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Kilometerpauschale 2026: 38 Cent ab dem ersten Kilometer

Lisa PulsLisa Puls
9. Okt. 2026Max 8 Min. Lesezeit
Kilometerpauschale 2026: 38 Cent ab dem ersten Kilometer

Kurz gesagt: Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die Entfernungspauschale (umgangssprachlich Pendler- oder Kilometerpauschale) 0,38 € für jeden vollen Kilometer des einfachen Arbeitswegs, und zwar ab dem ersten Kilometer. Bis 2025 gab es für die ersten 20 Kilometer nur 0,30 €. Grundlage ist § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2025. Für Dienstreisen mit dem eigenen Auto bleibt es bei 0,30 € pro gefahrenem Kilometer.

Was sich 2026 geändert hat

Entfernung zur ArbeitBis 2025Ab 2026
1. bis 20. Kilometer0,30 €0,38 €
ab dem 21. Kilometer0,38 €0,38 €

Der Bundestag hat das Steueränderungsgesetz 2025 am 4. Dezember 2025 beschlossen, der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 zugestimmt. Die einheitliche Pauschale gilt ab dem Veranlagungsjahr 2026 und ist nicht befristet. Am meisten profitieren Beschäftigte mit kurzem Arbeitsweg: Wer 15 Kilometer pendelt, bekommt pro Arbeitstag 1,20 € mehr Werbungskosten als 2025.

Kilometerpauschale, Entfernungspauschale, Pendlerpauschale: die Begriffe

  • Entfernungspauschale ist der gesetzliche Begriff für die Pauschale für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Umgangssprachlich heißt sie Pendler- oder Kilometerpauschale.
  • Kilometerpauschale bei Dienstreisen meint dagegen die Erstattung für beruflich veranlasste Fahrten außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte, etwa zu Kunden. Hier zählen alle gefahrenen Kilometer, also Hin- und Rückweg.

So berechnest du die Entfernungspauschale

Die Formel: volle Entfernungskilometer × 0,38 € × Arbeitstage mit Fahrt zur Arbeit.

  • Nur die einfache Strecke: Gezählt wird die Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, nicht Hin- und Rückweg. Angefangene Kilometer zählen nicht.
  • Kürzeste Straßenverbindung: Maßgeblich ist grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung. Eine längere Strecke ist möglich, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und regelmäßig genutzt wird.
  • Unabhängig vom Verkehrsmittel: Die Pauschale gilt für Auto, Fahrrad, Bus, Bahn und Fußweg. Wer kein eigenes oder überlassenes Auto nutzt, kann höchstens 4.500 € im Jahr ansetzen. Höhere tatsächliche Kosten für öffentliche Verkehrsmittel dürfen stattdessen angesetzt werden.
  • Nur tatsächliche Fahrten: Homeoffice-, Urlaubs- und Krankheitstage zählen nicht. Für Homeoffice-Tage gibt es stattdessen die Tagespauschale von 6 €, höchstens 1.260 € im Jahr.
  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag beachten: Ohne Nachweis berücksichtigt das Finanzamt bereits 1.230 € Werbungskosten. Die Entfernungspauschale wirkt sich also erst aus, wenn sie zusammen mit anderen Werbungskosten über diesem Betrag liegt.

Rechenbeispiele

Einfacher ArbeitswegArbeitstage im Büro20252026Plus
10 km220660 €836 €176 €
25 km2101.659 €1.995 €336 €
40 km1502.040 €2.280 €240 €

So entsteht die Zeile mit 25 km: 2026 sind es 25 × 0,38 € × 210 = 1.995 €. 2025 waren es 20 × 0,30 € × 210 (1.260 €) plus 5 × 0,38 € × 210 (399 €), zusammen 1.659 €. Im ersten Fall (10 km) bleibt die Pauschale unter dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €. Ohne weitere Werbungskosten ändert sich die Steuer dort nicht.

Dienstreisen: weiter 0,30 € pro Kilometer

Fährt jemand mit dem privaten Auto beruflich zu Kunden, Seminaren oder einer anderen Niederlassung, ist das keine Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte. Dafür gelten die Reisekostenregeln:

  • Pkw: 0,30 € je gefahrenem Kilometer, für Hin- und Rückweg.
  • Andere motorbetriebene Fahrzeuge (zum Beispiel Motorrad oder Motorroller): 0,20 € je Kilometer.
  • Erstattung durch den Arbeitgeber: bis zu diesen Beträgen steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 16 EStG). Erstattet der Arbeitgeber weniger, kann die beschäftigte Person die Differenz als Werbungskosten ansetzen.

Wie du Dienstreisen sauber abrechnest, steht im Beitrag Reisekostenabrechnung.

