Minijob 2026: 603-Euro-Grenze, Stunden, Abgaben und Pflichten für Arbeitgeber
Lisa Puls
Kurz gesagt: Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung. 2026 darf das Arbeitsentgelt regelmäßig höchstens 603 € im Monat betragen (§ 8 SGB IV). Beim Mindestlohn von 13,90 € sind das rund 43 Stunden im Monat, also etwa zehn Stunden pro Woche. Arbeitgeber zahlen im gewerblichen Bereich pauschale Abgaben von bis zu 31,17 % an die Minijob-Zentrale. Arbeitsrechtlich sind Minijobber normale Teilzeitbeschäftigte mit Anspruch auf Urlaub, Entgeltfortzahlung und Mindestlohn.
Was ist ein Minijob?
Das Sozialversicherungsrecht kennt zwei Formen der geringfügigen Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 SGB IV):
- Geringfügig entlohnte Beschäftigung („Minijob“ oder „603-Euro-Job“): Das Entgelt übersteigt regelmäßig die Geringfügigkeitsgrenze nicht. Um diese Form geht es in diesem Beitrag.
- Kurzfristige Beschäftigung: Die Beschäftigung ist im Kalenderjahr auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt, unabhängig vom Verdienst. Details im Beitrag Kurzfristige Beschäftigung.
Zuständig für beide ist die Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Sie nimmt die Meldungen entgegen und zieht die Abgaben ein.
Minijob-Grenze 2026: 603 € im Monat
Die Geringfügigkeitsgrenze ist seit Oktober 2022 an den Mindestlohn gekoppelt. Sie entspricht dem Monatslohn für zehn Wochenstunden zum Mindestlohn und wird so berechnet: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro (§ 8 Abs. 1a SGB IV).
| Jahr | Mindestlohn | Minijob-Grenze |
|---|---|---|
| 2025 | 12,82 € | 556 € |
| 2026 | 13,90 € | 603 € |
| 2027 | 14,60 € | rechnerisch 633 € |
Den Mindestlohn für 2026 und 2027 legt die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung fest. Für 2027 ergibt die Formel 14,60 × 130 ÷ 3 = 632,67 €, aufgerundet 633 €. Den Betrag gibt das Bundesarbeitsministerium jeweils im Bundesanzeiger bekannt. Mehr zum Mindestlohn liest du im Beitrag Mindestlohn 2026.
Jahresbetrachtung: Maßgeblich ist das regelmäßige Entgelt. Schwankt der Verdienst, darf er im Durchschnitt des Jahres 603 € pro Monat nicht übersteigen, also 7.236 € im Jahr. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld zählen mit, wenn sie mit hinreichender Sicherheit zu erwarten sind.
Gelegentliches Überschreiten: Ein unvorhersehbares Überschreiten schadet nicht, wenn es innerhalb eines Zeitjahres in höchstens zwei Kalendermonaten passiert und das Entgelt im jeweiligen Monat höchstens das Doppelte der Grenze erreicht (§ 8 Abs. 1b SGB IV). Eine geplante Urlaubsvertretung ist nicht unvorhersehbar.
Wie viele Stunden darf ein Minijobber arbeiten?
Eine feste Stundengrenze gibt es nicht. Die Stunden ergeben sich aus Stundenlohn und Verdienstgrenze:
| Stundenlohn | Max. Stunden pro Monat | Etwa pro Woche |
|---|---|---|
| 13,90 € (Mindestlohn) | 43,3 | 10,0 |
| 15,00 € | 40,2 | 9,2 |
| 17,50 € | 34,4 | 7,9 |
| 20,00 € | 30,1 | 6,9 |
Achtung bei Arbeit auf Abruf: Ist im Vertrag keine wöchentliche Arbeitszeit festgelegt, gilt eine Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche als vereinbart (§ 12 Abs. 1 TzBfG). Beim Mindestlohn ergibt das rund 1.200 € im Monat, und der Minijob-Status wäre weg. Halte die Stunden deshalb immer schriftlich fest.
