Die Nummer Eins HR-Lösung auf Salesforce

← Blog
HR Lexikon

Urlaub in der Probezeit: Wie viel steht zu und wann?

Lisa PulsLisa Puls
12. Okt. 2026Max 6 Min. Lesezeit
Urlaub in der Probezeit: Wie viel steht zu und wann?

Kurz gesagt: Urlaub in der Probezeit ist erlaubt. Den vollen Jahresurlaub erwerben Beschäftigte aber erst nach sechs Monaten Arbeitsverhältnis (Wartezeit, § 4 BUrlG). Wer die Wartezeit im Eintrittsjahr nicht mehr erfüllt oder vorher ausscheidet, bekommt ein Zwölftel pro vollem Monat (§ 5 BUrlG).

Rechtsgrundlage

  • § 3 BUrlG: Gesetzlicher Mindesturlaub von 24 Werktagen bei einer Sechs-Tage-Woche, umgerechnet 20 Arbeitstage bei fünf Tagen.
  • § 4 BUrlG: „Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.“
  • § 5 Abs. 1 BUrlG: Ein Zwölftel pro vollem Monat, wenn (a) die Wartezeit im Kalenderjahr nicht mehr erfüllt wird, (b) jemand vor erfüllter Wartezeit ausscheidet oder (c) nach erfüllter Wartezeit in der ersten Jahreshälfte ausscheidet.
  • § 5 Abs. 2 BUrlG: Bruchteile von mindestens einem halben Tag werden aufgerundet.
  • § 7 Abs. 1 BUrlG: Urlaubswünsche sind zu berücksichtigen, außer dringende betriebliche Belange oder sozial vorrangige Wünsche anderer stehen entgegen. Das gilt auch in der Probezeit.

Probezeit und Wartezeit sind zwei verschiedene Dinge: Die Probezeit wird vereinbart und betrifft die Kündigungsfrist (höchstens sechs Monate, § 622 Abs. 3 BGB). Die Wartezeit nach § 4 BUrlG gilt immer, auch ohne Probezeit.

Darf ich in der Probezeit Urlaub nehmen?

Ja. Ein Urlaubsverbot in der Probezeit gibt es im Gesetz nicht. Vor Ablauf der Wartezeit besteht der volle Anspruch zwar noch nicht, Arbeitgeber und Beschäftigte können aber vereinbaren, dass schon Urlaub genommen wird. Lehnt der Arbeitgeber ab, braucht er dafür Gründe im Sinne von § 7 Abs. 1 BUrlG. Bei geplanten Reisen hilft es, den Urlaub schon im Vorstellungsgespräch oder vor Vertragsunterschrift anzusprechen.

Beispielrechnungen

1. Eintritt am 1. April 2026

  • Vertraglicher Urlaub: 30 Tage, Fünf-Tage-Woche
  • Wartezeit erfüllt am 30. September 2026 → voller Anspruch 2026: 30 Tage
  • Wurde für 2026 schon Urlaub bei einem früheren Arbeitgeber gewährt, besteht der Anspruch insoweit nicht (§ 6 Abs. 1 BUrlG).

2. Eintritt am 1. August 2026

  • Wartezeit wird 2026 nicht mehr erfüllt → Teilurlaub nach § 5 Abs. 1 a BUrlG
  • Volle Monate August bis Dezember: 5
  • 30 × 5 ÷ 12 = 12,5 → aufgerundet 13 Tage (§ 5 Abs. 2 BUrlG)
  • Auf Verlangen der beschäftigten Person ist dieser Teilurlaub auf 2027 zu übertragen (§ 7 Abs. 3 Satz 4 BUrlG).

3. Eintritt am 1. März, Ausscheiden am 15. Mai 2026

  • Ausscheiden vor erfüllter Wartezeit → Teilurlaub nach § 5 Abs. 1 b BUrlG
  • Volle Monate: März und April = 2 (der halbe Mai zählt nicht)
  • 30 × 2 ÷ 12 = 5 Tage
  • Nicht genommener Urlaub ist abzugelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG), siehe Urlaubsabgeltung.

Eigene Fälle rechnet der Urlaubsrechner aus. Das Ende einer Probezeitkündigung ermittelt der Kündigungsfrist-Rechner.

Was HR beachten sollte

  • Eintrittsdatum zählt: Ob jemand den vollen Urlaub oder Teilurlaub bekommt, hängt am Beginn des Arbeitsverhältnisses.
  • Urlaubsbescheinigung anfordern: Der frühere Arbeitgeber muss beim Ausscheiden bescheinigen, wie viel Urlaub im laufenden Jahr gewährt oder abgegolten wurde (§ 6 Abs. 2 BUrlG). So vermeidet man Doppelansprüche.
  • Zu viel gewährter Urlaub: Scheidet jemand nach erfüllter Wartezeit in der ersten Jahreshälfte aus und hatte schon mehr Urlaub als ihm zusteht, kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden (§ 5 Abs. 3 BUrlG).

In der Abwesenheitsverwaltung von flair wird das Urlaubskonto ab dem Eintrittsdatum berechnet, und Anträge in der Probezeit laufen über denselben Genehmigungsweg wie später.

Häufige Fragen

Darf ich in der Probezeit Urlaub nehmen?

Ja. Das Gesetz verbietet Urlaub in der Probezeit nicht. Der volle Anspruch entsteht aber erst nach sechs Monaten, vorher braucht es eine Absprache mit dem Arbeitgeber.

Wie viel Urlaub habe ich in der Probezeit?

Bis zur erfüllten Wartezeit entsteht kein voller Anspruch. Wird die Wartezeit im Eintrittsjahr nicht mehr erfüllt oder scheidet man vorher aus, steht ein Zwölftel des Jahresurlaubs pro vollem Monat zu.

Kann der Arbeitgeber Urlaub in der Probezeit ablehnen?

Er muss Urlaubswünsche berücksichtigen, kann aber aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen (§ 7 Abs. 1 BUrlG). Vor erfüllter Wartezeit besteht zudem noch kein voller Anspruch.

Was passiert mit dem Urlaub bei Kündigung in der Probezeit?

Es steht ein Zwölftel pro vollem Monat zu. Was bis zum Ende nicht genommen werden kann, wird ausgezahlt (§ 7 Abs. 4 BUrlG).

Werden halbe Urlaubstage aufgerundet?

Ja, beim Teilurlaub nach § 5 BUrlG werden Bruchteile von mindestens einem halben Tag auf volle Tage aufgerundet.

Weiterlesen im HR-Lexikon

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Abweichende Regelungen in Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung gehen vor. Stand: Oktober 2026.

Kostenlose Demo

Die flexible HR-Plattform auf Salesforce

Demo buchen

In Verbindung stehende Artikel