Arbeitgebersicht: Fahrtkosten zur Arbeit erstatten

Die Entfernungspauschale bekommen Beschäftigte über die Steuererklärung. Arbeitgeber können den Arbeitsweg zusätzlich direkt bezuschussen:

  • Pauschal versteuerter Fahrtkostenzuschuss: Bis zur Höhe der Entfernungspauschale, also jetzt 0,38 € je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer, kann der Arbeitgeber den Zuschuss mit 15 % pauschal versteuern (§ 40 Abs. 2 Satz 2 EStG). Er ist dann sozialversicherungsfrei. Der Zuschuss muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Die Finanzverwaltung lässt zur Vereinfachung 15 Arbeitstage pro Monat zu.
  • Jobticket: Zuschüsse zu Fahrkarten für den öffentlichen Nahverkehr und Sachbezüge wie ein Deutschlandticket sind unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei.
  • Auswirkung beim Beschäftigten: Steuerfreie und pauschal versteuerte Zuschüsse mindern die abziehbare Entfernungspauschale. Sie stehen deshalb auf der Lohnsteuerbescheinigung.

Beispiel: Bei 25 km Arbeitsweg darf der Arbeitgeber 2026 bis zu 25 × 0,38 € × 15 Tage = 142,50 € im Monat pauschal mit 15 % versteuern. 2025 wären es nur 20 × 0,30 € × 15 + 5 × 0,38 € × 15 = 118,50 € gewesen. Mehr Details im Beitrag Fahrtkostenzuschuss, weitere Extras unter Steuerfreie Sachbezüge.

Sonderfälle bei der Entfernungspauschale

  • Erste Tätigkeitsstätte: Die Pauschale gilt für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte. Das ist die betriebliche Einrichtung, der jemand dauerhaft zugeordnet ist, in der Regel durch den Arbeitsvertrag oder eine Weisung (§ 9 Abs. 4 EStG). Wer keine erste Tätigkeitsstätte hat, etwa im Außendienst, rechnet nach Reisekostengrundsätzen ab.
  • Fahrgemeinschaft: Jedes Mitglied kann die Entfernungspauschale für die eigene Wohnung-Arbeit-Strecke ansetzen. Umwege zum Abholen zählen nicht. Mitfahrende sind an die Grenze von 4.500 € gebunden, für die Tage, an denen sie selbst fahren, gilt sie nicht.
  • Menschen mit Behinderung: Bei einem Grad der Behinderung von mindestens 70, oder von mindestens 50 mit dem Merkzeichen G, dürfen statt der Pauschale die tatsächlichen Kosten für Hin- und Rückweg angesetzt werden (§ 9 Abs. 2 EStG).
  • Dienstwagen: Auch mit Dienstwagen gibt es die Entfernungspauschale. Im Gegenzug versteuert die beschäftigte Person den geldwerten Vorteil für die Fahrten zur Arbeit, in der Regel mit 0,03 % des Listenpreises je Entfernungskilometer und Monat.
  • Unfallkosten: Mit der Pauschale sind grundsätzlich alle Fahrtkosten abgegolten. Kosten eines Unfalls auf dem Arbeitsweg kann die beschäftigte Person nach Auffassung der Finanzverwaltung zusätzlich ansetzen.

In der Steuererklärung gehört die Entfernungspauschale in die Anlage N. Erstattungen und pauschal versteuerte Zuschüsse des Arbeitgebers werden dort gegengerechnet.

Mit dem Spesenmanagement von flair erfassen Mitarbeitende Dienstfahrten per App, die Kilometerpauschale wird automatisch berechnet und nach Freigabe an die Lohnabrechnung übergeben. Fahrtkostenzuschüsse pflegst du als wiederkehrende Gehaltsbestandteile in der Personalakte.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Kilometerpauschale 2026?

Für den Weg zur Arbeit 0,38 € je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer. Für Dienstreisen mit dem eigenen Pkw 0,30 € je gefahrenem Kilometer.

Gilt die Pendlerpauschale für Hin- und Rückweg?

Nein. Die Entfernungspauschale gilt nur für die einfache Strecke, einmal pro Arbeitstag. Bei Dienstreisen zählen dagegen alle gefahrenen Kilometer.

Bekomme ich die Pauschale auch mit dem Fahrrad oder der Bahn?

Ja. Die Entfernungspauschale hängt nicht vom Verkehrsmittel ab. Ohne Auto ist sie auf 4.500 € im Jahr begrenzt, außer die tatsächlichen Ticketkosten sind höher.

Ab wann lohnt sich die Pendlerpauschale steuerlich?

Wenn alle Werbungskosten zusammen über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € liegen. Bei 220 Arbeitstagen ist das ab einem Arbeitsweg von etwa 15 Kilometern der Fall, auch ohne weitere Werbungskosten.

Wird die Kilometerpauschale 2027 wieder gesenkt?

Nein. Die Regel von 0,38 € ab dem ersten Kilometer gilt nach dem Steueränderungsgesetz 2025 dauerhaft, eine Befristung ist nicht vorgesehen.

Muss der Arbeitgeber Fahrtkosten zur Arbeit erstatten?

Nein, ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Arbeitgeber können freiwillig einen Fahrtkostenzuschuss oder ein Jobticket gewähren. Dienstreisekosten mit dem Privat-Pkw werden dagegen in der Regel erstattet.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Abweichende Regelungen in Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung gehen vor. Stand: Oktober 2026.

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