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Minusstunden: Wann sie entstehen und was Arbeitgeber dürfen

Lisa PulsLisa Puls
12. Okt. 2026Max 7 Min. Lesezeit
Minusstunden: Wann sie entstehen und was Arbeitgeber dürfen

Kurz gesagt: Minusstunden sind Stunden, die Beschäftigte weniger arbeiten als vertraglich vereinbart, obwohl sie dafür voll bezahlt werden. Sie dürfen nur dann auf ein Arbeitszeitkonto gebucht werden, wenn der Arbeitgeber die Zeit vorschussweise vergütet hat und die Person zur Nacharbeit verpflichtet ist (BAG, 26.01.2011 – 5 AZR 819/09). Hat der Arbeitgeber schlicht keine Arbeit, entstehen keine Minusstunden (§ 615 BGB).

Rechtsgrundlage

Ein eigenes Gesetz zu Minusstunden gibt es nicht. Maßgeblich sind der Arbeitsvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag zum Arbeitszeitkonto und diese Regeln:

  • § 611a Abs. 2 BGB: Der Arbeitgeber zahlt die vereinbarte Vergütung, die beschäftigte Person schuldet die vereinbarte Arbeitszeit.
  • § 615 BGB (Annahmeverzug und Betriebsrisiko): Nimmt der Arbeitgeber die angebotene Arbeit nicht an, kann die beschäftigte Person die vereinbarte Vergütung verlangen, „ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein“. Das gilt auch, wenn der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.
  • BAG, 26.01.2011 – 5 AZR 819/09: Die Belastung eines Arbeitszeitkontos mit Minusstunden setzt voraus, dass der Arbeitgeber diese Stunden im Rahmen einer verstetigten Vergütung bezahlt hat und die Person zur Nachleistung verpflichtet ist.
  • BAG, 21.03.2012 – 5 AZR 676/11: Der Arbeitgeber darf Zeitguthaben nur mit Minusstunden verrechnen, wenn die Vereinbarung zum Arbeitszeitkonto das vorsieht.
  • § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG: Gibt es einen Betriebsrat, bestimmt er bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und bei vorübergehender Verkürzung oder Verlängerung der Arbeitszeit mit.

Wodurch entstehen Minusstunden, und wodurch nicht?

SituationMinusstunden?Warum
Beschäftigte gehen bei Gleitzeit früher oder kommen späterJaSelbst veranlasste Unterschreitung, wenn das Konto das vorsieht
Arbeitgeber hat keine Arbeit und schickt nach HauseNeinAnnahmeverzug bzw. Betriebsrisiko, § 615 BGB
KrankheitNeinEntgeltfortzahlung für die regelmäßige Arbeitszeit, § 4 EFZG
UrlaubNeinBezahlter Erholungsurlaub mit Urlaubsentgelt, § 11 BUrlG
Private Erledigungen während der Arbeitszeit ohne FreistellungJaArbeitszeit wurde nicht erbracht

Wie viele Minusstunden sind erlaubt?

Eine feste Obergrenze nennen weder das BGB noch das Arbeitszeitgesetz. Die Grenzen ergeben sich aus der Vereinbarung zum Arbeitszeitkonto, etwa als Ampelkonto mit Schwellen, ab denen gegengesteuert werden muss, und einem Ausgleichszeitraum. Fehlt eine solche Vereinbarung, gibt es kein Konto, auf dem Minusstunden stehen können: Dann zählt nur, ob die geschuldete Arbeit erbracht wurde.

Minusstunden bei Kündigung

Ob ein negativer Saldo am Ende vom letzten Gehalt abgezogen werden darf, hängt an zwei Fragen:

  1. Gibt es eine Rechtsgrundlage? Die Vereinbarung zum Arbeitszeitkonto muss vorsehen, dass ein Minussaldo verrechnet wird (BAG 5 AZR 676/11).
  2. Sind die Minusstunden echte Vorschüsse? Nur Stunden, die vorschussweise bezahlt wurden und nachzuarbeiten wären, dürfen das Konto belasten (BAG 5 AZR 819/09). Stunden, die durch fehlende Arbeit des Arbeitgebers entstanden sind, gehören nicht dazu.

