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Ärztliches Attest im Job: Wann Arbeitgeber es verlangen dürfen, wer zahlt und was drinstehen muss

Lisa PulsLisa Puls
9. Okt. 2026Max 8 Min. Lesezeit
Ärztliches Attest im Job: Wann Arbeitgeber es verlangen dürfen, wer zahlt und was drinstehen muss

Kurz gesagt: Ein ärztliches Attest ist eine schriftliche ärztliche Bescheinigung über einen Gesundheitszustand. Im Job ist das häufigste Attest die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Sie ist nötig, wenn eine Krankheit länger als drei Kalendertage dauert, und der Arbeitgeber darf sie auch ab dem ersten Tag verlangen (§ 5 Abs. 1 EFZG). Daneben gibt es Atteste für Beschäftigungsverbote in der Schwangerschaft, für das Kinderkrankengeld oder für die Pflege von Angehörigen. Diagnosen gehören grundsätzlich nicht in die Hände des Arbeitgebers.

Was ist ein ärztliches Attest?

„Attest“ ist der Alltagsbegriff, Gesetze sprechen meist von einer ärztlichen Bescheinigung oder einem ärztlichen Zeugnis. Gemeint ist immer eine schriftliche Erklärung einer Ärztin oder eines Arztes über eine gesundheitliche Tatsache, die sie selbst festgestellt haben. Ein Attest ist kein Gutachten: Es enthält in der Regel keine ausführliche Begründung, sondern das Ergebnis.

Ärztinnen und Ärzte dürfen nur bescheinigen, was sie nach eigener Untersuchung für zutreffend halten. Ein falsches Gesundheitszeugnis ist strafbar.

Die wichtigsten Atteste im Arbeitsverhältnis

AnlassNachweisRechtsgrundlageWer zahlt?
Eigene KrankheitArbeitsunfähigkeitsbescheinigung, bei gesetzlich Versicherten als eAU§ 5 EFZGKassenleistung
Kind krankÄrztliches Zeugnis, dass Betreuung nötig ist§ 45 SGB VKassenleistung
SchwangerschaftÄrztliches Zeugnis oder Zeugnis der Hebamme mit voraussichtlichem Entbindungstermin, auf Verlangen des Arbeitgebers§ 15 Abs. 2 MuSchGArbeitgeber (§ 9 Abs. 6 MuSchG)
Ärztliches BeschäftigungsverbotÄrztliches Zeugnis über die Gefährdung von Mutter oder Kind§ 16 MuSchGKassenleistung
Akute Pflegesituation eines AngehörigenÄrztliche Bescheinigung über Pflegebedürftigkeit und Erforderlichkeit, auf Verlangen§ 2 Abs. 2 PflegeZGJe nach Leistung
Sterbebegleitung eines AngehörigenÄrztliches Zeugnis§ 3 Abs. 6 PflegeZGJe nach Leistung

Daneben gibt es Atteste außerhalb des Arbeitsrechts, etwa für Schule, Sportverein, Führerschein oder Prüfungsrücktritt. Sie sind keine Kassenleistung und werden privat abgerechnet.

Attest bei Krankheit: ab wann Pflicht?

Nach § 5 Abs. 1 EFZG gilt:

  • Tag 1 bis 3: Krankmeldung genügt, ein Attest ist gesetzlich nicht nötig.
  • Ab Tag 4: Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, muss sie spätestens am darauffolgenden Arbeitstag ärztlich bescheinigt sein.
  • Früher auf Verlangen: Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Bescheinigung früher zu verlangen, auch ab dem ersten Tag. Er braucht dafür keinen besonderen Grund (BAG, 14.11.2012, 5 AZR 886/11). Die Anordnung kann im Arbeitsvertrag, per Weisung im Einzelfall oder in einer Betriebsvereinbarung stehen. Eine Regel für alle Beschäftigten ist mitbestimmungspflichtig, wenn es einen Betriebsrat gibt.

Bei gesetzlich Versicherten muss die beschäftigte Person das Attest nicht mehr vorlegen. Sie muss die Arbeitsunfähigkeit aber feststellen lassen, und der Arbeitgeber ruft die eAU bei der Krankenkasse ab. Mehr zu Meldepflichten im Beitrag Krankmeldung, zur Technik unter eAU.

Was steht im Attest, und was darf der Arbeitgeber erfahren?

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber enthält Name, Beginn und voraussichtliches Ende der Arbeitsunfähigkeit, das Feststellungsdatum, ob es eine Erst- oder Folgebescheinigung ist und gegebenenfalls einen Hinweis auf einen Arbeitsunfall. Die Diagnose steht nur auf dem Exemplar für die Krankenkasse.

Für andere Atteste gilt dasselbe Prinzip: Der Arbeitgeber erfährt nur, was er für seine Entscheidung braucht. Ein Beschäftigungsverbot nach § 16 MuSchG zum Beispiel muss erkennen lassen, ob die Beschäftigung ganz oder teilweise verboten ist, aber nicht, welche Erkrankung dahintersteht.

Datenschutz: Atteste sind Gesundheitsdaten und damit besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO). Bewahre sie getrennt von der allgemeinen Personalakte auf, beschränke den Zugriff auf wenige Personen in HR und lösche sie, wenn sie nicht mehr gebraucht werden.

Wer bezahlt das Attest?

