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Resturlaub: Wann er verfällt, wann er übertragen wird und was bei Kündigung gilt

Lisa PulsLisa Puls
20. Okt. 2026Max 9 Min. Lesezeit
Resturlaub: Wann er verfällt, wann er übertragen wird und was bei Kündigung gilt

Kurz gesagt: Resturlaub sind Urlaubstage, die am Jahresende noch offen sind. Nach dem Gesetz muss Urlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Eine Übertragung ins nächste Jahr gibt es nur aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen, dann bis zum 31. März (§ 7 Abs. 3 BUrlG). Seit 2019 gilt aber: Der Urlaub verfällt nur, wenn der Arbeitgeber dich vorher aufgefordert hat, ihn zu nehmen, und dich klar und rechtzeitig auf den Verfall hingewiesen hat (BAG, 9 AZR 541/15). Bei Langzeiterkrankung verfällt Urlaub 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres. Endet das Arbeitsverhältnis, wird Resturlaub ausgezahlt.

Was ist Resturlaub?

Resturlaub ist kein eigener Rechtsbegriff. Gemeint sind die Urlaubstage aus dem Jahresanspruch, die bis zum 31. Dezember nicht genommen wurden. Das Urlaubsjahr ist nach dem Bundesurlaubsgesetz das Kalenderjahr (§ 1 BUrlG). Wie viele Tage dir überhaupt zustehen, steht im Beitrag Urlaubsanspruch berechnen. Hier geht es darum, was mit den übrigen Tagen passiert.

Unterscheide dabei zwei Arten von Urlaub:

  • Gesetzlicher Mindesturlaub: 20 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche. Für ihn gelten die Regeln unten zwingend.
  • Vertraglicher oder tariflicher Mehrurlaub: alles darüber. Arbeits- oder Tarifvertrag können dafür eigene Verfallsregeln festlegen, wenn sie klar zwischen gesetzlichem und zusätzlichem Urlaub unterscheiden. Fehlt eine solche Regel, gilt für den Mehrurlaub dasselbe wie für den gesetzlichen Urlaub.

Die Grundregel: 31. Dezember und 31. März

§ 7 Abs. 3 BUrlG regelt drei Stufen:

  1. Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden.
  2. Eine Übertragung ins nächste Jahr ist nur zulässig, wenn dringende betriebliche oder in der Person liegende Gründe das rechtfertigen.
  3. Übertragener Urlaub muss in den ersten drei Monaten des Folgejahres genommen werden, also bis zum 31. März.

Dringende betriebliche Gründe sind zum Beispiel ein Jahresendgeschäft, eine Projektphase, die keinen Aufschub duldet, oder der Ausfall von Kolleginnen und Kollegen. Gründe in der Person sind etwa Krankheit, die Pflege eines Angehörigen oder ein Beschäftigungsverbot. Kein Grund ist, dass jemand den Urlaub lieber im nächsten Jahr nehmen möchte.

Sonderfall Teilurlaub: Wer im zweiten Halbjahr anfängt und die Wartezeit von sechs Monaten im Eintrittsjahr nicht mehr erfüllt, kann verlangen, dass sein Teilurlaub ins nächste Kalenderjahr übertragen wird (§ 7 Abs. 3 Satz 4 BUrlG). Die 31.-März-Grenze gilt dafür nicht.

Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung können längere Übertragungsfristen vorsehen. Viele Unternehmen erlauben zum Beispiel, Resturlaub bis zum 30. Juni zu nehmen.

Ohne Hinweis verfällt nichts: die Mitwirkungsobliegenheit

Bis 2018 verfiel Urlaub in Deutschland automatisch am Jahresende, wenn niemand ihn beantragt hatte. Das hat der Europäische Gerichtshof gekippt (EuGH, 06.11.2018 – C-684/16, Max-Planck-Gesellschaft). Das Bundesarbeitsgericht hat § 7 BUrlG danach neu ausgelegt (BAG, 19.02.2019 – 9 AZR 541/15): Der Urlaub erlischt am Jahresende oder am Ende des Übertragungszeitraums nur, wenn der Arbeitgeber die Beschäftigten vorher in die Lage versetzt hat, ihn zu nehmen, und sie ihn trotzdem aus freien Stücken nicht genommen haben.

Konkret muss der Arbeitgeber:

  • auffordern: die Beschäftigten, wenn nötig förmlich, auffordern, ihren Urlaub zu nehmen;
  • konkret informieren: mitteilen, wie viele Urlaubstage noch offen sind;
  • auf den Verfall hinweisen: klar sagen, dass der Urlaub am 31. Dezember oder am Ende des Übertragungszeitraums verfällt, wenn er nicht genommen wird;
  • rechtzeitig handeln: so früh, dass der Urlaub im laufenden Jahr noch genommen werden kann.

Ein allgemeiner Satz im Arbeitsvertrag, im Intranet oder auf einem Merkblatt reicht nach dem BAG in der Regel nicht. Die Beweislast trägt der Arbeitgeber. Schick den Hinweis deshalb in Textform, persönlich und mit der konkreten Zahl der Tage, und bewahre einen Nachweis auf.

