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Überstundenrechner: Überstunden berechnen und Auszahlung ermitteln

Wie viele Überstunden sind angefallen und was ergibt ihre Auszahlung? Der Rechner vergleicht die tatsächlich geleisteten mit den vertraglich vereinbarten Stunden und berechnet den Bruttobetrag – aus Stundenlohn oder Monatsgehalt, auf Wunsch mit Zuschlag.

Überstunden berechnen

Vergütung

Überstunden im Zeitraum

+10 Stunden

10:00 h

Grundvergütung der Überstunden
200,00 €
Zuschlag
50,00 €
Auszahlung brutto
250,00 €

Alle Beträge sind Bruttobeträge. Wie die Auszahlung versteuert und verbeitragt wird, hängt vom Einzelfall ab – klären Sie das mit Ihrer Lohnbuchhaltung oder Steuerberatung.

Die Berechnung basiert auf den gesetzlichen Regelungen in Deutschland und ersetzt keine Rechtsberatung. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge können abweichende Regelungen enthalten.

So berechnen Sie Überstunden

Überstunden sind die Stunden, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistet werden. Die Formel lautet: Überstunden = tatsächliche Arbeitszeit − vertragliche Arbeitszeit. Bei 40 Wochenstunden und 170 gearbeiteten Stunden in vier Wochen ergeben sich 170 − 160 = 10 Überstunden.

Die tatsächliche Arbeitszeit ermitteln Sie aus den Daten der Zeiterfassung oder mit dem Arbeitszeitrechner. Ist das Ergebnis negativ, liegen Minusstunden vor.

Überstunden auszahlen: Vergütung und Zuschlag

Für die Auszahlung werden die Überstunden mit dem Bruttostundenlohn multipliziert. Ist ein Überstundenzuschlag vereinbart, kommt er prozentual hinzu: 10 Stunden × 20 € = 200 €, plus 25 % Zuschlag (50 €) ergibt 250 € brutto.

Bei einem Monatsgehalt wird zuerst der Stundenlohn ermittelt. Ein Jahr hat 52 Wochen und 12 Monate, ein Monat also durchschnittlich 4,33 Wochen: Stundenlohn = Monatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 4,33). Bei 4.000 € und 40 Wochenstunden sind das rund 23,08 €.

Ob und in welcher Höhe Überstunden vergütet werden, ergibt sich aus Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag. Im Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen muss der Arbeitgeber die Vergütung von Überstunden und Zuschläge angeben, ebenso – sofern vereinbart – die Möglichkeit, Überstunden anzuordnen (§ 2 Abs. 1 NachwG). Fehlt eine Vereinbarung über die Vergütung, gilt sie nach § 612 Abs. 1 BGB als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.

Grenzen für Überstunden

Auch mit Überstunden gilt das Arbeitszeitgesetz: höchstens acht Stunden werktäglich, verlängerbar auf bis zu zehn Stunden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). Arbeitszeit über acht Stunden werktäglich muss der Arbeitgeber aufzeichnen und die Nachweise mindestens zwei Jahre aufbewahren (§ 16 Abs. 2 ArbZG).

Für Nachtarbeit sieht § 6 Abs. 5 ArbZG einen eigenen Ausgleich vor: Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, erhalten Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Stunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das Bruttoarbeitsentgelt.

Rechtsgrundlage

  • § 612 Abs. 1 BGB – Stillschweigend vereinbarte Vergütung
  • § 2 Abs. 1 NachwG – Nachweis von Überstundenvergütung, Zuschlägen und Anordnung von Überstunden
  • § 3 ArbZG – Höchstarbeitszeit
  • § 6 Abs. 5 ArbZG – Ausgleich für Nachtarbeit
  • § 16 Abs. 2 ArbZG – Aufzeichnung der Arbeitszeit über acht Stunden werktäglich
  • § 4 Abs. 1a EntgFG – Überstundenvergütung bei der Entgeltfortzahlung

Häufige Fragen

Wie berechne ich meine Überstunden?

Ziehen Sie die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit von der tatsächlich geleisteten ab. Wer bei einer 40-Stunden-Woche in einer Woche 44 Stunden arbeitet, hat 4 Überstunden geleistet.

Wie berechne ich die Auszahlung von Überstunden?

Multiplizieren Sie die Überstunden mit dem Bruttostundenlohn und addieren Sie einen vereinbarten Zuschlag. 8 Überstunden à 22 € ergeben 176 €, mit 25 % Zuschlag 220 € brutto.

Woraus ergibt sich ein Überstundenzuschlag?

Ob ein Zuschlag gezahlt wird und in welcher Höhe, regeln Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag. Für Nachtarbeitnehmer sieht § 6 Abs. 5 ArbZG für Stunden während der Nachtzeit einen angemessenen Zuschlag oder bezahlte freie Tage vor, soweit keine tarifvertragliche Ausgleichsregelung besteht.

Wie rechne ich ein Monatsgehalt in einen Stundenlohn um?

Teilen Sie das Bruttomonatsgehalt durch die durchschnittlichen Arbeitsstunden pro Monat, also Wochenstunden × 4,33. Bei 3.500 € und 40 Wochenstunden sind das 3.500 € ÷ 173,33 ≈ 20,19 € pro Stunde.

Müssen Überstunden aufgezeichnet werden?

Nach § 16 Abs. 2 ArbZG muss der Arbeitgeber die Arbeitszeit aufzeichnen, die über acht Stunden werktäglich hinausgeht, und diese Nachweise mindestens zwei Jahre aufbewahren.

Werden Überstunden bei Krankheit weiterbezahlt?

Im Krankheitsfall wird das Arbeitsentgelt für die maßgebende regelmäßige Arbeitszeit fortgezahlt. Das zusätzlich für Überstunden gezahlte Arbeitsentgelt gehört nach § 4 Abs. 1a EntgFG nicht dazu.

Sind Überstunden steuerfrei?

Der Rechner ermittelt Bruttobeträge und gibt keine steuerliche Auskunft. Wie Überstundenvergütung und Zuschläge steuer- und sozialversicherungsrechtlich behandelt werden, klären Sie am besten mit Ihrer Lohnbuchhaltung oder Steuerberatung.

Überstunden automatisch auf dem Arbeitszeitkonto

Mit der Zeiterfassung von flair landen Mehrstunden automatisch auf dem Arbeitszeitkonto. HR sieht jederzeit, wer wie viele Überstunden aufgebaut hat – als Grundlage für Freizeitausgleich oder Auszahlung über die Lohnabrechnung.

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