fünf-Tage-Woche: Monatsgehalt × 3 ÷ 65.

Wird die Urlaubsabgeltung versteuert?

Ja. Sie ist Arbeitslohn, wird als sonstiger Bezug versteuert und ist in der Sozialversicherung als Einmalzahlung beitragspflichtig.

Kann man sich Urlaub auszahlen lassen, ohne dass das Arbeitsverhältnis endet?

Nein. § 7 Abs. 4 BUrlG erlaubt die Abgeltung nur, wenn der Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt werden kann. Im laufenden Arbeitsverhältnis ist der gesetzliche Mindesturlaub als Freizeit zu nehmen.

Gibt es Urlaubsabgeltung auch bei fristloser Kündigung?

Ja. Der Anspruch hängt nicht davon ab, wer kündigt oder aus welchem Grund das Arbeitsverhältnis endet, sondern nur davon, dass Urlaub wegen der Beendigung nicht mehr genommen werden kann.

Zählen Überstunden bei der Berechnung mit?

Nein. Der zusätzlich für Überstunden gezahlte Verdienst bleibt außen vor (§ 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG). Dauerhafte Gehaltserhöhungen im Berechnungszeitraum werden dagegen berücksichtigt.

Welcher Divisor gilt bei Teilzeit?

Teilzeitkräfte rechnen mit ihren tatsächlichen Arbeitstagen: bei drei Tagen pro Woche durch 39, bei vier Tagen durch 52. Grundlage ist ihr eigener Verdienst der letzten 13 Wochen.

Offboarding mit korrektem Urlaubssaldo

In der Abwesenheitsverwaltung von flair sehen Sie den aktuellen Urlaubssaldo jeder Mitarbeiterin und jedes Mitarbeiters inklusive anteiligem Anspruch bis zum Austrittsdatum – die Grundlage für eine korrekte Urlaubsabgeltung in der Lohnabrechnung.

Demo buchen