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Lohnfortzahlung und Krankengeld berechnen

Bis wann zahlt der Arbeitgeber bei Krankheit das Gehalt weiter, und ab wann zahlt die Krankenkasse Krankengeld? Geben Sie Beginn des Arbeitsverhältnisses und ersten Krankheitstag ein. Der Rechner ermittelt Wartezeit, Vorlagefrist für die AU-Bescheinigung und das Ende der sechs Wochen Entgeltfortzahlung nach dem EntgFG – auch bei wiederholter Erkrankung an derselben Krankheit.

Lohnfortzahlung berechnen

Geben Sie Beginn des Arbeitsverhältnisses und ersten Krankheitstag ein, um die Lohnfortzahlung zu berechnen.

Die Berechnung basiert auf den gesetzlichen Regelungen in Deutschland und ersetzt keine Rechtsberatung. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge können abweichende Regelungen enthalten.

So berechnen Sie die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Wird ein Arbeitnehmer durch Krankheit arbeitsunfähig, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt bis zur Dauer von sechs Wochen weiter (§ 3 Abs. 1 EntgFG). Sechs Wochen sind 42 Kalendertage, gezählt ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit – Wochenenden und Feiertage zählen mit.

Beispiel: Eine Mitarbeiterin ist seit dem 1. Januar 2026 beschäftigt und wird am Freitag, 9. Oktober 2026, krank. Die AU-Bescheinigung ist spätestens am Montag, 12. Oktober, fällig. Dauert die Krankheit an, zahlt der Arbeitgeber bis Donnerstag, 19. November 2026. Ab Freitag, 20. November, kommt Krankengeld von der Krankenkasse in Betracht.

Wartezeit: Lohnfortzahlung erst nach vier Wochen

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses (§ 3 Abs. 3 EntgFG). Beginnt das Arbeitsverhältnis am 1. März, besteht der Anspruch ab dem 29. März.

Wird die Mitarbeiterin schon in den ersten vier Wochen krank, zahlt der Arbeitgeber für diese Tage kein Entgelt fort. Nach verbreiteter Auffassung beginnen die sechs Wochen erst mit dem Ende der Wartezeit zu laufen; so rechnet auch der Rechner.

Erneute Erkrankung an derselben Krankheit

Wird ein Arbeitnehmer wegen derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, werden frühere Krankheitstage auf die sechs Wochen angerechnet. Einen neuen Anspruch auf bis zu sechs Wochen gibt es nur, wenn er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit zwölf Monate abgelaufen sind (§ 3 Abs. 1 Satz 2 EntgFG).

Krankmeldung und AU-Bescheinigung

Arbeitnehmer müssen die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen. Dauert sie länger als drei Kalendertage, ist spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen; der Arbeitgeber darf sie auch früher verlangen (§ 5 Abs. 1 EntgFG).

Für gesetzlich Versicherte gilt die Vorlagepflicht nicht. Sie müssen die Arbeitsunfähigkeit zu diesen Zeitpunkten ärztlich feststellen lassen; der Arbeitgeber ruft die elektronische AU-Bescheinigung (eAU) bei der Krankenkasse ab (§ 5 Abs. 1a EntgFG). Ausnahmen gelten für Minijobs in Privathaushalten und für Bescheinigungen von Ärzten, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen.

Höhe der Lohnfortzahlung

Fortzuzahlen ist das Arbeitsentgelt, das bei der regelmäßigen Arbeitszeit zusteht. Zusätzlich für Überstunden gezahltes Entgelt gehört nicht dazu (§ 4 Abs. 1 und 1a EntgFG). Ein Tarifvertrag kann eine abweichende Bemessungsgrundlage festlegen (§ 4 Abs. 4 EntgFG).

Krankengeld nach sechs Wochen

Endet die Lohnfortzahlung, kommt für gesetzlich Versicherte Krankengeld von der Krankenkasse in Betracht. Es beträgt 70 Prozent des regelmäßigen Arbeitsentgelts (Regelentgelt), höchstens aber 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Es wird für Kalendertage gezahlt, ein voller Monat zählt mit 30 Tagen (§ 47 Abs. 1 SGB V).

