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Urlaubsrechner: Urlaubsanspruch berechnen

Wie viele Urlaubstage stehen Mitarbeitenden zu? Der Rechner ermittelt den Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz – inklusive Teilurlaub bei Ein- oder Austritt im laufenden Jahr, Teilzeit und Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung.

Urlaubsanspruch berechnen

Urlaubsanspruch 2026

30 Tage

Gesetzlicher Anspruch
20
Zusätzlicher vertraglicher Urlaub
10
Volle Beschäftigungsmonate
12 / 12

Der gesetzliche Mindesturlaub steht in diesem Jahr in voller Höhe zu. Vertraglicher Mehrurlaub wird – wie in den meisten Arbeitsverträgen vereinbart – anteilig pro vollem Monat berechnet.

Die Berechnung basiert auf den gesetzlichen Regelungen in Deutschland und ersetzt keine Rechtsberatung. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge können abweichende Regelungen enthalten.

So berechnen Sie den Urlaubsanspruch

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) garantiert jedem Arbeitnehmenden mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr. Werktage sind alle Kalendertage außer Sonn- und Feiertagen, das Gesetz geht also von einer 6-Tage-Woche aus. Umgerechnet auf die übliche 5-Tage-Woche ergibt das 20 Urlaubstage – also vier Wochen Erholung.

Für jede andere Verteilung der Arbeitszeit gilt die Formel: Urlaubstage = 24 Werktage ÷ 6 × Arbeitstage pro Woche. Wer drei Tage pro Woche arbeitet, hat damit Anspruch auf mindestens 12 Urlaubstage. Entscheidend ist die Zahl der Arbeitstage, nicht die Stundenzahl.

Viele Arbeitsverträge sehen mehr als den gesetzlichen Mindesturlaub vor, häufig 25 bis 30 Tage. Der Rechner trennt deshalb den gesetzlichen Anspruch vom zusätzlichen vertraglichen Urlaub, weil für beide teils unterschiedliche Regeln gelten.

Urlaubsanspruch bei Eintritt oder Austritt im laufenden Jahr

Den vollen Urlaubsanspruch erwerben Mitarbeitende erstmals nach einer Wartezeit von sechs Monaten (§ 4 BUrlG). Wer in der ersten Jahreshälfte eintritt, erfüllt die Wartezeit noch im selben Jahr und hat Anspruch auf den vollen gesetzlichen Jahresurlaub.

Einen Teilurlaub von einem Zwölftel pro vollem Beschäftigungsmonat gibt es nach § 5 BUrlG in drei Fällen: bei Eintritt in der zweiten Jahreshälfte, beim Ausscheiden vor Ablauf der Wartezeit und beim Ausscheiden in der ersten Jahreshälfte. Wer nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet, behält den vollen gesetzlichen Urlaub.

Ein Beschäftigungsmonat zählt dabei ab dem Eintrittstag, nicht nach Kalendermonaten: Bei Eintritt am 15. August endet der erste volle Monat am 14. September.

Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung

Schwerbehinderte Menschen haben nach § 208 SGB IX Anspruch auf eine zusätzliche Urlaubswoche – fünf Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche, entsprechend weniger bei Teilzeit. Der Zusatzurlaub folgt denselben Regeln wie der gesetzliche Mindesturlaub.

Rechtsgrundlage

  • § 3 BUrlG – Mindesturlaub von 24 Werktagen
  • § 4 BUrlG – Wartezeit von sechs Monaten
  • § 5 BUrlG – Teilurlaub und Aufrundung von Bruchteilen
  • § 7 BUrlG – Übertragung und Abgeltung von Urlaub
  • § 208 SGB IX – Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen

Häufige Fragen

Wie viele Urlaubstage stehen Arbeitnehmenden gesetzlich zu?

Gesetzlich sind es mindestens 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche. Bei einer 5-Tage-Woche entspricht das 20 Arbeitstagen, also vier Wochen Urlaub pro Jahr.

Wie berechne ich den Urlaubsanspruch in Teilzeit?

Teilen Sie den Jahresurlaub durch die Arbeitstage einer Vollzeitwoche und multiplizieren Sie ihn mit den eigenen Arbeitstagen pro Woche. Bei 30 Tagen Urlaub in Vollzeit (5 Tage) und einer 3-Tage-Woche ergeben sich 30 ÷ 5 × 3 = 18 Urlaubstage.

Wie viel Urlaub steht mir im Eintrittsjahr zu?

Bei Eintritt in der ersten Jahreshälfte entsteht nach sechs Monaten der volle gesetzliche Jahresurlaub. Bei Eintritt in der zweiten Jahreshälfte gibt es ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Beschäftigungsmonat.

Wie viel Urlaub steht mir bei Kündigung zu?

Wer nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet, hat Anspruch auf den vollen gesetzlichen Jahresurlaub. Bei Austritt in der ersten Jahreshälfte gibt es ein Zwölftel pro vollem Beschäftigungsmonat. Urlaub, der bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht genommen werden kann, wird nach § 7 Abs. 4 BUrlG ausgezahlt.

Werden halbe Urlaubstage aufgerundet?

Beim Teilurlaub nach § 5 BUrlG werden Bruchteile, die mindestens einen halben Tag ergeben, auf volle Urlaubstage aufgerundet. Kleinere Bruchteile bleiben erhalten und werden nicht abgerundet.

Wann verfällt Resturlaub?

Urlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Bei dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen wird er bis zum 31. März des Folgejahres übertragen. Verfallen kann der Urlaub nur, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig auf den drohenden Verfall hingewiesen und zur Urlaubsnahme aufgefordert hat.

Zählt Urlaub vom vorherigen Arbeitgeber mit?

Ja. Nach § 6 BUrlG besteht kein Anspruch auf Urlaub, soweit er für das laufende Jahr bereits vom früheren Arbeitgeber gewährt wurde. Dieser ist verpflichtet, beim Ausscheiden eine Urlaubsbescheinigung auszustellen.

Urlaubsanträge und Resturlaub automatisch verwalten

Mit flair beantragen Mitarbeitende Urlaub per App, Führungskräfte genehmigen mit einem Klick und Urlaubskonten berechnen sich automatisch – inklusive Teilurlaub, Teilzeit und Übertrag ins Folgejahr.

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