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Urlaubsgeld 2026: Anspruch, Höhe, Steuern und Unterschied zum Urlaubsentgelt

Lisa PulsLisa Puls
19. Okt. 2026Max 7 Min. Lesezeit
Urlaubsgeld 2026: Anspruch, Höhe, Steuern und Unterschied zum Urlaubsentgelt

Kurz gesagt: Urlaubsgeld ist eine zusätzliche Zahlung für die Urlaubszeit, meist im Mai oder Juni. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht; er entsteht nur aus Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, betrieblicher Übung oder dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Davon zu trennen ist das Urlaubsentgelt: das normale Gehalt, das während des Urlaubs weiterläuft und gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 11 BUrlG). Laut WSI bekommen 2026 44 % der Beschäftigten Urlaubsgeld, mit Tarifvertrag 73 %, ohne 35 %.

Was ist Urlaubsgeld?

Urlaubsgeld ist eine Sonderzahlung, die Arbeitgeber:innen zusätzlich zum laufenden Gehalt leisten, um die Mehrkosten der Urlaubszeit abzufedern. Es wird meist einmal im Jahr gezahlt, häufig mit dem Mai- oder Junigehalt. Manche Regelungen zahlen es stattdessen pro genommenem Urlaubstag oder zusammen mit dem Urlaub aus.

Wie das Weihnachtsgeld gehört Urlaubsgeld zu den Sonderzahlungen. Der Zweck der Zahlung entscheidet, ob sie bei Teilzeit, Krankheit oder Austritt gekürzt werden darf.

Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt: der Unterschied

UrlaubsentgeltUrlaubsgeld
Was ist das?das fortgezahlte Gehalt für die Urlaubstageeine zusätzliche Sonderzahlung
Rechtsgrundlage§ 11 BUrlG, PflichtTarifvertrag, Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, betriebliche Übung
HöheDurchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn, ohne Überstundenvergütungfrei vereinbart, z. B. Pauschale oder Anteil vom Monatsgehalt
Wann?vor Antritt des Urlaubs (§ 11 Abs. 2 BUrlG), in der Praxis mit dem laufenden Gehaltwie vereinbart, meist Mai oder Juni

Bei Festgehalt merkst du das Urlaubsentgelt kaum, weil das Gehalt einfach weiterläuft. Relevant wird § 11 BUrlG bei schwankenden Bezügen, etwa Provisionen oder regelmäßigen Zuschlägen: Sie fließen in den 13-Wochen-Durchschnitt ein. Verdiensterhöhungen, die nicht nur vorübergehend sind, werden berücksichtigt; Kürzungen durch Kurzarbeit oder unverschuldete Ausfälle bleiben außen vor.

Wie viele Urlaubstage jemandem zustehen, rechnest du mit dem Urlaubsrechner aus. Grundlagen zum Mindesturlaub stehen im Beitrag Urlaubsanspruch.

Wann besteht ein Anspruch auf Urlaubsgeld?

Das Bundesurlaubsgesetz kennt kein Urlaubsgeld. Ein Anspruch entsteht nur aus:

  • Tarifvertrag: In vielen Branchentarifen ist ein Urlaubsgeld vereinbart, etwa als Pauschale oder als Prozentsatz vom Monatsentgelt.
  • Arbeitsvertrag: Ist Urlaubsgeld zugesagt, ist es geschuldet, sofern kein wirksamer Vorbehalt vereinbart ist.
  • Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat.
  • Betriebliche Übung: Zahlst du mindestens dreimal hintereinander vorbehaltlos Urlaubsgeld, entsteht in der Regel ein Anspruch für die Zukunft.
  • Gleichbehandlungsgrundsatz: Bekommen vergleichbare Beschäftigte Urlaubsgeld, darfst du einzelne nicht ohne sachlichen Grund ausnehmen.

Teilzeitkräfte und Minijobber erhalten Urlaubsgeld mindestens im Verhältnis ihrer Arbeitszeit zur Vollzeit, befristet Beschäftigte mindestens anteilig nach ihrer Beschäftigungsdauer (§ 4 TzBfG). Im öffentlichen Dienst gibt es kein eigenes Urlaubsgeld; es ist im TVöD in der Jahressonderzahlung aufgegangen.