Das Regelentgelt wird nur bis zur kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt (§ 47 Abs. 6 SGB V). 2026 liegt die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung bei 5.812,50 Euro im Monat, kalendertäglich also bei 193,75 Euro; 70 Prozent davon sind 135,63 Euro pro Tag. Vom Krankengeld gehen noch Beiträge zur Sozialversicherung ab.

Wegen derselben Krankheit wird Krankengeld längstens für 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren gezahlt (§ 48 Abs. 1 SGB V).

Rechtsgrundlage

  • § 3 EntgFG – Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Wiederholungserkrankung, Wartezeit von vier Wochen
  • § 4 EntgFG – Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts
  • § 5 EntgFG – Anzeige- und Nachweispflichten, elektronische AU-Bescheinigung
  • § 47 SGB V – Höhe und Berechnung des Krankengeldes
  • § 48 SGB V – Dauer des Krankengeldes
  • § 45 SGB V – Krankengeld bei Erkrankung des Kindes

Häufige Fragen

Wie lange zahlt der Arbeitgeber bei Krankheit das Gehalt weiter?

Bis zu sechs Wochen, also 42 Kalendertage ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit (§ 3 Abs. 1 EntgFG). Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis schon vier Wochen ununterbrochen besteht und die Krankheit nicht selbst verschuldet ist.

Gibt es Lohnfortzahlung in den ersten vier Wochen eines neuen Jobs?

Nein. Der Anspruch entsteht erst nach vier Wochen ununterbrochenem Arbeitsverhältnis (§ 3 Abs. 3 EntgFG). Nach verbreiteter Auffassung laufen die sechs Wochen bei einer Krankheit, die in der Wartezeit beginnt, ab dem Ende der Wartezeit.

Wann muss die AU-Bescheinigung beim Arbeitgeber sein?

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, spätestens am darauffolgenden Arbeitstag. Wer am Freitag krank wird, muss sie also spätestens am Montag vorlegen bzw. bei gesetzlicher Versicherung die Arbeitsunfähigkeit ärztlich feststellen lassen. Der Arbeitgeber darf die Bescheinigung auch früher verlangen.

Was ist die eAU?

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Bei gesetzlich Versicherten ruft der Arbeitgeber die AU-Daten elektronisch bei der Krankenkasse ab. Die Mitarbeitenden müssen sich weiterhin krankmelden und die Arbeitsunfähigkeit ärztlich feststellen lassen.

Was gilt, wenn dieselbe Krankheit wiederkommt?

Dann werden die früheren Krankheitstage wegen dieser Krankheit auf die sechs Wochen angerechnet. Volle sechs Wochen gibt es erneut, wenn die Person vorher mindestens sechs Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig war oder seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit zwölf Monate abgelaufen sind (§ 3 Abs. 1 Satz 2 EntgFG).

Wie hoch ist das Krankengeld?

70 Prozent des regelmäßigen Bruttoentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettoentgelts, gezahlt pro Kalendertag (§ 47 SGB V). Das Bruttoentgelt zählt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze, 2026 also bis 193,75 Euro pro Tag. Davon gehen noch Sozialversicherungsbeiträge ab.

Wie lange gibt es Krankengeld?

Wegen derselben Krankheit höchstens 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren (§ 48 Abs. 1 SGB V).

Werden Überstunden bei der Lohnfortzahlung berücksichtigt?

Nein. Fortgezahlt wird das Entgelt für die regelmäßige Arbeitszeit, das zusätzlich für Überstunden gezahlte Entgelt gehört nicht dazu (§ 4 Abs. 1a EntgFG). Ein Tarifvertrag kann eine andere Bemessungsgrundlage vorsehen.

Wie viele Kinderkrankentage gibt es 2026?

Gesetzlich Versicherte können 2026 pro Kind bis zu 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld bekommen, Alleinerziehende 30 Arbeitstage. Insgesamt sind es höchstens 35 Arbeitstage, für Alleinerziehende 70 (§ 45 Abs. 2a SGB V).

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