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Pflegezeit: Anspruch, Dauer und Finanzierung für Beschäftigte

Lisa PulsLisa Puls
12. Okt. 2026Max 8 Min. Lesezeit
Pflegezeit: Anspruch, Dauer und Finanzierung für Beschäftigte

Kurz gesagt: Wer einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu Hause pflegt, kann sich bis zu sechs Monate ganz oder teilweise freistellen lassen (Pflegezeit, §§ 3, 4 PflegeZG). Der Anspruch besteht gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten. Die Pflegezeit ist unbezahlt; zur Überbrückung gibt es ein zinsloses Darlehen. Für akute Pflegefälle gibt es zusätzlich bis zu zehn Arbeitstage Freistellung mit Pflegeunterstützungsgeld.

Die drei Freistellungen im Überblick

Kurzzeitige ArbeitsverhinderungPflegezeitFamilienpflegezeit
Grundlage§ 2 PflegeZG§§ 3, 4 PflegeZG§ 2 FPfZG
Dauerbis zu 10 Arbeitstagebis zu 6 Monate je Angehörigembis zu 24 Monate, mindestens 15 Wochenstunden Arbeit
Umfangvollständigvollständig oder teilweiseteilweise
Betriebsgrößekeine Schwellemehr als 15 Beschäftigtemehr als 25 Beschäftigte (ohne Azubis)
Ankündigungunverzüglich10 Arbeitstage vorher, Textform8 Wochen vorher, Textform
GeldPflegeunterstützungsgeld der Pflegekassezinsloses Darlehen (BAFzA)zinsloses Darlehen (BAFzA)

Pflegezeit und Familienpflegezeit dürfen zusammen 24 Monate je Angehörigem nicht überschreiten (§ 4 Abs. 1 PflegeZG, § 2 Abs. 2 FPfZG).

Voraussetzungen der Pflegezeit

  • Naher Angehöriger: u. a. Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern, Ehe- und Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder, Schwiegerkinder und Enkelkinder (§ 7 Abs. 3 PflegeZG).
  • Pflegebedürftigkeit nach §§ 14, 15 SGB XI, nachgewiesen durch eine Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes (§ 3 Abs. 2 PflegeZG).
  • Pflege in häuslicher Umgebung. Für minderjährige pflegebedürftige Angehörige auch außerhalb (§ 3 Abs. 5 PflegeZG).
  • Ankündigung spätestens zehn Arbeitstage vor Beginn in Textform, mit Zeitraum und Umfang; bei teilweiser Freistellung mit gewünschter Verteilung der Arbeitszeit (§ 3 Abs. 3 PflegeZG).

Bei teilweiser Freistellung schließen Arbeitgeber und Beschäftigte eine schriftliche Vereinbarung. Der Arbeitgeber muss den Wünschen entsprechen, außer dringende betriebliche Gründe stehen entgegen (§ 3 Abs. 4 PflegeZG).

Kleine Betriebe: Beschäftigte von Arbeitgebern mit in der Regel 15 oder weniger Beschäftigten können eine Vereinbarung über Pflegezeit beantragen. Der Arbeitgeber muss innerhalb von vier Wochen antworten und eine Ablehnung begründen (§ 3 Abs. 6a PflegeZG).

Weitere Freistellungen nach dem PflegeZG

  • Akute Pflegesituation: Bis zu zehn Arbeitstage, um Pflege zu organisieren oder sicherzustellen (§ 2 PflegeZG). Gehalt nur, wenn ein Gesetz oder eine Vereinbarung das vorsieht. Sonst zahlt die Pflegekasse des Angehörigen auf Antrag Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zehn Arbeitstage je Kalenderjahr, in Höhe wie das Kinderkrankengeld, also in der Regel 90 % des ausgefallenen Nettos (§ 44a Abs. 3 SGB XI i. V. m. § 45 Abs. 2 SGB V).
  • Sterbebegleitung: Bis zu drei Monate vollständige oder teilweise Freistellung zur Begleitung eines nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase, nachgewiesen durch ärztliches Zeugnis (§ 3 Abs. 6, § 4 Abs. 3 PflegeZG).

