Arbeitsstunden pro Monat: Tabelle und Berechnung für 2026 und 2027
Lisa Puls
Kurz gesagt: Bei einer 40-Stunden-Woche arbeitest du im Durchschnitt 173,33 Stunden im Monat. Die Formel lautet: Wochenstunden × 13 ÷ 3 (also × 4,33). Die tatsächlichen Sollstunden schwanken je nach Zahl der Arbeitstage: 2026 liegen sie bei einer Fünf-Tage-Woche mit 8 Stunden zwischen 144 Stunden (Mai) und 184 Stunden (Juli).
So berechnest du die Arbeitsstunden pro Monat
Ein Jahr hat 52 Wochen, ein Monat also im Schnitt 52 ÷ 12 = 4,33 Wochen. Daraus ergibt sich die gängige Formel:
Monatsstunden = Wochenstunden × 13 ÷ 3
Für eine 40-Stunden-Woche: 40 × 13 ÷ 3 = 173,33 Stunden. Mit diesem Durchschnittswert rechnen Lohnabrechnung und Arbeitsverträge, wenn ein festes Monatsgehalt auf Stunden umgelegt wird, etwa für den Stundenlohn oder die Bewertung von Überstunden.
Etwas genauer ist der Faktor 4,348: Er berücksichtigt, dass ein Jahr im Mittel 365,25 Tage hat (365,25 ÷ 7 ÷ 12). Der TVöD verwendet ihn, um das Stundenentgelt aus dem Monatsentgelt zu ermitteln (§ 24 Abs. 3 Satz 3 TVöD). Für eine 40-Stunden-Woche ergeben sich damit 173,92 Stunden. Welcher Faktor für dich gilt, steht im Arbeits- oder Tarifvertrag. Ohne Regelung ist 13 ÷ 3 der übliche Wert.
Tabelle: Wochenstunden in Monatsstunden umrechnen
| Wochenstunden | Monatsstunden (× 4,33) | Monatsstunden (× 4,348) | Monatslohn zum Mindestlohn 2026 (13,90 €) |
|---|---|---|---|
| 10 | 43,33 | 43,48 | 602,33 € |
| 15 | 65,00 | 65,22 | 903,50 € |
| 20 | 86,67 | 86,96 | 1.204,67 € |
| 25 | 108,33 | 108,70 | 1.505,83 € |
| 30 | 130,00 | 130,44 | 1.807,00 € |
| 35 | 151,67 | 152,18 | 2.108,17 € |
| 37,5 | 162,50 | 163,05 | 2.258,75 € |
| 38 | 164,67 | 165,22 | 2.288,87 € |
| 39 | 169,00 | 169,57 | 2.349,10 € |
| 40 | 173,33 | 173,92 | 2.409,33 € |
Die Lohnspalte rechnet mit Faktor 4,33. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 € brutto je Zeitstunde und steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 € (§ 1 Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung). Bei 40 Wochenstunden sind das 2027 mindestens 2.530,67 € im Monat. Branchenmindestlöhne, etwa in der Pflege, liegen teils darüber. Mehr dazu im Beitrag Mindestlohn.
Tatsächliche Arbeitsstunden je Monat 2026 und 2027
Der Durchschnitt von 173,33 Stunden gilt fürs Gehalt. Für Schichtplanung, Arbeitszeitkonto und Überstunden zählen die tatsächlichen Sollstunden: Arbeitstage im Monat × tägliche Arbeitszeit. Die Tabelle zeigt eine Fünf-Tage-Woche (Montag bis Freitag) mit 8 Stunden täglich und berücksichtigt nur die bundesweiten Feiertage.
| Monat | Arbeitstage 2026 | Stunden 2026 | Arbeitstage 2027 | Stunden 2027 |
|---|---|---|---|---|
| Januar | 21 | 168 | 20 | 160 |
| Februar | 20 | 160 | 20 | 160 |
| März | 22 | 176 | 21 | 168 |
| April | 20 | 160 | 22 | 176 |
| Mai | 18 | 144 | 19 | 152 |
| Juni | 22 | 176 | 22 | 176 |
| Juli | 23 | 184 | 22 | 176 |
| August | 21 | 168 | 22 | 176 |
| September | 22 | 176 | 22 | 176 |
| Oktober | 22 | 176 | 21 | 168 |
| November | 21 | 168 | 22 | 176 |
| Dezember | 22 | 176 | 23 | 184 |
| Jahr | 254 | 2.032 | 256 | 2.048 |
Landesfeiertage ziehen in einzelnen Bundesländern einen weiteren Tag (8 Stunden) ab, 2026 etwa im Januar (Heilige Drei Könige in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt) und im Juni (Fronleichnam in sechs Ländern). Die Werte je Bundesland findest du in der Übersicht Arbeitstage 2026 und 2027.
Was das Arbeitszeitgesetz erlaubt
- Höchstarbeitszeit (§ 3 ArbZG): Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Werktage sind Montag bis Samstag, im Schnitt sind also höchstens 48 Stunden pro Woche zulässig, umgerechnet rund 208 Stunden im Monat.
- Pausen (§ 4 ArbZG): mindestens 30 Minuten bei mehr als sechs bis neun Stunden, 45 Minuten bei mehr als neun Stunden. Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit (§ 2 Abs. 1 ArbZG). Mit dem Arbeitszeitrechner ziehst du sie automatisch ab.