  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: für gesetzlich Versicherte kostenlos, sie ist Teil der Kassenleistung.
  • Schwangerschaftsnachweis auf Verlangen des Arbeitgebers: Die Kosten trägt der Arbeitgeber (§ 9 Abs. 6 MuSchG).
  • Sonstige Atteste: Bescheinigungen, die keine Kassenleistung sind, rechnet die Praxis privat ab. Verlangt der Arbeitgeber ein solches Attest, etwa eine Tauglichkeitsbescheinigung, sollte er die Kosten übernehmen. Klare Regeln dazu gehören in Arbeitsvertrag oder Richtlinie.

Zweifel am Attest

Eine ärztliche AU-Bescheinigung hat einen hohen Beweiswert. Der Arbeitgeber kann ihn erschüttern, wenn er konkrete Tatsachen vorträgt, etwa eine AU, die genau die Kündigungsfrist abdeckt und am Tag der Kündigung ausgestellt wurde (BAG, 08.09.2021, 5 AZR 149/21). Dann muss die beschäftigte Person die Arbeitsunfähigkeit anders beweisen, zum Beispiel durch Aussage der behandelnden Ärztin. Außerdem kann der Arbeitgeber verlangen, dass die Krankenkasse eine Stellungnahme des Medizinischen Dienstes einholt (§ 275 Abs. 1a SGB V).

Rückdatierung: Eine Arbeitsunfähigkeit darf nur in engen Grenzen rückwirkend bescheinigt werden, in der Regel bis zu drei Tage. Mehr unter Rückwirkende Krankschreibung.

Gibt es eine „Gesundschreibung“?

Nein. Das Gesetz kennt keine Pflicht, sich vor der Rückkehr gesundschreiben zu lassen. Die AU-Bescheinigung ist eine Prognose. Fühlt sich jemand früher fit, darf er wieder arbeiten. Nur in Bereichen mit besonderen Vorschriften, etwa im Lebensmittelbereich bei bestimmten Infektionen, können Bescheinigungen nötig sein. Was bei einer Rückkehr vor Ablauf der AU gilt, steht im Beitrag Arbeiten mit Krankmeldung.

Beispiel: Attest ab dem ersten Tag

Ein Mitarbeiter meldet sich innerhalb von drei Monaten fünfmal jeweils montags krank, immer für einen Tag. Die Personalleiterin teilt ihm schriftlich mit, dass er ab sofort bei jeder Arbeitsunfähigkeit ab dem ersten Tag eine ärztliche Feststellung braucht. Das ist zulässig, eine Begründung ist nicht erforderlich. Bei der nächsten Krankmeldung ruft HR die eAU ab. Liegt keine vor, darf der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung für diesen Tag zurückhalten, bis der Nachweis kommt (§ 7 EFZG).

Regeln für ein Attest ab dem ersten Tag sauber aufsetzen

  • Im Einzelfall: eine formlose Weisung an eine Person genügt, am besten schriftlich und mit Datum, ab dem sie gilt.
  • Für alle: eine Klausel im Arbeitsvertrag oder eine betriebliche Regelung. Gibt es einen Betriebsrat, braucht es eine Betriebsvereinbarung.
  • Gleichbehandlung: Wähle die Personen nach sachlichen Kriterien aus und dokumentiere sie, um den Vorwurf der Willkür zu vermeiden.
  • Befristen und überprüfen: Eine Einzelanordnung nach einigen Monaten zu überprüfen, wirkt fair und zeigt, dass es um das Verfahren geht, nicht um Misstrauen.

In der Abwesenheitsverwaltung von flair hinterlegst du je Abwesenheitsart, ob und ab welchem Tag ein Nachweis nötig ist. Bescheinigungen für Kind krank oder Beschäftigungsverbote lädst du mit eingeschränkten Zugriffsrechten hoch, getrennt von der übrigen Personalakte.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Attest und Krankschreibung?

Die Krankschreibung (AU-Bescheinigung) ist ein bestimmtes Attest: Sie bescheinigt die Arbeitsunfähigkeit. „Attest“ ist der Oberbegriff für jede ärztliche Bescheinigung über den Gesundheitszustand.

Darf der Arbeitgeber ein Attest ab dem ersten Krankheitstag verlangen?

Ja. § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG erlaubt das ausdrücklich, ein besonderer Grund ist nicht nötig. Gilt die Regel für alle Beschäftigten, hat ein bestehender Betriebsrat mitzubestimmen.

Was kostet ein ärztliches Attest?

Die AU-Bescheinigung ist für gesetzlich Versicherte kostenlos. Andere Atteste rechnet die Praxis nach der Gebührenordnung für Ärzte privat ab. Den Schwangerschaftsnachweis, den der Arbeitgeber verlangt, bezahlt der Arbeitgeber.

Muss auf dem Attest die Diagnose stehen?

Nein. Die Ausfertigung für den Arbeitgeber enthält keine Diagnose. Beschäftigte müssen ihre Diagnose auch nicht mitteilen.

Brauche ich ein Attest, wenn mein Kind krank ist?

Ja, für das Kinderkrankengeld und die Freistellung nach § 45 SGB V braucht es ein ärztliches Zeugnis, dass das Kind betreut werden muss. 2026 gilt der Anspruch für bis zu 15 Arbeitstage je Kind.

Muss ich mich gesundschreiben lassen?

Nein. Eine Gesundschreibung gibt es im Arbeitsrecht nicht. Wer sich vor Ablauf der AU wieder fit fühlt, kann wieder arbeiten.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Abweichende Regelungen in Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung gehen vor. Stand: Oktober 2026.

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