Arbeitszeit aufzeichnen: Für Minijobber müssen Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages nach der Arbeitsleistung aufzeichnen und mindestens zwei Jahre aufbewahren (§ 17 Abs. 1 MiLoG). Ausgenommen sind Minijobs in Privathaushalten.
Abgaben: Was kostet ein Minijob den Arbeitgeber?
Bei einem gewerblichen Minijob zahlt der Arbeitgeber laut Minijob-Zentrale (Stand 2026):
| Abgabe | Satz | Bei 603 € |
|---|---|---|
| Pauschalbeitrag Krankenversicherung (nur bei gesetzlich Versicherten) | 13 % | 78,39 € |
| Pauschalbeitrag Rentenversicherung | 15 % | 90,45 € |
| Einheitliche Pauschsteuer (inkl. Soli und Kirchensteuer) | 2 % | 12,06 € |
| Umlage U1 (Krankheit) | 0,8 % | 4,82 € |
| Umlage U2 (Mutterschaft) | 0,22 % | 1,33 € |
| Insolvenzgeldumlage | 0,15 % | 0,90 € |
| Summe an die Minijob-Zentrale | 31,17 % | 187,95 € |
Dazu kommt der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung, den die zuständige Berufsgenossenschaft individuell festsetzt. Statt der Pauschsteuer kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer auch nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) erheben. Das lohnt sich etwa bei Steuerklasse I bis IV, weil dann oft keine Lohnsteuer anfällt. Mehr dazu im Beitrag Steuerklassen.
Rentenversicherung für Minijobber: Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Sie tragen die Differenz zum vollen Beitragssatz, 2026 sind das 3,6 % ihres Verdienstes (bei 603 € also 21,71 €). Auf schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber können sie sich davon befreien lassen. Dann zahlt nur der Arbeitgeber seine 15 %.
Minijob im Privathaushalt: Für Haushaltshilfen gelten niedrigere Pauschalbeiträge (je 5 % für Kranken- und Rentenversicherung) und das vereinfachte Haushaltsscheckverfahren.
Rechte von Minijobbern
Minijobber sind Teilzeitbeschäftigte (§ 2 Abs. 2 TzBfG) und dürfen gegenüber vergleichbaren Vollzeitkräften nicht schlechter behandelt werden. Konkret heißt das:
- Mindestlohn: mindestens 13,90 € pro Stunde.
- Urlaub: mindestens vier Wochen im Jahr, anteilig nach Arbeitstagen pro Woche. So rechnest du ihn aus: Urlaubsanspruch im Minijob oder direkt mit dem Urlaubsrechner.
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: bis zu sechs Wochen, sobald das Arbeitsverhältnis vier Wochen besteht (§ 3 EFZG). Die Aufwendungen erstattet die Minijob-Zentrale über das Umlageverfahren U1 anteilig.
- Feiertage: Fällt Arbeit wegen eines gesetzlichen Feiertags aus, wird sie bezahlt.
- Mutterschutz und Elternzeit gelten uneingeschränkt.
- Kündigungsschutz: Es gelten dieselben Fristen wie für alle Arbeitnehmer (§ 622 BGB). Mehr dazu und eine Vorlage im Beitrag Kündigung im Minijob.
- Nachweis der Arbeitsbedingungen: Auch für Minijobs müssen die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich ausgehändigt werden (Nachweisgesetz).
Mehrere Jobs: Was wird zusammengerechnet?
- Hauptjob plus ein Minijob: Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bleibt ein Minijob abgabenfrei für den Beschäftigten. Er wird nicht mit dem Hauptjob zusammengerechnet.
- Hauptjob plus zwei Minijobs: Der zeitlich zuerst aufgenommene Minijob bleibt geringfügig. Jeder weitere wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und ist versicherungspflichtig (§ 8 Abs. 2 SGB IV).
- Nur Minijobs: Mehrere Minijobs werden addiert. Liegt die Summe über 603 €, werden alle versicherungspflichtig.
Frag deshalb bei der Einstellung nach weiteren Beschäftigungen und lass dir die Angaben bestätigen. Hat der Arbeitgeber das nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig versäumt, tritt die Versicherungspflicht erst ein, wenn die Minijob-Zentrale sie festgestellt hat (§ 8 Abs. 2 SGB IV).
