Die Nummer Eins HR-Lösung auf Salesforce

Kostenloser HR-Rechner

Midijob-Rechner 2026

Im Übergangsbereich zahlen Beschäftigte geringere Sozialversicherungsbeiträge, der Arbeitgeber trägt den Rest. Der Rechner zeigt für ein Monatsentgelt zwischen 603,01 € und 2.000 €, was vom Brutto abgeht und was der Midijob den Arbeitgeber kostet – getrennt nach Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, mit den Werten für 2026.

Midijob berechnen

Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung

180,77 €

Brutto abzüglich SV-Beiträge (vor Lohnsteuer)
1.019,23 €
Ersparnis gegenüber regulärer Beschäftigung
73,03 €

Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung

277,44 €

Brutto plus Arbeitgeberanteil
1.477,44 €
ZweigArbeitnehmerArbeitgeber
Krankenversicherung (inkl. Zusatzbeitrag)74,79 €114,78 €
Pflegeversicherung15,38 €23,62 €
Rentenversicherung79,49 €121,99 €
Arbeitslosenversicherung11,11 €17,05 €
Beitragspflichtige Einnahme (Gesamtbeitrag)
1.083,25 €
Beitragspflichtige Einnahme (Arbeitnehmeranteil)
854,69 €

Werte für 2026: Übergangsbereich 603,01 € bis 2.000 €, Faktor F 0,6619. Pflegeversicherung ohne Kinderlosenzuschlag und Abschläge für Kinder, außerhalb Sachsens. Nicht enthalten sind Lohnsteuer sowie die Umlagen U1, U2 und U3 des Arbeitgebers.

Die Berechnung basiert auf den gesetzlichen Regelungen in Deutschland und ersetzt keine Rechtsberatung. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge können abweichende Regelungen enthalten.

So rechnet der Midijob-Rechner

Im Übergangsbereich werden die Beiträge nicht vom Bruttoentgelt (AE) berechnet, sondern von zwei reduzierten Bemessungsgrundlagen. Für den Gesamtbeitrag gilt die beitragspflichtige Einnahme BE = F × G + ([OG ÷ (OG − G)] − [G ÷ (OG − G)] × F) × (AE − G), mit der Geringfügigkeitsgrenze G = 603 €, der Obergrenze OG = 2.000 € und dem Faktor F = 0,6619 (§ 20 Abs. 2a Satz 1 SGB IV).

Der Arbeitnehmeranteil wird von einer zweiten, niedrigeren Grundlage berechnet: BE = OG ÷ (OG − G) × (AE − G) (§ 20 Abs. 2a Satz 6 SGB IV). Beschäftigte zahlen die Hälfte des Beitragssatzes auf diesen Betrag, der Arbeitgeber trägt den Rest des Gesamtbeitrags. Deshalb liegt sein Anteil am unteren Ende des Übergangsbereichs deutlich über der Hälfte; bei 2.000 € teilen sich beide die Beiträge wieder genau hälftig.

Beispiel: Midijob mit 1.200 € brutto

Bei 1.200 € im Monat und einem Zusatzbeitrag von 2,9 % beträgt die beitragspflichtige Einnahme für den Gesamtbeitrag 1.083,25 €, für den Arbeitnehmeranteil 854,69 €. Beschäftigte zahlen 180,77 € Sozialversicherung statt 253,80 € bei hälftiger Teilung, also 73,03 € weniger. Vor Lohnsteuer bleiben 1.019,23 €.

Der Arbeitgeber zahlt 277,44 € Sozialversicherung. Ohne Umlagen kostet die Stelle ihn damit 1.477,44 € im Monat. Den vollständigen Arbeitgeberaufwand mit den Umlagen U1, U2 und U3 zeigt der Arbeitgeberkosten-Rechner.

Faktor F und Grenzen 2026

Der Faktor F ergibt sich aus 28 % geteilt durch den Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz des Jahres. 2026 sind das 42,3 % (Krankenversicherung 14,6 % plus durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 %, Pflegeversicherung 3,6 %, Rentenversicherung 18,6 %, Arbeitslosenversicherung 2,6 %), also F = 0,6619. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt den Wert jedes Jahr im Bundesanzeiger bekannt.

Die untere Grenze folgt der Geringfügigkeitsgrenze, die an den Mindestlohn gekoppelt ist: 2026 liegt sie bei 603 €, der Übergangsbereich beginnt also bei 603,01 €. Die Obergrenze von 2.000 € steht fest im Gesetz. Für Auszubildende gilt der Übergangsbereich nicht.

Rechtsgrundlage

  • § 20 Abs. 2 SGB IV (Übergangsbereich bis 2.000 €) und Abs. 2a (Formeln, Faktor F, keine Anwendung auf Auszubildende)
  • § 226 Abs. 4 SGB V, § 163 Abs. 7 SGB VI (beitragspflichtige Einnahme im Übergangsbereich)
  • § 168 Abs. 1 Nr. 1d SGB VI (Arbeitnehmer zahlt die Hälfte des Beitragssatzes auf die reduzierte Einnahme, der Arbeitgeber den Rest)
  • Bekanntmachung des Gesamtsozialversicherungsbeitragssatzes und des Faktors F für 2026 (BAnz AT 18.12.2025 B5)
  • § 8 Abs. 1a SGB IV (Geringfügigkeitsgrenze 2026: 603 €)

Häufige Fragen

Wie berechnet man einen Midijob?

Für den Gesamtbeitrag gilt die reduzierte beitragspflichtige Einnahme nach § 20 Abs. 2a Satz 1 SGB IV, für den Arbeitnehmeranteil eine zweite, noch niedrigere Grundlage nach Satz 6. Beschäftigte zahlen den halben Beitragssatz auf diese zweite Grundlage, der Arbeitgeber den Rest des Gesamtbeitrags.

Wie viel bleibt bei 1.200 € im Midijob übrig?

2026 zahlen Beschäftigte bei 1.200 € brutto und 2,9 % Zusatzbeitrag 180,77 € Sozialversicherung, ohne Kinderlosenzuschlag. Vor Lohnsteuer bleiben 1.019,23 €. Wie viel Lohnsteuer anfällt, hängt von der Steuerklasse ab.

Was zahlt der Arbeitgeber beim Midijob?

Der Arbeitgeber trägt den Gesamtbeitrag abzüglich des Arbeitnehmeranteils. Bei 1.200 € sind das 2026 rund 277 € Sozialversicherung, dazu kommen die Umlagen U1, U2 und U3 sowie der Beitrag zur Berufsgenossenschaft.

Wie hoch ist der Faktor F 2026?

Der Faktor F beträgt 2026 0,6619. Er ergibt sich aus 28 % geteilt durch den Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz von 42,3 % und wird jährlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gegeben.

Gilt der Übergangsbereich auch für Auszubildende?

Nein. Die Formeln des Übergangsbereichs gelten nach § 20 Abs. 2a SGB IV nicht für Personen, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind. Für sie werden die Beiträge vom vollen Entgelt berechnet.

Midijobs sauber abrechnen – mit flair

flair hält Verträge, Arbeitszeiten und Gehälter Ihres Teams in einem HR-System zusammen und liefert saubere Daten an die Lohnabrechnung – auch für Beschäftigte im Übergangsbereich.

Demo buchen