Kind krank: Was gilt gegenüber dem Arbeitgeber?
Lisa Puls
Kurz gesagt: Ist ein Kind unter zwölf Jahren krank und braucht laut Arzt Betreuung, dürfen Eltern der Arbeit fernbleiben. Für kurze Zeit zahlt der Arbeitgeber weiter, wenn § 616 BGB nicht vertraglich ausgeschlossen ist. Sonst gibt es eine unbezahlte Freistellung und Kinderkrankengeld von der Krankenkasse (§ 45 SGB V): 2026 bis zu 15 Arbeitstage pro Kind und Elternteil, 30 für Alleinerziehende.
Rechtsgrundlage
Bezahlte Freistellung nach § 616 BGB
Wer „für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert“ ist, behält den Anspruch auf Vergütung (§ 616 BGB). Die Pflege eines kranken Kindes kann ein solcher Grund sein. § 616 BGB ist nicht zwingend: Unabdingbar sind nach § 619 BGB nur die Pflichten aus §§ 617, 618 BGB. Arbeits- oder Tarifverträge können ihn deshalb ausschließen oder begrenzen.
Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V
Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn
- es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass sie zur Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben,
- keine andere im Haushalt lebende Person das Kind betreuen kann und
- das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Unbezahlte Freistellung nach § 45 Abs. 3 SGB V
Für die Dauer des Kinderkrankengeld-Anspruchs haben Eltern gegen den Arbeitgeber Anspruch auf unbezahlte Freistellung, soweit nicht aus demselben Grund bezahlte Freistellung besteht. Dieser Anspruch „kann nicht durch Vertrag ausgeschlossen oder beschränkt werden“. Er gilt auch für Beschäftigte, die selbst keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld haben (§ 45 Abs. 5 SGB V), dann aber ohne Geldleistung.
Wie viele Kinderkranktage gibt es 2026?
| Pro Kind und Jahr | Höchstens pro Jahr (alle Kinder) | |
|---|---|---|
| Je Elternteil | 15 Arbeitstage | 35 Arbeitstage |
| Alleinerziehende | 30 Arbeitstage | 70 Arbeitstage |
Diese Werte gelten nach § 45 Abs. 2a SGB V für das Kalenderjahr 2026. Die Grundregel in § 45 Abs. 2 SGB V liegt bei 10 bzw. 20 Tagen pro Kind (höchstens 25 bzw. 50). Für ein schwerstkrankes Kind mit begrenzter Lebenserwartung gibt es einen eigenen Anspruch nach § 45 Abs. 4 SGB V, für den diese Tagesgrenzen nicht gelten. Wird das Kind stationär behandelt und ein Elternteil aus medizinischen Gründen mit aufgenommen, besteht ebenfalls Anspruch auf Krankengeld (§ 45 Abs. 1a SGB V).
Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?
90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Wer in den zwölf Monaten davor beitragspflichtige Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld bekommen hat, erhält 100 % des ausgefallenen Nettos. Gedeckelt ist es auf 70 % der Beitragsbemessungsgrenze (§ 45 Abs. 2 SGB V).
Zahlt der Arbeitgeber nach § 616 BGB weiter, muss sich die beschäftigte Person anrechnen lassen, was sie für diese Zeit aus der gesetzlichen Krankenversicherung bekommt (§ 616 Satz 2 BGB). Doppelt bezahlt wird also nicht.
Beispielrechnung
Ein Ehepaar, beide gesetzlich versichert, hat zwei Kinder unter zwölf Jahren. Im Arbeitsvertrag der Mutter ist § 616 BGB ausgeschlossen.
- Anspruch der Mutter 2026: 2 Kinder × 15 Tage = 30 Tage (unter der Grenze von 35)
- Anspruch des Vaters 2026: ebenfalls 30 Tage
- Als Familie also bis zu 60 Kinderkranktage
- Wäre die Mutter alleinerziehend: 2 × 30 = 60 Tage für sie allein (Grenze 70)
- Bezahlung bei der Mutter: unbezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber, Kinderkrankengeld von der Krankenkasse in Höhe von 90 % des ausgefallenen Nettos
Was HR beachten sollte
- Nicht als Urlaub buchen: Kinderkranktage sind kein Erholungsurlaub und dürfen nicht vom Urlaubskonto abgehen.
- Vertrag prüfen: Ist § 616 BGB nicht ausgeschlossen, besteht für eine kurze Zeit Lohnanspruch. Das Gesetz nennt keine feste Tageszahl.
- Nachweis: Für Kinderkrankengeld ist ein ärztliches Zeugnis Voraussetzung. Die Freistellung selbst kann der Arbeitgeber nicht vertraglich ausschließen.
- Vorläufige Freistellung: Stellt sich später heraus, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt waren, darf der Arbeitgeber die Freistellung auf einen späteren Kinderkranktage-Anspruch anrechnen (§ 45 Abs. 3 SGB V).
In der Abwesenheitsverwaltung von flair lassen sich Kinderkranktage als eigene Abwesenheitsart führen, getrennt von Urlaub und eigener Krankheit. So sieht HR, wie viele Tage pro Person schon genutzt wurden.
Häufige Fragen
Muss der Arbeitgeber zahlen, wenn mein Kind krank ist?
Nur wenn § 616 BGB im Arbeits- oder Tarifvertrag nicht ausgeschlossen ist, und dann nur für eine verhältnismäßig kurze Zeit. Sonst stellt der Arbeitgeber unbezahlt frei, und die Krankenkasse zahlt Kinderkrankengeld.
Wie viele Kinderkranktage gibt es 2026?
15 Arbeitstage pro Kind und Elternteil, höchstens 35 pro Elternteil. Alleinerziehende haben 30 Tage pro Kind, höchstens 70.
Bis zu welchem Alter des Kindes gibt es Kinderkrankengeld?
Bis das Kind zwölf Jahre alt wird. Für behinderte Kinder, die auf Hilfe angewiesen sind, gilt keine Altersgrenze.
Kann der Arbeitgeber die Freistellung bei krankem Kind ablehnen?
Nein, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Der Anspruch auf unbezahlte Freistellung nach § 45 Abs. 3 SGB V kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden.
Brauche ich für mein krankes Kind eine ärztliche Bescheinigung?
Ja, für das Kinderkrankengeld ist ein ärztliches Zeugnis Voraussetzung, dass die Betreuung erforderlich ist.
Bekommen privat Versicherte Kinderkrankengeld?
Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V setzt voraus, dass Elternteil und Kind gesetzlich versichert sind. Den Anspruch auf unbezahlte Freistellung haben aber auch Beschäftigte ohne Kinderkrankengeld-Anspruch (§ 45 Abs. 5 SGB V).
Weiterlesen im HR-Lexikon
- Sonderurlaub: Anlässe und Tage
- Pflegezeit für Angehörige
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Abweichende Regelungen in Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung gehen vor. Stand: Oktober 2026.
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