Krankengeld nach 6 Wochen: Höhe, Dauer und Übergang von der Lohnfortzahlung
Lisa Puls
Kurz gesagt: Bei Krankheit zahlt der Arbeitgeber das Gehalt bis zu sechs Wochen weiter (§ 3 EFZG). Danach zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld: 70 % des regelmäßigen Bruttoentgelts, höchstens 90 % des Nettoentgelts (§ 47 SGB V), wegen derselben Krankheit für längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren (§ 48 SGB V).
Rechtsgrundlage
- § 3 Abs. 1 EFZG: Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber „bis zur Dauer von sechs Wochen“.
- § 44 SGB V: Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, „wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht“.
- § 49 Abs. 1 Nr. 1 SGB V: Der Anspruch ruht, solange Versicherte beitragspflichtiges Arbeitsentgelt erhalten. Deshalb fließt Krankengeld in der Praxis erst, wenn die Entgeltfortzahlung endet.
- §§ 46–48 SGB V: Beginn, Höhe und Dauer des Krankengeldes.
Krankengeld nach dem SGB V gibt es für gesetzlich Versicherte. Privat Versicherte sind auf die Leistungen ihres eigenen Vertrags angewiesen.
Ablauf: Von der Lohnfortzahlung zum Krankengeld
| Zeitraum | Wer zahlt | Grundlage |
|---|---|---|
| Woche 1–6 der Arbeitsunfähigkeit | Arbeitgeber, volles Gehalt | §§ 3, 4 EFZG |
| Ab Woche 7 | Krankenkasse, Krankengeld | §§ 44, 47 SGB V |
| Nach 78 Wochen (dieselbe Krankheit) | Kein Krankengeld mehr aus diesem Fall | § 48 SGB V |
Wichtig für die lückenlose Zahlung:
- Anschlussbescheinigung rechtzeitig: Der Anspruch bleibt bestehen, wenn die weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende ärztlich festgestellt wird. Samstage gelten dabei nicht als Werktage (§ 46 SGB V).
- Meldung an die Krankenkasse: Das Krankengeld ruht, solange die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse nicht gemeldet ist, außer die Meldung erfolgt innerhalb einer Woche oder die Daten werden elektronisch übermittelt (§ 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V).
- Neue oder dieselbe Krankheit: Für eine neue Krankheit beginnen die sechs Wochen Entgeltfortzahlung neu. Bei derselben Krankheit gibt es erneut bis zu sechs Wochen nur, wenn die Person vorher mindestens sechs Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig war oder seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit zwölf Monate vergangen sind (§ 3 Abs. 1 EFZG).
Wie hoch ist das Krankengeld?
§ 47 SGB V legt zwei Grenzen fest. Maßgeblich ist der niedrigere Betrag:
- 70 % des Regelentgelts, also des regelmäßigen beitragspflichtigen Bruttoentgelts. Bei Monatsgehalt gilt ein Dreißigstel des letzten abgerechneten Monats als kalendertägliches Regelentgelt. Einmalzahlungen der letzten zwölf Monate fließen mit einem 360stel ein.
- Höchstens 90 % des Nettoarbeitsentgelts.
Das Regelentgelt wird nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt (§ 47 Abs. 6 SGB V). Laut Bundesgesundheitsministerium liegt sie 2026 bei 5.812,50 € im Monat. Daraus ergibt sich ein Höchstbetrag von 70 % × 5.812,50 € ÷ 30 ≈ 135,63 € pro Kalendertag. Krankengeld wird für Kalendertage gezahlt, ein voller Monat zählt mit 30 Tagen.
Beispielrechnung
Ein Mitarbeiter verdient 3.600 € brutto im Monat, angenommen 2.450 € netto. Er ist ab dem 1. Februar 2026 durchgehend wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig.
- 1. Februar bis 14. März (6 Wochen): Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, 3.600 € brutto im Monat
- Regelentgelt pro Kalendertag: 3.600 € ÷ 30 = 120,00 €
- 70 % davon: 84,00 €
- Nettoentgelt pro Kalendertag: 2.450 € ÷ 30 ≈ 81,67 €; 90 % davon: 73,50 €
- Krankengeld (der niedrigere Wert): 73,50 € pro Kalendertag, also 2.205 € für einen vollen Monat
- Höchstdauer: 78 Wochen ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit, die sechs Wochen Entgeltfortzahlung eingerechnet (Zeiten, in denen das Krankengeld ruht, zählen mit; § 48 Abs. 3 SGB V)
Was HR beachten sollte
- Sechs-Wochen-Frist pro Krankheit tracken: Ob eine neue Krankheit oder eine Fortsetzung vorliegt, entscheidet, wer zahlt. Dafür braucht HR die Krankheitszeiten der letzten zwölf Monate auf einen Blick.
- Zuschuss prüfen: Die gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers endet nach sechs Wochen. Ob er danach einen Krankengeldzuschuss zahlt, regeln Tarif- oder Arbeitsvertrag.
- Urlaub läuft weiter: Gesetzlicher Urlaub entsteht auch ohne Arbeitsleistung im Urlaubsjahr (BAG, Urteil vom 07.08.2012 – 9 AZR 353/10). Langzeitkranke bauen also Urlaub auf.
Mit der Abwesenheitsverwaltung von flair sind Krankmeldungen pro Person und Zeitraum dokumentiert. HR sieht früh, wann die sechs Wochen enden, und kann die Übergabe an die Krankenkasse und die Lohnabrechnung vorbereiten.
Häufige Fragen
Wer zahlt nach 6 Wochen Krankheit?
Die gesetzliche Krankenkasse in Form von Krankengeld. Der Arbeitgeber zahlt nur dann weiter, wenn Tarif- oder Arbeitsvertrag einen Zuschuss vorsehen.
Wie viel Krankengeld bekomme ich nach 6 Wochen?
70 % des regelmäßigen Bruttoentgelts, höchstens 90 % des Nettoentgelts, pro Kalendertag gerechnet. 2026 sind es höchstens rund 135,63 € pro Tag.
Wie lange wird Krankengeld gezahlt?
Wegen derselben Krankheit längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, gerechnet ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Kommt eine weitere Krankheit hinzu, verlängert sich die Dauer nicht (§ 48 SGB V).
Was passiert, wenn die Krankschreibung eine Lücke hat?
Der Anspruch bleibt nur bestehen, wenn die weitere Arbeitsunfähigkeit spätestens am nächsten Werktag nach dem bescheinigten Ende festgestellt wird. Samstage zählen dabei nicht als Werktag.
Beginnen die 6 Wochen bei einer neuen Krankheit neu?
Ja, für eine neue Krankheit entsteht ein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Bei derselben Krankheit nur nach sechs Monaten ohne Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit oder nach Ablauf von zwölf Monaten seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit.
Bekommen privat Versicherte Krankengeld?
Nicht nach dem SGB V. Ob es eine Ersatzleistung gibt, hängt vom eigenen Versicherungsvertrag ab.
Weiterlesen im HR-Lexikon
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- Krank in der Probezeit
- Urlaubsanspruch bei Krankheit
- Alle Begriffe im HR-Lexikon
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Abweichende Regelungen in Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung gehen vor. Stand: Oktober 2026.
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