Mustertext für den Hinweis

Liebe Frau Muster, dein Urlaubsanspruch für 2026 beträgt 30 Tage. Davon hast du bisher 18 Tage genommen oder beantragt, offen sind noch 12 Tage. Bitte beantrage diese Tage so, dass du sie bis zum 31. Dezember 2026 nehmen kannst. Urlaub, den du bis dahin nicht nimmst, verfällt am 31. Dezember 2026, wenn keine dringenden Gründe eine Übertragung rechtfertigen. Übertragener Urlaub verfällt am 31. März 2027.

Ein guter Zeitpunkt ist das dritte Quartal, spätestens Anfang Oktober, damit vor dem Jahresende noch Zeit für die Planung bleibt. Wird Urlaub übertragen, schick Anfang des neuen Jahres einen zweiten Hinweis für den 31. März.

Was passiert ohne Hinweis?

Hat der Arbeitgeber nicht aufgefordert und hingewiesen, verfällt der Urlaub weder am 31. Dezember noch am 31. März. Er wird zum Urlaub des Folgejahres hinzugerechnet und kann sich über Jahre ansammeln. Auch die Verjährung hilft dann nicht: Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt erst am Ende des Jahres, in dem der Arbeitgeber seine Hinweise erfüllt hat (BAG, 20.12.2022 – 9 AZR 266/20, nach EuGH, 22.09.2022 – C-120/21). Spätestens bei einem Austritt wird das teuer, weil alle offenen Tage abgegolten werden müssen.

Resturlaub bei Krankheit

Wer krank ist, kann keinen Urlaub nehmen. Deshalb gilt für Langzeiterkrankte eine eigene Grenze: Der gesetzliche Urlaub verfällt 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres, also am 31. März des übernächsten Jahres (EuGH, 22.11.2011 – C-214/10; BAG, 07.08.2012 – 9 AZR 353/10).

Urlaub aus dem JahrVerfällt bei durchgehender Krankheit am
202431. März 2026
202531. März 2027
202631. März 2028

Wichtig: Das gilt ohne Hinweis nur, wenn die Person seit Beginn des Urlaubsjahres durchgehend arbeitsunfähig war. Hat sie im Jahr noch gearbeitet und hätte Urlaub nehmen können, verfällt dieser Urlaub nach 15 Monaten nur, wenn der Arbeitgeber vor der Erkrankung rechtzeitig aufgefordert und hingewiesen hat (BAG, 20.12.2022 – 9 AZR 245/19). Wer im Urlaub krank wird, bekommt die nachgewiesenen Krankheitstage gutgeschrieben (§ 9 BUrlG), siehe Krank im Urlaub.

Resturlaub bei Elternzeit und Mutterschutz

  • Elternzeit: Urlaub, der vor der Elternzeit nicht genommen wurde, muss der Arbeitgeber nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr gewähren (§ 17 Abs. 2 BEEG). Für jeden vollen Monat Elternzeit darf er den Urlaub um ein Zwölftel kürzen, außer bei Teilzeit in der Elternzeit (§ 17 Abs. 1 BEEG).
  • Mutterschutz und Beschäftigungsverbot: Ausfallzeiten zählen als Beschäftigungszeiten. Resturlaub kann nach dem Ende des Beschäftigungsverbots im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr genommen werden (§ 24 MuSchG). Mehr im Beitrag Urlaubsanspruch im Mutterschutz.

Resturlaub bei Kündigung

Bei einer Kündigung gilt zuerst: Resturlaub wird möglichst in der Kündigungsfrist genommen. Was bis zum letzten Arbeitstag nicht mehr genommen werden kann, muss der Arbeitgeber auszahlen (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Das gilt für jede Art der Beendigung, auch bei fristloser Kündigung oder Aufhebungsvertrag.

  • Wie viele Tage offen sind, hängt vom Austrittsdatum ab: vor Ablauf der Wartezeit von sechs Monaten oder nach erfüllter Wartezeit bis 30. Juni ein Zwölftel pro vollem Monat, nach erfüllter Wartezeit ab 1. Juli der volle gesetzliche Jahresurlaub (§§ 4, 5 BUrlG). Dazu kommt Resturlaub aus Vorjahren, der noch nicht verfallen ist. Details im Beitrag Urlaubsanspruch bei Kündigung.
  • Wie viel Geld das ist, rechnet der Urlaubsabgeltungsrechner aus. Formel und Sonderfälle stehen im Beitrag Urlaubsabgeltung.
  • Freistellung: Resturlaub wird auf eine Freistellung nur angerechnet, wenn sie unwiderruflich erklärt ist und klar sagt, dass der Urlaub damit gewährt wird.
  • Urlaubsbescheinigung: Beim Austritt muss der Arbeitgeber bescheinigen, wie viel Urlaub im laufenden Jahr gewährt oder abgegolten wurde (§ 6 Abs. 2 BUrlG).

Kann man sich Resturlaub auszahlen lassen?

