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Elternzeit-Rechner: Zeitraum, Fristen und Urlaubskürzung berechnen

Bis wann muss die Elternzeit beim Arbeitgeber angemeldet sein, wann endet sie und um wie viele Tage darf der Urlaub gekürzt werden? Der Rechner ermittelt die Fristen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) für Mütter, Väter und andere Elternteile. Das Elterngeld berechnet er nicht.

Elternzeit berechnen

Wer nimmt Elternzeit?

Geben Sie den Geburtstag oder den errechneten Geburtstermin des Kindes ein.

Die Berechnung basiert auf den gesetzlichen Regelungen in Deutschland und ersetzt keine Rechtsberatung. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge können abweichende Regelungen enthalten.

Wie lange dauert die Elternzeit?

Jeder Elternteil hat für jedes Kind Anspruch auf Elternzeit bis zum vollendeten dritten Lebensjahr, also bis zum Tag vor dem dritten Geburtstag (§ 15 Abs. 2 BEEG). Bis zu 24 Monate davon können zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr genommen werden. Die Eltern können die Elternzeit allein oder gemeinsam nehmen; jeder Elternteil darf seine Elternzeit auf drei Zeitabschnitte verteilen, weitere nur mit Zustimmung des Arbeitgebers (§ 16 Abs. 1 BEEG).

Bei der Mutter wird die Schutzfrist nach der Geburt auf die Elternzeit angerechnet. Ihre Elternzeit beginnt deshalb meist direkt im Anschluss an den Mutterschutz, endet aber ebenfalls spätestens am Tag vor dem dritten Geburtstag. Der Vater oder der andere Elternteil kann die Elternzeit bereits ab dem Tag der Geburt nehmen.

Anmeldefrist: 7 oder 13 Wochen

Die Elternzeit muss in Textform beim Arbeitgeber verlangt werden, eine E-Mail genügt. Die Frist beträgt sieben Wochen vor Beginn für Elternzeit bis zum dritten Geburtstag und 13 Wochen für Elternzeit zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr (§ 16 Abs. 1 BEEG).

Wer Elternzeit für die ersten drei Lebensjahre verlangt, muss gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen wird. Beispiel: Das Kind kommt am 1. Juni 2026 zur Welt, die Mutter möchte ab dem 1. August 2026 zwölf Monate Elternzeit nehmen. Sie muss die Elternzeit spätestens am 13. Juni 2026 anmelden.

Kündigungsschutz in der Elternzeit

Ab dem Zeitpunkt, zu dem die Elternzeit verlangt wurde, darf der Arbeitgeber nicht kündigen – frühestens jedoch acht Wochen vor Beginn einer Elternzeit bis zum dritten Geburtstag und 14 Wochen vor Beginn einer Elternzeit danach. Der Schutz gilt während der gesamten Elternzeit (§ 18 Abs. 1 BEEG). Nur die zuständige Landesbehörde kann in besonderen Fällen eine Kündigung ausnahmsweise für zulässig erklären.

Urlaubskürzung um ein Zwölftel pro Monat

Für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit kann der Arbeitgeber den Jahresurlaub um ein Zwölftel kürzen (§ 17 Abs. 1 BEEG). Volle Kalendermonate sind Monate vom ersten bis zum letzten Tag: Beginnt die Elternzeit am 15. Juni, zählt der Juni nicht mit. Arbeitet die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter während der Elternzeit in Teilzeit beim selben Arbeitgeber, ist keine Kürzung erlaubt.

Beispiel: 30 Urlaubstage, Elternzeit vom 1. August 2026 bis 31. Juli 2027. Für 2026 sind fünf volle Monate betroffen (August bis Dezember), der Urlaub kann um 12,5 Tage gekürzt werden. Für 2027 sind es sieben Monate (Januar bis Juli), also 17,5 Tage. Wie Bruchteile von Tagen zu behandeln sind, regelt § 17 BEEG nicht; der Rechner zeigt die Kürzung deshalb auf zwei Nachkommastellen.

Resturlaub aus der Zeit vor der Elternzeit verfällt nicht, sondern ist nach der Elternzeit im laufenden oder nächsten Urlaubsjahr zu gewähren (§ 17 Abs. 2 BEEG). Endet das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit oder wird es danach nicht fortgesetzt, ist der noch nicht gewährte Urlaub abzugelten (§ 17 Abs. 3 BEEG).

Rechtsgrundlage

  • § 15 BEEG – Anspruch auf Elternzeit
  • § 16 BEEG – Inanspruchnahme der Elternzeit, Anmeldefristen
  • § 17 BEEG – Urlaub
  • § 18 BEEG – Kündigungsschutz
  • § 3 Abs. 2 MuSchG – Schutzfrist nach der Entbindung

Häufige Fragen

Wann muss ich die Elternzeit anmelden?

Spätestens sieben Wochen vor Beginn, wenn die Elternzeit vor dem dritten Geburtstag liegt, und spätestens 13 Wochen vorher für Elternzeit zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr. Die Anmeldung muss in Textform erfolgen, eine E-Mail reicht.

Wie lange kann man Elternzeit nehmen?

Jeder Elternteil bis zu drei Jahre pro Kind, bis zum Tag vor dem dritten Geburtstag. Bis zu 24 Monate davon lassen sich auf die Zeit zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr verschieben.

Wird der Mutterschutz auf die Elternzeit angerechnet?

Ja, bei der Mutter wird die Schutzfrist nach der Geburt auf die Elternzeit angerechnet (§ 15 Abs. 2 Satz 3 BEEG). Die drei Jahre zählen also ab der Geburt, nicht ab dem Ende des Mutterschutzes.

Darf der Arbeitgeber den Urlaub in der Elternzeit kürzen?

Ja, um ein Zwölftel für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit. Bei 30 Urlaubstagen sind das 2,5 Tage pro vollem Monat. Wer in der Elternzeit beim selben Arbeitgeber in Teilzeit arbeitet, behält den vollen Urlaub.

Darf ich in der Elternzeit arbeiten?

Ja, bis zu 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats (§ 15 Abs. 4 BEEG). Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber oder eine selbstständige Tätigkeit braucht die Zustimmung des Arbeitgebers, die er nur aus dringenden betrieblichen Gründen verweigern kann.

Kann der Arbeitgeber die Elternzeit ablehnen?

Rechtzeitig verlangte Elternzeit bis zum dritten Geburtstag kann der Arbeitgeber nicht ablehnen. Einen dritten Zeitabschnitt zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr kann er innerhalb von acht Wochen nach Zugang des Antrags aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen (§ 16 Abs. 1 BEEG).

Ab wann gilt der Kündigungsschutz in der Elternzeit?

Ab dem Zeitpunkt, zu dem die Elternzeit verlangt wurde, frühestens aber acht Wochen vor ihrem Beginn (14 Wochen bei Elternzeit nach dem dritten Geburtstag). Er gilt bis zum Ende der Elternzeit.

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