Den Kündigungsfrist-Rechner nutzen, um zu prüfen, ob Minusstunden bis zum letzten Arbeitstag noch ausgeglichen werden können.

Beispielrechnung

Eine Mitarbeiterin arbeitet 40 Stunden pro Woche bei 3.600 € brutto im Monat in Gleitzeit. Die Betriebsvereinbarung erlaubt bis zu 20 Minusstunden und eine Verrechnung bei Ausscheiden. Beim Ausscheiden steht ihr Konto bei −12 Stunden.

  • Davon selbst veranlasst (früher gegangen): 8 Stunden
  • Davon durch Auftragsmangel (Arbeitgeber schickte sie nach Hause): 4 Stunden; diese hätten nach § 615 BGB gar nicht gebucht werden dürfen
  • Stundenlohn: 3.600 € ÷ (40 × 52 ÷ 12) ≈ 20,77 €
  • Zulässiger Abzug: 8 × 20,77 € ≈ 166 € brutto, nicht 12 × 20,77 € ≈ 249 €

Was HR beachten sollte

  • Ursachen dokumentieren: Ohne Zeiterfassung lässt sich später nicht zeigen, ob Minusstunden selbst veranlasst waren oder auf fehlende Arbeit zurückgehen.
  • Regeln vorab festlegen: Obergrenzen, Ausgleichszeitraum und Verrechnung bei Ausscheiden gehören in Vertrag oder Betriebsvereinbarung.
  • Früh gegensteuern: Ein Ampelkonto verhindert, dass sich kurz vor einer Kündigung ein großer Minussaldo aufbaut.

Mit der Zeiterfassung von flair laufen Arbeitszeiten, Abwesenheiten und Kontostände zusammen. Das Überstundenmanagement zeigt Plus- und Minussalden pro Person.

Häufige Fragen

Darf der Arbeitgeber Minusstunden anordnen?

Nein, nicht ohne Weiteres. Schickt der Arbeitgeber Beschäftigte mangels Arbeit nach Hause, gerät er in Annahmeverzug und muss das Gehalt ohne Nacharbeit zahlen (§ 615 BGB).

Entstehen durch Krankheit Minusstunden?

Nein. Bei Krankheit wird das Entgelt für die regelmäßige Arbeitszeit fortgezahlt (§ 4 EFZG). Die ausgefallenen Stunden gelten nicht als Minus.

Dürfen Minusstunden vom Gehalt abgezogen werden?

Nur wenn eine Vereinbarung zum Arbeitszeitkonto das erlaubt und die Minusstunden vorschussweise bezahlt wurden und nachzuarbeiten wären (BAG 5 AZR 819/09 und 5 AZR 676/11).

Was passiert mit Minusstunden bei einer Kündigung?

Sie sollten möglichst bis zum Ende der Kündigungsfrist ausgeglichen werden. Ein Abzug vom letzten Gehalt ist nur unter denselben Voraussetzungen zulässig wie sonst auch.

Wie viele Minusstunden sind maximal erlaubt?

Das Gesetz nennt keine Höchstzahl. Grenzen und Ausgleichszeiträume legen Arbeitsvertrag, Betriebs- oder Tarifvertrag fest.

Verfallen Minusstunden?

Das richtet sich nach der Vereinbarung zum Arbeitszeitkonto. Ohne eine Regel zur Verrechnung kann der Arbeitgeber einen Minussaldo nicht einseitig mit dem Gehalt verrechnen.

Weiterlesen im HR-Lexikon

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Abweichende Regelungen in Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung gehen vor. Stand: Oktober 2026.

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