Wie viel Urlaubsgeld ist üblich?

Eine gesetzliche Höhe gibt es nicht. Nach der Auswertung des WSI der Hans-Böckler-Stiftung (Juni 2026, Online-Befragung von Lohnspiegel.de mit rund 50.000 Beschäftigten der Privatwirtschaft) bekommen 44 % der Beschäftigten Urlaubsgeld:

GruppeAnteil mit Urlaubsgeld
mit Tarifvertrag73 %
ohne Tarifvertrag35 %
Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten61 %
mittlere Betriebe50 %
Betriebe mit weniger als 100 Beschäftigten37 %

Die Befragung ist nach Angaben des WSI nicht repräsentativ, zeigt aber das Gefälle deutlich. In Tarifverträgen ist Urlaubsgeld oft als fester Betrag oder als Prozentsatz vom Monatsentgelt geregelt. Ohne Tarif vereinbaren Unternehmen meist eine Pauschale, einen Anteil vom Monatsgehalt oder einen Betrag pro Urlaubstag.

Urlaubsgeld berechnen: drei Modelle

  • Pauschale: fester Betrag für alle, zum Beispiel 500 € im Juni. Teilzeitkräfte erhalten ihn anteilig: bei 20 von 40 Stunden also mindestens 250 €.
  • Prozent vom Monatsgehalt: zum Beispiel 50 % von 3.000 € brutto = 1.500 € brutto. Bei Teilzeit ist das Teilzeitgehalt die Basis, die Teilzeit ist dann schon eingerechnet.
  • Pro Urlaubstag: zum Beispiel 20 € pro genommenem Urlaubstag. Bei 30 Urlaubstagen sind das 600 € brutto im Jahr, ausgezahlt mit dem jeweiligen Urlaub.

Unterjähriger Eintritt: Ob jemand, der im Laufe des Jahres anfängt, das volle oder ein anteiliges Urlaubsgeld bekommt, regelt die Vereinbarung. Fehlt eine Regel und vergütet das Urlaubsgeld die Arbeitsleistung, ist die anteilige Zahlung nach Beschäftigungsmonaten der übliche Weg, zum Beispiel 1.500 € × 7 ÷ 12 = 875 € bei Eintritt am 1. Juni.

Steuern und Sozialversicherung

  • Lohnsteuer: Urlaubsgeld, das einmal im Jahr gezahlt wird, ist ein sonstiger Bezug (§ 38a Abs. 1 Satz 3 EStG). Die Lohnsteuer berechnest du mit der Jahreslohnsteuertabelle als Differenz der Jahreslohnsteuer mit und ohne die Zahlung (§ 39b Abs. 3 EStG).
  • Sozialversicherung: Als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt ist es beitragspflichtig, soweit die anteilige Beitragsbemessungsgrenze noch nicht ausgeschöpft ist (§ 23a SGB IV).
  • Steuerfrei ist Urlaubsgeld nicht, auch nicht teilweise.

Ob Urlaubsgeld auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werden darf, hängt von Zweck und Fälligkeit ab. Lass das prüfen, bevor du Urlaubsgeld als Teil des Mindestlohns einplanst. Zum aktuellen Satz siehe Mindestlohn 2026.

Urlaubsgeld im Minijob

Auch Minijobber haben Anspruch auf Urlaubsgeld, wenn vergleichbare Beschäftigte es bekommen. Laut Minijob-Zentrale zählt Urlaubsgeld zum Verdienst, wenn es mindestens einmal im Jahr zu erwarten ist. 2026 darf der Jahresverdienst 7.236 € nicht übersteigen (12 × 603 €). Beispiel: 560 € im Monat plus 300 € Urlaubsgeld ergeben 7.020 € im Jahr, der Minijob bleibt bestehen. Kommt noch ein Weihnachtsgeld von 300 € dazu, sind es 7.320 €, und die Grenze ist überschritten. Mehr zum Urlaub im Minijob im Beitrag Urlaubsanspruch im Minijob.

