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Arbeitszeitrechner: Arbeitszeit inklusive Pausen berechnen

Wie viele Stunden wurden tatsächlich gearbeitet? Der Rechner ermittelt die Nettoarbeitszeit für jeden Tag der Woche – mit Prüfung der gesetzlichen Ruhepausen, Nachtschichten über Mitternacht und Umrechnung in Dezimalstunden (Industriezeit).

Arbeitszeit der Woche berechnen

BeginnEndePause (Min.)MoDiMiDoFrSaSo

Nettoarbeitszeit der Woche

40:00 Stunden

= 40 Dezimalstunden (Industriezeit)

Mo (30 Min. Pause)
8:00
Di (30 Min. Pause)
8:00
Mi (30 Min. Pause)
8:00
Do (30 Min. Pause)
8:00
Fr (30 Min. Pause)
8:00
Differenz zur vertraglichen Arbeitszeit
0:00

Die Berechnung basiert auf den gesetzlichen Regelungen in Deutschland und ersetzt keine Rechtsberatung. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge können abweichende Regelungen enthalten.

So berechnen Sie die Arbeitszeit

Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen (§ 2 Abs. 1 ArbZG). Die Formel lautet also: Nettoarbeitszeit = Arbeitsende − Arbeitsbeginn − Pausen. Wer von 8:00 bis 17:00 Uhr arbeitet und 45 Minuten Pause macht, kommt auf 8 Stunden und 15 Minuten Arbeitszeit.

Endet die Schicht nach Mitternacht, rechnet der Rechner automatisch über den Tageswechsel: Eine Nachtschicht von 22:00 bis 6:30 Uhr mit 30 Minuten Pause ergibt 8 Stunden Arbeitszeit. Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind nach § 2 Abs. 1 ArbZG zusammenzurechnen.

Für Lohnabrechnung und Zeitkonten werden Stunden oft als Dezimalzahl angegeben, die sogenannte Industriezeit: Eine Stunde hat dann 100 Industrieminuten statt 60 Minuten. 7 Stunden und 45 Minuten entsprechen 7,75 Dezimalstunden. Die Umrechnung lautet: Minuten ÷ 60.

Gesetzliche Pausen nach § 4 ArbZG

Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden muss die Arbeit durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten unterbrochen werden, bei mehr als neun Stunden von insgesamt 45 Minuten. Die Pausen können in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmende nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

Maßgeblich ist die Arbeitszeit ohne Pausen: Genau sechs Stunden Arbeit kommen ohne Pause aus, ab der ersten Minute darüber sind 30 Minuten fällig. Ist die eingetragene Pause kürzer als das gesetzliche Minimum, zieht der Rechner bei aktivierter Option die Mindestpause ab, wie es viele Zeiterfassungssysteme tun. Ohne die Option zeigt er einen Hinweis an.

Für Jugendliche gelten strengere Regeln: 30 Minuten Pause bei mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden und 60 Minuten bei mehr als sechs Stunden Arbeitszeit (§ 11 JArbSchG). Der Rechner bildet die Regeln für Erwachsene ab.

Höchstarbeitszeit, Ruhezeit und Nachtarbeit

Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). Tarifverträge können nach § 7 ArbZG Abweichungen zulassen. Arbeitszeit über acht Stunden werktäglich muss der Arbeitgeber aufzeichnen und die Nachweise mindestens zwei Jahre aufbewahren (§ 16 Abs. 2 ArbZG).

Nach Ende der täglichen Arbeitszeit steht Beschäftigten eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden zu (§ 5 Abs. 1 ArbZG). In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, in der Gastronomie und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und Tierhaltung kann sie um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn die Verkürzung innerhalb eines Kalendermonats oder von vier Wochen ausgeglichen wird (§ 5 Abs. 2 ArbZG).

Nachtzeit ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien von 22 bis 5 Uhr. Nachtarbeit ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst (§ 2 Abs. 3 und 4 ArbZG).

Rechtsgrundlage

  • § 2 ArbZG – Begriff der Arbeitszeit, Nachtzeit und Nachtarbeit
  • § 3 ArbZG – Höchstarbeitszeit von acht bzw. zehn Stunden werktäglich
  • § 4 ArbZG – Ruhepausen
  • § 5 ArbZG – Ruhezeit von mindestens elf Stunden
  • § 7 ArbZG – Abweichende Regelungen durch Tarifvertrag
  • § 16 Abs. 2 ArbZG – Aufzeichnung der Arbeitszeit über acht Stunden werktäglich
  • § 11 JArbSchG – Ruhepausen für Jugendliche

Häufige Fragen

Wie berechne ich meine Arbeitszeit?

Ziehen Sie vom Arbeitsende den Arbeitsbeginn und alle Pausen ab. Beispiel: Von 8:30 bis 17:15 Uhr sind es 8 Stunden und 45 Minuten; abzüglich 45 Minuten Pause ergeben sich 8 Stunden Arbeitszeit.

Wie viel Pause ist bei 6, 8 oder 9 Stunden Arbeit Pflicht?

Bis einschließlich sechs Stunden Arbeitszeit schreibt das Arbeitszeitgesetz keine Pause vor. Bei mehr als sechs bis zu neun Stunden sind es mindestens 30 Minuten, bei mehr als neun Stunden 45 Minuten. Bei 8 und bei genau 9 Stunden Arbeit sind also 30 Minuten Pause Pflicht.

Zählen Pausen zur Arbeitszeit?

Nein. Nach § 2 Abs. 1 ArbZG ist Arbeitszeit die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Eine Ausnahme gilt im Bergbau unter Tage, wo die Ruhepausen zur Arbeitszeit zählen.

Wie rechne ich Minuten in Dezimalstunden (Industriezeit) um?

Teilen Sie die Minuten durch 60: 15 Minuten sind 0,25 Stunden, 30 Minuten 0,5 und 45 Minuten 0,75 Stunden. 7 Stunden und 20 Minuten ergeben gerundet 7,33 Dezimalstunden. Der Rechner zeigt beide Schreibweisen an.

Wie viele Stunden darf ich pro Tag arbeiten?

Grundsätzlich acht Stunden pro Werktag. Bis zu zehn Stunden sind erlaubt, wenn der Durchschnitt innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen acht Stunden werktäglich nicht übersteigt (§ 3 ArbZG). Tarifverträge können abweichende Regelungen zulassen.

Wie berechne ich die Wochenarbeitszeit?

Addieren Sie die Nettoarbeitszeiten aller Arbeitstage: Fünf Tage mit je 8 Stunden ergeben 40 Stunden. Tragen Sie zusätzlich Ihre vertragliche Wochenarbeitszeit ein, zeigt der Rechner die Differenz an – also Über- oder Minusstunden.

Wie wird eine Nachtschicht über Mitternacht berechnet?

Liegt das Arbeitsende vor dem Arbeitsbeginn, rechnet der Rechner über Mitternacht. Von 22:00 bis 6:00 Uhr sind es 8 Stunden; nach Abzug von 30 Minuten Pause bleiben 7 Stunden und 30 Minuten Arbeitszeit.

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