Ab 603,01 €: der Midijob
Liegt das regelmäßige Entgelt über der Minijob-Grenze, aber höchstens bei 2.000 €, ist die Beschäftigung ein Midijob im sogenannten Übergangsbereich. Sie ist voll sozialversicherungspflichtig, die Beschäftigten zahlen aber reduzierte Beiträge. Wie das berechnet wird, steht im Beitrag Midijob.
Was sich ab 2027 ändert
- Höhere Grenze: Mit dem Mindestlohn von 14,60 € steigt die Minijob-Grenze rechnerisch auf 633 €.
- Höherer Krankenversicherungs-Pauschalbeitrag: Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde im Juli 2026 verkündet. Laut Minijob-Zentrale steigt der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung für gewerbliche Minijobs zum 1. Januar 2027 von 13 % auf voraussichtlich 17,5 %.
- Pauschsteuer (noch nicht beschlossen): Ein Regierungsentwurf vom September 2026 sieht vor, die Pauschsteuer ab 2027 von 2 % auf 5 % anzuheben. Ob das kommt, entscheidet das laufende Gesetzgebungsverfahren.
Plane die höheren Kosten schon jetzt ein und prüfe, ob Stundenzahlen zum Jahreswechsel angepasst werden müssen.
Beispiel: Minijob mit 603 € im Monat
Ein Café beschäftigt eine Aushilfe zum Mindestlohn für 43 Stunden im Monat. Sie ist gesetzlich krankenversichert und hat sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
- Bruttoverdienst: 43 × 13,90 € = 597,70 €, also unter der Grenze von 603 €.
- Aushilfe: 3,6 % Rentenversicherung = 21,52 €. Netto: 576,18 €.
- Café: 31,17 % Abgaben = 186,30 € plus Unfallversicherung. Gesamtkosten: rund 784 € im Monat.
Arbeitet die Aushilfe in einem Monat wegen einer kurzfristigen Krankheitsvertretung 50 Stunden (695 €), bleibt der Minijob bestehen, solange das nur ausnahmsweise und unvorhersehbar passiert, höchstens zweimal in zwölf Monaten.
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Häufige Fragen
Wie viel darf man 2026 im Minijob verdienen?
Regelmäßig höchstens 603 € im Monat, also 7.236 € im Jahr. Der Betrag folgt aus dem Mindestlohn von 13,90 € und der Formel in § 8 Abs. 1a SGB IV.
Wie viele Stunden darf man im Minijob 2026 arbeiten?
Beim Mindestlohn rund 43 Stunden im Monat oder etwa zehn Stunden pro Woche. Bei höherem Stundenlohn entsprechend weniger. Eine gesetzliche Stundengrenze gibt es nicht.
Darf man zwei Minijobs haben?
Ja. Ohne Hauptjob werden die Verdienste aber addiert. Bleibt die Summe bei höchstens 603 €, sind beide Minijobs. Liegt sie darüber, werden beide versicherungspflichtig.
Hat ein Minijobber Anspruch auf Urlaub?
Ja. Der gesetzliche Mindesturlaub gilt auch im Minijob. Er wird nach der Zahl der Arbeitstage pro Woche umgerechnet und mit dem normalen Stundenlohn bezahlt.
Bekommen Minijobber Lohnfortzahlung bei Krankheit?
Ja, bis zu sechs Wochen, wenn das Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen besteht. Der Arbeitgeber bekommt einen Teil der Kosten über die Umlage U1 von der Minijob-Zentrale erstattet.
Was ändert sich 2027 beim Minijob?
Die Grenze steigt mit dem Mindestlohn von 14,60 € rechnerisch auf 633 €. Der Krankenversicherungs-Pauschalbeitrag für Arbeitgeber steigt laut Minijob-Zentrale voraussichtlich auf 17,5 %. Eine höhere Pauschsteuer ist geplant, aber noch nicht beschlossen.
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Abweichende Regelungen in Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung gehen vor. Stand: Oktober 2026.
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