Geld, Urlaub und Kündigungsschutz

  • Darlehen: Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) zahlt auf Antrag ein zinsloses Darlehen in Monatsraten, in Höhe der Hälfte der Differenz zwischen den pauschalierten Nettoentgelten vor und während der Freistellung (§ 3 Abs. 1, 2 FPfZG). Bei Pflegezeit ist die Rate auf den Betrag begrenzt, der bei 15 Wochenstunden zu zahlen wäre (§ 3 Abs. 4 FPfZG).
  • Urlaub: Der Arbeitgeber kann den Urlaub für jeden vollen Kalendermonat der vollständigen Freistellung um ein Zwölftel kürzen (§ 4 Abs. 4 PflegeZG).
  • Kündigungsschutz: Ab der Ankündigung, höchstens zwölf Wochen vor dem angekündigten Beginn, bis zum Ende der Freistellung darf der Arbeitgeber nicht kündigen; nur die zuständige Landesbehörde kann eine Kündigung ausnahmsweise für zulässig erklären (§ 5 PflegeZG).
  • Vorzeitiges Ende: Ist die Person nicht mehr pflegebedürftig oder die häusliche Pflege unmöglich, endet die Pflegezeit vier Wochen danach. Sonst nur mit Zustimmung des Arbeitgebers (§ 4 Abs. 2 PflegeZG).

Beispielrechnung

Eine Mitarbeiterin mit 30 Urlaubstagen in einem Unternehmen mit 80 Beschäftigten pflegt ihre Mutter (Pflegegrad 3) zu Hause. Sie kündigt am 9. Februar 2026 in Textform eine vollständige Pflegezeit vom 1. März bis 31. August 2026 an.

  • Ankündigungsfrist: mindestens zehn Arbeitstage vor dem 1. März, eingehalten
  • Dauer: 6 Monate (Höchstdauer); danach wäre noch Familienpflegezeit bis zur Gesamtdauer von 24 Monaten möglich, sie müsste sich unmittelbar anschließen und spätestens drei Monate vorher angekündigt werden (§ 3 Abs. 3 PflegeZG)
  • Urlaubskürzung: 6 volle Monate vollständiger Freistellung → 30 × 6 ÷ 12 = 15 Tage; Urlaub 2026: 15 Tage
  • Kündigungsschutz: ab 9. Februar bis 31. August 2026
  • Einkommen: kein Gehalt; Darlehen beim BAFzA beantragen

Was HR beachten sollte

  • Ankündigung prüfen: Ist unklar, ob Pflegezeit oder Familienpflegezeit gemeint ist, gilt die Erklärung als Ankündigung von Pflegezeit (§ 3 Abs. 3 PflegeZG).
  • Nachweis anfordern: Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes.
  • Freistellung bescheinigen: Für das Darlehen braucht die Person eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Freistellung bzw. die Teilzeitvereinbarung (§ 8 Abs. 4 FPfZG).
  • Urlaubskürzung erklären: Nur bei vollständiger Freistellung und nur für volle Kalendermonate.

In der Abwesenheitsverwaltung von flair lassen sich kurzzeitige Arbeitsverhinderung und Pflegezeit als eigene Abwesenheitsarten anlegen. Zeiträume, Restansprüche und Urlaubskonten bleiben so für HR und Führungskraft nachvollziehbar.

Häufige Fragen

Wie lange darf man Pflegezeit nehmen?

Bis zu sechs Monate je pflegebedürftigem nahen Angehörigen. Zusammen mit Familienpflegezeit höchstens 24 Monate.

Wird Pflegezeit vom Arbeitgeber bezahlt?

Nein. Die Pflegezeit ist unbezahlt. Beschäftigte können beim BAFzA ein zinsloses Darlehen beantragen. Für bis zu zehn Arbeitstage in akuten Pflegefällen gibt es Pflegeunterstützungsgeld der Pflegekasse.

Gilt die Pflegezeit auch in kleinen Unternehmen?

Einen Rechtsanspruch gibt es erst bei mehr als 15 Beschäftigten. In kleineren Betrieben kann eine Vereinbarung beantragt werden; der Arbeitgeber muss in vier Wochen antworten und eine Ablehnung begründen.

Wie kündige ich die Pflegezeit beim Arbeitgeber an?

Spätestens zehn Arbeitstage vor Beginn in Textform, mit Zeitraum und Umfang der Freistellung, bei Teilzeit mit der gewünschten Verteilung der Arbeitszeit.

Bin ich während der Pflegezeit vor Kündigung geschützt?

Ja, ab der Ankündigung (höchstens zwölf Wochen vor Beginn) bis zum Ende der Freistellung (§ 5 PflegeZG).

Wie wirkt sich Pflegezeit auf die Rente aus?

Wer jemanden mit mindestens Pflegegrad 2 wenigstens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen zu Hause nicht erwerbsmäßig pflegt, ist in der Rentenversicherung versicherungspflichtig, sofern er nicht daneben regelmäßig mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet (§ 3 SGB VI).

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Abweichende Regelungen in Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung gehen vor. Stand: Oktober 2026.

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