So rechnen Sie Wochenstunden in Monatsstunden um
Ein Jahr hat 52 Wochen, ein Monat im Durchschnitt also 52 ÷ 12 = 4,33 Wochen. Daraus ergibt sich die gängige Formel: Monatsstunden = Wochenstunden × 13 ÷ 3. Bei einer 40-Stunden-Woche sind das 173,33 Stunden, bei einer 35-Stunden-Woche 151,67 Stunden und bei 20 Wochenstunden 86,67 Stunden im Monat.
Mit diesem Durchschnitt rechnen Lohnabrechnung und Arbeitsverträge, etwa um aus einem Monatsgehalt den Stundenlohn zu ermitteln. Der TVöD verwendet den etwas genaueren Faktor 4,348 (365,25 Tage ÷ 7 ÷ 12). Die tatsächlichen Sollstunden eines Kalendermonats hängen dagegen von der Zahl der Arbeitstage und Feiertage ab.
Arbeitsstunden pro Jahr
Für die Jahresarbeitszeit multiplizieren Sie die Wochenstunden mit 52: 40 Wochenstunden ergeben 2.080 Stunden, 35 Wochenstunden 1.820 Stunden. Das ist die rechnerische Arbeitszeit vor Abzug von Feiertagen und Urlaub.
Bei einer Fünf-Tage-Woche hat das Jahr 2026 nach Abzug der bundesweiten Feiertage 254 Arbeitstage, bei acht Stunden täglich also 2.032 Sollstunden. Davon gehen noch die Urlaubstage ab, bei 30 Tagen Urlaub 240 Stunden.
Ab wann ist man Vollzeit?
Eine gesetzlich festgelegte Stundenzahl für Vollzeit gibt es nicht. Was im Betrieb als Vollzeit gilt, ergibt sich aus Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag; üblich sind 35 bis 40 Stunden pro Woche. Tragen Sie die Vollzeit Ihres Betriebs im Rechner ein, um den Anteil einer Stelle zu sehen.
Die Obergrenze setzt das Arbeitszeitgesetz: Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten und kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). Da Werktage Montag bis Samstag sind, liegt die Grenze im Schnitt bei 48 Stunden pro Woche.
Wie viele Stunden ist Teilzeit?
Teilzeitbeschäftigt ist, wessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten im Betrieb (§ 2 Abs. 1 TzBfG). Eine Mindest- oder Höchststundenzahl gibt es nicht: Auch 38 Stunden sind Teilzeit, wenn Vollzeit im Betrieb 40 Stunden beträgt. Minijobs zählen ausdrücklich zur Teilzeit (§ 2 Abs. 2 TzBfG).
Teilzeitkräfte erhalten Arbeitsentgelt mindestens in dem Umfang, der dem Anteil ihrer Arbeitszeit an der einer vergleichbaren Vollzeitkraft entspricht (§ 4 Abs. 1 TzBfG). Genau diesen Anteil zeigt der Rechner: 30 von 40 Stunden sind 75 Prozent, bei einem Vollzeitgehalt von 4.000 € also mindestens 3.000 €.
Tabelle: Wochenstunden in Monats- und Jahresstunden
Die Tabelle zeigt die Umrechnung für 20 bis 40 Wochenstunden bei einer Fünf-Tage-Woche. Monatsstunden = Wochenstunden × 13 ÷ 3, Jahresstunden = Wochenstunden × 52. Feiertage und Urlaub sind nicht abgezogen.
| Std./Woche | Std./Tag | Std./Monat | Std./Jahr |
|---|---|---|---|
| 20 | 4 | 86,67 | 1.040 |
| 21 | 4,2 | 91 | 1.092 |
| 22 | 4,4 | 95,33 | 1.144 |
| 23 | 4,6 | 99,67 | 1.196 |
| 24 | 4,8 | 104 | 1.248 |
| 25 | 5 | 108,33 | 1.300 |
| 26 | 5,2 | 112,67 | 1.352 |
| 27 | 5,4 | 117 | 1.404 |
| 28 | 5,6 | 121,33 | 1.456 |
| 29 | 5,8 | 125,67 | 1.508 |
| 30 | 6 | 130 | 1.560 |
| 31 | 6,2 | 134,33 | 1.612 |
| 32 | 6,4 | 138,67 | 1.664 |
| 33 | 6,6 | 143 | 1.716 |
| 34 | 6,8 | 147,33 | 1.768 |
| 35 | 7 | 151,67 | 1.820 |
| 36 | 7,2 | 156 | 1.872 |
| 37 | 7,4 | 160,33 | 1.924 |
| 37,5 | 7,5 | 162,5 | 1.950 |
| 38 | 7,6 | 164,67 | 1.976 |
| 38,5 | 7,7 | 166,83 | 2.002 |
| 39 | 7,8 | 169 | 2.028 |
| 40 | 8 | 173,33 | 2.080 |
Rechtsgrundlage
- § 3 ArbZG – Höchstarbeitszeit
- § 2 TzBfG – Begriff des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers
- § 4 Abs. 1 TzBfG – Verbot der Diskriminierung, anteiliges Entgelt
- § 8 TzBfG – Verringerung der Arbeitszeit