Urlaubsgeld bei Kündigung

Was bei einem Austritt passiert, hängt wieder vom Zweck ab:

  • Vergütung für Arbeitsleistung: Ausscheidende erhalten anteiliges Urlaubsgeld für die Monate, in denen sie gearbeitet haben. Eine Stichtagsklausel im Formularvertrag ist dann unwirksam.
  • Belohnung der Betriebstreue: Hier darf die Zahlung an einen ungekündigten Bestand zu einem Stichtag geknüpft werden.
  • An den Urlaub gekoppelt: Wird Urlaubsgeld pro genommenem Urlaubstag gezahlt, fällt es für abgegoltenen Resturlaub nur an, wenn die Regelung das vorsieht. Wie offener Urlaub ausgezahlt wird, erklärt der Beitrag Urlaubsabgeltung.

Rückzahlungsklauseln für bereits gezahltes Urlaubsgeld sind nur zulässig, wenn die Zahlung (auch) die Betriebstreue belohnt, und nur mit begrenzter Bindungsdauer. Die Grenzen beschreibt der Beitrag Weihnachtsgeld bei Kündigung; sie gelten für Urlaubsgeld entsprechend.

Was HR beachten sollte

  • Zweck und Bedingungen schriftlich festlegen: Pauschale oder Prozentsatz, Auszahlungsmonat, Stichtag, Teilzeit, Ein- und Austritte.
  • Freiwilligkeit richtig erklären: Soll kein Anspruch entstehen, kennzeichne jede Zahlung klar als freiwillig und ohne Anspruch für die Zukunft. Kombiniere im Formularvertrag Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt nicht für dieselbe Leistung.
  • Minijobs prüfen: Rechne zu erwartendes Urlaubs- und Weihnachtsgeld in die Jahresgrenze ein.

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Häufige Fragen

Ist Urlaubsgeld Pflicht?

Nein. Gesetzlich vorgeschrieben ist nur das Urlaubsentgelt, also die Fortzahlung des Gehalts im Urlaub. Urlaubsgeld ist Pflicht, wenn Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, betriebliche Übung oder Gleichbehandlung es vorsehen.

Was ist der Unterschied zwischen Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt?

Urlaubsentgelt ist das normale Gehalt, das während des Urlaubs weitergezahlt wird (§ 11 BUrlG). Urlaubsgeld ist eine zusätzliche, freiwillige oder vereinbarte Sonderzahlung obendrauf.

Wann wird Urlaubsgeld gezahlt?

Wann es die Regelung vorsieht. Üblich ist die Auszahlung mit dem Mai- oder Junigehalt. Manche Verträge zahlen es pro Urlaubstag zusammen mit dem Urlaub aus.

Wie viel Urlaubsgeld bekommt man?

Das regelt der Tarif- oder Arbeitsvertrag; eine Mindesthöhe gibt es nicht. Üblich sind Pauschalen, ein Anteil vom Monatsgehalt oder ein Betrag pro Urlaubstag.

Wird Urlaubsgeld versteuert?

Ja. Es ist voll lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig und wird als sonstiger Bezug bzw. einmalig gezahltes Arbeitsentgelt abgerechnet.

Bekommen Teilzeitkräfte Urlaubsgeld?

Ja, wenn Vollzeitkräfte es bekommen, mindestens anteilig nach ihrer Arbeitszeit (§ 4 Abs. 1 TzBfG). Das gilt auch für Minijobber.

Kann der Arbeitgeber Urlaubsgeld streichen?

Nicht einseitig, wenn es tariflich oder vertraglich ohne Vorbehalt zugesagt ist oder durch betriebliche Übung entstanden ist. War jede Zahlung wirksam als freiwillig gekennzeichnet, kann der Arbeitgeber künftig darauf verzichten.

Weiterlesen im HR-Lexikon

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Abweichende Regelungen in Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung gehen vor. Stand: Oktober 2026.

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