- Aufzeichnung (§ 16 Abs. 2 ArbZG): Arbeitszeit über acht Stunden werktäglich muss aufgezeichnet und zwei Jahre aufbewahrt werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Arbeitgeber darüber hinaus verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit zu erfassen (BAG, Beschluss vom 13.09.2022, 1 ABR 22/21). Mehr dazu unter Pflicht zur Zeiterfassung.
Sonderfälle: Teilzeit, Vier-Tage-Woche und Minijob
- Teilzeit: Die Formel bleibt gleich. 20 Wochenstunden ergeben 86,67 Stunden im Monat, egal ob an drei, vier oder fünf Tagen gearbeitet wird.
- Vier-Tage-Woche: Bei 32 Stunden an vier Tagen sind es 138,67 Stunden im Monat. Bleibt es bei 40 Stunden, werden daraus vier Tage à 10 Stunden. Das ist nach § 3 ArbZG nur zulässig, solange der Durchschnitt von acht Stunden je Werktag eingehalten wird. Bei vier Zehn-Stunden-Tagen ist das der Fall, weil der Samstag als Werktag mitzählt.
- Minijob: Die Geringfügigkeitsgrenze entspricht dem Monatslohn bei zehn Wochenstunden zum Mindestlohn: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro (§ 8 Abs. 1a SGB IV). 2026 sind das 603 €, also höchstens rund 43 Stunden im Monat zum Mindestlohn. 2027 steigt die Grenze rechnerisch auf 633 €. Für Minijobs müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens am siebten Tag nach der Arbeitsleistung aufgezeichnet werden (§ 17 Abs. 1 MiLoG).
Beispiel: Stundenlohn und Überstunden im Mai 2026
Eine Vollzeitkraft in Hamburg verdient 4.000 € brutto bei 40 Wochenstunden.
- Stundenlohn: 4.000 € ÷ 173,33 Stunden = 23,08 €. Diesen Wert nutzt die Lohnabrechnung, wenn Überstunden ausgezahlt werden.
- Sollstunden im Mai 2026: 18 Arbeitstage (1. Mai, Christi Himmelfahrt und Pfingstmontag fallen auf Werktage) × 8 Stunden = 144 Stunden.
- Erfasste Stunden: 151,5 Stunden. Das ergibt +7,5 Stunden für das Arbeitszeitkonto. Ausgezahlt wären das 7,5 × 4.000 € ÷ 173,33 = 173,08 € brutto, sofern der Vertrag keine Zuschläge vorsieht.
Im Juli 2026 dagegen liegen die Sollstunden bei 184 Stunden. Das Gehalt bleibt in beiden Monaten gleich, weil es auf dem Durchschnitt von 173,33 Stunden basiert. Wie du Plus- und Minusstunden sauber verrechnest, zeigen die Beiträge Arbeitszeitkonto und Überstunden berechnen. Den Wert einzelner Überstunden ermittelt der Überstundenrechner.
Mit der Zeiterfassung von flair musst du Sollstunden nicht selbst auszählen: flair kennt die Arbeitszeitmodelle deiner Mitarbeitenden und die Feiertage ihres Bundeslands, stellt erfasste Stunden den Sollstunden gegenüber und führt das Überstundenkonto automatisch. Mehr dazu unter Überstundenmanagement.
Häufige Fragen
Wie viele Stunden hat ein Monat bei einer 40-Stunden-Woche?
Im Durchschnitt 173,33 Stunden (40 × 13 ÷ 3). Mit dem genaueren Faktor 4,348 sind es 173,92 Stunden. Die tatsächlichen Sollstunden liegen 2026 je nach Monat zwischen 144 und 184 Stunden.
Wie viele Stunden sind 38,5 Wochenstunden im Monat?
38,5 × 13 ÷ 3 = 166,83 Stunden im Monat. Bei 37,5 Wochenstunden sind es 162,5 Stunden, bei 39 Wochenstunden 169 Stunden.
Warum rechnet man mit 4,33 und nicht mit 4 Wochen pro Monat?
Weil ein Monat im Schnitt mehr als vier Wochen hat: 52 Wochen ÷ 12 Monate = 4,33. Wer mit 4 rechnet, unterschätzt die Monatsstunden um gut 8 Prozent und setzt den Stundenlohn zu hoch an.
Wie viele Arbeitsstunden hat das Jahr 2026?
Bei einer Fünf-Tage-Woche mit 8 Stunden und nur bundesweiten Feiertagen sind es 254 Arbeitstage, also 2.032 Stunden. In Bayern und Baden-Württemberg sind es 252 Tage oder 2.016 Stunden. 2027 sind es bundesweit 256 Tage oder 2.048 Stunden.
Wie viele Stunden darf ein Minijobber im Monat arbeiten?
Das hängt vom Stundenlohn ab. Die Grenze liegt 2026 bei 603 € im Monat. Zum Mindestlohn von 13,90 € sind das rund 43 Stunden, bei 15 € Stundenlohn rund 40 Stunden.
Wie berechne ich den Stundenlohn aus dem Monatsgehalt?
Monatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 4,33). Beispiel: 3.200 € bei 38 Wochenstunden ergibt 3.200 € ÷ 164,67 = 19,43 € pro Stunde.
Weiterlesen im HR-Lexikon
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Abweichende Regelungen in Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung gehen vor. Stand: Oktober 2026.
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