Im laufenden Arbeitsverhältnis nicht, jedenfalls nicht den gesetzlichen Mindesturlaub. Er dient der Erholung und darf nur bei Beendigung abgegolten werden (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Auch ein Verzicht ist unwirksam, selbst in einem gerichtlichen Vergleich (BAG, 03.06.2025 – 9 AZR 104/24). Für vertraglichen Mehrurlaub kann eine Auszahlung vereinbart werden.

Beispiel: drei Wege zum Jahresende

Ein Mitarbeiter hat 30 Urlaubstage im Jahr, Fünf-Tage-Woche. Am 31. Dezember 2026 sind noch 8 Tage offen. Sein Vertrag regelt den Mehrurlaub nicht gesondert.

SituationFolge für die 8 Tage
HR hat im September aufgefordert und auf den Verfall hingewiesen. Er hatte keine dringenden Gründe und hat die Tage trotzdem nicht genommen.Verfallen am 31. Dezember 2026.
HR hat hingewiesen, aber im Dezember musste er ein Projekt abschließen und durfte keinen Urlaub nehmen.Übertragung bis 31. März 2027. HR sollte im Januar erneut hinweisen.
HR hat nie hingewiesen.Verfallen nicht. Sie kommen zum Anspruch für 2027 dazu und verjähren auch nicht.

Checkliste für HR vor dem Jahresende

  • Urlaubskonten aller Beschäftigten prüfen, auch übertragenen Urlaub aus Vorjahren.
  • Im dritten Quartal jeden Beschäftigten einzeln und in Textform auffordern, mit der konkreten Zahl offener Tage und dem Verfalldatum.
  • Den Versand dokumentieren, die Beweislast liegt beim Arbeitgeber.
  • Langzeiterkrankte, Beschäftigte in Elternzeit und im Mutterschutz gesondert betrachten.
  • Bei übertragenem Urlaub im Januar einen zweiten Hinweis zum 31. März schicken.
  • Urlaubssperren und Teamplanung früh kommunizieren, damit Urlaub tatsächlich genommen werden kann.

Im Abwesenheitsmanagement von flair sehen Beschäftigte und Führungskräfte den Resturlaub jederzeit im Urlaubskonto, Urlaubsanträge laufen per App, und der Teamkalender zeigt, wann noch Platz für freie Tage ist. Wer zuerst mit einer Tabelle planen will, nimmt den kostenlosen Urlaubsplaner: Er berechnet den Resturlaub pro Person.

Häufige Fragen

Wann verfällt Resturlaub?

Nach dem Gesetz am 31. Dezember, bei einer Übertragung aus dringenden Gründen am 31. März des Folgejahres (§ 7 Abs. 3 BUrlG). Beides gilt aber nur, wenn der Arbeitgeber vorher aufgefordert und auf den Verfall hingewiesen hat. Ohne diesen Hinweis verfällt der gesetzliche Urlaub nicht.

Kann Resturlaub über den 31. März hinaus übertragen werden?

Nach dem BUrlG nur in Sonderfällen: bei Langzeiterkrankung bis 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres, bei Elternzeit und Mutterschutz ins laufende oder nächste Urlaubsjahr nach der Rückkehr. Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung können längere Fristen vorsehen.

Muss ich die Übertragung von Resturlaub beantragen?

Liegen dringende betriebliche oder persönliche Gründe vor, wird der Urlaub nach der Rechtsprechung des BAG ohne Antrag übertragen. Nur Teilurlaub aus dem Eintrittsjahr wird auf dein Verlangen übertragen (§ 7 Abs. 3 Satz 4 BUrlG). Kläre die Übertragung trotzdem schriftlich mit HR, damit beide Seiten denselben Stand haben.

Was passiert mit Resturlaub bei einer Kündigung?

Du nimmst ihn möglichst in der Kündigungsfrist. Was bis zum Austritt nicht mehr geht, muss der Arbeitgeber auszahlen (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Die Höhe berechnet der Urlaubsabgeltungsrechner.

Verfällt Resturlaub bei Krankheit?

Nicht am 31. März. Bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit verfällt der gesetzliche Urlaub erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres, für Urlaub aus 2025 also am 31. März 2027. Konntest du im Jahr vor der Erkrankung noch Urlaub nehmen, gilt das nur, wenn der Arbeitgeber dich vorher aufgefordert und hingewiesen hat.

Darf der Arbeitgeber Resturlaub einfach streichen?

Nein. Ohne Aufforderung und Hinweis auf den Verfall bleibt der gesetzliche Urlaub bestehen. Ein Satz im Arbeitsvertrag, dass Urlaub am Jahresende verfällt, reicht dafür nicht. Für vertraglichen Mehrurlaub können klare Vertragsregeln aber anders aussehen.

Gibt es ein neues Gesetz, um Urlaub ins nächste Jahr mitzunehmen?

Nein. Der Wortlaut des § 7 Abs. 3 BUrlG ist unverändert, zuletzt wurde das Gesetz 2013 geändert. Neu ist seit 2019 die Rechtsprechung: Urlaub verfällt nur noch nach einem Hinweis des Arbeitgebers. Deshalb können Beschäftigte heute oft mehr Urlaub mitnehmen als früher.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Abweichende Regelungen in Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung können gelten. Stand: Oktober 2026.

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